Hallo Community,
nach langem Hin & Her hab ich es endlich geschafft mich ( mit Hilfe vom Admin ) hier im Forum anzumelden und einzuloggen !! :yltype: :crash:
So - nun gleich mal meine erste Frage an Euch, hab die Suche benutzt - aber natürlich ...
Meine verehrte Frau Exgemahlin, verlangt von mir, dass ich für die Kosten des Schulweges aufkommen soll. Das wären ca. 25€ im Monat, die für die Fahrkarte, im Monat fällig wären. Ist dieser Betrag nun im normalen Unterhalt abgedeckt, oder muß ich den Mehraufwand tragen !??
Ich meine, sind immerhin weitere 300€ im Jahr !!! :exclam:
Gruß Meister Eder
Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?
hi meister eder,
erstmal willkommen hier. du sprichst den sogenannten sonderbedarf an, der je nach OLG unterschiedlich beurteilt wird. aber ich bin ganz sicher, dass die kosten für den schulweg mit dem KU abgedeckt sind. hat sie nicht auch noch gefragt, dass du die wurst auf dem schulbrot zu zahlen hast?
kopfschüttel.
also, entschiedenes nein.
gruss
bengel
Moin,
willkommen auf vatersein.de, der WebSite auch für die Jäger von Registrierungsmerkwürdigkeiten. 😉
Die Busfahrkarte ist im normalen KU enthalten. Auch als Sonderbedarf können die Kosten nicht geltend gemacht werden.
DeepThought
*edit: bengel war 'ne Minute schneller
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey Deep Thought,
und natürlich auch Bengel - danke für die schnelle und kompetente Antwort - das war auch der Grund, warum ich unbedingt in dieses Forum wollte - kompetent, schnell und saubere Antworten !!
Weiter so und nochmals
:thumbup: Danke DT - hast echte Geduld und Hilfsbereitschaft gezeigt !!
Meister Eder
Gibt es wirklich ein Leben nach der Scheidung !?
