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Beurkundung Unterhalt

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(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich könnte etwas Hilfe / Denkanstöße gebrauchen. Aber erst mal kurz zu mir:

Ich bin 36 Jahre alt, war 12 Jahre bei der Bundeswehr, bin mittlerweile Sozialarbeiter. Meine Tochter ist 10 Jahre alt und lebt bei der Mutter. Auf Grund der relativ großen Entfernung von ca 300 km sehen wir uns nicht sehr häufig, ist zeitlich oft auch schwer machbar, dennoch würde ich unser Verhältnis als gut beschreiben.
Ich zahle von Beginn an regelmäßig Unterhalt; Zu Zeiten des Studiums und des Anerkennungsjahres kam es zur Mangelfallrechnung und einer entsprechenden Zahlung durch die Unterhaltsvorschusskasse, rechtlich alles I.O.

Seit September 2020 habe ich eine vertraglich festgeschriebene 64,94 % Stelle ( 25 Wochenstunden ) unbefristet. Diese Stelle wird laut Zusatzvertrag bis 30.06.21 auf eine Vollzeitstelle aufgestockt, entsprechendes Gehalt und Stundenanzahl einer Vollzeitstelle also. Nach Antritt dieser Stelle habe ich dem Jugendamt freiwillig mitgeteilt, dass sich mein Gehalt wesentlich geändert hat und sie auf die Befristung hingewiesen. Eine Urkunde von 2011 die eine feste Zahlung von 241 € pro Monat vorsieht steht nach wie vor im Raum, wurde aber weder von mir noch seitens des JA beachtet, da ich immer den berechneten Mindestunterhalt gezahlt habe.
Nun sendet mir das JA nach Neuberechnung die Bitte/Forderung/Frist, ich möge mich doch urkundlich dazu verpflichten, monatlich 110% des Mindestunterhalts zu zahlen. Ich weiß, dass ich im Grunde dieser Forderung getarnt als Bitte nicht nachkommen muss, wohl aber auch, dass es mir einiges an Kosten sparen könnte.

Das JA weiß jedoch auch, dass ich unbefristet lediglich eine 25 Std. Stelle sicher habe. Aus meiner Sicht macht es daher keinerlei Sinn, mich zu 110 % Prozent des Unterhalts zu verpflichten bevor ich nicht sicher weiß, wie es weitergeht. Denn meines Wissens nach ist eine Abänderung der Urkunde im Nachhinein nur durch Abänderungsklage mit Anwaltszwang möglich. Dass ich bei 25 Std. den Mindestunterhalt in Höhe von 100 % Prozent bezahlen werde steht außer Frage, aber mich zu 110% Prozent von Summe X zu verpflichten, wenn nur 105 oder 100 nötig wären, halte ich für nachteilig.

Die Frage an euch: Welche Möglichkeiten habe ich jetzt das Ganze sinnig und weitsichtig anzugehen? Das JA scheint es nicht zu interessieren, mit der Mutter lässt sich bisher über Unterhalt leider nicht vernünftig reden. Meine Idee ist, dem JA einen Brief zu schreiben und ihnen genau das zu schildern - wird aber vermutlich keine Rolle spielen. Was kann / sollte ich tun?

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und Antworten.

LG Sebastian

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 11:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ReWind99 und willkommen im Forum!
Du könntest deine Zahlen hier anonymisiert reinstellen und unsere Experten rechnen, was zu zahlen wäre.
Mir dem Ergebnis kannst Du dies beim JA titulieren (dynamisch und befristet bis zum 18. Lebensjahr) lassen; wenn die sich weigern, kannst zum Notar Deiner Vertrauens gehen und gegen Schreibgebühr titulieren lassen.
Wenn anschließend gestritten werden sollte, dann über eine -wahrscheinlich nicht lohnende- Differenz...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 12:19
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Hi und danke erstmal für die schnelle Antwort.

Gerechnet habe ich schon, aber hier gerne mal die Zahlen, vielleicht habe ich ja was vergessen / falsch gerechnet:

Netto Einkommen aufgestockt auf Vollzeit aktuell: 2271,-
Derzeitiger Unterhalt Stufe 3: 378,50

Netto Einkommen Stelle 25 Std. 64,94%: ca. 1581,-
Unterhalt Stufe 1: 341,50

Erwerbstätiger Selbstbehalt: 1160,-

Rechnung 25 Std.:

Pauschalabzug 5 % von 1581 = 79,05
Bereinigtes Einkommen: 1581-79,05=1501,95
Unterhalt Stufe 1 Zahlbetrag= 341,50
Bereinigtes Einkommen abzüglich Unterhalt: 1501.95-341,50

1501.95-Selbstbehalt 1160= 341,50

Folglich wären 341,5 Stufe 1 auch "In Ordnung".
Bei 110 % würde das aber schon ganz anders aussehen:

1501.95-387,50=1113,5
Selbstbehalt somit unterschritten.

Das ist jetzt erstmal nicht die Welt und ich würde damit auch klarkommen, sehe ich aber trotzdem nicht ein, vor allem nicht, dass das dann nur durch Abänderungsklage geändert werden kann. Ich gehe zwar auch davon aus, dass ich Vollzeit unbefristet bleibe, aber man weiß ( gerade in diesen Zeiten ) ja nie.

LG Sebastian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 12:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Das Problem ist, dass man bei minderjährigen Kindern einer gesteigerten erwerbspflicht unterliegt. Da wird davon ausgegangen, dass man Vollzeit erwerbstätig ist. Und von diesem Einkommen wird ggf. Auch fiktiv ausgegangen.

Bei 25 Stunden würden dir noch 15 Stunden zur vollzeittätigkeit fehlen. Sollte das vor Gericht gehen, könnte dieses eben das Einkommen fiktiv ansetzen oder dir eine nebentätigkeit auf 450 € Basis anrechnen. Diese würde dann voll zu deinem Einkommen gerechnet werden.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 13:27
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Wird aber diese gesteigerte Erwerbsobliegenheit auch bei Zahlung des Mindestunterhalts angenommen? ich meine bei 25 Std. die Woche und 341,5 Unterhalt komme ich ja meiner Pflicht zur Zahlung des (Mindest) Unterhalts nach. Kann dann trotzdem argumentiert werden, ich könnte ja Voll arbeiten und muss deshalb auch 110 Prozent zahlen?

Mir gehts hier um das langfristige. Ich gehe wie gesagt davon aus, dass ich Vollzeit übernommen werde, aber falls nicht müsste ich ja entsprechend der 110 Prozent klagen und das kostet in jedem Fall.
Vor allem leuchtet mir das mit einer "Höherstufung" nicht ein, find ich ne Frechheit einfach zu sagen: " Du könntest ja noch ein Kind haben, haste aber nicht, also zahlste halt mehr" Aber das ist glaub ich ein anderes Thema.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 13:38
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Vor allem leuchtet mir das mit einer "Höherstufung" nicht ein, find ich ne Frechheit einfach zu sagen: " Du könntest ja noch ein Kind haben, haste aber nicht, also zahlste halt mehr" Aber das ist glaub ich ein anderes Thema.

Vielleicht erklärst mal genau die Abweichung(en) zwischen deiner und der Berechnung des Jugendamtes.

Eine Urkunde von 2011 die eine feste Zahlung von 241 € pro Monat vorsieht steht nach wie vor im Raum, wurde aber weder von mir noch seitens des JA beachtet, da ich immer den berechneten Mindestunterhalt gezahlt habe.

Handelt es sich wirklich um eine statische Urkunde über 241 €? Oder steht da auch noch was von 105% des Mindestunterhalts drin? Gemäß Düsseldorfer Tabelle 2011 ergaben 105% (Einkommensgruppe 2) für ein Kind in der 1. Altersstufe als Zahlbetrag genau 241 €. Und wenn du dir die Urkunde schon genau ansiehst, steht da was von Befristung bis zur Volljährigkeit des Kindes drin?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 13:54
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Die Berechnung aus der damaligen Zeit war korrekt. Allerdings hatte ich bis dahin keinerlei Berührungspunkte und habe den "Anweisungen" des JA gefolgt ( Das mir damals sogar einen statischen Unterhaltstitel empfohlen hat). Tatsache ist, dass in der ursprünglichen und bis heute nicht neu aufgesetzten Urkunde steht:

...[...] ab 25.11.2011 in Höhe von 241,00 monatlich.
Weiter: Die Ansprüche aus dieser Urkunde enden mit Volljährigkeit des Kindes.

Und ja, dies entsprach damals 105% des Unterhalts.

Und jetzt weiß ich auch nicht 😛

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 14:32
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Achso, Abweichungen gibt es nur in der Form, dass ich auf Grund des hohen Einkommens und nur einem Kind in eine höhere Stufe gesteckt werde. Dies ist nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle Punkt 1 Abs. 2 i.V.m Anmerkung 6.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 14:38
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Ich würde das JA vor vollendete Tatsachen stellen. Lass dir bei einem Notar oder bei einem Amtsgericht eine neue Urkunde (in Abänderung der alten Urkunde!!!) über 100% des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe erstellen. Mit Wirkung ab ... (Datum des 1. JA-Schreibens in dieser Angelegenheit). Die Befristung bis zur Volljährigkeit steht schon in der 1. Urkunde, würde ich deshalb gar nicht erneut mit aufnehmen lassen, denn das würde nur schlafende Hunde wecken.

Die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde sendest du an das Jugendamt mit einem kurzen Begleitschreiben, in dem du dich bereit erklärst, über die bald anstehenden Gehaltssteigerungen aufgrund Erhöhung auf Vollzeitstelle unaufgefordert zu informieren und die Unterhaltszahlungen ggfs. entsprechend anzupassen. Auf die Heraufstufung würde ich gar nicht eingehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 14:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Risiko:
Welches Risiko besteht, wenn er einseitig die Urkunde von 105% auf 100% abändert?

Muss da nicht auch die KM bzw. die Beistandschaft zustimmen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 15:08




(@risiko)
Rege dabei Registriert

ReWind99 hat bestätigt, dass in der Urkunde von 2011 keine Rede von 105% ist, sondern nur von einem Betrag in Höhe von 241€. Der Betrag entspricht zwar den damaligen 105%, ist aber nicht dynamisch tituliert. Somit erfolgt jetzt eine "freiwillige" Abänderung (Erhöhung) von 241€ auf 100%. Dafür braucht er keine Zustimmung.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 15:41
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Rewind99: Geh zu einem Notar ... und ich würde es so machen wie von dem User 'Risiko' beschrieben. Laß dort einen dynamischen Titel über 100% der DDT, befristet bis zum 18. Lebensjahr erstellen. Weise den Notar aber daraufhin, daß die Beurkundung selbst kostenlos ist und lediglich Schreibauslagen, Postegbühren etc. zu entrichten sind (steht im Beurkungsgesetz). Ich habe für die Titel meiner beiden Kinder 20€ bezahlt. Das war inklusive Versendung an die KM per Einschreiben. Falls deine Ex klagen möchte dann geht es hier nur um die Differenz von 100% zu 105% d.h. die Lust hier zu klagen geht gegen 0.

Welchen Grund gibt es die neuen Titel nicht der KM direkt zukommen zu lassen außer das die KM eine Beistandschaft hat beim JA?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 16:09
(@inselreif)
Moderator

Ist es aber nicht so, dass der TO derzeit eine befristete Vollzeitstelle hat und damit derzeit die 110% (vielleicht) gerechtfertigt sind.
Ab 01.07. läuft die Befristung aus und er ist wieder in Teilzeit.
Dann müsste man mit dem Zeitraum bis 30.06. noch abweichend verfahren.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 18:04
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Nö, so ist es nicht:

„ Seit September 2020 habe ich eine vertraglich festgeschriebene 64,94 % Stelle ( 25 Wochenstunden ) unbefristet. Diese Stelle wird laut Zusatzvertrag bis 30.06.21 auf eine Vollzeitstelle aufgestockt, entsprechendes Gehalt und Stundenanzahl einer Vollzeitstelle also.“

Der TO hat also derzeit eine unbefristete Teilzeitstelle, die ab Juli zur Vollzeitstelle wird.

@ReWind99: Wenn Die doch die Vollzeit schon vertraglich zugesichert ist, dann ist das ja auch sicher, oder?

Insgesamt geht es doch um den Betrag von 5 x Differenz zwischen Stufe 1 und Stufe 3 DDT. Das macht roundabout 270€ (insgesamt). Lohnt da wirklich die lange Hin- und Herschreiberei mit dem Jugendamt? Also ich würde mir das nicht antun.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 18:36
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, vllt etwas missverständlich geschrieben:

Ich habe eine unbefristete, vertraglich abgesicherte Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden, dies entspricht laut TV 64,94 % einer Vollzeitstelle. Diese 25 Std. sind unbefristet über den 30.6.21 hinaus. Bis zum 30.6.21 wird mein Gehalt entsprechend einer Vollzeitstelle gezahlt, also 100 % ( 38,5 Std.) . Ob dem auch nach Ablauf des 30.6.21 weiterhin so ist, kann ich noch nicht absehen.

Das heißt, ich werde im schlechtesten Fall ab 07/21 ca 1580 Euro Netto haben mit 25 Std.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 18:53
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Das heißt, ich werde im schlechtesten Fall ab 07/21 ca 1580 Euro Netto haben mit 25 Std.

Und genau deshalb würde ich mir von niemanden eine Titulierung von mehr als derzeit 100% des Mindestunterhalts aufschwatzen lassen. Das Jugendamt wird gar nichts dagegen machen, weder fiktive Einkünfte hinzurechnen noch heraufstufen. Zur Stufung siehe beispielhaft folgenden Fall: https://www.vatersein.de/Forum-topic-33180.html

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 19:50
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Und genau deshalb würde ich mir von niemanden eine Titulierung von mehr als derzeit 100% des Mindestunterhalts aufschwatzen lassen. Das Jugendamt wird gar nichts dagegen machen, weder fiktive Einkünfte hinzurechnen noch heraufstufen. Zur Stufung siehe beispielhaft folgenden Fall: https://www.vatersein.de/Forum-topic-33180.html

Danke, genauso sehe ich das nämlich auch. Heisst also, das JA hat keinerlei "Druckmittel"? Also werde ich wohl euerm Rat folgen und einen Notar bemühen. Oder habt ihr noch andere Ideen=?

Vielen dank schonmal

LG Sebastian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2021 20:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Heisst also, das JA hat keinerlei "Druckmittel"?

Druckmittel haben die schon, nur nutzen sie diese weniger, da sie gleichgestellt sind mit der eines Anwalts. Sprich sie müssten eine Niederlage einkalkulieren.
Du hast auch die Möglichkeit den Titel bis zur Vertragsverlängerung zu befristen. mit dem Hinweise auf die unsichere Vertragslage.
Auch musst Du nicht zu einem Notar gehen. Wenn Du mit einem selbstformulierten Titel zum Jugendamt (Deiner Wahl) gehst, dann müssen sie diesen beurkunden. Dazu sind diese im übrigen gesetzlich verpflichtet. Allerdings haben es so manche ASD Mitarbeiter mit dem Gesetz nicht ganz so genau.

Es ist Deine Entscheidung und in wieweit Du bereit bist dies durchzuziehen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 22:11
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Wenn Du mit einem selbstformulierten Titel zum Jugendamt (Deiner Wahl) gehst, dann müssen sie diesen beurkunden. Dazu sind diese im übrigen gesetzlich verpflichtet.

Die damit befassten Mitarbeiter in den Jugendämtern wissen ganz genau, wie zu beurkunden ist. Und deshalb wissen sie auch, dass sie nicht jeden Quark beurkunden müssen, der ihnen als Entwurf vorgelegt wird. Schließlich liegen ihnen solche Unterlagen vor:

https://www.reguvis.de/fileadmin/BT-Prax/Werke_Downlaods/Beurkundungen_8._Auflage/III.1._Bestimmtheit_und_Vollstreckbarkeit_TG-1173.pdf

2 ZITATE daraus:

Gelegentlich wünschen Schuldner die Aufnahme von Bedingungen oder
Einschränkungen ihrer Unterhaltspflicht, die aber die Bestimmtheit des Titels
gefährden können. Das Motiv liegt meist darin, dass sie sich offenbar
persönlich gekränkt fühlen, wenn sie überhaupt zum Unterhalt
herangezogen werden. Aus diesem subjektiven Grund und auch zusätzlich,
um sich in möglichst weitgehendem Umfang vor einer Inanspruchnahme zu
schützen, wollen sie manchmal vollständig unübliche Einschränkungen ihrer
Verpflichtung aufnehmen lassen.

...
Es ist aber einer
Urkundsperson nicht zumutbar, ausschließlich „für den Papierkorb zu
arbeiten“ (hierzu Knittel Rn. 34, 36). Sie ist nicht gehalten, derartiges zur
Niederschrift zu beurkunden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 22:49
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sebastian,

mal eine ganz andere Frage - wie ist denn das Verhältnis zur Kindesmutter? Wenn du mit ihr einigermaßen vernünftig reden kannst, wäre es dann nicht eventuell möglich, die JA-Truppen komplett vom Schlachtfeld zu nehmen?

Die Mutter wird ja mutmaßlich eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet haben, sodass sich das JA derzeit um alle Unterhaltsgeschichten kümmert; aber eine Beistandschaft kann sie auch wieder kündigen. Vielleicht ist sie dazu bereit, wenn du ihr z.B. so etwas anbietest: Du titulierst in Höhe des Mindestunterhalts, aber so lange du in Vollzeit bist, zahlst du über den titulierten Betrag hinaus wie in deinem Beitrag von 10:42 Uhr berechnet, also derzeit Stufe 3.

Ob sie sich darauf einlässt, weiß man natürlich nicht, aber man kann ja mal fragen 😉

Eine Warnung noch, aber das weißt du vermutlich sowieso: Die Tochter ist 10 Jahre, es dauert also keine zwei Jahre mehr, bis sich der Unterhalt wegen der geänderten Altersgruppe nochmal deutlich erhöht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2021 23:16




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