Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zur Düsseldorer Tabelle, die ich nicht ganz verstehe.
Ich habe einen Jungen 5 Jahre alt und zahle im Monat 207,- Kindesunterhalt, Mutter ist berufstätig, kein Unterhalt.
Meine ExFreundin bekommt ein Kind von mir und dafür werde ich auch Unterhalt zahlen.
Meine Frage an Euch, Mutter bekommt keinen Unterhalt von mir, was muß ich an Kindesunterhalt bezahlen bei einem Netto Einkommen von ca 1800,-. Das Kind wird komplett auf ihre Lohnsteuerkarte eingetragen, außerdem bekommt sie 2 Jahre lang Erzeihungsgeld und geht nicht arbeiten.
Gruß
Jörg
Warum schreibst du nicht unter deinem Nick "Quarki123" :question:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
