Hallo!
Ich habe das Forum schon durchsucht aber nichts dergleichen in meiner Konstellation gefunden.
Das Paar ist 17 jahre verheiratet, haben 2 schulpflichtige Kinder (15 + 16 Jahre alt, die Tochter geht min. noch 2 Jahre zur Schule, der Sohn beginnt eventuell Aug. 2010 eine Ausbildung), vor 10 Jahren ein Haus gekauft (die Restschuld wird momentan ermittelt) und die Frau ist Mitte August 2009 ausgezogen und seit ein paar Tagen bei ihrem Freund polizeilich gemeldet. Der Nettoverdienst des Ehegatten beträgt ca. 2200 Euro, sie geht 3 x halbtags in der Woche arbeiten und verdient ca. 310 Euro.
Als sie auszog bekam sie 350 Euro, damit sie einen Start hatte, da ihr Gehalt ja erst am Monatsende für den laufenden Monat überwiesen wird, sie hat natürlich ein eigenes Konto eröffnet und am Monatsende noch die 310 Euro kassiert.
Eine Internetrechere ergab daß wen sie zu einem Partner zieht (2 Zimmerwohnung), ihr kein Unterhalt gezahlt muß, da sie ja nicht die Kinder betreut und nun auch ganztags arbeiten kann, ihr neuer Partner auch zusagte daß er für sie sorgt.
In den nächsten Tagen geht sie zum Anwalt für ein Beratungsgespräch. die Befürchtung ist, daß sie ihr Wohnrecht (Hälfte des Hauses) in Anspruch nimmt und im schlimmsten Fall ihren Lover noch mit ins Haus bringt.
Es git keine abgeschlossene Etage etc., keine 2. Küche , der Typ kann Kampfsport und hat dem Ehemann auch schon öfters gedroht.
Es fängt allmählich an schmutzig zu werden da der Freund wöchentlich neue Frauen braucht und auch die Frauen finaziell schädigt.
Der Ehemann hat alle Papiere sowie das Sparbuch versteckt und das gemeinsame Girokonto weitgehendst auf eine privates Konto überwiesen, ihr aber Geld eingeräumt wenn sie welches benötigt.
Die große Frage ist: Muß man ihr Unterhalt zahlen, wenn ja wieviel? Spielt es eine Rolle ob sie bei ihrem Freund wohnt oder in ihrer Hälfte?
Muß der Freund im eigenen Haus geduldet werden?
Für eure Antworten schon vielen Dank!!!
Bis dann.
Rolf
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Moin Papaspyro,
1. ein Recht, mit ihrem Lover in die "eigene Haushälfte" zu ziehen, besteht für Deine Noch-Gattin nicht. Solltest Du die Befürchtung haben, dass das eintritt: Wechsle die Schlösser aus.
2. Es kann sein, dass Du Deiner Noch-Gattin in diesem Fall Miete für ihren Hausteil bezahlen musst. Würde ich persönlich allerdings davon abhängig machen, ob sie auch zur Schuldentilgung beiträgt. Verpflichtet dazu bist Du erst, wenn es ein entsprechendes Gerichtsurteil gibt.
3. Gleiches gilt für den Unterhalt. Ein Naturgesetz, nachdem Einziehen beim Lover gleichbedeutend wäre mit Erlöschen des UH-Anspruchs, besteht nicht; hier werden die eheprägenden Verhältnisse beleuchtet und nicht die "neuen". Bei einer bisherigen "Hausfrauen-Ehe" wirst Du zumindest um befristete Zahlungen kaum herumkommen; ganz egal, wo und mit wem die Dame wohnt.
4. Eine neue bzw. erweiterte Arbeitsstelle wird die Noch-Gattin sicher nicht von heute auf morgen finden. Theoretisch muss sie im Trennungsjahr (also bspw. beginnend ab ihrem Auszug) nicht einmal arbeiten; zumindest nicht mehr als zu Ehezeiten.
5. Ob der neue Lover ein schlimmer Finger oder Multimillionär ist, muss Dich nicht interessieren.
6. Wenn die Noch-Gattin der Ansicht ist, sie hätte Ansprüche gegen Dich, wirst Du das demnächst von ihr selbst oder einem Anwalt erfahren. Mit diesen Forderungen meldest Du Dich dann wieder hier; dann "werden Sie geholfen".
Grüssles
Martin
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