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Der Spieß dreht sich um

 
(@akoser)
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Hallo Zusammen,

habe bereits in einem anderen Bereich beim Umgangsrecht geschrieben, aber wollte das nicht vermischen, daher noch mal hier zum selben Grund aber anderes Thema. 

Wenn mein Sohn jetzt kurzfristig zu mir zieht, unser Lebensmittelpunkt Bei mir ist und auch hier zur Schule geht und nach letzten Aussagen seiner Mutter auch nie wieder zu Hause bei ihr auftauchen braucht wenn er auszieht, geht es natürlich auch bei mir, um das finanzielle. 

Haben das gemeinsame Sorgerecht.

Zum einen zahle ich jetzt Unterhalt jeden Monat 680 € (seit 16 Jahren zahle ich Unterhalt akkurat und immer zuverlässig). Wie wäre jetzt der Ablauf angenommen, dass es ab 1. November kein Unterhalt mehr zahlen müsste, sondern Unterhalt bekommen und auch das Kindergeld bekommen müsste.

Aus jahrelanger Erfahrung ist es ein Thema bei der Mutter und wird auch dem Sohn vorgeworfen, dass er sie finanziell ruiniert , wenn er zu seinen Vater zieht.

Sie kann sich dann ihr Leben nicht mehr leisten (sie hat ca. 2200,-€ netto) und müsste sich auch eine kleine Wohnung nehmen, so viel dazu.

Wenn ich das Geld zahlen würde, sehe ich das nie wieder  

Kann ich dann zum 1. November die Zahlung einstellen und das Jugendamt verlangt von ihr eine Finanzielle Auskunft, um den Unterhalt dann für ihn an mich zu berechnen? 

Und wie läuft das? Mit dem Kindergeld teile ich einfach der Kindergeldkasse in Hessen oder der Kindergeldkasse in Rheinland-Pfalz mit dass das Geld jetzt an uns geht?

Ich muss davon ausgehen, dass die Mutter alles versucht, um nichts zu zahlen, spät zu zahlen oder die Unterhaltsurkunde nicht rausrücken, um weiterhin das Geld zu bekommen.

Danke für eure Tipps

 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2026 11:05
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

EInem Obhutswechsel folgt nicht selten ein ziemlich bequemes "Unterhaltsabänderungsverfahren". 😉 

Durch den Obhutswechsel verliert der bisher betreuende Elternteil automatisch die gesetzliche Vertretungsbefugnis. Die Mutter hier dürfte dann auch nicht mehr vollstrecken. Trotz Titel können Unterhaltszahlungen nach einem Obhutswechsel also sofort eingestellt werden. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels kann ohne vorherige Abänderungsklage von der Mutter herausverlangt werden. Sollte die Mutter die Herausgabe verweigern und sogar noch einen dreisten Vollstreckungsversuch wagen, wird der Vater in den anschließenden gerichtlichen Verfahren sehr erfolgreich sein.

Und eine von der Mutter beim Jugendamt eingerichtete Beistandschaft wäre aufgrund des Obhutswechsels kraft Gesetzes beendet. Dem derzeitigen Beistand ist der Obhutswechsel sinnvollerweise sofort mitzuteilen.

Zwecks Geltendmachung von Kindesunterhalt könnte der Vater dann seinerseits eine kostenlose Beistandschaft beim neu zuständigen Jugendamt einrichten. Der neue Beistand verlangt dann zunächst Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter.

Noch ein vorsorglicher Hinweis: Besteht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern, könnte es auch zu einer beiderseitigen Barunterhaltpflicht kommen. Siehe dazu unterhaltsrechtliche Leitlinien 2026 des zuständigen OLG. Bei Wohnsitz des Kindes in RLP würde entweder das OLG Koblenz oder das OLG Zweibrücken zuständig sein. Eine solche Überprüfung beider Einkommen würde nur auf entsprechenden Einwand der Mutter erfolgen.

Beim Kindergeld muss ich passen.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2026 17:00
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles 

super Informativ! Danke. 
Koblenz wäre theoretisch zuständig wenn es weit kommt. 

Jugendamt wurde grundsätzlich Informiert aber es müssen noch Tatsachen geschafft werden.

  • Die Urkunde muss händisch herausgegeben werden?
  • Ungleichgewicht sollte nicht sein, sie verdient ca. 2200,-€ netto Arbeitet aber nicht Vollzeit. 
  • Ich zahle noch für zwei andere Jungs Unterhalt. 
  •  

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2026 20:14