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Hallo,
wenn es sich um einen Mangelfall handelt, dann wird eine Pauschale in aller Regel ausgeschlossen und nur nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen "angemessen" berücksichtigt. Aus meiner Sicht heißt das, dass Du keine berufsbedingten Aufwendungen geltend machen kannst.
Im Gegenteil steht die Frage ob man Dir nicht einen Nebenjob (auch fiktiv) anrechnen kann, damit der KU bezahlt werden kann.
VG Susi
Geschrieben : 06.06.2019 23:12
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