Ehebedingte Schulde...
 
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Ehebedingte Schulden vs. Kindesunterhalt

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(@Inselreif)

zusätzlich zu zahlenden

finde ich schon ausreichend eindeutig. Die Kölner haben es gründlich in einem gesonderten Satz untergebracht, das hilft uns aber hier nicht weiter.

Die Idee dahinter ist ja, dass das Kind idR automatisch beim Verdiener familienversichert ist. Und wenn der so geizig ist, in die PKV abzuwandern, muss er halt die Familienversicherung irgendwie ersetzen.
Kritisch ist auch die Rückkehr in die GKV beim anderen Elternteil, weil sich die Lebensstellung des Kindes ja auch vom barunterhaltspflichtigen Elternteil ableitet und damit ein Anspruch auf Fortbestand der (dann plötzlich so tollen) PKV bestehen kann. Etwas anderes ist, wenn man selbst dafür sorgt, wieder pflichtversichert zu sein, dann stehen die Chancen gut, auch das Kind in die Familienversicherung mitnehmen zu können.

Mit dem Vorschlag "Absenkung der Beiträge durch Erhöhung des SB" wäre ich sehr vorsichtig. Beitragssenkende Selbstbehalte als Mehrbedarf zu verkaufen, das wird nur ganz ausnahmsweise durchgehen, noch dazu wenn eine Erhöhung des SB nach der Trennung erfolgt.

Gruss von der Insel

PS @meziel: Es hilft Dir nichts, wenn irgend ein Rechtsanwalt von irgendwoher auf irgend einer Seite irgendetwas schreibt. Zum einen kann das (wie so oft im Internet) schlichtweg falsch sein. Zum anderen interessiert es bei Deinem Gericht keine Sau. Du kannst solche Aussagen als Hinweise und Argumentationshilfen für Deinen Vortrag nehmen aber niemals als Begründung.

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Geschrieben : 18.01.2015 09:37
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay, ich hab jetzt eine eindeutige Aussage aus den Richtlinien des OLG Oldenburg, wonach die Kosten für Krankenversicherung vorher vom Einkommen abzuziehen sind.

bin mal gespannt ob JA und RA der Ex das auch so berücksichtigen.

@Bitumen,

deine Einstellung vertrete ich mittlerweile auch. Es geht nur übers Geld. Alles andere versteht EX nicht!

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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 10:46
(@mimamause)

Bitumen:

Exen steuerst Du nur über das Geld und nicht auf Augenhöhe.  Druck erhöhen,  sich immer etwas neues einfallen lassen, das bewirkt dann auch in anderen Feldern eine deutlich bessere Kooperationsbereitschaft der 'besseren Hälfte'.

Also spiele das Spiel mit, reize die Grenzen aus....das Familienrecht gibt einiges her für den der Mut hat und kreativ ist. Über die finanzielle Schiene lässt sich einiges bewegen.

deine Allgemeinplätze sind ein Schlag ins Gesicht für Betreuungselternteile, die alles alleine wuppen müssen und mit Müh und Not nach Jahren ohne einen Cent KU nun wenigstens Mindest-KU erhalten, die arbeiten und trotzdem keine Augenhöhe schaffen können, weil gewisse Herren fernab vom Kindeswohl tun und lassen was sie möchten.

Ich kann deine Gehässigkeit und Wut echt kaum ertragen,

mmm

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Geschrieben : 18.01.2015 11:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@mmm: nicht immer alles auf Dich und Deine Situation beziehen, wenn es dich gar keinen Grund dafür gibt...  😉

Ersetze in Bitumens zugegeben zugespitztem Statement "Exen" durch "KindesbesitzerInnen und UnterhaltsmaximiererInnen"  😉

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Geschrieben : 18.01.2015 14:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Toto, ich glaube nicht, dass mmm alles auf sich als Person bezieht. Es ist allerdings sehr ermüdend zu sehen, wie sehr einige Personen in Schwarz-Weiß-Denken verhaftet sind, das geht mir genauso. Für meine Begriffe ist dieses Verhaften mitursächlich dafür, dass man selbst nicht reflektiert und auch die Konflikte sich nicht auflösen.

Deshalb werde ich auch nie aufhören darauf hinzuweisen, dass es Deppen/Deppinnen auf beiden Seiten gibt, und A-lochsein und Machtausübung nicht geschlechtsspezifisch ist, sondern der Situation geschuldet, "dass mann/frau es kann" und nicht jedem Menschen es gegeben ist, mit der gegebenen Macht umsichtig umzugehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.01.2015 14:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier ist die Rede davon, dass sie vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zu erbringen sind, dann aber bei der Berechnung der TU abziehbar sind.

Ebenfalls hier zu lesen

Anders wäre es u.U nur, wenn eine ASR KM ohne Abstimmung das Kind aus der Famileinversicherung herausnimmt und privat versichert und dann die Kosten erstattet haben will

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 14:41
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

ich wollte dem TO hier nur einen Blumenstrauß an Möglichkeiten aufzeigen, welche er sich dabei raus pickt ist seine Entscheidung.  Niemand hier kennt seine Ex, aber ich kenne mittlerweile einige Fälle sehr intensiv und in ausnahmslos allen geht es für die Ex nicht um das Kindswohl sondern um ein sorglosen Leben.....ok, vielleicht nicht repräsentativ, aber es ist so und erkaufter Umgang bringt die Gesellschaft nicht weiter.

Kinder muss man(n) sich leisten können, sagte mal ein sehr geschätzter ehemaliger Moderator hier zu mir, ich ergänze dies um den Zusatz 'frau auch' und dies müssen Frauen dann auch mal akzeptieren lernen.

Getroffene Hunde .....

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2015 01:25
(@psoidonuem)
Registriert

Die Vorfälligkeitsentschädigung sollte meiner unmassgeblichen Meinung nach ca. 31.000€ betragen.

Auch ich ziehe die PKV-Beiträge vor UH-Berechnung ab. Richterlich und von der Gegenseite unwidersprochen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2015 13:28
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Die vorfälligkeit lässt sich recht einfach über diverse vorfälligkeitsrechner im netz ermitteln. Ohne genauere Angaben hier ist es reine Spekulation. Schön 1 % Unterschied im Sollzinssatz macht bei der Laufzeit locker 10.000 Euro aus.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Geschrieben : 19.01.2015 20:03
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Die vorfälligkeit lässt sich recht einfach über diverse vorfälligkeitsrechner im netz ermitteln. Ohne genauere Angaben hier ist es reine Spekulation. Schön 1 % Unterschied im Sollzinssatz macht bei der Laufzeit locker 10.000 Euro aus.

CU Bitumen

Nach meinen Berechnungen sind es knapp 48000€. Daher ist diese Immobilie faktisch unverkaufbar.
Versteht EX aber nicht und somit läuft es auf Krieg hinaus zugl. Insolvenz!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2015 21:33




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

meine Meinung:

Versteht EX aber nicht und somit läuft es auf Krieg hinaus zugl. Insolvenz!

Schreib Ihr, dass Du ausziehst, da Du Dir das Haus absehbar nicht mehr leisten kannst.

Frag sie, ob sie einem freien Verkauf zustimmt, gerne vermieten möchte oder das Haus (mit wessen Hilfe auch immer) samt Schulden zu Wert x übernehmen möchte.

Im Haus bleiben und versuchen, einen drohenden Streit via Gericht zu erledigen, wäre aktuell der Versuch, in einem Auto mit Totalschaden von Hamburg nach München zu fahren.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 10:58
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Meziel,

meine Meinung:Schreib Ihr, dass Du ausziehst, da Du Dir das Haus absehbar nicht mehr leisten kannst.

Frag sie, ob sie einem freien Verkauf zustimmt, gerne vermieten möchte oder das Haus (mit wessen Hilfe auch immer) samt Schulden zu Wert x übernehmen möchte.

Im Haus bleiben und versuchen, einen drohenden Streit via Gericht zu erledigen, wäre aktuell der Versuch, in einem Auto mit Totalschaden von Hamburg nach München zu fahren.

Gruß
United

Ich hab nicht vor hier ewig zu wohnen. Ab August ( wenn der tatsächliche Mietzins als Wohnvorteil gilt) muss ich hier raus, da ich es mir nicht mehr leisten kann.

Ich hab ihr schon sämtliche Angebote gemacht. Stoße nur auf taube Ohren. Zitat: "Du wohnst da, also kümmere dich drum"!

Meine Anwältin schreibt ihr gerade nochmal die Fakten inkl. möglicher Konsequenzen. Vielleicht versteht sie es dann!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2015 11:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich interpretiere die Antwort "Du wohnst da, also kümmere dich drum"!  als Freibreif für eine Vermietung bzw. einen Verkauf, nur, dass Du Dich halt darum kümmern sollst.
Deshalb würde ich vorschlagen kümmere Dich um den Verkauf und schreibe das Deiner DEF. Alles andere ist Zeitverschendung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 11:37
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich interpretiere die Antwort "Du wohnst da, also kümmere dich drum"!  als Freibreif für eine Vermietung bzw. einen Verkauf, nur, dass Du Dich halt darum kümmern sollst.
Deshalb würde ich vorschlagen kümmere Dich um den Verkauf und schreibe das Deiner DEF. Alles andere ist Zeitverschendung.

VG Susi

Ja klar, Depp vom Dienst soll sich mal kümmern und auch die Kosten tragen. Und wenn dann Kosten entstehen, heißt es wieder "hast Du doch beauftragt, also selber zahlen".

Im Grundbuch steht 50/50. Also dann bitte auch 50/50.

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Themenstarter Geschrieben : 20.01.2015 11:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich halte das Haus nicht nur wegen der schlechten Marktlage sondern vor Allem auch wegen des 3,xx% mal 25 Jahre Darlehens für unverkäuflich.

Niemand kauft ein Haus mit solch einem Darlehen und die Bank wird einem Verkauf ohne Darlehen nie zustimmen. Und die Vorfälligkeit bezahlen kann auch niemand.

Und wenn es auch nicht vermietet werden kann, bleibt nur, es erstmal weiter zu nutzen.
Sonst müssen 2 Wohnungen und das Haus finanziert werden.

Ich halte in dieser Situation ein Gespräch mit der Bank für unerlässlich.

Auch denen muss klar gemacht werden, dass sie nur die Wahl haben, entweder auf die Zinsen zu verzichten oder auf die Darlehenssumme.

Das solltet ihr aber auch nicht alleine machen, sondern mit Hilfe eines Schuldenberaters.
Ruf schon mal bei RTL an, ob Peter Zwegat noch einen Termin frei hat.

Und wenn du einen gefunden hast, lass ihn auch deine Ex anrufen, da sie da ja auch mit im Boot ist und diese Leute sind darin geschult, anderen zu erklären, wie ihre Lage ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 12:05
(@psoidonuem)
Registriert

Also Moment mal.

Die Preise für Immobilien sind Dank der niedrigen Zinsen in den letzten 5 Jahren relativ flächendeckend durch die Decke gegangen. Den Wert einer Immobilie wird bestimmt durch Lage und durch Vermehrbarkeit. Meiner obigen Berechnung liegt zu Grunde, dass die Bank für ein 20-jähriges Darlehen (und das ist die Restlaufzeit) ca. 1,8% bekommen kann. Um das Darlehen abzulösen sind 197000 Restschuld sowie 31000 - 48000 Vorfälligkeit notwendig.
Die Immobilie muss also 228000 bis 245000 erzielen. Wenn das bei einer Immobilie, die vor 5 Jahren mindestens 229000 wert war (und ich geh davon aus, dass das keine Vollfinanzierung war) nicht möglich ist heiße ich Antek. Oder Lage und/ oder Vermehrbarkeit waren schon damals schlecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 12:41
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Also Moment mal.

Die Preise für Immobilien sind Dank der niedrigen Zinsen in den letzten 5 Jahren relativ flächendeckend durch die Decke gegangen. Den Wert einer Immobilie wird bestimmt durch Lage und durch Vermehrbarkeit. Meiner obigen Berechnung liegt zu Grunde, dass die Bank für ein 20-jähriges Darlehen (und das ist die Restlaufzeit) ca. 1,8% bekommen kann. Um das Darlehen abzulösen sind 197000 Restschuld sowie 31000 - 48000 Vorfälligkeit notwendig.
Die Immobilie muss also 228000 bis 245000 erzielen. Wenn das bei einer Immobilie, die vor 5 Jahren mindestens 229000 wert war (und ich geh davon aus, dass das keine Vollfinanzierung war) nicht möglich ist heiße ich Antek. Oder Lage und/ oder Vermehrbarkeit waren schon damals schlecht.

Doch, es war eine Vollfinanzierung und der Kauf ist Mitte 2013 gewesen und nicht vor 5 Jahren. Aktuelle Restschuld liegt ungefähr bei 198000€ zzgl. Vorfälligkeitszinsen.

Der Kaufpreis lag bei 220000€. Das sind ca. 15000€ mehr als der Verkehrswert.

Somit müssten wir jemanden finden, der mindestens 220000€ jetzt bezahlt.

Die Lage hat Vorteile und Nachteile. Kein Ghetto oder so, aber halt eine 8000 Einwohnergemeinde.
Arbeit gibt es nicht um die Ecke. Jemand der zuzieht und flexibel im Job ist ( so wie ich mit Homeoffice) wäre
okay, alles andere wird eng.

Mein Vorschlag war: 4-5 Jahre weiterzahlen. Das muss aber bei KU und TU berücksichtigt werden.
Dann verkaufen und dann wegen mir zoffen um jeden Cent.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2015 12:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Psoidonuem, grundsätzlich stimme ich dir zu.
Nur nicht bei dem Wörtchen "flächendeckend".

Es gibt Gegenden, in denen immer mehr Häuser leer stehen und das "Zu Verkaufen" Schild als Antiquität gehandelt werden könnte.

Und der Wiederverkaufswert von fast neuen Häusern liegt nun mal deutlich unter dem Wert von tatsächlich neuen Häusern.

Das ist nicht anders als bei fast neuen Autos.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 12:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Vorschlag war: 4-5 Jahre weiterzahlen. Das muss aber bei KU und TU berücksichtigt werden.
Dann verkaufen und dann wegen mir zoffen um jeden Cent.

Genau so sehe ich das auch.
Du musst nur jemand finden, der das deiner Ex erklärt und dabei, denke ich, helfen schlechte Nachrichten und ein Schuldenberater.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 12:57
(@psoidonuem)
Registriert

Und der Wiederverkaufswert von fast neuen Häusern liegt nun mal deutlich unter dem Wert von tatsächlich neuen Häusern.

Nur, wenn es neue Häuser gibt, Beppo. Stichwort "Vermehrbarkeit.

Und so leid es mir tut, wer

Es gibt Gegenden, in denen immer mehr Häuser leer stehen und das "Zu Verkaufen" Schild als Antiquität gehandelt werden könnte.

vor 5 Jahren in so einer Gegend kauft war sehr sehr unvorsichtig. Und muss sich dann nicht mehr wundern.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2015 13:00




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