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Betreuungsunterhalt trotz neuer Partnerschaft?

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(@Paulo)

Hallo United,

Eure Position ist: Ein Unterhaltsanspruch besteht dem Grunde nach nicht. Wieso sollt Ihr also rumrechnen ?

Richtig, so gesehen hast Du Recht. Würden wir gleich herumrechnen, käme es wahrscheinlich einer Aufgabe der Position gleich.

In 24 Stunden wissen wir mehr. Ich vertrete den Standpunkt, dass ihr nach einer dreijährigen Beziehung, von der er offiziell zwei Jahre mit ihr und unseren Kindern in ihrem Haus wohnt, kein Unterhalt meinerseits mehr zusteht. Der Kleine hat ihn kennengelernt da war er gerade 2 Jahre alt. Für ihn war er eigentlich immer da. Die Kinder haben eine sehr gute Beziehung zu ihm, worüber ich im Übrigen auch sehr froh bin, und es wäre dem Kindswohl auch nicht dienlich, wenn diese Beziehung nicht für die Zukunft ausgerichtet wäre, oder?!

Gruß

Paulo

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Geschrieben : 08.10.2013 15:41
(@Paulo)

Tach zusammen,

nachdem ich gestern großspurig verkündet habe, keinen Vergleich eingehen zu wollen, habe ich mich doch überzeugen lassen.
Meine Ex erhält einmalig von mir 1.500 € und die Sache ist gegessen. Keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche mehr! Wegen 1.500 € zerrt die mich vors Gericht? Oh man! Ich bin immernoch der Meinung, dass ihr diese nicht zu stehen. Der Gang vors OLG wäre jedoch wahrscheinlich mit ähnlichen Kosten verbunden gewesen.

Beste Grüße

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Geschrieben : 09.10.2013 16:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paulo,

nicht ganz überraschend ... und m.E. brauchbar (und deshalb sollte die Freude über Feierabend bei Dir überwiegen !).

[...] habe ich mich doch überzeugen lassen.

Dennoch wäre interessant, wer Dich wie überzeugt hat ?

Gruß
United

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Geschrieben : 09.10.2013 16:56
(@Paulo)

Hallo United,

wie sollte es anders sein, hat mir schließlich meine Anwältin dazu geraten. Einen ersten Verhandlungsvorschlag hatten wir abgelehnt, bis das Thema auf die Einmalzahlung iHv 1.500 € aufkam, welches der Richter vorgeschlagen hatte. Nach kurzer Rücksprache mit meiner Anwältin und der Abwägung der möglichen Gerichtskosten beim OLG, sind wir zu dem Schluss gekommen, das Ganze abzuschließen. Mir ist durchaus bewusst, dass dass Honorar meiner Anwältin dadurch steigt, dennoch habe ich jetzt Ruhe....erstmal.

Gruß

Paulo

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Geschrieben : 09.10.2013 17:34
(@psoidonuem)
Registriert

Eine kluge Entscheidung, vor allem weil Richter am liebsten entscheiden, was sie selber vorgeschlagen haben. Das ist so ähnlich wie mit Vorgesetzten, wenn die sich erstmal was in den Kopf gesetzt haben.

Mir ist durchaus bewusst, dass dass Honorar meiner Anwältin dadurch steigt, dennoch habe ich jetzt Ruhe....erstmal.

Wieso steigt das Honorar wenn Du eine Instanz sparst?

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Geschrieben : 09.10.2013 18:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Paulo,

auch ich halte einen Vergleich in einem Fall wie Deinem für eine gute Entscheidung, gleich aus mehreren Gründen:

- Wenn ein Gericht einen Fall zur Verhandlung annimmt, muss es irgendwann auch eine Entscheidung treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Urteil gelautet hätte "Ex kriegt nix" war nicht sehr gross.
- Ein Vergleich ist ziemlich endgültig: Nachdem Deine Ex ihn ebenfalls unterschrieben hat, ist Ruhe. Im Gegensatz zu einem Urteil hat sie kein Rechtsmittel dagegen und kann auch keine neuerliche Klage starten.
- was Du an Anwalts- und Gerichtskosten in der zweiten Instanz bezahlt hättest, sagt Dir ein Prozesskostenrechner; es wäre erheblich.
- was Du bis dahin an Lebenszeit und Nerven für dieses Verfahren aufgewendet hättest, sagt er Dir nicht.
- 1.500 Steine sind eine überschaubare Hausnummer. Wenn Dir morgen die Zylinderkopfdichtung am Auto durchbrennt, wird's teurer, ohne dass Du deswegen monatelang schlecht schläfst.

In Summe: Sich für 1.500 Ücken plus Gebühren Ruhe und Rechtssicherheit zu kaufen war sicher keine schlechte Entscheidung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 09.10.2013 18:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

- was Du an Anwalts- und Gerichtskosten in der zweiten Instanz bezahlt hättest, sagt Dir ein Prozesskostenrechner; es wäre erheblich.

Das Ergebnis der zweiten Instanz hingegen verrät Dir niemand ... dass weniger rausgekommen wäre, ist möglich aber keinesfalls mit einem Automatismus verbunden.

Wieso steigt das Honorar wenn Du eine Instanz sparst?

Das Honorar steigt, weil Paulo´s Anwältin ihn unter Einsatz sämtlicher Kräfte zu einem Kompromiss bewegt hat ... das ist dann eine Vergleichs-/Einigungsgebühr wert.

Gruß
United

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Geschrieben : 09.10.2013 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke auch, dass du insgesamt froh sein kannst, das Thema für diesen Preis los zu sein.

Teurer wird es, weil der RA für Vergleiche die 1,5-fache Gebühr abrechnen kann.

Man könnte das durchaus auch Bestechung der Justiz nennen, denn für die Richter ist ein Vergleich wesentlich angenehmer:
Er macht weniger Arbeit und kann nicht angefochten werden.

Aber Menschen die einen schwarzen Kittel tragen begehen natürlich keine Bestechung.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.10.2013 21:58
(@Inselreif)

Teurer wird es, weil der RA für Vergleiche die 1,5-fache Gebühr abrechnen kann.

Die Einigungsgebühr betreffend rechtshängige Ansprüche ist eine 1,0-Gebühr. Und das ist weniger als alleine die Verfahrensgebühr der nächsten Instanz.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 10.10.2013 00:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Häh?

Das habe ich nicht verstanden.

Wird ein Vergleich nicht höher entlohnt als ein Beschluss?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2013 01:05




(@Inselreif)

Ja klar, aber nicht durch eine Vervielfachung der Gebühren sondern durch eine zusätzliche Einigungsgebühr
-> in Höhe von 1,0 bei rechtshängigen Ansprüchen
-> und 1,5 bei nicht rechtshängigen Ansprüchen

Wenn man so rechnen will, steigt in den meisten "Standard"Fällen die Vergütung um 40%

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Geschrieben : 10.10.2013 01:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nagut.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.10.2013 01:10
(@psoidonuem)
Registriert

Die Einigungsgebühr betreffend rechtshängige Ansprüche ist eine 1,0-Gebühr. Und das ist weniger als alleine die Verfahrensgebühr der nächsten Instanz.

Das denke ich doch auch. Klar ist "gewinnen" erstmal optisch billiger, aber es kommt ja meist irgendwas nach.

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Geschrieben : 10.10.2013 13:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das denke ich doch auch. Klar ist "gewinnen" erstmal optisch billiger, aber es kommt ja meist irgendwas nach.

ich würde das ganz pragmatisch sehen: Manche Leute kaufen sich für 1.500 Ücken eine richtig gute Matratze; andere kaufen sich für diesen Betrag für alle Zeiten aus dem Leben ihrer Ex heraus, was ebenfalls gut für einen erholsamen Schlaf ist (und sogar länger hält als die Matratze)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2013 13:07
(@Paulo)

Hallo zusammen!

ich würde das ganz pragmatisch sehen: Manche Leute kaufen sich für 1.500 Ücken eine richtig gute Matratze; andere kaufen sich für diesen Betrag für alle Zeiten aus dem Leben ihrer Ex heraus, was ebenfalls gut für einen erholsamen Schlaf ist (und sogar länger hält als die Matratze)

Das sehe ich auch so 🙂 Vorallem aber habe ich noch etwas in der Hintertür, Stichwort: "Gesamtschuldnerausgleich", womit ich mir mein Geld hoffentlich wieder zurückholen kann  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2013 13:43
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