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Brief vom JA, komplizierter Fall, was tun?

 
(@vater1972le)
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Hallo liebe Forumsexperten,

nun hat es mich auch erwischt und ich habe den netten Brief vom Jugendamt erhalten und habe jetzt Angst um meine Existenz und die meiner neuen Familie. Der Fall liegt wie folgt:

Ich war ca. 7,5 Jahre mit meiner ersten Frau verheiratet, die auch die Mutter meiner beiden Söhne ist. Seit der Trennung vor neun Jahren lebt mein ältester Sohn (1997) bei mir, mein jüngerer Sohn (2001) bei der Kindsmutter.

Nach der Trennung hatte ich noch eine Freundin, die ebenfalls nun eine Tochter von mir hat (2006), die bei ihr lebt.

Seit mittlerweile 7 Jahren bin ich wieder neu verheiratet, wir haben keine Kinder, ausser meinem, wie gesagt, bei mir lebenden Sohn.

Ich bin in den Jahren nie mit Unterhalt konfrontiert worden, die Kindsmutter meiner Tochter hat keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht, im Umkehrschluß darf ich auch meine Tochter nicht sehen. Meine Söhne sehen sich regelmäßig und bislang hat deren Kindsmutter ebenfalls keine Unterhaltsansprüche gestellt, ich dachte, da ja jeder ein Kind bei sich hat würde das auch nie geschehen.

Nun die Fragen, was kommt auf mich zu, was kommt (oder kann) auf meine jetztige Frau zukommen? Die Kindsmutter Nr. 1 arbeitet nicht (ich schon) und ich habe nie daran gedacht sie auf Unterhalt zu verklagen, zudem ich mich frage, da sie ständig, wenn das Arbeitsamt sie arbeiten geschickt hat krank wurde. Sie ist im übrigen seit kurzem wieder verheiratet.

Meine Frau verdient 3.500 € brutto/1.900,- € netto inkl. Dienstwagen, 1% Regel und Co. Und ist im Insolvenzverfahren. Ich verdiene 2.200,- € brutto/1.400,- € netto.

Was ich noch benötige ausser Infos, wie ich mich jetzt verhalten soll, wäre vielleicht ein Tipp für einen guten, streitbaren Familienanwalt in Leipzig.

Danke und viele Grüße

Andreas

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2012 23:09
(@nero070)
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Guten Abend,

wenn das JA jetzt KU für das Kind fordert, hat die KM entweder eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet oder bezieht mittlerweile Transferleistungen. Das Kind ist jetzt 11 oder 12 jahre alt? Dann schuldest Du den Mindestunterhalt von 272€ oder 334€. Dieses unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes.

die Kindsmutter meiner Tochter hat keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht, im Umkehrschluß darf ich auch meine Tochter nicht sehen

Was ist das denn für eine Vereinbarung? Sieht die KM der Tochter den Unterhalt als Eintrittsgeld für den Umgang mit der Tochter? Quatsch. Umgang und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun.

Das JA fordert nun Verdienstbescheinigungen von Dir? Diese solltest Du zur Verfügung stellen. Weiter solltest Du Dich über die Möglichkeiten der Bereinigung des Einkommens informieren. Das findest Du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

Eine Empfehlung zu einem RA für Familienrecht kann man nicht abgeben. Das ist immer eine subjektive Einschätzung. Wird ein Prozess gewonnen, wird der RA als gut empfunden, geht´s den Bach herunter ist der RA subjektiv empfunden mist. Aber wie waren am Ausgangspunkt die Erfolgsaussichten?

Hast Du schon mal Unterhalt für den Sohn, welcher bei Dir lebt, von der KM gefordert?

LG nero

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 00:08
(@ingo30)
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Hi Vater,

willkommen hier. Also ich find Euer Vorgehen auch etwas "schwierig".  Das ist alles dünnes Eis - und auch wenn es nur ein One Night Stand war, willst Du keinen Kontakt zu Deinem Kind? Als Aufrechnung gegen Unterhalt... das geht doch auf kurz oder lang auch nach hinten los. Bzw. menschlich halte ich es auch für schwer erträglich. Im Zweifelsfall wird bei Dir bis zum Selbstbehalt (ca. 950 Euro) für den Unterhalt genommen. Ob Deine Frau irgendwie in der Geschichte eine Rolle spielt, können Dir sicher unsere Unterhaltsexperten erläutern. Gruß Ingo  

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 01:07
(@vater1972le)
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Hallo,

Erst einmal vielen Dank die schnelle Antwort.

In dem Schreiben steht Beistandschaft. Die Idee mit dem Unterhalt von der Mutter fordern ist mir auch gekommen, ich kümmere mich mirgen direkt darum (obwohl ich es für Schwachsinn halte, die bisherige "Regelung" - jeder ein Kind, jeder zahlt für sich war viel entspannter).

Hinsichtlich der Mutter meiner Tochter, das war keine Vereinbarung, das hat sich so ergeben, nachdem man mir genau eine Stunde Umgang die Woche unter Beobachtung von KM und Km-Eltern Freitags um zwölf gewehrt hat, hab ich aufgegeben und mich darauf eingerichtet, dass meine Tochter irgendwann vor der Tür steht. Die KM hat mir damals gesagt, sie wolle kein Geld von mir und Ende.

Die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bedeutet dann was und warum?

Ich muss ehrlich zugeben, ich habe im Vorfeld die Richtlinien des OLG Dresden gelesen, aber obwohl ich wirklich gut Gesetzestexte und Vertragsbedingungenk verstehe, ich blicke da nicht zu 100% durch.

Das JA fordert von mir einmal nackig machen, also Einkünfte von mir, Einkünfte von meiner jetztigen Frau usw. Ist das so rechtens? Muss ich ALLES angeben? Wie sieht es in dem Zusammenhang mit den Einkünften meiner Frau aus? Ich frage auch vor dem Hintergrund, dass meine Frau, obwohl sie jahrelang unser Leben mit ihrem Einkommen gesichert hat, im Rahmen ihrer Insolvenz nicht einmal meinen Sohn in der Einstufung für ihr pfändungsfreies Einkommen berücksichtigt bekommen hat. Natürlich geht (inoffiziell) jeder davon aus, dass sie alles zahlt, im echten Leben haben wir allerdings weniger Geld als eine "normale" Familie, aber das ist ein anderer Schauplatz.

Nochmal vielen .dank, ich bin gespannt, welche Antworten noch kommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 01:21
(@vater1972le)
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Hallo Ingo,

Das war schlecht von mir erklärt, glaube ich. Ich habe zur Kindsmutter und Tochter keinen Kontakt mehr. Aber diese hat einerseits auch keinen KU gefordert und ich wohne inzwischen 500 km weit weg.

Wenn ich das richtig verstanden habe (Richtlinie OLG Dresden) kommt folgendes auf mich zu:

364 € KU nach Düsseldorfer Tabelle
- 93 € hälftiges Kindergeld
--------
271,- €

Wenn mein ältester Sohn als gleichrangiger Unterhaltsberechtigter anerkannt wird zahle davon die Hälfte?

Nun die Frage oder wird alles > 950 € an die Kinder verteilt? Und was ist mit dem Unterhaltsanspruch meines großen bei mir lebenden Sohnes? Kann die Mutter zum arbeiten gezwungen werden und falls nicht, kann gegengerechnet werden, z. b. Auf Basis eines fiktiven Einkommens?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 01:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vater,

unsere Unterhaltsexperten gucken sicherlich gleich mal drauf und können Dir konkret dabei helfen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 01:49
(@vater1972le)
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Dankeschön 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 01:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

So, wie ich es verstehe, wird von seitens der Km der Tochter über eine eingerichtete Beistandschaft UH gefordert. Zwischen der KM der beiden Söhne und Dir bestehen keine Differenzen und die es erfolgen keine UH-Zahlungen.

Demnach bist Du 3 Kindern ggü. unterhaltspflichtig, aber nur 2 Kindern zu Barunterhalt. Bei 1400€ unbereinigtem Einkommen dürfte Deine Verteilmasse selbst bei Anerkennung einer Haushaltsersparnis (ca. 25% SB-Absenkung) bei unter 600€ für 2 Kinder liegen. Danach kann noch höchstens ein KU von knapp 300€ durchgesetzt werden - theoretisch. Du bist ein Mangelfall. Auf diesen Betrag jedoch solltest Du Dich m.E.n. einstellen sollen.

Gruss oldie

PS: Ich beschreibe sowas wie den 'worst case' - zumindest aus meiner Sicht.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 02:03
(@vater1972le)
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Hallo Oldie,

Dankesehr. Nein mit der Kindesmutter meiner Tochter existier kein Kontakt und auch keine Beistandsschaft usw.

Die Kindsmutter meiner Söhne ist es, die Beistandsschaft beim JA beantragt hat. Und nochmal deutlich, Sohn (15) lebt bei mir, Sohn (11) bei ihr.

GLG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 02:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ok, es war für mich schwer verfolgbar, wer jetzt was und für wen fordert. Um die 272€ Mindest-KU an die Tochter wirst Du kaum herum kommen. Nach Deinem Einkommen wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach in der Lage sein, laut UH-Recht dies zu leisten. Allerdings nur dann, wenn Dir eine Haushaltsersparnie untergechoben wird. Da Deine Frau und Du keine gemeinsamen Kinder haben und sie wahrscheinlich auch nicht eigenen Kindern zu UH verpflichtet ist, läuft es nämlich genau darauf hinaus.

Dennoch solltest Du ggü. dem JA damit agrumentieren, dass Dir persönlich nur ein unbereinigtes EK von ca. 1400€ zur Verfügung steht und Du 2 Kindern zu Barunterhalt verpflichtet bist -> Mangelfall. Dann abwarten, was sie sagen. Kein Wort über neue Ehe, dortige Kinder oder sonst was fallen lassen. Nur Du, die KM und die vorhandenen Kinder anführen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 02:24




(@vater1972le)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich versuche es nur um Mißverständnisse zu vermeiden nochmal übersichtlich zu gestalten:

Sohn (15) aus erster Ehe wohnt bei mir und meiner Frau,
Sohn (11) aus erster Ehe wohnt bei seiner Mutter, die jetzt Unterhalt via JA fordert
Tochter (6) aus Beziehung nach erster Ehe lebt bei deren Mutter, hier liegen keine Forderungen vor.

Die Fragen, die ich mir stelle (auch allgemein) sind:

1. Würde ich für Sohn Nr. 2 und Tochter Unterhalt zahlen müssen und genug verdienen, wäre dass dann pro Kind je der Unterhalt und wie ist das jetzt mit der Anrechnung des Kindergeldes?

2. Bei meinen Einkommensverhältnissen (es existieren auch noch laufende Raten/Schulden) was bleibt realistisch übrig um es an die Söhne zu zahlen? Ich hab da mal was von Quotelung gehört in der Art, wenn Mama jetzt keinen Unterhalt zahlt und 200 Euro übrig blieben ginge 100 an Sohn groß (in meinem Fall also bliebe bei mir) und 100 an Sohn klein. Irre ich mich da jetzt?

Nochmals vielen herzlichen Dank, ihr helft mir zumindest schon insoweit weiter, dass die Panik verflogen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 12:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

1. Würde ich für Sohn Nr. 2 und Tochter Unterhalt zahlen müssen und genug verdienen, wäre dass dann pro Kind je der Unterhalt und wie ist das jetzt mit der Anrechnung des Kindergeldes?

Zu den sich aus der DDT ergebenden Zahlbeträgen findest Du u.a. <hier> einen Auszug (und ja: die Beträge gelten pro Kind).

2. Bei meinen Einkommensverhältnissen (es existieren auch noch laufende Raten/Schulden) was bleibt realistisch übrig um es an die Söhne zu zahlen? Ich hab da mal was von Quotelung gehört in der Art, wenn Mama jetzt keinen Unterhalt zahlt und 200 Euro übrig blieben ginge 100 an Sohn groß (in meinem Fall also bliebe bei mir) und 100 an Sohn klein. Irre ich mich da jetzt?

Für die Ermittlung der jeweiligen Unterhaltspflichten wäre die Verteilmasse (bereinigtes Netto abzgl. Selbstbehalt) zu ermitteln und entsprechend der Einzelbedarfe zu verteilen, z.B.
Verteilmasse: 1.400 - 950 = 550 EUR
Bedarfe: 334 (Zahlbetrag 15J) + 272 (Zahlbetrag 11J) + 269 (Zahlbetrag 6J - wobei ich mit dem Zählkindvorteil beim KG hier nicht sicher bin) = 875 EUR
Daraus ergäbe sich folgende Verteilung:
15J -> 334 x 550 / 875 = 210 EUR
11J -> 272 x 550 / 875 = 171 EUR
6J  -> 269 x 550 / 875 = 169 EUR

Die Anerkennung von Schulden bei der Einkommensbereinigung hängt vom Einzelfall ab.
Das soll Dich nicht davon abhalten, diese ggü. JA anzugeben, ebenso wie etwaige berufsbedingte Kosten (Fahrtkosten) und Altersvorsorge (LV / Riester) so vorhanden.

Wohnt Deine Ex in der gleichen Gegend (und ist somit das gleiche JA für die Söhne zuständig) ?
Interessant wäre es, für den bei Dir lebenden Sohn ebenfalls eine Beistandschaft einrichten zu lassen. Dann könnte das JA das Geld, was sie von Dir möchten, versuchen bei KM wiederzuholen ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 13:40
(@vater1972le)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

danke für die umfassende Antwort.

Nein, da der Streit mit der Kindsmutter (Ex-Frau) meiner Söhne uns alle sehr stark belastet hat, bin ich vom Köln-Bonner Raum in den Osten (Leipzig) gezogen, damit ich irgendwann endlich wieder ein Leben habe.

Ich werde mich nächste Woche (oder eventuell morgen) mal beim Jugendamt hier vorstellen und die Beistandsschaft für meinen Sohn (15) initiieren.

Vielen lieben Dank an alle, ich überlege, ob ich die ganze Story mal in den Tagebuchthread stellen soll.

Viele Grüße

Andreas

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 14:42