Hallo zusammen!
Ich habe mich hier lange nicht gemeldet, weil es eine ganze Weile keine nennenswerten Probleme gab. Inzwischen ist meine Ex mit den Kindern wieder in unsere Heimatstadt zurückgezogen. Ich fahre alle 2 Wochen hin um das Wochenende mit den Kindern zu verbringen. Die Zahlung des Unterhalts läuft regelmäßig, so dass es auch keinen Anlass für Streitigkeiten gab.
Jetzt hat meine Ex aber vor einiger Zeit eine Anwältin beauftragt, die die auf meinem Vorschlag basierende Unterhaltsberechnung prüfen bzw. neu vornehmen soll und die Scheidung vorbereiten soll. Ich habe dann Anfang Februar eine lange Liste bekommen, was ich alles an Unterlagen vorlegen soll. Nach meinem Verständnis habe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten vollständig Auskunft gegeben. Im Rahmen meiner Möglichkeiten deswegen, weil mir nicht alle geforderten Unterlagen vorliegen. Der Steuerbescheid für 2009 ist z.B. noch nicht ergangen, und die Bilanz meines Unternehmens für 2010 ist noch nicht fertig. Inzwischen hat mir die Anwältin eine Auskunftsklage angedroht, da meine Auskunft nicht vollständig sei. Auf mehrfache Nachfrage per Telefon (leider habe ich die Frau bisher noch nicht persönlich sprechen können, sondern immer nur ihre Anwaltsgehilfin) und Mail, welche Unterlagen denn konkret fehlen würden, habe ich bisher keine Antwort bekommen. Heute hat mir meine Ex mitgeteilt, dass sie die Formulare für die Auskunftsklage und die Prozesskostenbeihilfe vorliegen hat und nur noch unterschreiben muss, um die Sache ins Rollen zu bringen. Angeblich geht es in erster Linie um die Bilanz 2010. Auf meinen Einwand, dass die noch nicht fertig sei, hat sie mich wieder an meine Anwältin verwiesen, die wieder nicht zu sprechen war.
Mal abgesehen davon, dass ich dieses Theater etwas kindisch finde und die Bilanz ohnehin in den nächsten 3-4 Wochen fertig sein wird, möchte ich mich hier aber auch nicht unnötig unter Druck sezten lassen. Immerhin muss ich anschließend auch noch eine EÜR für meine 2. Firma machen usw. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man bei Auskünften in Unterhaltsfragen bis Mitte des Folgejahres Zeit hätte, die Bilanz bzw. EÜR zu erstellen. Ist das richtig? Wo kann ich das ggf. nachlesen? Es geht mir nicht darum, hier irgendwas zu verzögern, aber es kann ja nicht sein, dass ich beim Finanzamt ein Jahr Zeit habe, meine Steuererklärung abzugeben, wegen Unterhaltszahlung aber doch schon 4 Wochen(!) nach dem Jahreswechsel aktuelle Zahlen präsentieren soll...
Gruß
Tom
Hi Tom,
vor Jahresmitte musst Du für 2010 mit Sicherheit nichts fertig haben. Vielleicht eine vorläufige BWA oder so aber keine Bilanz.
Sag doch einfach Deiner Ex, sie kann den Antrag ja gerne einreichen, er hat ohnehin keine Aussicht auf Erfolg und ihre Anwältin darf sie dann für den VKH-Antrag auch noch selber zahlen...
Gruss von der Insel
Moin moin,
bei Selbstständigen ist das mit der Berechnung ja eh ein wenig anders; so gelten regelmäßig nicht die letzten 12 Monate als basis sondern:
Ermittlung des Einkommens Selbständiger beim Unterhalt
Üblicherweise schwankt das Einkommen von Selbständigen und damit hat sich die gerichtliche Praxis herausgebildet, das Einkommen durch die Ermittlung eines Zeitraumes von drei Jahren im Schnitt zu ermitteln. Es kann sich immer nur um volle abgeschlossene Kalenderjahre handeln.
Von dieser Regelung kann dann abgewichen werden, wenn die einzelnen Jahresabschlüsse eine eindeutige Tendenz erkennen lassen. Wenn also die Gewinne eines selbständigen stetig steigen, kann auch nur auf den letzten Jahresabschluss abgestellt werden. Gleiches gilt, wenn die einzelnen Jahresabschlüsse erkennen lassen, dass die Gewinne stetig sinken. Auch wenn der Selbständige plausibel machen kann, dass ihm z.B. wichtige Kunden dauerhaft weggebrochen sind, er dafür keinen Ersatz finden kann und sein Einkommen deutlich sinken wird, kann nur auf den letzten Abschluss abstellen.
Insofern können eigentlich erst einmal die Bilanzen 2007 - 2009 Maßstab sein.....
Gruß
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo Matthias!
2007 war ich noch abhängig beschäftigt und nur nebenberuflich selbstständig. Da sah die Einkommenslage noch deutlich besser aus als heute. Deswegen ist es ja auch in meinem Interesse, die Bilanz schnellmöglich fertig zu stellen und ich verstehe nicht, warum die Anwältin da so einen Druck macht, auf der anderen Seite aber scheinbar kein Interesse hat, mal Klartext zu reden. Immer wenn ich da anrufe, telefoniert sie angeblich. Ich warte schon wieder seit 2h auf einen Rückruf, der wohl nicht erfolgen wird.
Schwierig wird die Berechnung, weil es von früher noch Ansparabschreibungen gibt, die ich jetzt auflösen muss und die sich natürlich gewinnerhöhend auswirken, ohne das deswegen Geld in die Kasse kommt. Ich habe aber Hoffnung, dass man sowas einem Richter begreiflichen machen kann...
Gruß
Tom
Hi Tom,
Schwierig wird die Berechnung, weil es von früher noch Ansparabschreibungen gibt, die ich jetzt auflösen muss und die sich natürlich gewinnerhöhend auswirken, ohne das deswegen Geld in die Kasse kommt. Ich habe aber Hoffnung, dass man sowas einem Richter begreiflichen machen kann...
schau mal in Deine unterhaltsrechtlichen Leitlinien und der Rechtsprechung Deines zuständigen OLG. Abschreibungen (auch normale) werden im Unterhaltsrecht ganz anders als im Steuerrecht bewertet.
Gruss von der Insel
Hallo!
Ansparabschreibungen sind gewinnmindernde Rückstellungen. Da ich ich die vorgesehenen Anschaffungen nicht tätigen werde, muss ich diese Rücklagen jetzt wieder auflösen, was den Gewinn erhöht. Das Geld dazu habe ich aber schon vor Jahren in das Haus gesteckt, in dem ich mit meiner Ex bis letztes Jahr gewohnt habe.
Gruß
Tom
"Sehr geehrte Frau RAttin
da sie telefonisch leider nicht zu erreichen sind, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Unterlagen, ihrer Ansicht nach, konkret noch fehlen.
Sollte ich bis zum (+10 Tage) keine schriftliche Aussage erhalten haben, gehe ich davon aus, dass meine Unterlagen vollständig und ausreichend sind.
mfg tom667"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
