Beurkundung der ent...
 
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Beurkundung der ent. Verpflichtung ?????

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(@tommy123)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
ich zahle nun das erste mal Unterhalt für mein Kind. Vorher konnte ich es nicht aufgrund meiner Arbeitslosigkeit.
Nun meine Frage,
Ich habe vom Jugendamt einen Brief wo am Ende unten drinnen steht:
Ich bitte Sie hiermit, zur Beurkundung der entsprechenden Verpflichtung, geltend ab den 01.01.2014 über 100% des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe für Ihr Kind nach telefonischer Terminvereinbarung bis zum 31.01.2014 ins Jugendamt zu kommen. Bringen sie dazu ihren Personalausweis oder Pass sowie dieses schreiben mit.

Bin ich verpflichtet, diese Art Titel zu Unterschreiben?
Zahlen werde ich immer, nur unterschreiben möchte ich nicht unbedingt. Im Netz gehen die Meinungen auseinander.

Sollte ich sonst lieber zum Notar und darüber einen Titel anfertigen lassen und zum Jugendamt schicken? Und muss ich dem Notar die Dinge nennen? Oder wissen die schon über sowas bescheid?
Oder zum Jugendamt gehen und bestimmte Sachen festlegen wie stattisch, bis zum 18 Lebensjahr begrenzt ect.?  Gibt es da dinge, die ich auf jedenfall mit rein nehmen sollte?
Und macht das Jugendamt sowas die Dinge mit reinnehmen die ich möchte?
Weiß da jemand mehr?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 10:58
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Bin ich verpflichtet, diese Art Titel zu Unterschreiben?
Zahlen werde ich immer, nur unterschreiben möchte ich nicht unbedingt. Im Netz gehen die Meinungen auseinander.

Du bist verpflichtet, den Kindesunterhalt zu titulieren. Das ist ein Rechtsanspruch des Kindes. Dazu abweichende Meinungen sind einfach falsch.
Du bist nicht verpflichtet, den Titel zu unterschreiben, der Dir beim Ja vorgelegt wird. Wenn Du es übers JA machen willst (kostenlos), nimm den
Titel mit und stell ihn hier ein, nimm auf jeden Fall eine zeitliche Begrenzung des Titels bis zur Volljährigkeit des Kindes auf.

Sollte ich sonst lieber zum Notar und darüber einen Titel anfertigen lassen und zum Jugendamt schicken? Und muss ich dem Notar die Dinge nennen? Oder wissen die schon über sowas bescheid?

Zum Notar kannst Du auch gehen, da musst Du drauf achten, dass er nur eine Schreibgebühr abrechnet (also so bis 30 €) und keine normale Gebühr. Ein Notar nimmt nur das auf, was Du ihm nennst,
will sagen, der macht keine Unterhaltsberechnung oder Rechtsberatung. Der erstellt den Titel über die Summe, die Du ihm nennst. Der Titel muss dynamisch sein, nich statisch. Achte auch hier auf die
Begrenzung des Titels bei Eintritt der Volljährigkeit.

Das JA muss auch die Dinge reinnehmen, die Du möchtest. Die Erfahrung hier zeigt, dass es JA-MA gibt, die versuchen, Dir zu erzählen, dass die Urkunde nicht geändert werden kann. Dann unterschreibst
Du halt nicht und gehst.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 11:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Alles richtig was Mux schreibt! Aufgrund der offensichtlichen (und verständlichen!) Unbedarftheit des TO etwas klargestellt:

Du bist nicht verpflichtet, das vorgefertigte "JA-Formular" mit dem Titel zu unterschreiben, der Dir beim Ja vorgelegt wird. Wenn Du es übers JA machen willst (kostenlos), nimm den Entwurf mit und stell ihn hier ein, nimm auf jeden Fall eine zeitliche Begrenzung des Titels bis zur Volljährigkeit des Kindes auf.

Ich würde auf keinen Fall direkt vor Ort unterschreiben, denn - im Gegensatz zu jedem Kauf von Elektronikkram im Internet, der in Summe günstiger ist - hast Du hier kein gesetzl. Widerrufsrecht  😉 Also mitnehmen, in Ruhe lesen, verstehen und prüfen (lassen) oder

Das JA muss auch die Dinge reinnehmen, die Du möchtest. Die Erfahrung hier zeigt, dass es JA-MA gibt, die versuchen, Dir zu erzählen, dass die Urkunde nicht geändert werden kann. Dann unterschreibst Du halt nicht sofort und gehst.

Gemeinsam können wir hier (oder Du mit Deinem Rechstanwalt) eigene Formulierungen für den Titel entwerfen (zB mit Befristung), die Du dann beim JA kostenlos oder beim Notar (gg Schreibgebühr) ausfertigen lassen kannst.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 12:46
(@tommy123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort.
Gibt mir das JA auf jedenfall das schreiben mit?  Und ich soll es ja bis zum 31.01.2014 unterschrieben haben und vorab telefonisch einen Termin machen.

Für den Fall, dass sie mir den "nicht" mitgeben möchten und ich den so nicht unterschreiben will, können sie mir dadurch dann einen strick drehen? Weil sich dadurch die Zeit überschneidet mit dem 31.01.2014.

Also mein erster gang wäre JA anrufen und einen Termin machen. Gibt es wichtiges was ich am Telefon schon sagen soll? Oder soll ich das dann vor Ort erklären, was mit rein soll usw?

Ich lasse ihn mir dann mit geben und poste ihn hier.
Ich habe ein bischen bedenken, falls ich den Job verliere und das JA dann trotzdem Geld von mir möchte 3 weitere Monate... Habe dazu schon etwas gelesen, weil man dann aus seinen ersparnissen zahlen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 12:59
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Also mein erster gang wäre JA anrufen und einen Termin machen. Gibt es wichtiges was ich am Telefon schon sagen soll?

Einfach mal nett fragen, ob sie Dir nicht einen Entwurf zukommen lassen könnten?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 13:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tommy!
Du kannst auf jeden Fall einen unverbindlichen Termin ausmachen und Dir anhören, was die vom JA Dir sagen möchten. Du kannst auch stichpunktartig Notizen machen oder nachfragen, wenn Du etwas nicht verstanden hast. Wie schon geschrieben, erst mal nix unterschreiben, sondern Bedenkzeit erbitten und gegebenenfalls neuen Termin zur Unterzeichnung ausmachen.
Ob jetzt am 31.01. oder am 07.02. unterschrieben wird, ist meines Wissens egal, da Du rückwirkend ab Aufforderung zahlen musst.

Arbeitslosigkeit: bei  KU wird das als vorübergehendes Ereignis angesehen, das heisst erst nach 6 (!) Monaten Arbeitslosigkeit hättest Du die Chance, am Titel was zu ändern...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 13:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

also hierzu:

Ich habe ein bischen bedenken, falls ich den Job verliere und das JA dann trotzdem Geld von mir möchte 3 weitere Monate... Habe dazu schon etwas gelesen, weil man dann aus seinen ersparnissen zahlen muss.

Dir muss klar sein, dass ein Titel bedient werden muss über seine gesamte Laufzeit, also mindestens bis Dein Kind 18 wird. Wenn Du Deinen Job verlierst ändert das nichts daran. Ob das aus Deinen Ersparnissen ist, oder Du Dir das Geld leihen musst, ist allen egal. Zahlst Du nicht, kann direkt (ohne Gerichtsverfahren) vollstreckt werden.

Tritt Arbeitslosigkeit ein, musst Du mindestens 6 Monate überbrücken, ehe Du es versuchen kannst, den Titel in einem Abänderungsverfahren nach unten zu korrigieren (ohne Erfolgsgarantie). Tituliere also nur die Summe, die Du glaubst, auch auftreiben zu können. Gefällt das den JA-Tanten nicht, sollen sie klagen.

Zum Termin: Die sind immer flott mit Terminen, wenns ums Geld geht. Lass Dich nicht unter Druck setzen. Wenn der Termin verstreicht, passiert genau nichts. Du kriegst ein erneutes Anschreiben mit einem neuen Termin.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 13:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Gibt mir das JA auf jedenfall das schreiben mit?  

Das kann natürlich so sein wie mit den Haustürverkäufern, die natürlich nicht wollen, dass Du das kleingedruckte nicht liest... Im Ernst: keiner kann von Dir verlangen, dass Du eine so weitreichende Erklärung unterschreibst,ohne sie vorher verstanden zu haben bzw. von einer Person Deines Vertrauens erläutert bekommen zu haben (das JA ist Interessenvertreter des Kindes!). Dies ruhig und sachlich vorgetragen sollte keine Probs ergeben. Und ansonsten eben ohne Entwurf gehen und selbst erstellen. Wie gesagt, das JA versucht das meiste für das Kind herauszuholen und vermutlich macht ein vorgefertigtes Formular auch einfach weniger Arbeit. Also erst einmal selbstverständlich, deren Herangehensweise. Leider werden manchmal auch schlicht falsche Aussagen gemacht, denen die Unterhaltsverpflichteten dann aber dennoch glauben, da es sich ja um ein "Amt", also den Vertreter der Staatsmacht handelt...

Weil sich dadurch die Zeit überschneidet mit dem 31.01.2014.

Also mein erster gang wäre JA anrufen und einen Termin machen. Gibt es wichtiges was ich am Telefon schon sagen soll?

Wo die Frist her kommt, weiß ich nicht. Wenn sie allerdings berechtigt ist, dann würde ich versuchen, den Titel tatsächlich bis/ am 31.1. erstellt zu haben. Ankündigen würde ich am Telefon nichts. Versuch zeitnah einen Termin zu machen, damit Dir nachher nicht vorgeworfen werden kann, Du hättest es verschleppt. Und dann lass Dir einfach alles vor Ort erläutern, stelle auch dort Fragen, nur glaube nicht alle Antworten. Und zum Abschluss bedankst Du Dich höflich für die Informationen und bittest um Verständnis, dass Du Dich von einer Person Deines Vertrauens, die Erfahrung mit sowas hat, noch beraten lassen willst. Vielleicht gleich den Termin zur Unterzeichnung abmachen. Klar wird der JA-Mitarbeiter nicht entzückt sein, weil Du ja einen zweiten Termin brauchst... Aber ach, wie gemein das Arbeitsleben sein kann  😉

Ich habe ein bischen bedenken, falls ich den Job verliere und das JA dann trotzdem Geld von mir möchte 3 weitere Monate...

Nicht das JA will das Geld von Dir dann weiter haben, sondern Dein Kind (bzw. die KM). Aber das ist letztlich rechtens - erneute Arbeitslosigkeit hemmt eben nicht die Unterhaltszahlungen.
Eine entsprechende Formulierung im Titel (falls die überhaupt geht) könnte von der KM bzw. dem JA dann zurückgewiesen werden. Dann gibt es zwar den Titel, aber sie könnten - mit guten Aussichten - auf einen konformen Titel klagen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 13:22
(@tommy123)
Schon was gesagt Registriert

Und nochmal danke 🙂

Ich verstehe die Vorgehensweise da nicht so richtig. Als ich arbeitslos was, musste ich doch auch nicht zahlen. (an das JA)
Wenn ich jetzt meinen Job verliere und wieder arbeitslos bin, muss ich trotzdem zahlen?? Verstehe den sinn nicht so richtig. Da ist doch kein Unterschied.

Ok, also werde ich mir aufjedenfall das schriftstück mitgeben lassen und hier posten.
Danke 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 14:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tommy,

ich zahle nun das erste mal Unterhalt für mein Kind. Vorher konnte ich es nicht aufgrund meiner Arbeitslosigkeit. (...)
Ich habe vom Jugendamt einen Brief wo am Ende unten drinnen steht: (...) 100% des Mindestunterhalts

Wenn du magst, dann sag' uns doch einfach mal, wie viel du jetzt verdienst. Die Tatsache, dass das Jugendamt 100% tituliert haben möchte, beweist nämlich noch lange nicht, dass diese 100% auch korrekt sind.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 12:35




(@tommy123)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

also ich bekomme Netto ca. 1500,- Davon wird aber noch etwas abgezogen so das ich bei 1470,- bin.
Somit falle ich ja in die 334,-.
Meine Tochter ist 13 Jahre alt.

Ich habe mit der Tante vom JA gesprochen und ihr meine Situation erzählt am Telefon.
Sprich, das ich 6 Monate probe erstmal habe ect.

Sie sagte dann, sie meldet sich diesbezüglich dann nochmal im Juni, um dann zu schauen ob ich noch im Job bin.
Ich habe also bis Juni Ruhe.

Gibt es so eine Art Liste mit dingen, die man unbedingt mit hinein nehmen sollte?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2014 20:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tommy,

gut, dann sieht es so aus, dass du hier offenbar an eine absolut faire JA-Sachbearbeiterin geraten bist. Glückwunsch dazu, so sollte das immer sein.

Bei ca. 1.500 Euro unbereinigtem Nettoeinkommen und, wie ich jetzt mal annehme, nur einer einzigen Unterhaltspflicht deinerseits, ist Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle (und somit 100% des Mindestunterhalt) mit einem derzeitigen Zahlbetrag von 334 Euro korrekt, dein Selbstbehalt von 1.000 Euro ist damit jedenfalls problemlos gewahrt. Vielleicht wäre es sogar möglich gewesen, dich laut Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle um eine Zeile höher einzusortieren (Zahlbetrag 356 Euro); andere Jugendämter versuchen das durchaus, allerdings würde ich in dem Fall grundsätzlich das Einkommen mit dem spitzen Bleistift bereinigen (die 1.470 Euro sind ggf. etwas zu hoch gegriffen), weil die Hochstufung in dieser Situation häufig am Bedarfskontrollbetrag scheitert, und folglich auch nicht verlangt werden darf. Braucht dich aber im Moment nicht zu interessieren, weil dein JA erst gar kein solches Ansinnen an dich gestellt hat.

Das Angebot, die Titulierung bis zum Beenden der Probezeit zurückzustellen, ist übrigens mehr als fair.

Gibt es so eine Art Liste mit dingen, die man unbedingt mit hinein nehmen sollte?

Im Wesentlichen die Befristung des Titels auf jenen Zeitpunkt, zu dem das Kind 18 Jahre alt wird. Sind bei dir ja "nur" noch knapp fünf Jahre. Bitte das konkrete Datum reinschreiben lassen, dann braucht der Gerichtsvollzieher im Fall des Falles nicht lange zu rechnen, ob er aus dem Titel noch vollstrecken kann oder eben nicht.

Ansonsten: Lass' dir den Entwurf für den Titel mit nach Hause geben, d.h. unterschreibe nicht sofort, sondern stelle den Entwurf anonymisiert hier ein; wir gucken uns das dann zusammen an, ob da nicht doch noch irgendeine unnötige Fußangel drin ist und/oder etwas Wichtiges fehlt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2014 20:56
(@tommy123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

sooo nun hatte ich gestern den Termin zur Beurkundung. Die Dame von der Beistandschaft hat erstmal doof geguckt und wurde ein bischen zickig, da ich nicht sofort unterschreiben wollte. Sie sagte wenn ich nicht unterschreibe verklagt sie mich.
Ich habe ihr dann gesagt, das ich das recht habe nicht sofort unterschreiben zu müssen.

So das Ende vom Lied war, ich habe nächste Woche einen neuen Termin. Sie hat mir einen Entwurf mitgegeben und sagte, dies sei der Standart Text denn sonst jeder Unterschreibt.
Jetzt die Frage, wie kann man den ein bischen umändern, oder ist der soweit ok? Ich sehe dort jetzt noch nichts mit dem bis 18 Jahre alt.
2 Schreiben hat sie mir mitgegeben. Sollten die Bilder zu klein sein, uploade ich sie größer 🙂

danke schon mal im voraus.

Siehe Anhang:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2014 10:52
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Tommy,

die Begrenzung bis zum 18. Geburtstag steht nicht drin. Schreibt das JA auch nicht rein, wenn DU das nicht verlangst.

Du bist aber bei der Sache Chef im Ring. Die müssen genau DAS beurkunden, was DU bestimmst. Und ohne die Befristung auf den 18. Geburtstag würde ich nicht unterschreiben.

Du gehst also nächste Woche hin, und sagst. Fügen Sie bitte als Punkt 4 ein: "Diese Verpflichtung und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung endet am....... (18. Geburtstag des Kindes einsetzen)

Wenn Sie sich weigert, das so zu beurkunden, machst du ihr klar, dass Sie verpflichtet ist, den Titel so zu erstellen, wie du vorgibst. Weigert Sie sich dann immer noch, soll sie dir diese Weigerung schriftlich bestätigen und dann gehst du damit zum Amtsleiter.

Gruß und viel Erfolg

Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2014 11:21
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Tommy,

in Ergänzung zu @Kruemelmonster:

Als Zahlungseingang ist der 1. des Monats angegeben, dies würde ich ggf. in den 3. eines Monats abändern lassen.

Der Titel ist so o.k. Lass die Begrenzung auf die 18 Jahre aber unbedingt aufnehmen.

Bleib im Umgang mit den JA-MAs freundlich, aber bestimmt. Du bist zwar verpflichtet, einen Titel zu unterzeichnen,
aber Du bestimmst, was drinsteht. Wenn mit dem Gericht gedroht wird oder irgendwas von wegen ungesetzlich
gefaselt wird, frag doch einfach mal freundlich, wie es das angerufene Gericht denn aufnehmen wird, wenn Du erklärst,
dass Du den KU in geforderter Höhe auf dem JA unterzeichnen wolltest, Dir dies aber verweigert wurde?

Alternativ kannst Du auch einfach gehen, wenn es Dir zu stressig wird, und einen Titel beim Notar erstellen lassen
(kostet aber eine Schreibgebühr von 15 - 30 €). Oder eben dies androhen. Oder wie von @Kruemelmonster vorgeschlagen,
den Vorgesetzten einschalten.

Nochmal zum rechtlichen Hintergrund: die Rechtsprechung sieht nach meiner Einschätzung mehrheitlich kein Anrecht auf
eine Begrenzung des KU auf den 18 Geburtstag im Titel. Das soll Dir aber egal sein. Sie müssten allein deswegen klagen.
Das werden die sich überlegen, da ja der KU in berechneter Höhe tituliert ist.

Nach unserer Erfahrung, reagieren manche KMs bissig, wenn sie mit Eintritt der Volljährigkeit auf einmal selbst bargeldunter-
haltspflichtig werden. Ist der Titel nicht auf Volljährigkeit begrenzt, ist der Titel weiter zu bedienen bis er aus der Welt geschafft ist.
Das kann u.U. ein eigenes Gerichtsverfahren erfordern. Ist die Begrenzung aufgenommen, stornierst Du entspannt am 18. Geburtstag
Deines Kindes den Dauerauftrag an die liebe Ma und regelst ab da den KU direkt mit den Kind.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2014 12:06
(@tommy123)
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super das ging ja fix vielen Dank. Das werde ich dann nächste Woche mit hinnehmen und ihr sagen, das sie das eintragen soll.

Desweiteren sagt sie noch, ich müsse zum 16. Geburtstag (Ausbildung) und zum 18. von mir aus anfragen, bezüglich einer Neuberechnung.
Von sich aus, werden die nichts tun sagte sie mir.
Stimmt das so?

Dann hoffe ich mal, das sie das mit der Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr mit rein nimmt. Wenn nicht, unterschreibe ich halt nicht und gehe zum Notar.
Was wäre dann eigentlich? Schickt der Notar das schreiben direkt zum Amt? Oder macht er es nur fertig und ich muss es dann dort wieder vorbei bringen und einen neuen Termin vereinbaren?

Edit:

Ist die Begrenzung aufgenommen, stornierst Du entspannt am 18. Geburtstag
Deines Kindes den Dauerauftrag an die liebe Ma und regelst ab da den KU direkt mit den Kind.

Das Jugendamt ist Beistand, d.H das Geld geht direkt ans Jugendamt. Ist aber auch kein Problem, wegen der Stornierung dann oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2014 14:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tommy,

Desweiteren sagt sie noch, ich müsse zum 16. Geburtstag (Ausbildung) und zum 18. von mir aus anfragen, bezüglich einer Neuberechnung.
Von sich aus, werden die nichts tun sagte sie mir.
Stimmt das so?

ja, das stimmt so; da muss man sich schon selbst darum kümmern. Es ist auch schlechterdings nicht möglich, jetzt bereits alle Eventualitäten zu berücksichtigen, die den Minderjährigen-Unterhalt beeinflussen können; beispielsweise eine Ausbildungsvergütung oder die Frage, ob das Kind während der Ausbildung noch zuhause wohnt oder eine eigene Wohnung hat. Am 16. Geburtstag verändert sich jedenfalls nichts.

Sicher ist lediglich, dass ab dem 18. Geburtstag in jedem Fall die Notwendigkeit der Betreuung entfällt, weswegen auch der Elternteil, der bislang den "Unterhalt durch Betreung" geleistet hat, ab diesem Tag barunterhaltspflichtig wird. Deshalb kann man das auch bereits heute in den UH-Titel aufnehmen. Ab Volljährigkeit musst Du Unterhaltsfragen auch nicht mehr mit der Mutter regeln, sondern direkt mit Eurem Kind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2014 14:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tommy,

Desweiteren sagt sie noch, ich müsse zum 16. Geburtstag (Ausbildung) und zum 18. von mir aus anfragen, bezüglich einer Neuberechnung.
Von sich aus, werden die nichts tun sagte sie mir.
Stimmt das so?

Immerhin hat die Dame dir damit auf dem Silbertablett den Grund dafür geliefert, warum unbedingt eine Befristung auf den 18. Geburtstag in den Titel rein muss: Wenn's nach diesem Miststück ginge, würdest du zahlen bis in alle Ewigkeit.

Die Dame von der Beistandschaft hat erstmal doof geguckt und wurde ein bischen zickig, da ich nicht sofort unterschreiben wollte. Sie sagte wenn ich nicht unterschreibe verklagt sie mich. (...) Sie hat mir einen Entwurf mitgegeben und sagte, dies sei der Standart Text denn sonst jeder Unterschreibt.

Wenn's denn stimmt (und zumindest die Aussage "jeder" bezweifle ich doch sehr), dann wäre das ein Teil des Problems: nämlich, dass offenbar immer noch zu viele Leute den Standard-Knebelvertrag des Jugendamtes unverändert unterschreiben.

Das Jugendamt ist Beistand, d.H das Geld geht direkt ans Jugendamt. Ist aber auch kein Problem, wegen der Stornierung dann oder?

Befristung auf den 18. Geburtstag in den Titel rein, rechtzeitig deinen Dauerauftrag löschen, und fertig ist die Laube - eine Einzugsermächtigung wirst du denen ja hoffentlich nicht erteilt haben 😉

Aus einem bereits abgelaufenen Titel kann nämlich auch das Jugendamt den laufenden Unterhalt genau so wenig pfänden, wie es die Kindesmutter könnte.

Schon mal als Merker: Ab dem 18. Geburtstag kann das Jugendamt bei dem dann jungen Erwachsenen i.W. nur noch beratend tätig werden, d.h. auch bei vorher bestehender Beistandschaft hast du es ab Volljährigkeit eigentlich nur noch mit deinem Kind zu tun, nicht mehr mit dem Amtsschimmel.

Dann hoffe ich mal, das sie das mit der Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr mit rein nimmt. Wenn nicht, unterschreibe ich halt nicht und gehe zum Notar.

Kannst du natürlich so machen; aber aus, äh, pädagogischen Gründen hinsichtlich dieser Sachbearbeiterin wäre es zumindest hilfreich, wenn du vorher noch den zuständigen Amtsleiter aus seinem Büroschlaf wecken würdest.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. interessant übrigens, wie unterschiedlich deine Erfahrungen an ein und demselben Jugendamt sind: Einerseits bei der Unterhaltsberechnung eine Sachbearbeiterin, die sich absolut fair verhält und korrekt rechnet; andererseits bei der Beurkundung eine Beamtin, die sich verhält als sei Kaiser Wilhelm immer noch der Chef der Deutschland GmbH ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2014 19:59
(@tommy123)
Schon was gesagt Registriert

danke nochmal für eure Hilfe.

Ich habe jetzt den Titel unterschrieben.
Sie hat die Befristung hineingenommen, aber mich trotzdem nochmals daraufhingewiesen das meine Tochter auch noch nachdem 18 Lebensjahr von mir Geld verlangen kann.
Es war also alles ok. Ich muss jetzt halt nur daran denken, beim 16 und 18 Jahr nach einer Neuberechnung zu fragen und ob sich die Verhältnisse geändert haben.
Also Ausbildung usw.

danke nochmals 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2014 11:11
(@sebgerol)
Zeigt sich öfters Registriert

Zum Notar kannst Du auch gehen, da musst Du drauf achten, dass er nur eine Schreibgebühr abrechnet (also so bis 30 €) und keine normale Gebühr. Ein Notar nimmt nur das auf, was Du ihm nennst,
will sagen, der macht keine Unterhaltsberechnung oder Rechtsberatung. Der erstellt den Titel über die Summe, die Du ihm nennst. Der Titel muss dynamisch sein, nich statisch. Achte auch hier auf die
Begrenzung des Titels bei Eintritt der Volljährigkeit.

Notare sind auch oft Anwälte. Wenn man also beides braucht oder will (je nach dem), dann kann man das in einem machen. Kostet aber halt auch mehr. .

BVB 09 - Echte Liebe!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2014 13:43




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