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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Uli,

ich hab das schon verstanden - aber in Deinem Fall eben so, dass Du zur Auskunft verpflichtet werden sollst, weil Deine Ex nachehelichen Unterhalt für sich selbst haben und sich gleichzeitig als leistungsunfähig für KU darstellen will. Gäbe es den EU-Sachverhalt nicht, würde man Dich wohl kaum zur Auskunft verpflichten wollen - warum auch?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2006 22:40
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

ich fasse mal zusammen, vielleicht hilft das dem Themenstarter weiter.

Das Kind (vertreten durch die Mutter!) hat einen Anspruch auf einen Titel.

BGH Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97

Leitsatz:
Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat.

Zur Barunterhaltsfplicht des betreuenden Elternteils steht z.B. in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Düsseldorf:

12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht in der Regel keinen Barunterhalt für das minderjährige Kind zu leisten. Eine anteilige oder alleinige Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils kommt jedoch dann in Betracht, wenn sein Einkommen bedeutend höher als das des anderen Elternteils ist und entweder dessen angemessener Bedarf (§ 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, Anm. A 5 II der Düsseldorfer Tabelle) bei Leistungen des Barunterhalts gefährdet ist oder die alleinige Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führt.

Uli hat bereits sehr gut erklärt, dass eine anteilige Barunterhaltspflicht ab einem 2 eher 3 fach höheren Einkommen infrage kommt. Zudem muss bei dem anderen Elternteil der Selbstbehalt angegriffen sein. Deshalb habe ich das "und" hervorgehoben. Um Auskunft von dem betreuenden Elternteil verlangen zu können, muss glaubhaft gemacht werden, dass dieser wesentlich mehr verdient und es ansonsten zu einem Ungleichgewicht kommt.

Die Titulierung beim JA ist freiwillig. Das JA mit Beistandschaft vertritt ausschließlich das Kind und braucht keineswegs einen niedrigeren als den geforderten Betrag beurkunden. Da aber jedes JA beurkundet, kann man doch zu einem anderen gehen.

Das Verweigern der Auskunft kann übrigens eine Auskunftsklage zur Folge haben. Die Kosten trägt der Unterhaltspflichtige. Setzt der Unterhaltsgläubiger die Titulierung gerichtlich durch, weil der Unterhaltspflichtige die Titulierung verweigert, trägt der Unterhaltspflichtige auch dafür die Kosten. Leistungsfähigkeit natürlich vorausgesetzt.

Grüsse
sky

[Editiert am 18/4/2006 von sky]

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2006 22:58
(@misteru)
Schon was gesagt Registriert

Ich möchte noch einmal einen neuen Aspekt einwerfen:

Ich kann von meinem Einkommen bestimmte Vorsorgeaufwendungen abziehen, so z.B. Beiträge zu einer Unfallversciehrung. Wenn dies meine Ex mitbekommt und sie 1 und 1 zusammenzählen kann, dann könnte sie davon ausgehen, dass diese Unfallversicherung zugunsten meiner Kids abgeschlossen wurde, da ich sonst keine nahen Angehörigen mehr habe. Wer wird dann ggf. also bei einem Unfal das Geld (natürlich stellvertretend für meine Kids!!!) in Empfang nehmen? Die liebe Ex natürlich! Und da das Leben manchmal ganz kuriose Wendungen nimmt und evtl. etwas Nachhilfe auch nicht schaden könnte....

Ok, das ist natürlich sehr konstruiert, ich weiß, aber so gaaanz ausgeschlossen ist natürlich nichts. Soll ja auch nur ein Besipiel(!) dafür sein, dass ich meiner Ex nicht alles unter die Nase reiben will und sie daher doch im Endeffekt nur zu interessieren hat, welcher Einkommensgruppe ich angehöre, mehr nicht!

Mich wundert ehrlich gesagt, dass hier offensichtlich viele Väter dieses Problem gar nicht sehen oder ist es Euch vielleicht vollkommen egal, was die Ex von Euch weiß???

Ich finde, man(n) sollte sich doch wehren, wo man nur kann, oder?

Nochmal zur Klarstellung: Ich will mich nicht gegen meine Kids wehren und Ihnen den Unterhalt vorenthalten, ich will nur meine Interessen gegenüber der Ex gewahrt wissen.

[Editiert am 19/4/2006 von MisterU]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2006 21:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Gedankengänge sind nachvollziehbar, jedoch stellt das alles kein Problem dar.

Wenn du eine UV oder LV hast und die Kinder sind bezugsberechtigt, dann setze zusätzlich ein testament auf und bestimmte einen Vormund bis zur Volljährigkeit. Dann hat die Ex keine Verfügungsgewalt und du kannst in aller Gemütsruhe verunfallen.

Die Gegenseite wird sehr wohl ein (berechtigtes) Interesse an deinen Gehaltsabrechnungen haben, da hierin unterhaltsrechtlich u.U. abzulehnende Abzüge oder gar hinzuzurechnende Sachverhalte enthalten sind.

Mich wundert ehrlich gesagt, dass hier offensichtlich viele Väter dieses Problem gar nicht sehen oder ist es Euch vielleicht vollkommen egal, was die Ex von Euch weiß???

Versuche dich zu wehren und berichte uns von deinen Erfolgen und wie du es hinbekommen hast. Viele haben sich zur Wehr gesetzt, stzellen dann aber fest, dass sie vor Gericht nicht nur mit heruntergelassener Hose dastehen, sondern die versammelte Mannschaft sie auch noch bis zur Toilette begleitet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2006 23:09
(@misteru)
Schon was gesagt Registriert

]Versuche dich zu wehren und berichte uns von deinen Erfolgen und wie du es hinbekommen hast. Viele haben sich zur Wehr gesetzt, stzellen dann aber fest, dass sie vor Gericht nicht nur mit heruntergelassener Hose dastehen, sondern die versammelte Mannschaft sie auch noch bis zur Toilette begleitet.

Das ist wohl ein guter Ausspruch, Deep. Werde dann mal zum Jugendamt strampeln und denen von meinen Datenschutz-Vorstellungen berichten. Mal sehen, was dabei herauskommt.

Vielen Dank für die regen Stellungnahmen.

MisterU

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2006 00:02
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