Betreuungsunterhalt
 
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Betreuungsunterhalt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lutien

Du redest von NU. Meinst Du damit nachehelichen Ehegattenunterhalt, also nicht Betreuungsunterhalt? Es geht um Rechtsbegriffe, nicht um Deine persönliche Interpretation.Falls dem so ist, spielt das Alter der Kinder eher eine untergeordnete Rolle.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 14:11
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie
Bei NU hast du natürlich Recht Oldie!!!!!Sollte seine EX aber schon 2 jahre ohne NU leben ist sie aber auch nicht bedürftig oder???


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 14:15
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Guru, ja ich rede von Nachehelichen Unterhalt..

ich hab noch net kappiert was es mit NU auf sich hat, ich dachte es gibt Altersunterhalt, Krankenunterhalt, Betreungsunterhalt und Aufstockungsunterhalt...was ist eigentlich der NU??


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 14:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luzien,

es gibt Altersunterhalt, Krankenunterhalt, Betreungsunterhalt und Aufstockungsunterhalt...was ist eigentlich der NU??

Genau das, was Du da anführst. Zusätzlich gibt es noch Ausbildungsunterhalt sowie Unterhalt aus Billigkeitsgründen.

Nachehelicher Unterhalt - BGB §1570ff:
§ 1570 - Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes.
§ 1571 - Unterhalt wegen Alters.
§ 1572 - Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen.
§ 1573 - Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt.
§ 1575 - Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung.
§ 1576 - Unterhalt aus Billigkeitsgründen.

Eine zusätzliche Art des Betreuungsunterhalts (ohne Trauschein):
§ 1615l - Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt.

Diese Diskussion hat mit dem Update von Rasputin aber eher wenig zu tun ...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 15:03
(@luzien)
Zeigt sich öfters Registriert

So hab ichs ja auch verstanden....und keinen davon fordert sie sondern nur NU und deswegen meinte ich das wenn sie welchen bekommt weil ich auch so en Unrechtsprecher bekomm wie in dem Beispiel gehe ich vors BGH egal was es kostet...


Merke: Bevor der Staat zahlt, zahlst DU.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 15:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Nachehelicher Unterhalt - BGB §1570ff:
§ 1570 - Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes.
§ 1571 ...

Alles ist NU. Und weil NU so vieldeutig ist benutzen wir BU, EU, AU usw. Dann ist auch die weitere Anspruchsgrundlage klar. Und bitte, das ist nicht Dein Thread. Frage in Deinem oder mach einen neuen auf. Forenregel 5

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 15:30
(@Rasputin73)

hat noch jemand Anregungen für meinen Thread?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 17:38
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