Moin AU,
Deine Frage klingt ein wenig wie "ich will eine Wohnung mieten; was darf sie kosten?" Sprich: Solange Dein Einkommen, eventuelle unterhaltsmindernde Sachverhalte, sonstige Einkünfte, Alter des Kindes, evtl. weitere Unterhaltsberechtigte etc. nicht bekannt sind, kann man Deine Frage nach dem Prozentsatz des Regelbetrags kaum beantworten. Auch Art und Umfang der Bonuszahlungen kannst Du bei der Berechnung nicht einfach unter den Tisch fallen lassen, nur weil sie variabel sind.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
*zusammengeführt*
So kann man das besser nachlesen 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, danke für Eure Kommentare und Antworten + das Zusammenführen :wink:.
Besser ist es, ich tippe das Schreiben kurz ab:
Sehr geehrter Herr X,
vom JA x erhielt ich den von Ihnen unterzeichneten Unterhaltstitel, gültig ab 01.08.2009 mit einer monatilichen Verpflichtung in Höhe von 216,- €, befristet bis zum 20.10.2024.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Titel in dieser Form nicht von mir akzeptiert wird. (fett gedruckt)
Ich fordere Sie auf, einen Titel zu schaffen, beginnend ab dem 01.08.2008 (!) mit 110,0% des Mindesunterhaltes der jeweiligen Altersstufen unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind.
Ich erwarte den abgeänderten Titel bis spätestens 31.08.2009.
Gemäß §1612a BGB hat Ihr Sohn Anspruch auf einen dynamisierten Titel, in welchem die Altersstufenwechsel berücksichtigt werden.
Da Sie bisher keine Unterlagen eingereicht haben, die Ihre Angaben zum Ausbleiben der Bonuszahlungen Ihres Arbeitgebers bestätigen, bleibt es weiterhin bei einer Unterhaltsverpflichtung in vorgenannter Höhe.
Sollten Sie einen entsprechenden Titel nicht schaffen, behalte ich mir vor, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
x
Hi Allesungerecht
Einen dyn. Titel wirst Du m.E. akzeptieren nüssen, oder Du pokerst mit dem JA - Ausgang ungewiss. Das sich das JA nicht auf einen geringeren Zahlbetrag als den gemäss Deiner eingereichten Unterlagen einlassen wird ist für mich verständlich.
Du musst nun entscheiden:
- Du reichst die entsprechenden Verdienstbescheinigungen nach woraus hervorgeht, dass die Bonuszahlungen ausgeblieben sind (daraus folgt dann der Prozentsatz) und
- Du zeichnest einen dyn. Titel oder
- Du bleibst auf Deinem Standpunkt und wartest ab, wie das JA reagiert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich dachte, ich könnte mir aussuchen, ob statisch oder dynamisch.
Liegt es variabel bei den JAs, ob sie das akzeptieren, oder nicht?
Das wäre ja unfair, wenn einer einen Statischen bekommen, ein anderer aus einer anderen Region, aber einen Dynamischen.
Müsste ich die Kosten tragen für ein Verfahren beim Amtsgericht, wenn das JA mich verklagt?
Schon witzig alles, ich bekomme den Druck vom JA. Der soziale Dienst (der sich angeblich im Kontakt mit der KM darum kümmert, daß ich meinen Sohn sehen darf) macht gar nichts ...
Danke, Gruß
Hi
Ich dachte, ich könnte mir aussuchen, ob statisch oder dynamisch.
Nein, nicht Du, sondern zusammen mit der KM ala JA. Wenn sich die Parteien einig sind kann festgelegt werden was will, solange Dritte nicht leiden und klagen. Du alleine kannst dies jedenfalls nicht ohne potentielle Gegenwehr.
Müsste ich die Kosten tragen für ein Verfahren beim Amtsgericht, wenn das JA mich verklagt?
Bei der Position, die Du vertrittst: Ja. Da 1. das Kind einen Anspruch auf einen dyn. Titel hat und 2. der Zahlbetrag strittig ist. Wie die Kostenverteilung im Einzelnen aussieht weiss ich nicht, da wird sich der Richter was einfallen lassen. Aber dass Du den Prozess nicht nur teilweise verlieren wirst steht für mich fest.
Weisst Du, mit einem dyn. Titel lässt es sich leben. Viel wichtiger ist eine Befristung zum 18.Geburtstag. Denn dann erfolgt die nächste Auseinandersetzung. Und dann ist es fein, wenn einem kein Titel an der Backe klebt und man (fast) zwingend klagen muss um ihn loszuwerden oder abzuändern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
eine Frage habe ich noch.
Ich habe jetzt mit der Frau vom JA telefoniert. Sie drängt auf den Titel - das hat sie selbst so gesagt.
Sie meinte, dynamisch beschränkt auf 18 würde sie akzeptieren.
Habe mir nochmal die Bedarfsberechnung des JA angeguckt.
Da steht "Aufgrund der vorliegenden Angaben wurde für die Bedarfsermittlung von Kindern und die Bedarfskontrolle die Eingruppierung nach Gruppe 3 der Düsseld. TAbelle vom 01.01.2009 zugrundegelegt.."
Wollte mal fragen, ob diese Gruppe 3 korrekt ist?
Habe, wie gesagt, einen Sohn, war nicht verheiratet und er ist jetzt fast 3 Jahre alt. Verdiene 2.600 Brutto.
Zahlbetrag soll sein: 228,00 €
Danke, Gruß