Ehefrau des Vaters ...
 
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Ehefrau des Vaters darf für seine KInder mitzahlen

 
(@babsi)
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Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Es gibt zu viel zu erzählen. Ich versuche mich kurz zu fassen.
Ich lebe mit meinem Mann ca 9 Jahre zusammen.  Er war mal selbständig, dann für über 1 Jahr angestellt, danach arbeitslos und jetzt arbeitet er seit fast 18 Monaten in einem Calcenter. Er hat zwei unterhaltspflichtig Kinder die zur Zeit 16 und 17 sind. Exfrau hat keine Lust zum Arbeiten. Seine Exfrau hat die ganzen Jahre nur terror gemacht. Ich kann hier nicht alles aufschreiben, aber z.B. ständig angerufen irgendetwas in den Hörer geschrien und aufgelegt. Die Kinder hat er alle14 Tage abgeholt. Eine Tour 2,5 h Fahrzeit. ect......
Nun der Knaller. Als mein Mann (damals noch Lebensgefährte) nach 38 Arbeitsjahren arbeitslos geworden ist , mußten wir erfahren, dass  Ihm kein Cent zusteht. 78 € pro Person für Miete und Heizung reichen aus. Wer aber kein Hartz 4 bekommt ist nicht mehr krankenversichert. So habe ich Ihm einen Heiratsantrag gemacht , nachdem ich mich beim Anwalt erkundigt habe ob ich mit rangezogen werden beim  Unterhalt der Kinder. Nein es sind seine Kinder und mir kann nicht passieren. So haben wir geheiratet und damit war er bei mir mit kankenversichert.
Nachdem er wieder Arbeit hatte hat er alles was über den Selbstbehalt von 820 € an das Sozialamt abgegeben (Sein Verdienst beläuft sich monatl. auf 850 €)
Irgendwann hat das Sozilaamt geschrieben es gibt einen Titel und so war schon einen Summe von 6500 € Unterhaltsschulden aufgelaufen. (Er muss 590  im monat zahlen.  Dann haben wir einen Anwalt eingeschaltet. Prozeßkostenbeihilfe beantragt, die dann auch gewährt wurde.
Das jetzige Urteil lautet: Ich verdiene mehr als mein Mann und wäre ihm unterhaltspflichtig. D.h. Er muss die 590 € zahlen und die Kindsmutter (ich habe schon diverse andere Begriffe) kann nach wie vor ihren Hinter breit sitzen. Das soll Gerechtigkeit sein.
Wer kann ihr in den A treten, dass Sie endlich auch mal für Ihre Kinder arbeiten geht. Ich bereue, dass ich da die ganzen jahres alles mitfinanziert haben , das Sie nie ihren Pflichten nachgekommen ist. Z.B die Hälfte des Weges zurückzulegen (KInder holen und bringen) ect.

Warum geht es immer nur um die Gleichberechtigung der Frau ? Was ist mit den Männern ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2007 20:19
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ja, so ist das leider mit den duetschen Gesetzen.

Du bist nicht verpflichtet für die Ex Frau Deines Mannes oder deren Kinder aufzukommen.

Da hat Euch der RA damals richtig beraten. Was aber ist, du bist Deinem Mann zum Unterhalt verpflichtet...und dann kann er sein Geld nehmen und seiner "Alt-Familie" zu Verfügung stellen.

Das ist leider so....jetzt solltet Ihr prüfen...bis zu welcher Summe du Ihm zum Unterhalt verpflichtet bist...den Rest muss dann ein RA machen...

Kleiner Trost...wenn Ihr Glück habt...faällt in ein paar Jahren der KU weg.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2007 21:10
(@konomi)
Schon was gesagt Registriert

das deutsche unterhaltsrecht ist leider mehr als veraltet und da zieht leider immer noch der mann den kürzeren. du hast recht wie unrecht das ist.
wir hatten eine ähnliche situation.
mein mann war zu der zeit als er sich von seiner ex trennte schwer krank und konnte ein 3/4 jahr nicht arbeiten trotzdem wäre er laut gesetz verpflichtet gewesen an seine frau unterhalt zuzahlen und das obwohl sie das gemeinsame kind bei uns gelassen hat, sie also voll hätte arbeiten gehen können.
gott sei dank hatte er / wir die längere ausdauer und man hat sich anders einigen können da sie damals dringend geld braucht und sie sich mit einer einmal zahlung abspeisen lies.
mit gerechtigkeit hat das leider alles überhaupt nichts zu tun. ich als frau schäme mich für jede dieser "artgenossinnen!" die den mann bzw. ex mann nur als melkkuh sehen und ihn bluten lassen.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2007 21:32
(@babsi)
Schon was gesagt Registriert

ich weiß jetzt nicht ob ich das alles so richtig mache.
Ich bin im Internet nicht  so bewandert und es ist das erste Mal, dass ich im Internet /Forum schreibe.

Ich wollte nur sagen.

Es tut gut.

Babsi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2007 21:52
 AJA
(@aja)
Registriert

Habe ich da nicht so was im Hinterkopf, dass eine Mutter ab einem bestimmten Alter der Kinder verpflichtet ist, zum Unterhalt beizutragen? Ich denke mal, dass diese Kinder das bestimmte Alter längst überschritten haben  :puzz:.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Möglichkeit gibt, dieser Madam mal etwas auf die Füße zu treten.

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2007 00:11
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Babsi,

Das jetzige Urteil lautet: Ich verdiene mehr als mein Mann und wäre ihm unterhaltspflichtig. D.h. Er muss die 590 € zahlen und die Kindsmutter (ich habe schon diverse andere Begriffe) kann nach wie vor ihren Hinter breit sitzen. Das soll Gerechtigkeit sein.

Handelt es sich hier um ein Gerichtsurteil? Warum seid ihr nicht vor das OLG gegangen?

Du schreibst, dass ihr PKH bekommen habt, demzufolge ist dein Einkommen auch nicht wirklich hoch. Kennst du die unterhaltsrechtlichen Leitlinien? http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html Dort mal den zuständigen Bezirk suchen und reinlesen. Meist ist eine Haushaltsersparnis in Höhe von 20% möglich, aber nirgends ist es so geregelt, dass du deinem Gatten soviel Unterhalt schuldest, dass er den KU zahlen kann (wohlgemerkt, ich gehe davon aus, dass dein Einkommen auch nicht sehr hoch ist).

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2007 00:12
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

.... das mit dem Alter der Kinder stimmt schon, dass da die KM selber arbeiten gehen muss ... aber das ist nunmal Theorie ... wie schnell ist man hier in Deutschland mal krank oder kann nicht arbeiten ... das ist das Problem, ich nehme an, die KM ist hier bestens geübt. (erstmal unterstellt!)
Eine Möglichkeit - mal genau hinsehen, wo sie gemeldet ist, ob sie mit jemandem eheähnlich zusammenlebt und dann nen guten Anwalt nehmen und vor allem einen stichhaltigen Verdienstnachweis schicken lassen.
Grüße


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2007 10:17
(@babsi)
Schon was gesagt Registriert

wir waren heute beim Anwalt. Er hat mit dem Urteil nicht gerechnet und hat sich entschuldigt, dass er die Unterlagen scheinbar nicht so genau studiert hat.
(Ich hatte den Eindruck,dass er , da er nur von der Prozeßkostenbeihilfe bezahlt wird (weniger wie der übliche Satz) sich nicht intensiv damit beschäfigt hat . Wenn überhaupt. Das zuerst erschreckende und dann erfreuliche war. Da wir den Prozeß verloren haben, müßten wir die Prozeßkosten der Gegenseite übernehmen.
Solche Rechnungen belaufen sich in 4-stelliger Höhe. Da ist mir schon ganz schlecht gewesen. Da er seine Schuld anerkennt, übernimmt der Anwalt die Kosten.
Gott sei Dank. Sonst wäre das Wochenende wieder gelaufen.
Es wird warscheinlich so sein. Die Ex hat eingelenkt und will 300 € haben. Obwohl man bei der jederzeit bereit sein muss, dass was anderes kommt.  Vor kurzem ist Sie zu ihrem neuen Lover gezogen und scheinbar etwas erträglicher.
Der Anwalt meinte man solle für alle Fälle das Geld zur Seite legen. Kein schlechter Rat, aber die Unterhaltsschulden müssen ja auch noch abgezahlt werden und
dann stehen noch die Gestundeten Rechtsanwaltskosten von Insolvenzrechtsanwalt an.

Irgendwie geht es doch immer weiter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2007 20:38