Hallo zusammen,
bei mir wurde kürzlich der Kindesunterhalt durch das Jugendamt berechnet. Anschließend habe ich ein Schreiben mit dem zu zahlenden Betrag erhalten. Soweit ist das für mich in Ordnung.
Allerdings wollte ich die Berechnung nachvollziehen bzw. überprüfen lassen. Das Jugendamt weigert sich jedoch, mir die detaillierte Berechnung zur Verfügung zu stellen. Muss ich das so hinnehmen?
Am Telefon wurde mir gesagt, dass ich die Berechnung durch einen Rechtsanwalt überprüfen bzw. neu berechnen lassen könne. Ehrlich gesagt fühle ich mich in dieser Angelegenheit etwas veralbert. Wie soll ich die Richtigkeit der Berechnung prüfen lassen, wenn mir die zugrunde liegenden Berechnungsdaten nicht ausgehändigt werden?
Außerdem wollte ich den Unterhalt beurkunden lassen und dabei eine Befristung in die Urkunde aufnehmen lassen. Die Mitarbeiterin des Jugendamts teilte mir jedoch mit, dass sie zunächst entscheiden müsse, ob eine solche Befristung anerkannt wird.
Kann das tatsächlich so sein? Darf das Jugendamt die Beurkundung oder die Aufnahme einer Befristung ablehnen?
Oder muss der Kindesvater solche Dinge grundsätzlich über einen Rechtsanwalt oder Notar regeln lassen?
Vielen Dank für eure Einschätzung und Erfahrungen.
Servus!
Das JA muss Dir deren Ermittlung des Zahlbetrages nicht zur Verfügung stellen.
Wenn Du Deinen Beitrag aus 2024 nochmal heranziehst kannst Du evtl. die Korrektheit der Zahlen selbst einschätzen.
Das JA muss eigentlich im Titel das aufnehmen, was Du haben möchtest (es sein denn es ist nicht gesetzeskonform); wenn die sich weigern lässt Du halt gegen Schreibgebühr beim Notar Deines Vertrauens mit den gewünschten Modalitäten titulieren.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Allerdings wollte ich die Berechnung nachvollziehen bzw. überprüfen lassen. Das Jugendamt weigert sich jedoch, mir die detaillierte Berechnung zur Verfügung zu stellen. Muss ich das so hinnehmen?
Wenn lediglich der gesetzliche Mindestunterhalt gefordert wird, muss der Beistand keine Berechnung vorlegen. Wenn er mehr als 100% des Mindestunterhalts fordert, muss er seine Berechnung darlegen und notfalls vor Gericht beweisen.
Außerdem wollte ich den Unterhalt beurkunden lassen und dabei eine Befristung in die Urkunde aufnehmen lassen. Die Mitarbeiterin des Jugendamts teilte mir jedoch mit, dass sie zunächst entscheiden müsse, ob eine solche Befristung anerkannt wird.
Ein minderjähriges Kind hat Anspruch auf einen unbefristeten Titel, so mehrfach entschieden von Oberlandesgerichten.
Wenn du eine andere Urkundsperson bei einem anderen Jugendamt ODER einen Rechtspfleger in irgendeinem Amtsgericht ODER einen Notar findest, wird diese Person dir den Unterhalt vermutlich mit Befristung beurkunden. Das bedeutet aber nicht, dass der Beistand als gesetzlicher Vertreter des Kindes diese Befristung hinnehmen muss. Mglw. schluckt der Beistand die Befristung zähneknirschend, er könnte aber auch vor Gericht ziehen. Dann entstehen Kosten.
