Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage....
bis letztes Jahr Mai musste ich Unterhaltsvorschuss zahlen, ich habe also 6 Jahre brav mein Unterhalt gezahlt. Nun war es so dass ich es anschließend eigentlich mit der Kindesmutter persönlich geregelt habe wie wir weiter mit dem Unterhalt vorgehen. Da Sie damalig knapp bei Kasse war, habe ich Ihr eine höhere Summe ( praktisch den Kindesunterhalt vorab gezahlt, so war es auch abgemacht) gegeben. Nun kommt der Hammer, da war Sie doch tatsächlich angeblich im Juli letzten jahres bei Jugendamt ( weil es die Arge so wollte !?!) und die haben angeblich mir einen Brief zwecks Einkommenauskünfte geschickt den ich aber nie erhalten habe!!! Im November habe ich allerdings ein vermeintliches 2. Schreiben erhalten und habe auch alles brav ausgefüllt, nur wollen die jetzt den Unterhalt rückwirkend vom Juli!! Dürfen die das? Die Frage stellt sich, da ich den Unterhalt bei mir in der Gemeinde titulieren lassen soll, aber die nette Dame von der Gemeinde meinte dass das Jugendamt gar nichts rückwirkend verlangen darf da ich ja kein Schreiben erhalten habe und das Jugendamt es mir nachweisen muss!!
ich habe also das Jugendamt angerufen und denen den Sachverhalt erklärt ( auch dass ich der Kindesmutter schon vorab Geld gegeben habe- was die gar nicht interessiert) und die haben sofort mit Gericht gedroht!??!! Kann mir jemand da weiterhelfen??
Moin,
wenn Deine Ex Unterhaltsvorschuss vom Amt kassiert hat, besteht ein Rückforderungsanspruch der Vorschusskasse gegen Dich. Eine private Vereinbarung, nach der Du ihr zusätzlich Geld gegeben hast (und sie damit doppelt kassiert hat), ist dafür ohne Belang; dieses Geld könntest Du höchstens per Zivilklage von Deiner Ex zurückfordern (Erfolgsaussichten nahe Null, da sie mit "Entreicherung" argumentieren könnte - was weg ist, ist weg.)
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin;
es geht ja nicht um den Unterhaltsvorschuss, die haben ja 6 Jahre Ihr den Unterhalt gezahlt und ich der Unterhaltsvorschusskasse. Aber nachdem dieses eben einegstellt wurde ist Sie zum Jugendamt und diese sollten oder wollten mich ran treten. Es geht darum dass das JA mich angeblich im August angeschrieben hätten dass ich weiterhin Unterhalt zahlen an das Jugendamt zahlen soll und diese es an die KM weiterleiten. tatsächlich habe ich aber erst im November dieses Schreiben erhalten und nun fordern diese aber ab August den Unterhalt nachträglich nach. Die Dame von der Gemeinde, wo ich den Unterhalt titulieren lassel soll, meinte dass diese sowas nicht rückfordern dürfen so lange das JA nicht beweisen kann dass ich dieses Schreiben tatsächlich erhalten habe
wenn Deine Ex Unterhaltsvorschuss vom Amt kassiert hat, besteht ein Rückforderungsanspruch der Vorschusskasse gegen Dich
Aber auch das muss ihm die Vorschusskasse mitteilen.
Und zwar nachweislich.
Und dazu gehört auch, ihm zu mitzuteilen, dass er von nun an an sie zu zahlen hat.
Sie können ja nicht heimlich den Anspruch auf sich überleiten und ihn trotzdem treudoof an seine Ex weiter zahlen lassen.
Insofern hat die Dame von der Gemeinde absolut recht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nein ihr versteht das falsch. nach dem die sache mit unterhaltsvoschuss vorbei war, hatte ich es ursprünglich mit meiner ex persönlich geregelt, ich habe ihr dafür auf einmal eine höhere summe gegeben ( da sie ist geldnöten war) also nicht monatlich. wie gesagt wir wollten unter uns klären. nun ist sie aber zur arge und musste hartz 4 beantragen und die bzw. da JA wendet sich natürlich an mich( sie hat denen nichts davon gesagt dass ich ihr praktisch das geld für die folgemonate gegeben habe) es geht darum das JA behauptet mich im August schon angeschrieben zu haben, aber tatsächlich habe ich erst ein schreiben im november erhalten!! fordern tun die jetzt den Unterhalt von August , Sept, Okt.! Dürfen die dass obwohl ich darüber nicht unterrichtet wurde. wie schon geschrieben die Dame von meiner Gemeinde sagt nein, da das JA mir nachweisen muss, dass ich tatsähclich ein Schreiben/ Aufforderung erhalten habe.
Aber schon einmal Danke für die Antworten!!! 🙂
Hi,
Unterhalt musst du ab dann rückwirkend leisten, wo du in Verzug gesetzt wurdest.
In Verzug hat man dich spätestens mit dem 2. Brief gesetzt.
Soweit mir bekannt liegt die Beweislast bei demjenigen, "der sich auf die Wirksamkeit einer empfangsbedürftigen Willenserklärung beruft".
Das JA muss also nachweisen, dass dir der Brief zugestellt wurde. Ist das nicht per Einschreiben/Kurier o.ä. geschehen wirds schwierig.
Du solltest dir jedoch überlegen, ob es sich lohnt wegen 2 Monate Unterhalt ggf. ein Gerichtsverfahren zu riskieren.
Gruß
