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Bonuszahlung PKV, Hortkosten und Riester?

 
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

habe da mal 3 Grundlegende Fragen zur Unterhaltsberechnung und würde mich freuen wenn ihr mir da entsprechende Informationen geben könntet.
Es geht dabei nicht um eine aktuelle Unterhaltsberechnung. Möchte mich für die nächste nur schon so gut wie möglich informieren.

1. Ich bin demnächst in einer PKV. Bei der ist es ja so, wenn man sie das Jahr über nicht nutzt, gibt es Geld zurück! Muss ich dieses Geld als Einkommen für die Unterhaltsberechnung mit einrechnen? Es ist ja nicht immer so das man ein Jahr ohne auskommt und dann eben dieser Bonus auch mal weg fällt.

2. Wie werden die Hortkosten für das im Haushalt lebende Kind berücksichtigt? Kind 1 bei Exfreundin. Kind 2 und KM (eigenes Einkommen) mit mir zusammen im Haushalt, nicht verheiratet.

3. Wie ist das in Berlin mit der Altersvorsorge (z.B. Riester), wie wird die berücksichtigt? Habe hin und wieder mal was von 4% gelesen, ist ja aber vom zuständigen OLG abhängig sein.

Ich danke schon einmal für eure Informationen

MfG
Ethelidor

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2014 01:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

1. Als Einkommen nicht aber als verringerte Ausgaben. PKV-Kosten sind ja abzugsfähig und wenn du was zurück bekommst, kannst du eben weniger abziehen.
Du musst aber jetzt nicht selbst aktiv werden, sondern kannst warten, bis du erneut zur Einkommensauskunft aufgefordert wirst.

2. Gar nicht.

3. 4% vom Brutto. Egal wo.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 08:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ethelidor,

ehrlich gesagt, bin ich ob dieser Darstellung ein wenig über die jetzigen Fragen verwundert ...

Ich bin 30 Jahre und fange nun am 01.09. noch einmal eine Ausbildung an. [...]
Nun verdiene ich in der Ausbildung aber nur knapp unter 1000€ Netto im Monat und kann dann schwer noch die 171€ bzw. ab 1.11. 181€ für Kind 1 (bei Ex lebend)  zahlen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 11:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klingt nach Ausbildung im mittleren Dienst der Berliner Verwaltung als Beamter.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 11:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dann würde ich Antwort 3 ergänzen wollen:

3. 4% vom Brutto. Egal wo.

Im Mangelfall kein Selbstläufer.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 11:35
(@ethelidor)
Schon was gesagt Registriert

Moin.

1. Als Einkommen nicht aber als verringerte Ausgaben. PKV-Kosten sind ja abzugsfähig und wenn du was zurück bekommst, kannst du eben weniger abziehen.
Du musst aber jetzt nicht selbst aktiv werden, sondern kannst warten, bis du erneut zur Einkommensauskunft aufgefordert wirst.

2. Gar nicht.

3. 4% vom Brutto. Egal wo.

Danke für die Infos!

Moin Ethelidor,

ehrlich gesagt, bin ich ob dieser Darstellung ein wenig über die jetzigen Fragen verwundert ...
Gruß
United

Es geht auch nicht um jetzt gerade, sondern wie oben erwähnt, darum wie es generell gehandhabt wird. Ich bin aktuell dabei hier im Forum fleißig quer durch zu lesen und so viel wie möglich aufzunehmen. Dabei sind mir eben diese Fragen eingefallen und ich mache mir fleißig Notizen. Die nächste Berechnung wird irgendwann kommen, da möchte ich eben bestmöglich vorbereitet sein. Spätestens in nicht einmal 2 Jahren wenn die Ausbildung durch ist und es wieder mehr zu holen gibt.

Klingt nach Ausbildung im mittleren Dienst der Berliner Verwaltung als Beamter.

LG LBM

Das ist korrekt. Kennst du dich zufällig in dem Bereich aus?

Moin,

dann würde ich Antwort 3 ergänzen wollen:Im Mangelfall kein Selbstläufer.

Gruß
United

Danke für die Info, das ist gut zu wissen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2014 01:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist korrekt. Kennst du dich zufällig in dem Bereich aus?

Yep  :applaus2:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2014 17:29