Moin,
davon träumen einige hier - vor allem die AE-Papas ohne KU, die auch noch an die Ex EU zahlen müssen.
Rein rechtlich betrachtet ist dein Anliegen ok. Nur, sie kann sich, da du (so gut wie) keinen KU zahlst entsprechende Kürzungen ihres Einkommen plus Betreuungskosten abziehen. Hinzu kommt, dass die Lütte noch recht jung ist (keine 5 Jahre alt) und ihr Einkommen somit als überobligatorisch gewertet werden würde.
Du solltest prüfen, ob du nicht Anspruch auf ergänzendes ALG-II hast und ferner prüfen, in welchem Umfange ggf. die Umgangskosten behördlicherseits zu tragen sind (>hier<).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
müste sie mir eventuell unterhalt bezahlen?
Vielleicht schaust Du dir mein Unterhaltsurteil ( >siehe hier< ) an. Hier geht es genau um den von Dir abgefragten Problemkreis - allerdings mit umgekehrten Geschlechtervorzeichen!
LG, Uli
Moin,
@Uli, dass klappt nie, den Grund hast Du selber schon benannt:
allerdings mit umgekehrten Geschlechtervorzeichen!
... um die Dramatik einmal zu unterstreichen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
... um die Dramatik einmal zu unterstreichen.
Lieber Kasper,
darum hatte ich es ja bereits rot abgesetzt. Wenn es dem Opener auch nicht viel nützen sollte, so kann es vielleicht noch als "Denkanstoß" für andere Interessierte dienen. Hier lesen ja nun Personen mit ganz unterschiedlichem Background mit.
LG, Uli
