Hallo!
Also..
..ich bin nen Maschinenbau-Student im 7ten Sem. (24) und habe eine Tochter (knappe 2 Jahre alt) für welche schon seit Geburt Unterhaltsvorschuss bezahlt wird. Da der nur 122 EUR (anscheinend Regelbetrag - hälftiges Kindergeld) beträgt ging meine Ex nun zum Jugendamt um sich nach dem Restbetrag zu den 199 EUR (Regelbetrag) zu erkundigen.
Nun wurde ich vom JA aufgefordert einen dyn. Titel zu unterschreiben welcher sichert dass ich diese Differenz (77 EUR) auch zu leisten habe.
Nun meine Frage:
Ist dies möglich neben dem UV noch diese Differenz von mir zu verlangen?
Falls ja, ab wann?
Welchen monatl. Betrag muss ich dem JA nach meinem Studium zurückzahlen für die UV-Leistung? (die gezahlten 122 EUR oder sogar den Regelbetrag 199 EUR)
Bestn Dank für eure Antworten schonma im Voraus!
narayan
Hi,
Ist dies möglich neben dem UV noch diese Differenz von mir zu verlangen?
Ja, KU kann auch (freiwillig) beim JA beurkundet werden. Das JA hat die Aufgabe den KU im Rahmen der Beistandschaft für das Kind einzutreiben. Eine Jugendamtsurkunde ist ebenso rechtskräftig wie ein Titel vom FamG.
Falls ja, ab wann?
Ab Unterschrift bzw. Inverzugsetzung, so das JA im Ernstfall den KU einklagt.
Die Frage ist doch, bist Du leistungsfähig? Ganz deutlich: Die Unterschrift ist freiwillig! Im Ernstfall kann die KM oder das JA den KU einklagen. Ob und was bei rauskommt, ist 'ne ganz andere Sache.
Gruss
sky
[Editiert am 23/11/2004 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky!
..also der UV wird ja geleistet weil ich zurzeit als Student noch zahlungsunfähig bin. Daher verwunderts mich umso mehr dass ich dann noch diese Differenz von 77 EUR aufbringen muss..falls das überhaupt rechtens ist.
Ist es nicht der Sinn des UVG dafür zu sorgen dass der Unterhaltsberechtigte einen kompletten Ausgleich der fehlenden Unterhaltszahlungen des zahlungsunfähigen Unterhaltsverpflichteten bekommt oder setzt es voraus dass ich dafür sorge dass mindestens der Regelbetrag zustandekommt (...also früher oder später die fehlenden 77 EUR zahle..)?!
Hi,
Daher verwunderts mich umso mehr dass ich dann noch diese Differenz von 77 EUR aufbringen muss..falls das überhaupt rechtens ist.
Rechtens ist alles, was Du unterschreibst ,-)!
Ist es nicht der Sinn des UVG dafür zu sorgen dass der Unterhaltsberechtigte einen kompletten Ausgleich der fehlenden Unterhaltszahlungen des zahlungsunfähigen Unterhaltsverpflichteten bekommt
Grundsätzlich ist das richtig. Nur ist das kein kompletter Ausgleich, denn der Unterhaltsvorschuss ist eben um 77 Euro geringer als der Regelbetrag.
So manch ein JA kommt aber auf die Idee den KU beurkunden zu wollen. Somit sichert es rechtlich den Regelbetrag für das Kind.
Sobald der KU beurkundet bzw. tituliert ist, kann sofort vollstreckt werden. Wenn Du also eine Unterschrift (über welchen Betrag auch immer) leistest, solltest Du evtl. mit dem JA Stundung vereinbaren.
Wer nicht leistungsfähig ist, kann keinen Unterhalt zahlen. Im Zweifel muss das vom zuständigen FamG festgestellt werden.
Gruss
sky
[Editiert am 24/11/2004 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke für deinen Einsatz sky! *g*
..also mit einer Stundung (Nachzahlung..) wäre auch meine Ex einverstanden da sie ja weiss dass ich momentan noch studiere und nix verdiene! Nun stellt sich mir eigentlich vielmehr die Frage ob sie für den Fall dass ich vorerst keinen Titel unterschreiben würde diese 77 EUR auch dann nachfordern kann sobald ich wieder zahlungsfähig bin?!
Hi,
nein, nur wenn ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurde bzw. KU tituliert/beurkundet ist.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
nein, nur wenn ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurde bzw. KU tituliert/beurkundet ist.
sorry wenn ich mich mal so da einmische....
Bist Du Dir bei Deiner antwort sicher Sky?
Mein Noch Mann hat anfangs auch keinen KU gezahlt....ca 4-5 Monate nicht. Für den Zeitraum habe ich dann Unterhaltsvorschuss bekommen. Nach einee Gerichtsverhandlung wegen Unterhalt ist er dann aber dazu "verurteilt" worden, jeden Monat den Unterhalt zu zahlen und die Differenz von Unterhaltsvorschuss zum Regelbetrag der Monate, als er keinen Unterhalt bezahlt hat auch....
Zu dem Zeitpunkt gab es auch noch keinen Titel und auch für nichts ne Unterschrift...
Wäre mir da also nicht so sicher, das er die Differenz nicht zurück zahlen muss.
Gruß
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Tacinna,
für die Vergangenheit kann Kindesunterhalt in der Regel nicht gefordert werden. Vergleiche § 1613 BGB:
Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.
Also sicher ;-).
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Sky,
aha...so ist das also. Also mein Noch Mann ist aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen, ist in verzug geraten und deshalb musste er es nachzahlen.....Richtig verstanden?
Dann ist mir aber noch etwas unklar. Der Mann einer Freundin, wußte 2,5 Jahre nichts von der existenz seines Kindes (wie er behauptet). Die Mutter des Kindes hat während der Zeit Unterhaltsvorschuss bekommen. Irgendwann bekam der KV dann Post....Zahlen Sie nun und zwar Rückwirkend für die ganze Zeit seitdem das Kind geboren ist......
Es hat wohl auch eine Gerichtsverhandlung gegeben und da ist dann raus gekommen, das er den Unterhalt für die vergangenen 2,5 Jahre "abstottern" soll und für die zukünftige Zeit regulären Unterhalt zahlen soll. Das ist jetzt so ca 3 Jahre her.
Liebe Grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
aha...so ist das also. Also mein Noch Mann ist aufgefordert worden Unterhalt zu zahlen, ist in verzug geraten und deshalb musste er es nachzahlen.....Richtig verstanden?
Ja.
Der Mann einer Freundin, wußte 2,5 Jahre nichts von der existenz seines Kindes (wie er behauptet). Die Mutter des Kindes hat während der Zeit Unterhaltsvorschuss bekommen. Irgendwann bekam der KV dann Post....Zahlen Sie nun und zwar Rückwirkend für die ganze Zeit seitdem das Kind geboren ist......
Es hat wohl auch eine Gerichtsverhandlung gegeben und da ist dann raus gekommen, das er den Unterhalt für die vergangenen 2,5 Jahre "abstottern" soll und für die zukünftige Zeit regulären Unterhalt zahlen soll. Das ist jetzt so ca 3 Jahre her.
Dazu kann ich wenig sagen, da mir der genaue Sachverhalt fehlt. Ich kann mir nur vorstellen, dass nicht wiksam in Verzug gesetzt werden konnte, weil die Anerkenntnis bzw. Feststellung der Vaterschaft gefehlt hat (manch ein Vater löst sich ja zeitweise in Luft auf). Hier gilt die Ausnahme §1615d BGB, nach der auch für die Zeit bis Feststellung/Anerkennung der Vaterschaft nachgefordert werden kann.
Aber ob's so gewesen ist .......
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
HI Sky,
ich denke, so oder so ähnlich ist es gewesen, da er ja nix von der Vaterschaft wusste (sie war wohl grade schwanger als sie ihn vor die Türe gesetzt hat) konnte er ja auch keine Vaterschaft anerkennen....
Jetzt bin ich auch wieder schlauer....
Sorry Narayan wenn ich Dich da ein wenig verunsichert hab!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Sorry Narayan wenn ich Dich da ein wenig verunsichert hab!
Ich glaube, die Verunsicherung wird allein schon dadurch entstehen, als Narayan sich in drei weiteren Foren zu identischer Fragestellung Informationen holte. Viel Erfolg beim Mischen und Auseinanderdröseln.
DeepThought
*Forenhopping gar nicht mag*
[Editiert am 24/11/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo mal wieder!
..zuerst @DeepThought! Big Sorry! ..den Tag als ich den Thread eröffnet hatte, nachdem ich mich zuerst ausführlich der Suchmaschine bedient hatte und leider noch nix zu diesem Thema (speziell was diese Differenz anging) vorfand, war ich in so ziemlicher Eile da ich noch im JA (..zur Beurkundung) vorbeischauen musste. Somit erhoffte ich mir mit dem "Forenhopping" eine schnellere Reaktion! Ausserdem kann ich nach dieser Erfahrung www.vatersein.de mit zu den Kompetentesten von allen verfügbaren Foren zählen! :thumbup: 😉
So..und jetzt nochmal zum eigentlichen Thema..
Ich find es schon erstaunlich was Taccina da berichtete..mir scheints da als könne man alle möglichen Rückzahlungen wirkend machen..da's da ne handvoll Gesetze zu geben scheint..
Um meinen Fall nochmal anzusprechen..also ich hatte an jenen Tag noch einen Titel (befristet auf 1 Jahr) auf den Regelbetrag unterschrieben um der Gegenseite erst einmal den Wind aus den Segeln zu nehmen, da ich mir nicht im Klaren war was sie mit einer eventuellen Klage hätte verursachen können.
Dabei war mir diese Befristung sehr wichtig und als ich nach einer Stundung fragte wurde mir mitgeteilt der UV würde eh erst dann zurückgefordert sobald ich mein Studium beendet habe und zahlungsfähig wäre.
Jedenfalls flatterte bereits heute ein Brief bei mir ein, welcher von mir eine Rückzahlung des geleisteteten UV's, von Beginn des Titels an (Juni04 - da meine Ex damals wegen dem Titel beim JA nachfragte) nachfordert. Nebenbei wurde erwähnt dass ich besser den Unterhaltsbetrag (min. die 122 EUR) ab Jan05 persönlich an die KM zahle da ansonsten weitere Unterhaltsrückstände auflaufen würden...
Diese Forderung kann ich nun nicht ganz nachvollziehn da mir vor 2 Wochen noch gesagt wurde die Rückstände würden erst nach Ende meines Studiums bzw. ab Zahlungsfähigkeit angefordert werden.
Mir scheints so als würde das JA, kaum dass sie nen Titel von mir in der Hand haben, sich gleich heftigst um die Rückzahlungen zu bemühen..reicht es da aus wenn ich denen mitteile dass ich momentan eh noch zahlungsunfähig bin?
Aber immerhin kann ich nun ja schonmal froh sein dass sie vorerst nur den UV ab Jun04 zurückfordern und nicht sämtlichen UV von Geburt (Dez02) an. Oder kanns gut möglich sein dass sie sich den auch noch zurück holen, wobei da noch kein Titel bestand..?!
nice greetz,
narayan