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Darf das Jugendamt Kontoauszüge anfordern ?

 
(@soulsister)

Hallo,

selbst auf die Gefahr hin, dass ich als streitsüchtig oder Exfrau- Hasserin hingestellt werde, stelle ich euch jetzt mal eine Frage.

Aber zuerst kurze Erklärung.

Die Tochter meines Mannes lebt seit fast 2 Jahren bei uns. Exe zahlt natürlich keinen Unterhalt, da sie ja nicht " leistungsfähig " ist.
Was sie aber nicht davon abhält, meinen Mann ständig mit neuen Unterhaltsforderungen, Vorwürfen und Klagen einzudecken.

Da wir uns eigentlich wegen dem Unterhalt mit ihr nicht abstreiten wollten, haben wir die Sache dem Jugendamt übergeben und eine Unterhaltsbestandschaft gemacht.

Nun ist es aber so, dass Exilein ja Hartz 4 bekommt und seit nun gut 2 Jahren nebenbei versucht eine Änderungsschneiderei aufzubauen, mit Unterstützung des Arbeitsamtes. Seit 2 Jahren legt sie jeden Monat vor sie würde monatlich nur zwischen 80 und 100 Euro verdienen, manchmal sogar nur 2,50 Euro. Und das Arbeitsamt sieht zu, sie muss sich auch nicht bewerben, oder von wegen " gesteigerte Erwerbsobliegenheit ". Nichts !

Mein Mann wurde vom Richter aufgefordert näher zu seiner Arbeitsstätte umzuziehen, nur um mehr Unterhalt zahlen zu können, obwohl wir hier seit Jahren wohnen und unsere Kinder zur Schule gehen usw.
Aber Exilein muss das nicht, sie darf daheim sitzen, jeden Tag mal einen Reissverschluss einnähen und das reicht.

Wir wissen aber nun, dass sie im Ebay schwarz sehr viel verkauft und monatlich dadurch ca. 500 Euro verdient. Was aber keiner von den Ämtern weiss.

Nun meine Frage, darf ich das JA daraufhinweisen und ihn bitten, doch mal ihre Kontoauszüge anzufordern ? Und darf er das überhaupt , Kontoauszüge von ihr einfordern ?

Ja, ich weiss, das das wieder gehässig ist. Aber irgendwann reichts einfach mal. Wir könnten den Unterhalt für J. auch gebrauchen, das könnt ihr uns glauben. Wir schlittern immerhin auch immer nur so am Existenzminimum dahin.

Gruß und nix für ungut.


Zitat
Geschrieben : 14.09.2009 15:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

macht eine anonyme Anzeige beim Hauptzollamt. Das ist effektiver.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 15:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin soulsister,

die von Deep Thought genannte Vorgehensweise ist auf jeden Fall effektiv, wenn Ihr der Ex einen beipulen wollt: Sie bekäme als gewerblicher ebay-Verkäufer vermutlich jede Menge Ärger mit den Finanzbehörden, müsste Strafen und Steuern zahlen, die auf geschätzten Einkünften basieren. Als Racheakt sicher effektiv.

Aber: Vermutlich würde sie anschliessend diese Tätigkeit einstellen und wäre noch bedürftiger. Ich würde daher zu einer anderen Vorgehensweise raten: Bei der nächsten anwaltlichen Einforderung von Unterhalt würde ich meinen eigenen Anwalt im aussergerichtlichen Schriftverkehr solche ebay-Umsätze einfach mal grosszügig als eigenes Einkommen der Dame ansetzen lassen; gerne anhand einzelner konkreter Beispiele grosszügig auf einen schicken Monatsbetrag hochgerechnet. Ob der Betrag tatsächlich stimmt, ist nachrangig, aber dann hat sie zwei Probleme: Falls es zu einer gerichtlichen Klärung käme, steht die Schwarzgeld-Nummer auf dem Tapet - und gleichzeitig der versuchte oder vollendete Prozessbetrug, weil sie diese Einkünfte nicht angegeben hat. Jeder halbwegs vernünftige Anwalt würde ihr daher von einer Klage abraten. Und dann hättet ihr vermutlich längere Zeit Ruhe vor ihren Forderungen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 16:32