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Brauche Hilfe von euch!

 
(@steffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
lebe seit mitte letzten Jahres von meiner Frau getrennt. Habe bis Dezember Unterhalt für sie und Tochter bezahlt. Ab Januar nur noch für das Kind. Sehe nicht ein, dass sie nicht arbeiten geht(hat nun leider Bestätigung, dass sie nicht arbeitsfähig ist). Ihre Anwältin hat nun Erlass auf Einstweiliges Anordnungsverfahren gestellt(Eilverfahren). Mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht war letzte Woche, habe heute das Sitzungsprotokoll als Beschlossen und verkündet zugestellt bekommen. Ergebniss: 760€ Ehegattenunterlat, 340€ Kidesunterhalt. Rückwirkend ab Dezember, ab März zum ersten zahlbar. Nachastz, dort steht: Die Anordnung bleibt in Kraft, bis anderweitigfe Regelung erfolgt, Klage abgewiesen oder Verfahren in Hauptsache erledigt wird(eine Stufenklage hat sie auch noch gestellt). Frage:Kann ich gegen diese einstweilige Anordnung in Widerspruch gehen oder heisst das, dass ich jetzt löhnen muss und wie soll ich das Geld rückwirkend bezahlen - ich hab das Geld z.Z. nicht. :puzz:
Vielen Dank, Gruß
ELVIS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2005 01:44
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey @Elvis

Ohje...da is aber ein klein wenig das Kind schon in den Brunnen gefallen..warum hast du denn einfach die Zahlung des Unterhaltes eingestellt??

Und dir dann nicht wenigstens das Geld was du einbehälst auf die Seite gelegt ..
Denke das war ein spuiel mit dem Feuer u mußte nach hinten los gehen ..

Frage! Wie alt ist denn dein Kind?
Und du sagst das die KM auch noch jetzt die Bestätigung hat das sie nicht arbeitsfähig ist...warum das?
Wie war es denn in der Ehe, ist sie da arbeiten gegangen?

Nun ist es so wie es jetzt erstmal ist, was wohl auch so kommen mußte...nun kann es dir dann passieren, das wenn du nicht zahlst, es bis letztendlich zur Zwangsvolstreckung/Pfändung geht ...

Und da ist es unerheblich erstmal ob du kein Geld hast...

Außerdem frage ich mich da, wie es denn zu einem so recht hohen EU kommt, wenn du kein Geld hast?
Denn auch der KU ist ja nicht gering ...

Hast du denn nicht mal mit einem RA darüber gesprochen, vorher wie während des Verfahrens?

Ich denke um weiteres zu vermeiden wirst du zahlen müssen..irgendwie...

Weiß jetzt nicht ob du sonst noch andere Möglichkeiten hast.. vielleicht weiß noch wer Rat, sofern es anderen gibt..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2005 03:56
(@steffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,jens-erstmal Danke.
Unterhalt für meine Frau hab ich als getrenntlebenden Unterhalt über ein Jahr gezahlt,nach meinem Auszug noch bis Dezember 1269,-.Meine RA forderte die EX erst auf sich einen Job zu suchen,sie ist seit der Geburt unserer Tochter 1988 Hausfrau.
Das tat Sie nicht,sondern sagte sie ist Krank.Sie wurde als Kind *****. Missbraucht,hatt dadurch einige Probleme-das stimmt.Aber ob sie nun garnicht arbeiten kann, ist zu bezweifeln.Meine RA forderte dann das Sie zum Amtsarzt gehen soll für einr Bescheinigung-hat sie nicht getan-angeblich könne sie meine RA dazu nicht auffordern nur ein Gericht.Dann habe ich für sie nicht mehr gezahlt.

Jedenfalls hat Sie nun ihre ganze Krankengeschichte seit ihrer Kindheit rausgekramt,Statements ihrer Ärzte usw.Sie war 17 als ich sie kennenlernte-ich 35,nun tut sie noch so als habe ich an allem Schuld,habe sie nie zu Theraphie gelassen ...Jedenfalls siehts so aus das sie mit 17 jährigen Tochter,41 Jahre alt wohl nicht mehr vorhat zu arbeiten. :luxhello:

Zu mir, ich verdiente bis zum Auszug ca 3100,-E;nur der Nebenjob läuft nun nicht mehr,da gits nun 700,-weniger.Hat die Richterin aber nicht geglaubt und einfach angerechnet.Dazu zahle ich Schulden von monatlich 800,-ab-die soll ich nun runtersetzten,weil sie in der Ehe auch nicht in solch hohen Raten gezahlt wurden.Aber ich bin 58 ich wollte vor der Rente noch fertig werden.
Meine Tochter hat sich übrigens von mir abgewand und macht gemeinsame Sache mit Ihre Mutter-beim Termin nicht mal ein Hallo. ;(
Meine Frau hatt klasse Anwältin-hier aus Berliner Kanzlei die für den Umgang mit Männern bekannt.Meine RA ist o.k. aber da hab ich wohl Mist gebaut.
Wenn ich nicht zahle können die mich pfänden-es gibt kein Einspruchsrecht?

Gruss ELVIS :stonefall:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2005 05:13
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Elvis,
ich bin kein RA aber auch in der Mühle der Unterhaltszahlung drin.
Nach meinem Kenntnisstand ist es so:
1
Gegen die einstweilige Anordnung kannst Du nichts machen. Sie holen Dich runter bis auf den Selbstbehalt. Wenn Sie mehr holen könnte ein Offenbarungseid helfen, wobei natürlich das Vermögen angekratzt wird. Tip: gehe zur Bank, wo Dein Kredit läuft, erkläre die Sache so, dass sie auf Rückzahlungen vorerst verzichten, bis die erste Entscheidung im Hauptverfahren da ist. Auch eine Schuldnerberatung könnte Dir Tips geben.
2
Gegen eine Entscheidung im Hauptverfahren kannst Du Beschwerde einlegen und kommst dann zum OLG. Diese Beschwerde hat aber keine aufschiebende Wirkung über die Zahlungspflicht. Weiterhin gibt es ein Gesetz, dass zuviel bezahlte Unterhaltsbeiträge nicht mehr zurückgefordert werden können. Was mal bezahlt ist, das ist fort. Ich blieb deshalb während meines Prozesses immer an dem, was meine RAin ausgerechnet hat und mußte dann eben kanpp 5000€ nachzahlen. Mein Richter hat vieles nicht anerkannt und sogar Zinseinkünfte eines festgelegten Depots für eine verrentbare Lebensversicherung mit hereingenommen und die Beiträge für eine zusätzliche Rentenversicherung, die ich ca. 2 Jahre vor der Ehe abgeschlossen habe, nicht als Ausgaben anerkannt. Begründung: dies sei ein Vermögensaufbau. Dass meine Rente von der Höhe sehr unsicher ist (Wechsel von der Industrie in das Beamtentum) hat ihn nicht interessiert. Akzeptiert hat er nur die Riester-Rente, aber das ist nur ein minimaler Betrag.

3
Beispielfälle.
3.1
Als ich vor einem Jahr in dieser Phase war bin ich auf ein Urteil gestoßen, dass eine Frau mit 53 Jahren nicht mehr zur Arbeit herangezogen werden kann, wenn Sie die ganzen Jahre der ehe über Hausfrau und Mutter war.
3.2
Ein Freund von mir, Lehrer, nichtehelicher Vater, die Mutter auch Lehrerin, mußte einen enormen Betrag (für zwei Kinder) an Kindesunterhalt leisten. Das OLG wies die Klage auf die Berücksichtigung der steuerlichen absetzbaren Zusatzausgaben eines Lehrers (Arbeitszimmer, Papier, Literatur etc.) einfach ab. Die eine Tochter studiert jetzt und hat sich seit dem 14 Lebensjahr nicht mehr beim Vater gemeldet. Er hat geklagt, dass er nicht mehr zahlen muß, da sich die Tochter nicht mehr um ihn kümmert. Ich weiß gerade nicht, wie das heißt, es klappt aber. Leider war das Ergebnis für den Vater erschreckend. Es wurde PAS festgestellt, Selbstmordversuche (die Tochter war im Krankenhaus), Alkohol.... Die Schuld wurde dem Vater zugeschoben, es gäbe ein traumatisches Kindheitsereignis, als die Eltern noch zusammen lebten. Der Vater zog sofort, als er das psychologische GA las, seine Klage zurück. Er hatte ja 10Jahre keinerlei Informationen, wie es seiner Tochter ging. Tip: da Deine Tochter jetzt 17 / 18 Jahre ist könntest Du darauf klagen, dass Sie den Unterhalt nicht mehr von Dir erhält, da sie den Kontakt zu Dir abgebrochen hast.

4
Nach dem geschilderten könnte es sein, dass Deine Frau es so macht, dass sie sich über Jahre hinweg Ausreden einfallen läßt, bis sie ins Rentenalter kommt. Unterhatskürzung wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter sind meines Wissens nicht möglich. Und auf der Suche nach einer Arbeit legt sie vor Gericht regelmäßig Bescheinigungen vor, dass sie sich beworben hat --- und die Stelle nicht erhalten hat.
Tip:
Geh mal zu Deinem RA und lass Dir den worse-case für die nächsten Jahre schildern. Der kennt sich besser aus. Dann überlege Dir, ob es möglich ist, außergerichtlich einen Vergleich zu erzielen, in einer Art Mediation. In Nordrheinwestfalen sollen nach einer Fernsehsendung alle Richter, unabhängig vom Zuständigkeitsbereich (Verkehr, Bauwesen...). Mediationsausbildungen erhalten haben und hier Einigungen erzielen können, die beide Interessen mit berücksichtigen. Achte jedoch bei einer Mediation darauf, dass am Ende der Ehe und durch die Trennung, ihr beide euch gegenseitig sehr verletzt habt (davon gehe ich aus, da ihr beim RA gelandet seid). Kannst Du Dir die Verletzungen Deiner Frau vorstellen? Kannst Du die entstandenen Schmerzen bei ihr lindern ? Dann hat Mediation einen Zweck. Du bist hier gefortdert, denn Deinen Schmerz wird Dir Deine Ex nicht lindern wollen. Sie will ja Geld.
Auch könnte eine Einmalzahlung jeden Unterhaltsanspruch der ExFrau abgelten. Aber Vorsicht: kommt sie in Not, mußt Du wieder zahlen.

Wünsche Dir viel Kraft !!!

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2005 10:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Achtung: Doppelposting. Antworten nur noch >hier< möglich.

DeepThought
*Beitrag geschlossen*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 00:07