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Beurkundung Unterhalt

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(@risiko)
Rege dabei Registriert

Ich bin erneut ins Grübeln darüber gekommen, warum das Jugendamt jetzt schon 110% des Mindestunterhalts verlangt.

Von Anfang an war ich der Berechnung des Users ReWind99 in Antwort#2 gefolgt, die als Ergebnis ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 1.501,95 € liefert. Nach den Abweichungen zur Berechnung des Jugendamtes hatte ich gefragt (#5). Wenn es sich in #2 allerdings um eine fiktive Berechnung handeln sollte und das tatsächlich erzielte Einkommen inzwischen schon 2.271,00 € beträgt (auch in #2), dann kann ich meinen Vorschlag (#8) nicht aufrecht erhalten.

Bitte um Aufklärung.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2021 04:09
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin erneut ins Grübeln darüber gekommen, warum das Jugendamt jetzt schon 110% des Mindestunterhalts verlangt.

Von Anfang an war ich der Berechnung des Users ReWind99 in Antwort#2 gefolgt, die als Ergebnis ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 1.501,95 € liefert. Nach den Abweichungen zur Berechnung des Jugendamtes hatte ich gefragt (#5). Wenn es sich in #2 allerdings um eine fiktive Berechnung handeln sollte und das tatsächlich erzielte Einkommen inzwischen schon 2.271,00 € beträgt (auch in #2), dann kann ich meinen Vorschlag (#8) nicht aufrecht erhalten.

Bitte um Aufklärung.

Ich verstehe nicht ganz 😛 Die 110 % setzen sie aktuell auf Grund der 2271 Euro an, die ich im Moment auch tatsächlich - wenn auch befristet - verdiene. Da ich mit 2270 Netto , bereinigt oder nicht, grundsätzlich in Stufe zwei mit 105 % komme, wird durch nur ein unterhaltsberechtigtes Kind die Stufe 3 mit 110 % angesetzt.

Mit den 1580 hat das erstmal nichts zu tun; würde es aber, sollte ich mich jetzt auf 110% verpflichten. Dann würde das nämlich ohne Abänderungsklage bedeuten, dass ich bei 1580 Netto ( 1501 bereinigt ) auch 110 % zahlen müsste.
Die alte, ursprüngliche Urkunde über 241 Euro ist von 2011 und ich habe bisher keine andere unterschrieben, habe aber immer den Mindestunterhalt der jeweiligen Stufe gezahlt.
Aber vielleicht verstehe ich auch deine Frage nicht, kann auch sein sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2021 20:52
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sebastian,

mal eine ganz andere Frage - wie ist denn das Verhältnis zur Kindesmutter? Wenn du mit ihr einigermaßen vernünftig reden kannst, wäre es dann nicht eventuell möglich, die JA-Truppen komplett vom Schlachtfeld zu nehmen?

Die Mutter wird ja mutmaßlich eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet haben, sodass sich das JA derzeit um alle Unterhaltsgeschichten kümmert; aber eine Beistandschaft kann sie auch wieder kündigen. Vielleicht ist sie dazu bereit, wenn du ihr z.B. so etwas anbietest: Du titulierst in Höhe des Mindestunterhalts, aber so lange du in Vollzeit bist, zahlst du über den titulierten Betrag hinaus wie in deinem Beitrag von 10:42 Uhr berechnet, also derzeit Stufe 3.

Ob sie sich darauf einlässt, weiß man natürlich nicht, aber man kann ja mal fragen 😉

Eine Warnung noch, aber das weißt du vermutlich sowieso: Die Tochter ist 10 Jahre, es dauert also keine zwei Jahre mehr, bis sich der Unterhalt wegen der geänderten Altersgruppe nochmal deutlich erhöht.

Leider ist das Verhältnis zur Mutter nur gut, wenn sie keine Auskünfte/Geld/Sachleistungen haben will. Ich hab mehrere Versuche unternommen mit ihr darüber zu reden. Das letzte mal, als das Thema von ihr kam, sagte ihr damaliger Freund zu mir, es wäre ja meine Pflicht mehr zu bezahlen; ich könnte auch einfach mehr als den Mindestunterhalt überweisen, die Different würden sie mir wieder rücküberweisen. Ich wurde auch schon vom Geburtstag ausgeladen und und und, hat aber mit Unterhalt nichts zu tun. Aber reden is da nich viel. Verständnis oder entgegenkommen schon gar nicht.

Und ja, das weiß ich, dass das nochmal steigt. Auch darum ja meine "Weigerung" jetzt schon 110% zu unterschreiben.

__________
Edit: Zitat repariert. @Sebastian,  bitte kürze Zitate auf das Wesentliche oder antworte einfach ohne Zitat. Vollzitate blähen nur die Beiträge unnötig auf und sind auch nicht erwünscht (Forenregel).


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2021 20:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA hat richtig gerechnet.

Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst, dann titulierst Du 100% und bezahlst nachweislich 110% solange Dein Einkommen die entsprechende Höhe hat.
Wenn das jemanden nicht gefällt, dann kann er klagen und das dauert länger als 4,5 Monate.

Trotzdem wird man Dich auch mit der 25-Stelle nicht in Ruhe lassen, weil man aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr Geld sehen will, und dazu einfach ein Vollzeitgehalt zu Grunde legt. Auf lange Sicht wirst Du also um eine Vollzeit oder zumindest nahezu Vollzeitstelle nicht umhin kommen. Das kann auch ein Nebenjob sein.

Es ist aber besser sich in so einer Situation ein dickes Fell zuzulegen und etwas zu pockern.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2021 21:26
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

Ich habe das auch mehrfach nachgerechnet und weiß auch, dass das stimmt. Vielleicht drücke ich mich auch einfach nur seltsam aus: Ich strebe ja eine Vollzeitstelle an! Es ist ja nicht so, als würde ich gerne weniger arbeiten um weniger bezahlen zu müssen. Ich kann aber im Moment nur von den Fakten ausgehen, d.h.: Aktuell Vollzeit Geld/ Arbeit und entsprechende Berechnung. Alles in Ordnung. Diese Situation endet aber Stand jetzt am 30.6.21 - Und solange ich nicht sicher bin, dass ich Vollzeit bleibe, will ich mich auch nicht dementsprechend verpflichten.

Zumal ich ja mit Teilzeit die 100 % Prozent zahlen kann und werde, nicht aber 10% mehr, als ich dann muss.


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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2021 21:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sebastian,

Trotzdem wird man Dich auch mit der 25-Stelle nicht in Ruhe lassen, weil man aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit mehr Geld sehen will, und dazu einfach ein Vollzeitgehalt zu Grunde legt. Auf lange Sicht wirst Du also um eine Vollzeit oder zumindest nahezu Vollzeitstelle nicht umhin kommen. Das kann auch ein Nebenjob sein.

Solange der Mindestunterhalt gewährleistet ist, ist die gesteigerte Erwerbsobliegenheit immerhin kein so ganz scharfes Schwert wie im Mangelfall. Aber mal angenommen, es bleibt bei dem 25-Stunden-Job mit bereinigt 1501 Euro, und das Familiengericht will dir einen fiktiven 450-Euro-Job anhängen - dann wäre das insgesamt etwas oberhalb der Grenze von 1.900 Euro. Also schließt du rechtzeitig eine zusätzliche Altersvorsorge in geeigneter Höhe ab, um wieder unter die Grenze von 1.900 Euro zu kommen. Das ist dann wieder Stufe 1, und die Hochstufung nach Stufe 2 ergibt dann einen Zahlbetrag, der ca. 25 Euro über dem Mindestunterhalt liegt.

Nebenbei gefragt: Bei den berufsbedingten Kosten ist die Pauschale von 5% angesetzt - hast du mal nachgerechnet, ob du mit dem Einzelnachweis der Kosten eventuell sogar besser fährst? Wenn du z.B. mit dem Auto mehr als zehn Entfernungskilometer zur Arbeit hast, dann bist du wahrscheinlich bereits in dem Bereich, wo der Einzelnachweis für dich günstiger ist als die Pauschale.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 16.02.2021 21:54
(@rewind99)
Schon was gesagt Registriert

Hi Malachit,

das mit der Altersvorsorge (von denen ich in den aktuellen Formen nicht viel halte ) ist ein guter Tipp, werd ich mal recherchieren. Und leider fahr ich mit den 5% günstiger, da ich nichtmal 5 km pro Strecke habe.

Einige reden hier ja doch schon öfter von Familiengericht: Sind das eure Erfahrungen, dass das Gericht irgendwann sowieso mit im Boot sitzt oder ist das für den Fall das? Ich gucke auch schon nach Rechtschutzversicherung speziell Unterhaltsrecht... Macht das überhaupt Sinn?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Und so unaufgeregt und sachlich. Top! 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2021 22:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sebastian,

Ich gucke auch schon nach Rechtschutzversicherung speziell Unterhaltsrecht... Macht das überhaupt Sinn?

Das Thema "Rechtsschutzversicherung" hatten wir hier ab und zu auch schon mal, schau z.B. mal hier nach: https://www.vatersein.de/Forum-topic-33046-start-msg396493.html#msg396493

Dort ging's allerdings in erster Linie um sündteure familienrechtliche Gutachten, d.h. vier- bis fünfstellige Euro-Beträge; also um ein ganz anderes Kaliber als das, was bei dir im Raum steht.

Ob das Sinn macht, musst du selbst entscheiden, wenn du bei einem Anbieter ein halbwegs passendes Angebot findest. Achte bitte insbesondere auf Wartezeiten nach Vertragsabschluss, bis die Versicherung überhaupt mal Kosten übernimmt; und natürlich auch darauf, was im Versicherungsumfang enthalten ist und was nicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2021 23:11
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