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Bitte um Einschätzung des Verlaufs / Urteils / Kosten einer Abänderungsklage!!

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(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

🙂    An alle

Nachdem ich jetzt hier soviel gelesen und viel tolle und nicht so tolle Informationen gesammelt habe,
wäre ich über ein paar sachliche Einschätzungen , eigene Erfahrungen und Antworten sehr dankbar.

Zum Sachverhalt :

44 Jahre Trennung 99  seit 10/ 2000 geschieden. 2. Kinder aus. 1. Ehe 16 und 18 Jahre.  Seit 11/2000 wieder verheiratet,  2 Kinder 9 + 10 Jahre

Kontakt mit den ersten Kindern dank der Mutter seit 10 Jahren leider keinen. Keine Adresse keine Telefon Nr. etc.

Obwohl 2 Klagen wegen Umgang geführt und gewonnen. Ex hat die Entfremdung perfekt hinbekommen.
( Einzelheiten lasse ich hier weg.) EX machte ab 2001 eine Beistandschaft beim JA. Geforderte EK-Nachweise und KU - Erhöhungen wurden stets bezahlt und immer pünktlich. Titel( Scheidungs und Trennungsfolgenvereinbarung )wurde aber nie abgeändert. Stammt aus 5/ 2000.

Ein Tag nach dem 18. bekam ich eine SMS ( Auszug Inhalt: Samenspender, Arschloch, gerechte Strafe usw. )

Folge: erst mal KU ab Juni eingestellt ( ja, war blöd da Titel besteht!, war mir aber egal )

Am 27 Juni kam Schreiben vom JA ( volljährig, Beratung , Nachweise EK ) Und die haben mich aufgefordert unverzügliche den letzten gezahlten UH ( ohne Abzug 1/1 KG und neuer Berechnung) rcükwirkend und weiter zu zahlen.
Also alles hingeschickt. JA aber aufgefordert : Schulbescheinigung, EK-Nachweise Mutter, Bankverbindung Tochter, bitte neuberechnen und ich werde zahlen.

Antwort: KM wieder verheiratet ( eine Abrechnung 80 Std. für 625Euro brutto LstKl 5, also verheiratet )
nicht Leistungsfähig da unter SB. Haben rausbekommen Mann Spitzenverdiener. Verlangen Steuerbescheid aus 2009 ( Taschengeldanspruch und Unterhaltsanspruch von neuem Mann ). Deweiteren die Bevollmächtigung der Tochter für das JA.

Darauf geht Tochter / Mutter zum Anwalt. Der vertritt Meinung : auch wenn Mutter kein Auskunft gibt, Vater soll zahlen. ( Gleicher Betrag wie JA  und bekanntes Konto , das der Mutter ). Komisch ist nur das die mitgeschickte
Vollmacht des ReA von der KM mit dem Namen des Kindes unterschrieben ist. Dies war Anfang Oktober.

Dies wird dem ReA mitgeteilt. Jetzt läßt sich KM einen vollstreckbaren Titel des Notarvertrages ausstellen.
Dies war mitte Oktober.  Bis heute aber kein Pfändung. Keine Anwort vom Rechtsanwalt daraufhin.

Bin zu JA und wollte die Vollmacht sehen bzw. Kopie haben. Och... siehe da. Die Akte ist weg. Aber O-Ton der Sachbearbeiterin: Die Akte Ihrer Tochter ist nicht auffindbar aber die Akte Ihrers Sohnes ist genauso dick !!!!! :gunman:

Habe nun über meinen ReA Abänderungsklage mit Vollstreckungsaussetztung eingereicht.

Der Sachliche Inhalt: Unterhalt, gilt als nicht gefordert da weder vom JA noch vom ReA eine ordentliche Bevollmächtung vorlag. Est besteht die Gefahr das Mutter oder Tochter aus dem Titel vollstreckt obwohl eine ordentliche Berechnung nicht möglich ist. Die Auskunftsverweigerung der Tochter über Ek Mutter . Die Beleidigungen ( Verwirkung )

So und nun hoffe ich auf Antworten......

Kind wurde 18. Habe einfach erstmal KU eingestellt.

Für die ersten beiden besteht ein unbgrenzter statischer Titel.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2010 18:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein Stakkato macht es etwas schwer das alles zu durchschauen aber du scheinst ja schon mal recht gut informiert zu sein.

Da der Titel weiter läuft, bis er geändert wird, wirst du wohl den KU zwischen 18. und dem Pfändungsschutzantrag nachzahlen müssen.

Der neue Anspruch lebt erstmal nicht auf, solange du nicht wirksam in Verzug gesetzt wurdest und das wurdest du bisher offenbar nicht.
Kann mich darin aber auch irren. Das hängt von dem genauen Wortlaut dessen ab, was du bisher bekommen hast.
Die SMS gehört wohl eher nicht dazu.

Und ob das JA überhaupt für Tochter auftreten darf, halte ich für fraglich. Auch mit Vollmacht.
Da die selbst aber auch nur von Beratung sprechen, glauben sie anscheinend selbst nicht dran.
Die Dicke der Akte deines Sohnes ist dabei genauso relevant wie die Aussage, dass es draussen schneit.

Zum Anwalt:
Ohne Auskunft der Mutter geht garnichts.
Und was meinst du mit, "Die Unterschrift der Tochter stammt von der Mutter"?
Woher weißt du das? Kannst du das beweisen?

Die Aussagen deines RA:
Soweitt ok. Verwirkung? Schwierig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 18:35
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

DANKE schon mal...

Das mit der Akte, ist so gemeint. Die " Dame" war nicht die, die den Fall bearbeitet.  Wenn die Akte nicht da war, wie kann sie denn sagen das diese genauso dick ist wie die der Tochter? Sehr komisch.

Das mit der Vollmacht, wäre ich sogar bereit ein Grapholisches ( richtig geschrieben? ) Gutachten zu erstellen.

Es ist zu 100 % die Schrift meiner EX. Es wäre sehr komisch wenn die Tochter exakt die gleiche Schrift hätte.
Wenn mir vorgeworfen würde, das es nicht meine Unterschrift wäre , würde ich eine Ausweis oder Führerschein Kopie überlassen. Es wurde sich aber auch nicht gewährt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2010 18:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann Deine Verärgerung verstehen, aber Du musst da ein paar Dinge auseinanderhalten:

Aus einem alten Titel, in dem keine Altersbegrenzung drin steht, kann auch über die Volljährigkeit hinaus vollstreckt werden; ganz egal, ob eine zugrunde liegende Anspruchsvoraussetzung (Minderjährigkeit, Schulbesuch, Ausbildung, Studium etc.) noch besteht oder nicht. Dazu braucht Deine Ex gar kein neues notarielles Schriftstück; egal ob mit echter oder gefälschter Unterschrift.

Die Dicke der Akte des Sohnes spielt keine Geige; ebensowenig, ob die Akte der Tochter beim JA gerade greifbar ist oder nicht: Wer den "alten" Titel im Besitz hat, kann ihn auch vollstrecken. Also musst Du dieses Ding per Abänderungsklage loswerden (und nicht den Verbleib der JA-Akte klären).

Es steht der Tochter anschliessend frei, ein auf den aktuellen Gegebenheiten basierende Unterhaltsforderung an Dich zu stellen. Hier für muss sie Dir Unterlagen über Schulbesuch, Ausbildung etc. sowie eine Einkommensauskunft der Mutter vorlegen. Stattdessen direkt zu klagen ist üblicherweise nicht gerne gesehen.

Möglicherweise ist - Beschimpfungen hin oder her - die Volljährigkeit der jungen Dame aber ein guter Zeitpunkt, sich an einen Tisch zu setzen und das Thema unter Erwachsenen zu klären. Bitte nicht vergessen: Die Tochter hat sich 10 Jahre lang vermutlich üble Tiraden über Dich angehört und sich ihr "Bild" über Dich nur aus solchen Äusserungen Dritter gebildet. Das kann man jungen Menschen nicht vorwerfen; ein Loyalitätskonflikt ist alles andere als ein Spaziergang. Aber falsche Bilder lassen sich auch korrigieren.

Mit ein bisschen Struktur sollte sich das Problem durchaus lösen lassen. Ob die Mutter eine Unterschrift gefälscht hat, ist allerdings erst einmal ein Nebenkriegsschauplatz, denn sie ist für die Tochter sowieso nicht mehr vertretungsberechtigt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 19:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob die Mutter eine Unterschrift gefälscht hat, ist allerdings erst einmal ein Nebenkriegsschauplatz, denn sie ist für die Tochter sowieso nicht mehr vertretungsberechtigt.

Das könnte aber über die Wirksamkeit der Inverzugsetzung entscheiden.

Ich habe es so verstanden, dass der RA in Verzug gesetzt hat. Wenn aber raus käme, dass das gar nicht die Unterschrift von Töchting sondern von Mudding ist, könnte die Inverzugsetzung auch hinfällig sein.
Aber dafür brauchen wir mehr Details.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 19:30
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo brille o7

anscheinend hast Du nicht alles richtig gelesen. Das mit dem Titel weiß ich ja alles.

Das mit JA. Ohne Vollmacht keine Inverzugsetzung!!!!

Tochter lehnt Kontakt jeglicher Art ab. Habe ALLES versucht mein " Bild " aufzuzeigen.
........überlasse dir den kompletten Schriftverkehr, mache  dir  bitte ein eigenes Bild....
Antwort: Du lügst!!!

Glaubt mir ich habe 6 Jahr gekämpft ( auch mit großer Unterstützung meiner jetzigen Frau,
die übrigens Deine Meinung vertritt.)  Aber jeglicher Kontakt ( telefonisch, SMS, mail ) endet in bösen Beschimpfungen. Bis heute durfte ich nur zahlen. Von mir wurde alles eingehalten. Die KM hat nichts dergleichen getan. Bis heute habe ich an reinen UH knapp 160.000 Euro gezahlt. Ich habe nie verucht den UH zu drücken oder ähnliches. Haber immer mehr gezahlt als ich eigentlich mußte. FÜR MEINE KINDER.

Aber irgendwann ist SCHLUSS. Sie will erwachsen sein------ dann bitte auch so verhalten.

Und die Klage habe ich erst nach 7 Monaten gestellt!!!!!! 

Das mit der Unterschrift:  Sie hat mit Namen des Kindes unterschrieben!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2010 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe Dein Posting sehr wohl gelesen, auch wenn es ein paar Ungereimtheiten enthält.

Wenn Dein Verhältnis zu Deiner Tochter allerdings so mies ist wie Du es beschreibst: Was soll Dir diese Unterschrifts-Kiste nützen? Die Tochter erklärt (ggf. auf Mutters Bitte hin) einfach: "Ja, das habe ich selbst unterschrieben" - und der Fisch ist gegessen. Dann frägt auch niemand mehr nach graphologischen Gutachten - warum auch?

Insofern weiss ich nach wie vor nicht, was das bringen soll.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 21:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vatermitnurpflichten

Das JA darf einen Volljährigen nicht mehr vertreten, auch nicht mit Vollmacht (SGB VIII). Es darf lediglich bis zum 21. Geburtstag beratend tätig werden. Der junge Volljährige muss sich, wenn er einen Beistand möchte, einen Anwalt nehmen. Da es bereits einen Titel gibt, brauchst Du nicht in Verzug gesetzt werden. Die Forderung besteht bereits rechtsgültig und vollstreckbar.

Doch bisher konnte ich nicht nachvollziehen, wie derzeit der exakte Sachstand ist. Du hast sowas wie eine Auskunft bekommen, Du hast Klage eingereicht (UH-Klage?), Du vermutest Unterschriftenfälschung. Letztgenanntes ist faktisch uninteressant - schwer beweisbar und kein öffentliches Interesse. Erst in einem UH-Prozess könnte das eventuell mal erwähnt werden. Tochter braucht nur zu sagen, dass das ihre Unterschrift ist und es interessiert das Gericht nicht mehr.

auch wenn Mutter kein Auskunft gibt, Vater soll zahlen

Richtig, so ist es im BGB vorgesehen. Das Kind muss sich nicht auf die KM verweisen lassen, wenn es UH von Dir bekommen kann. Du musst dann zivilrechtlich das Geld von der KM einklagen - mit eher schlechten Erfolgsaussichten.

Aber berichte doch mal den aktuellen Stand Deines Vorgehens.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 11:59
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie!

Sorry für die vielleicht verwirrte Schriftweise :phantom:

Aber es belastet einfach wahnsinnig.

Vorweg: Das Problem mit den Unterschriften ist folgendes.
Variante 1:  Vielleicht weiß das Kind ja von gar nichts. Wäre ja möglich. Jetzt hätte ich den Unterhalt ( nicht neu    berechnet) wie von ReA. gefordert auf das Konto der Mutter überwiesen. Irgendwann bekommt Kind das raus und fordert von mir den " nicht gezahlten Unterhalt" zusätzlich. Ich müßte dann meine EX verklagen um das Geld wieder zu bekommen.

Variante 2 : EX und Tochter sind auf einer Wellenlänge. Mutter hat aber viel mehr Einkommen als sie angibt.
Beide wissen es. Da Barunterhalspflicht beider Elternteile besteht. Es wäre der gezahlte Betrag vielleicht zu hoch gewesen. Hier wäre es dann so: Gezahlter KU gilt als verbraucht.

Ich möchte doch nur eine transparente und faire Berechnungs des KU.

Wenn ich vom Mindestunterhalt eines 18 jährigen Schülers ausgehe, wäre der nun höher als das was ich zur Zeit zahle. Also hätte das Kind eigentlich mehr Anspruch. Vorrausgesetzt Mutter würde wirklich nur 425 Euro / monatl.
für 80 Stunden verdienen.  Was aber sehr unwahrscheinlich ist. Da Kind privates Gym. für 400 Euro im Monat besucht, Auto hat usw.

Da finde ich es halt sehr komisch, das Ja vertritt den Standpunkt KM nicht leistungsfähig. Macht aber keine neue Berechnung.  Anwalt schreibt bzw. äußert sich nicht zum Einkommen der Mutter, sondern verlangt ebenfalls den alten Zahlbetrag ( Titel ist niedriger ) auf Konto der Mutter.

Nach einem OLG Beschluß aus Koblenz: nach § 1606 ABs 3 Satz 1 BGB beruft sich das Gericht:

Das keine Haftung eines Elternteils als Gesamtschuldner besteht sondern d.h. nur ein Elternteil haftet nur als Teilschuldner und ist nicht vorleistungspflichtig.

Es wurde wie bereits geschrieben nur der alte Zahlbetrag ( nicht der Betrags aus Titel, ohne Abzug des vollen KG!) auf das Konto der Mutter gefordert.

Seit Juni bis heute keine Steuerbescheide nur eine Abrechnung der Mutter.

Abänderungsklage wurde diese Woche eingereicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 12:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich möchte doch nur eine transparente und faire Berechnungs des KU.

:rofl2:  Selten so gelacht. Vergiss es.

Da finde ich es halt sehr komisch, das Ja vertritt den Standpunkt KM nicht leistungsfähig. Macht aber keine neue Berechnung.

Ähm, hat meine persönliche Auffassung irgend einen Einfluss auf Deine UH-Zahlung? Eben, streiche das JA aus Deinem Gedächtnis. Die haben ausgespielt.

Nach einem OLG Beschluß aus Koblenz: nach § 1606 ABs 3 Satz 1 BGB beruft sich das Gericht:
Das keine Haftung eines Elternteils als Gesamtschuldner besteht sondern d.h. nur ein Elternteil haftet nur als Teilschuldner und ist nicht vorleistungspflichtig.

Ich habe nichts anderes gesagt. Im Moment gibt es aber laut Titel nur einen Gesamtschuldner, nämlich Dich. Die KM ist nirgends erwähnt. Der derzeitige status quo besagt, Du bist alleiniger UH-Zahler bist. Wenn daher Tochter und KM nicht mitmachen, bleibt Dir nur der Klageweg. Den könntest Du gleich mit einer Auskunftsklage erweitern und eine EA auf Vollstrechungsschutz aus dem Titel (nur noch den Mindest-KU leisten) verbinden.

Ein interessanter Aspekt zu Deiner Thematik findet sich hier: http://blog.beck.de/2010/11/26/papa-wieviel-verdient-denn-deine-neue-frau-s o">Link (und Urteil im Volltext)
Problem aber ist, diese Möglichkeit der Forderung wird hier dem Kind zugeschrieben, nicht dem anderen Elternteil. Das könnte sich aber unter Berücksichtigung des §1607 Abs.2 Satz 2 BGB ändern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 13:13




(@vatermitnurpflichten)
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;( Danke Oldie!!!

Warum muß in Deutschland alles soooo kompliziert sein.

Greift ein § schließt der andere das Gleiche aus.

Das mit dem Taschengeldanspruch hatten wir bereits dem Anwalt der Tochter mitgeteilt.

Wie gesagt Abänderungsklage mit Vollstreckungsschutz ist eingereicht.
Ferne falllen da noch so § wie Notfrist des § 276 Abs. 1 ZPO, § 724 ZPO, § 213 a ZPO
Klar habe ich das alles nachgelsen :3affen:

Wenn ich aber jetzt eine kurze Bilanz ziehe so sehe ich folgendes:

Stellt man ab Volljährigkeit nicht direkt ein Abänderungsklage ( gütliche Versuche werden einem anscheinend negativ ausgelegt) hat man verschi....

Sobald ein zeitlich unbegrenzter Titel besteht: greift anscheinen die Auskunfstpflicht beider Eltern und die anderen § nicht.  Das mit Inverzugsetzung anscheinend auch nicht usw.

Kinder und Mütter sitzen immer am längeren Hebel. ARMES Deutschland.

Fragen hätte ich aber trotzdem noch:

Wie ist die geschätze Dauer einer Klage bis Urteil?

Warum wurde denn nicht vollstreckt? So sicher sind die sich dann wohl doch nicht.

Was hälst Du denn von den Varinten 1 +2 ?

Findest Du den ganzen Sachverhalt und ABlauf nicht auch komisch?

Was könnten die denn noch so im Schilde führen?

LG OLLI

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 13:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie ist die geschätze Dauer einer Klage bis Urteil?

Keine Ahnung.

Warum wurde denn nicht vollstreckt? So sicher sind die sich dann wohl doch nicht.

Frage den Gläubiger, also die Tochter. Sie wird da schon ihre Gründe haben.

Was hälst Du denn von den Varinten 1 +2 ?

zu 1. Kann passieren, auch dass das Kind von Dir den KU nachträglich einfordert. Im Gegenzug kannst Du dann gegen die KM Schadensersatz verlangen sowie Strafanzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung stellen.
zu 2. Nein. UH gilt zwar als verbraucht, aber Du hast im Aussenverhältnis ggü. der KM einen Schadensersatzanspruch. Das berührt den UH bzw. den Empfänger desselben nicht, sondern nur die Pflichtigen.

Findest Du den ganzen Sachverhalt und ABlauf nicht auch komisch?

Nein, eher für normal. Sie stellen sich solange Tod, wie das Geld fliesst.

Was könnten die denn noch so im Schilde führen?

Vielleicht planen sie eine Schneeballschlacht, oder wollen auswandern? Komm bitte runter von dieser Selbstzerfleischung. Auf diese Art kann man verrückt werden. Konzentriere Dich auf die Klage und warte ab.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 15:57
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

:redhead:jo jo Du hast ja recht!!!!

Mir geht es aber nicht in den Kopf, wie Menschen so sein können.

Aber hier in dem Forum habe ich echt schon viel gelesen aber nie geglaubt das es mich auch mal so trifft.

Hoffe auf einen "anständigen" Richter, ohne Doppelname wäre auch schön.

Lehne mich jetzt zurück, trinke ne`Tasse Tee und warte einfach ab wie es weitergeht.

Werde, wenn ich darf über den weiteren Verlauf berichten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2010 16:07
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

So da bin ich wieder!!!!!

Jetzt geht es bei mir so langsam ( alter Thread Abänderungsklage ) in die Zielgerade.

Leider finde ich aber nichts bzgl. der gleich gestellten Fragen.

Mein Tochter besucht ein privates Gymnsium um die 400 Euro / Monat  incl. Essen
Ich habe nichts dafür unterschrieben und hätte es auch nicht getan.

Da meine EX angeblich ja nur um die 420 Euro verdient wäre sie ja nicht Barunterhaltspflichtig
( Klage= EK des neuen Mannes, Taschengeldanspruch etc. )

Bei mir stellt sich jetzt die Frage von ....Zuwendung Dritter.....!

Besteht die Möglichkeit oder eventuell Urteile oder § worauf ich mich stützen oder anwenden kann
oder könnte.

Der Hintergrundgedanke:  (Ex verdient kaum),  neuer Mann geschätzt um die 100.000 p.a.,
wird wohl für diese Kosten aufkommen. 

Besteht hier die Möglichkeit diesen Betrag oder ein Teil vom KU anzurechnen?

Bin echt gespannt , da ich bis jetzt hier nicht gefunden habe.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2011 21:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Deine Frage wird durch nahezu alle unterhaltsrechtlichen Leitlinien beantwortet:

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.

Dann überzeuge den Stiefvater mal, dass es seinem Willen entspricht.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 21:56
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Danke!!!

Genau hier liegt ja mein Problem!

Ich verstehe es nicht....

Kann mir das vielleicht einer Anhand eines Beispiels erklären.

Oder eine andere Frage: Mutter hat den Vertrag der Schule unterschrieben folglich muß diese auch zahlen. Wäre hier der Betrag als Barunterhalt der Mutter zu sehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2011 22:00
(@vatermitnurpflichten)
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JUHUUUUUU!!!!

erster Etappensieg...      Aber leider keine Antwort  btw. Erklärung auf meine letzte Frage ;(

PKH für Tochter abgelehnt.

Zwangsvollstreckung erstmal eingestellt.

Konnte leider meine Anwältin nicht mehr erreichen... Deshalb eine Frage bzgl. des Beschlusses
( von meinem Antrag / Klage)

Hier der Absatz:
Die ZV aus der notariellen Urkunde.........vom...... wird bis zur Endentscheidung im vorliegenden Verfahren gegen Sicherheitsleistung in Höhe von ..... Euro monatlich einstweilen eingestellt, soweit KU an die Antragsgegnerin zu zahlen ist.

Werde hier nicht ganz schlau draus?

Soll ich jetzt den nicht gezahlten aber beurkundeten Betrag z.B. auf ein Treuhandkonto einzahlen?

Und wenn ja dann ab Juni 2010?
Freue mich über Antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2011 19:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nein. Wenn du die Sicherheitsleistung in genannter Höhe bei Gericht hinterlegst, kann Töchting derzeit nicht vollstrecken, da du nicht zahlst.

SIe hat allerdings auch die Möglichkeit Sicherheit in gleicher Höhe zu hinterlegen, dann kann sie wieder vollstrecken.

Sinn und Zweck dieser Sache ist, das bei Entscheidung der Hauptsache, wenn du doch Unterhalt zahlen mußt, die Sicherheit als aufgelaufener KU an sie gezahlt wird.

Hat sie auch hinterlegt und KU gepfändet und unterliegt, wirst du durch ihre Sicherheitsleistung entschädigt.

Haken bei der Sache. Wenn das Gericht feststellt, das du keinen KU mehr schuldest bekommst du die Sicherhetisleistung nicht automatisch zurück, sondern mußt dies beantragen und die Gegenseite muß dem zustimmen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 20:26
(@bagger1975)

Kleine Ergänzung zu midnightwish:

sondern mußt dies beantragen und die Gegenseite muß dem zustimmen

bzw. musst Du die Zustimmung zur Freigabe der Sicherheit erzwingen über § 109 bzw. 715 ZPO, vgl. hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21665.html

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 20:58
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

ÄHH jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof....

1. Abänderungsklage der Tochter wurde abgeschmettert vom Gericht
Kein Pkh genehmigt so weit verstehe ich es

2. Im Beschluß steht noch drin unter Begründung:

Der Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV ist zulässig und begründet.

Der Abänderungsantrag ( meiner) ist zulässig und bietet Aussicht auf Erfolg ( § 242 FamFG, § 769 ZPO)

Das EK der ebenfalls barunterhaltspflichtigen KM ist nicht ordnungsgemäß mitgeteilt. Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, warum diese nur  ein relativ geringes Einkommen hat.

Also wenn ich lese ( vielleicht auch falsch interpretiere) Die Abänderungsklage der Tochter ist mutwillig und unbegründet = daher abgelehnt

Meiner Abänderungsklage wird zugestimmt aber jetzt kommt das von Euch neue dargestellte Szenario.

Habe ich das denn richtig gelesen mit dem Treuhandkonto?

Muß der komplett angelaufene Betrag dorthin oder erst ab diesem Monat?

Ich bin jetzt echt etwas deprimiert, hatte mich echt ein wenig gefreut....

Am 30.03. ist Verhandlung. Denke ich habe ne`sehr gute Anwältin aber gibt es vielleicht noch etwas worauf ich hinarbeiten sollte oder was vielleicht noch vergessen wurde?

Wünsche ALLEN einen schönen Abend und sehe Euren Antworten entgegegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2011 21:48




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