Ehebedingte Schulde...
 
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Ehebedingte Schulden vs. Kindesunterhalt

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur ein kleiner Hinweis von mir ...

Die Immobilie habe ich mit 229000€ finanziert. 25 Jahre Sollzinsbindung. Knapp 32000€ habe ich Stand Dezember bereits bezahlt. Selbst wenn ich jemanden finde, der mir die aktuelle Restschuld bezahlt, will die Bank Vorfälligkeitszinsen in Höhe von gut 50000€. Den Käufer zu finden, ist aber die Kunst.

Man kann die Immobiele auch mit Finanzierung verkaufen, wenn der Käufer insovent ist und die Finanzierung/Kaufpreis interessant ist.
Da ich es bereits vor Jahren mal gemacht habe, weiß ich dass es geht. Vielleicht mal ein Gedankengang?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 31.12.2014 17:03
(@psoidonuem)
Registriert

Mich würde mal die restliche Zinsbindung und der Zinssatz interessieren.

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Geschrieben : 12.01.2015 11:56
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Mich würde mal die restliche Zinsbindung und der Zinssatz interessieren.

Finanziert auf 25 Jahre Sollzinsbindung mit 3,39%. Dann ist die Hütte bezahlt (Volltilgung)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 21:51
(@meziel)
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Wie berechnet man eigentlicht die Quote bei Mehrbedarf?
Hier geht es um Krankenversicherung und KiTa.

Mein bereinigtes Netto nach Kindesunterhalt ist 1600€.
Die Ex hat 1400€ bereinigt (ohne KG und KU).

Wie geht das genau?

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 21:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Ex hat 1400€ bereinigt (ohne KG und KU).

Wo sind denn die hier:

Ich habe ein monatliches Nettoeinkommen ( bereinigt um Firmenwagen) von 4427€

entschwunden?

Krankenversicherung ist nicht Mehrbedarf und wird nicht gequotelt, sondern ist alleine vom Pflichtigen aufzubringen.
Und bei Mehrbedarf wird das Einkommen oberhalb des angemessenen (?) SB in Höhe von 1.200,-(?) ins Verhältnis gesetzt.

Also du verdienst mit 400,- 2/3 des darüber liegenden Einkommens und sie mit 200,- 1/3.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.01.2015 22:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Finanziert auf 25 Jahre Sollzinsbindung mit 3,39%. Dann ist die Hütte bezahlt (Volltilgung)

Mannomann, das ist ja schon die nächste Katastrophe.
Da ist ja die Vorfälligkeitsentschädigung auch völlig unbezahlbar.

Also ich denke immer noch, dass ihr da viel zu optimistisch durch das Leben segelt.

Ohne dass ihr alle 3, also Bank, Exe und und du einmal tief in den Abgrund geschaut habt, wird das nix.

Im Moment versucht ihr aus einem Regenwurm 3 Festtagsbraten zu schneiden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.01.2015 22:07
(@meziel)
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Hi Beppo,

die von Dir zitierte Summe ist netto mit Steuerklasse 3 aus 2014. Es ist unbereinigtes Einkommen(Schulden, PKV, Altersvorsorge etc.)

Private Krankenversicherung ist kein Mehrbedarf? Das wäre mir neu!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 22:11
(@meziel)
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Mannomann, das ist ja schon die nächste Katastrophe.
Da ist ja die Vorfälligkeitsentschädigung auch völlig unbezahlbar.

Also ich denke immer noch, dass ihr da viel zu optimistisch durch das Leben segelt.

Ohne dass ihr alle 3, also Bank, Exe und und du einmal tief in den Abgrund geschaut habt, wird das nix.

Im Moment versucht ihr aus einem Regenwurm 3 Festtagsbraten zu schneiden.

Das kannst Du gerne mal meiner Ex erklären. Ich predige seit Trennung: Kein Krieg, kein JA, kein Anwalt!
Wir sitzen in einem Boot und er müssen noch 4-5 Jahre durchhalten, bevor verkauft werden kann um plusminus Null auszulaufen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 22:15
(@Inselreif)

Private Krankenversicherung ist kein Mehrbedarf? Das wäre mir neu!

Schau mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 22:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Private Krankenversicherung ist kein Mehrbedarf? Das wäre mir neu!

Jedenfalls nicht in dem Sinne, dass sie von beiden aufzubringen wäre.
Ihr könnt nur versuchen, sie in der GKV unterzubringen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 22:17




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kannst Du gerne mal meiner Ex erklären. Ich predige seit Trennung: Kein Krieg, kein JA, kein Anwalt!
Wir sitzen in einem Boot und er müssen noch 4-5 Jahre durchhalten, bevor verkauft werden kann um plusminus Null auszulaufen!

Und, hast du inzwischen einen Plan B entwickelt?

Ich würde jetzt nicht immer nur irgendwelche Luftbuchungen versuchungen, um nicht vorhandenes Geld zu verteilen, sondern den Wagen sichtbar auf die Wand zusteuern.
So sichtbar, dass deine Ex und die Bank dich um ein Gespräch bitten!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.01.2015 22:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was zahlst du denn im Moment?

Bei deinen 1.600,- ist der KU auch schon weg?

Und die PKV auch?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.01.2015 22:23
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Schau mal in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines OLG.

Gruss von der Insel

Das OLG Oldenburg sagt in seinen Richtlinien, das Krankenversicherung nicht im KU drin ist.
Also muss es doch Mehrbedarf sein.

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 22:27
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Was zahlst du denn im Moment?

Bei deinen 1.600,- ist der KU auch schon weg?

Und die PKV auch?

Meine PKV ja, die der Kinder nicht, da es nach meiner Ansicht Mehrbedarf ist.

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 22:30
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Und, hast du inzwischen einen Plan B entwickelt?

Ich würde jetzt nicht immer nur irgendwelche Luftbuchungen versuchungen, um nicht vorhandenes Geld zu verteilen, sondern den Wagen sichtbar auf die Wand zusteuern.
So sichtbar, dass deine Ex und die Bank dich um ein Gespräch bitten!

Was für einen Plan B? Wie soll ich einen Plan B schmieden, während die EX den "steht mir zu-Weg" fährt?
Vorschlag?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 22:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, du hast dann die Bank schon bezahlt.

In dem Fall würde ich die PKV der Kinder auch bezahlen (wie viel) und damit evtl. TU Ansprüche abwehren, denn dann liegt ihr ja schon fast gleichauf.
Für TU ist dann nix übrig.

Und wenn deine Ex dann mehr fordert, dann verweist du sie als erstes auf die teure PKV der Kinder.
Vielleicht begreift sie es dann, dass eine Aufnahme in ihre GKV ihr nützen könnte.
Gleiches gilt für die Bank.
Sobald von dir TU gefordert wird, kündigst du ihr an, die Bankraten entsprechend zu kürzen und tust das dann auch.
Das gesparte Geld zahlst du ihr aber nicht aus, sondern legst es separat unter dein Kopfkissen.

Aber was zahlst du denn nun im Moment?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 17.01.2015 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was für einen Plan B? Wie soll ich einen Plan B schmieden, während die EX den "steht mir zu-Weg" fährt?
Vorschlag?

Naja der Plan darf eben nicht darauf abzielen, ihr diesen Wunsch zu erfüllen und soviel wie möglich zu bezahlen, sondern so wenig wie möglich um ihr das Problem zu verdeutlichen.
Wenn deine Worte keine Wirkung zeigen, müssen es eben die Fakten tun.
Sie kriegt eben keinen Kobo mehr als das, was ihr nach deiner Rechnung zusteht.
Nicht nach nach ihrer!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 22:43
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

@Beppo,

man kann Kinder, die PKV-Versichert sind, nicht in die Familienversicherung der GKV von Ex aufnehmen. Das ist nicht zulässig. Erst nach Scheidung ist das möglich.

Momentan zahle ich 257€ KU pro Kind zzgl. PKV für zwei Kinder. Meine große Tochter ist unehelich und ist bei ihrer Mutter versichert.

Mein Ziel ist KEIN TU! Ich zahle alles was sein muss, aber kein TU.

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2015 22:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das sagen die Anmerkungen zur DDT in Punkt 9:

9. In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren nicht enthalten.

Und gleich noch ein Wehrmuthstropfen. War ein Kind zu Ehezeiten privat versicher, dann hat es Anspruch darauf dies auch weiter zu sein. Auch wenn nach der Scheidung die Möglichkeit bestünde, dass das Kind kostenfrei in der Familienversicherung der KM aufgenomen werden könnte.

Mit anderen Worten. Wenn deine Ex nicht mirspielt, wirst du zusätzlich zum KU auch weiterhin die KV für das Kind vollständig alleine übernehmen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 17.01.2015 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

man kann Kinder, die PKV-Versichert sind, nicht in die Familienversicherung der GKV von Ex aufnehmen. Das ist nicht zulässig. Erst nach Scheidung ist das möglich.

Ja, das mag sein.

Aber zumindest nach der Scheidung ist es anders aber das weißt du ja schon.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 22:54




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