Ehebedingte Schulde...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ehebedingte Schulden vs. Kindesunterhalt

Seite 2 / 7
 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

nach Aussagen des TO ist das Haus schwer vermietbar und scheint eher in einer Problemzone zu liegen.
Nur wie soll "keine Lösung" aussehen?

Naja, mit sehr engem Gürtel könnte es evtl. klappen.

Zum Einen, weil ich sehr grob gerechnet habe und die Mutter über ihrem eigenen Einkommen noch das halbe KG auf ihrer Habenseite hat und der TO durch den Wohnvorteil auch mit etwas weniger als 1.100,- auskommen könnte.

Es ist nur eben kein Kobo für die Geier in schwarzen Kittel  übrig.
Sobald die auf der Mauer sitzen, lohnt es sich für den TO absolut nicht mehr arbeiten zu gehen und Schulden zu bezahlen und kann das eigentlich sofort einstellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 01:12
(@psoidonuem)
Registriert

Es wäre um das Ganze noch zu verkomplizieren noch anzumerken, dass die Rate für das Haus ja nicht nur Zinsen enthält. Den Tilgungsanteil kannst Du eigentlich nicht abziehen (nur den Zinsanteil). Das ist Altersvorsorge. Andererseits darfst Du das gegen den Wohnvorteil aufrechnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 11:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Psoidonuem, da das ganze Konstrukt sowieso zusammen bricht, wenn sich Juristen darauf stürzen, kommt es eigentlich auch nicht auf die juristische Bewertung der Tilgung an sondern ausschließlich auf die Betrachtung der Liquidität.

Im Streitfall ist es letztlich egal ob man an Pest oder Cholera oder beidem zusammen stirbt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 11:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meziel, bist du noch da?

Ich kann verstehen wenn ich dich erstmal geschockt habe aber es wäre trotzdem gut, wenn du dich nochmal meldest würdest, damit wir diesen, doch etwas groben Plan noch etwas verfeinern können.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2014 23:45
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Psoidonuem, da das ganze Konstrukt sowieso zusammen bricht, wenn sich Juristen darauf stürzen, kommt es eigentlich auch nicht auf die juristische Bewertung der Tilgung an sondern ausschließlich auf die Betrachtung der Liquidität.

Im Streitfall ist es letztlich egal ob man an Pest oder Cholera oder beidem zusammen stirbt.

Darüber streiten die Geister aber auch. Wenn gerade Immobilienschulden relativ frisch sind und absolut eheprägend sind, dann wird auch die Tilgung anrechnet sein.

Am Ende ist aber Beppos Schlussfolgerung richtig; streiten erstmal die Juristen, platzt das Kostrukt sowieso.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2014 10:55
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

@Beppo,

Ich bin noch da. Hab auch versucht mit Ex eine Klärung zu erzielen. Aussichtslos! Es muss wohl erst knallen bevor sie wach wird.

Sie ist am 26.07.2014 ausgezogen. Am 31.07. habe ich sofort je 314€ pro Kind KU überwiesen und 266,46€ Steuerklassenausgleich. Also alles im Voraus. Jetzt will die den Augleich auch Ende Dezember nochmal, da sie meint dass ich rückwirkend zahle. Nicht mal das kann ich ihr erklären. Sie beharrt darauf.

Das dieser Steuerklassenausgleich eigentlich eine freiwillige Zahlung war, versteht sie schon garnicht.
Das ist doch richtig, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2014 11:01
(@Inselreif)

Darüber streiten die Geister aber auch. Wenn gerade Immobilienschulden relativ frisch sind und absolut eheprägend sind, dann wird auch die Tilgung anrechnet sein.

Darüber gibt es gar nichts zu streiten. Da Eure Zugewinngemeinschaft noch besteht, darfst Du Deinen Tilgungsanteil mit ansetzen und ihren sowieso.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 11:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Darüber streiten die Geister aber auch. Wenn gerade Immobilienschulden relativ frisch sind und absolut eheprägend sind, dann wird auch die Tilgung anrechnet sein.

Ob man die Tilgung mit oder ohne Juristen einbezieht, ist egal, denn wenn man es nicht tut, muss einer seine Schuldscheine essen.
Und mein dünnes Hemd ist ja schon unter Einbeziehung der Tilgung berechnet.

Nur mit Juristen platzt es eben durch die Justizkosten.

Nochmal:
Es geht nur, wenn ihr euer Geld unter euch aufteilt und nicht unter den Juristen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 11:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo,

Ich bin noch da. Hab auch versucht mit Ex eine Klärung zu erzielen. Aussichtslos! Es muss wohl erst knallen bevor sie wach wird.

Sie ist am 26.07.2014 ausgezogen. Am 31.07. habe ich sofort je 314€ pro Kind KU überwiesen und 266,46€ Steuerklassenausgleich. Also alles im Voraus. Jetzt will die den Augleich auch Ende Dezember nochmal, da sie meint dass ich rückwirkend zahle. Nicht mal das kann ich ihr erklären. Sie beharrt darauf.

Das dieser Steuerklassenausgleich eigentlich eine freiwillige Zahlung war, versteht sie schon garnicht.
Das ist doch richtig, oder?

Solange du das Schiff über Wasser hältst und sie durch freiwillige Zahlungen in dieser Haltung bestätigst, wird sie sich auch auf nichts einlassen.
Warum auch?
Das fett gedruckte ist der entscheidende Punkt!
Je früher sie den Knall hört, desto eher lässt sich noch was retten.

Höre sofort damit auf, ihr mehr als den Mindest-KU zu bezahlen und nicht vorhandenen Wohlstand zu verteilen.
Und sobald du die erste aggressive RAttenpost mit unverschämten und überzogenen Forderungen erhältst, stellst du auch die Ratenzahlung an die Bank ein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 11:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Beppo hat vollkommen recht! IHR SEID PLEITE!
Wenn es irgendeinen Ausweg gibt, dann fängt der damit an, dass nur Mindestunterhalt gezahlt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 11:45




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

ob das Haus auf Dauer zu halten ist, sei mal dahingestellt.
Ist noch bis August Zeit für eine Regelung.

Aktuell spielt es Dir in die Karten, weil der negative Wohnvorteil Berücksichtigung findet.
Das ist mit Ablauf des Trennungsjahres (spätestens mit Scheidung) vorbei ... dann zählt der echte Mietvorteil.

Nichts desto trotz. Pleite seid Ihr noch nicht.

Allerdings habt Ihr allerbeste Voaussetzungen für nen teuren Scheidungskrieg.
Armes rausgeworfenes Hascherl gegen gutverdienendes Beutetier ... dazu ne Immoblie und ein Firmenwagen (wie hast Du den berücksichtigt).
Eine Freude für jeden Anwalt.

Ich denke, bevor Du anfängst, alles gegen die Wand zu fahren (wem soll es helfen, die Hypothek nicht mehr zu bedienen), versuche es erst einmal auf Augenhöhe mit Deiner DEF.

Ich habe ein wenig das Gefühl, Du sitzt auf einem ein bisserl hohen Ross.

Zu verlieren hast Du m.E. mehr als Madame ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 20:16
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Meziel,

ob das Haus.........................

Ich habe ein wenig das Gefühl, Du sitzt auf einem ein bisserl hohen Ross.

Zu verlieren hast Du m.E. mehr als Madame ...

Gruß
United

Hi United,

Ich bin für kritische Meinungen immer zu haben, allerdings möchte ich Sie auch verstehen um ggfs. Anpassungen vorzunehmen.

Wie kommst Du darauf dass ich auf einem hohen Ross sitzen soll und ggfs. mehr zu verlieren habe?

Das einzige was ich im Grunde will, ist die Verhinderung der Pleite, da ich mit unbedienbaren Schulden nie wieder was zu tun haben will/wollte. Alles andere ist mir im Grunde Scheiss egal. Ich nehme gerne in Kauf das ich durch die Bedienung der Schulden auch ihr Vermögen vergrößere. Ich verkaufe ihr meine Hälfte für'n Euro wenn sie mich aus dem Vertrag lässt!!! Unterhalt zahlen; kein Problem. Hauptsache keine unbedienbaren Schulden und regelmäßig meine Kinder bei mir.

Das wars was ich will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2014 23:46
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hab nochmal eine Frage an die Experten in Sachen Berechnung:

Ich bin dabei nochmal eine saubere, Gerichtsähnliche Jahreseinkommensberechnung zu machen.
Dabei habe ich ein Problem. Ich war in 2014 lange krank und habe 4 Monate Krankentagegeld bekommen.
Es waren 185€ pro Tag. Das ist ja netto, da Versicherungsleistung. Wie bringe ich denn diese Zahlen in die
Berechnung mit ein, wenn ich mit Steuerklasse 1 rechnen will?

Also Bruttojahreseinkommen und Netto-Krankengeld.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2014 23:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gar nicht.

Kurzfristige Senkungen deines Einkommens musst du alleine tragen. Und ansparen darfst du dafür natürlich auch nichts.
Kurfristige Mehreinnahmen sind dagegen natürlich voll unterhaltspflichtig und werden gerne in die Zukunft interpoliert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2014 23:59
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Gar nicht.

Kurzfristige Senkungen deines Einkommens musst du alleine tragen. Und ansparen darfst du dafür natürlich auch nichts.
Kurfristige Mehreinnahmen sind dagegen natürlich voll unterhaltspflichtig und werden gerne in die Zukunft interpoliert.

Das verstehe ich nicht Beppo! Worauf beziehst Du deine Aussage? Krankentagegeld wird garnicht mit berechnet?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2014 00:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne.

Wenn du regelmäßig 1.000,-im Monat verdienst, durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit aber einige Monate nur 800,-, so wirst du trotzdem so behandelt, als würdest du die ganze  Zeit 1.000,- verdienen.
Die Lücke hast hast du selbst und alleine zu tragen.

Bei Einkommensspitzen ist es aber nicht so.
Diese sind voll unterhaltspflichtig und werden sogar gerne in die Zukunft interpoliert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2014 00:20
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay, danke Beppo.

Ich kann das Ding noch 20-mal rechnen und wieder zurück.

Ihr steht nicht mehr als Stufe 2 der DDT zu. Jedenfalls bis Ende Trennungsjahr wegen Wohnvorteil.
Auf einen restlichen Anteil an TU müsste sie verzichten. Mit Steuerklasse 2 hätte sie 1250€ Gehalt plus KG plus 482€ KU.

Versteh nicht was ihr Problem ist; echt nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2014 01:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Meziel,

bei der Einkommensermittlung gibt es zwei Knackpunkte:

1. Wohnwert:
Ob die von Dir angesetzten 300 EUR bei Eurem Amtsgericht so Anwendung finden, kann Dir ein Anwalt sagen (bei meiner Ex-Frau wurden in der Tat pauschal 300 EUR für ne 200m²-Hütte genommen, in anderen Fällen an anderen Orten habe ich aber auch von 400 EUR oder mehr gelesen).

2. Firmenwagen:
Nochmal die Frage, wie Du diesen in Deiner Bereinigung berücksichtigt hast ? Hast Du einen privaten Nutzungsvorteil angesetzt ?
Weiterhin hat ein solcher gelegentlich Einfluß auf die Berücksichtigung berufsbedingten Aufwands.

Ich sehe (noch) nicht, das nichts für TU übrig bleibt.

In Bezug auf die Hütte (und die damit verbundenen Schulden) solltet Ihr einen freien Verkauf zumindest in Betracht ziehen.
Das senkt in jedem Fall die Streitmasse (Zugewinn).
Besser jetzt in Angriff nehmen, als zu lange damit zu warten.

Mit "mehr zu verlieren" meine ich:
Du hast ein recht ansehnliches Gehalt.
Davon wird absehbar nicht viel übrigbleiben.
Du wohnst recht feudal (zumindest flächenmäßig), ob das so bleibt, ist eher fraglich.

Deine DEF wird bei Streitigkeiten freundlichst unterstützt (unter Umständen darfst Du auch ihren Anwalt bezahlen, ansonsten macht das der Steuerzahler).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2014 10:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

United, kannst du mir mal vorrechnen, von welchem real existierenden Geld Meziel noch TU bezahlen soll?

Mir ist auch klar, dass es mit den Rechenmethoden der Justiz durchaus zu einer solchen Verurteilung kommen soll nur wovon soll er das bezahlen, wenn sein Einkommen nur noch aus imaginären Fahrzeug- und Mietvorteilen besteht?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2014 11:45
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

@united,

Ich hab für den Firmenwagen 400€ angesetzt abzüglich aber Steuerbelastung, die ich durch den Geldwerten Vorteil habe. Denke das ist großzügig gehalten.

Die Immobilie habe ich mit 229000€ finanziert. 25 Jahre Sollzinsbindung. Knapp 32000€ habe ich Stand Dezember bereits bezahlt. Selbst wenn ich jemanden finde, der mir die aktuelle Restschuld bezahlt, will die Bank Vorfälligkeitszinsen in Höhe von gut 50000€. Den Käufer zu finden, ist aber die Kunst.

Die Immobilie steht in einer 8000 Einwohner Gemeinde im LK Cloppenburg. Hier gibt es zu 95% nur Hauseigentümer. Mietnachfrage ich minimal. Wer 700-800€ für Miete zahlen kann, der baut sich gleich ein Haus dafür.

Beppo hat recht. Die können mir fiktiv hinzurechnen was sie wollen, ich werde mit Realeinkommen dagegen rechnen. Wenn mir tatsächlich nicht mehr als der Selbstbehalt bleibt, haben die einen neuen Hartz4-Bürger und einen Steuerzahler weniger gezüchtet. Weniger als Hartz geht ja nicht. Und meine Ex kann sich dann mit den Titeln bei Lidl an die Kasse stellen und schauen ob sie dafür was bekommt.

Das alles ist aber nicht das Ziel sondern max. das ultimo ratio.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2014 15:07




Seite 2 / 7