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Berücksichtigungsfähige Schulden?!?!?

 
(@jenniii)
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Hallo Ihr! ... ich befürchte schon, was Ihr mir antworten werdet, aber vielleicht gibt es ja doch noch ein Wunder ...

Mein Freund hat sich selbständig gemacht und ist nun Geschäftsführer. Grundstück und Gebäude hat er geerbt/gekauft. Nun zahlt ihm seine Firma Miete ... Einkommen erhöht sich ... Schulden, die er für dieses Grundstück machen musste, müssen abbezahlt werden ... diese Beträge sollten sich decken ... und was muss ich jetzt lesen ... eheprägende Schulden sind abzugsfähig - mehr nicht?!?!

Könnte man denn nicht so agumentieren, dass er sonst alles hinschmeißt und dann kann sie endgültig zum Sozi gehen? Er buckelt sich den Rücken krum für 1000 Euro, die ihm bleiben ... und dann sowas?!?!?

Bitte sagt mir etwas anderes ... bitteeeeee

jenniii

[Editiert am 21/1/2005 von jenniii]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2005 18:39
(@Melly)

Also so recht versteh ich Deine FRage nicht.
Irgendwie durcheinander.
Solltest evtl mal genauer erklären.

Aber soviel zum "Hinschmeißen":

Sollte er das tun, wird er alt aussehen.
Da zur Unterhaltsberechnung die Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre vorgelegt werden müssen.
Und glaub mal, sollte er einfach so hinschmeißen, wird ihm der Richter kräftig auf die Füße treten.
Es wird ihm dann einfach mal ein fiktives Einkommen angerechnet.
Wo er das dann herbekommt, interessiert keinen Menschen.
Das Erbe wäre somit auch futsch, da er deswegen schonmal keine Sozi bekommt.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2005 19:15
(@jenniii)
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Hallo Melly!

Also, Freund kauft Grundstück/Gebäude und vermietet es. Die Miete geht komplett für die dafür aufgenommenen Schulden drauf.

Problem ist, dass die Miete einkommenserhöhend ist und somit der Unterhalt für Ex steigt. Lt. den Infos, die ich bisher gefunden habe, sind nur ehebedingte Schulden abzugsfähig.

Richtig oder falsch?

Ich hoffe, ich hab es jetzt verständlich ausgedrückt 😉

jenniii


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2005 13:53
(@Melly)

Hallo Jenni,

also wenn der Freund Miete für das Objekt bekommt und die Einnahmen komplett zur Tilgung der Schulden hernimmt, hat er auch kein Einkommen mehr, da die Einkommen der Schulden gegen gerechnet werden, ist doch klar oder?

Das Finanzamt macht es ja auch so.
Man muß die Miete versteuern, setzt aber gleichzeitig die Schulden vom Haus ab.

Die Mieteinnahmen und die dazugehörigen Schulden sind eheprägend, heißt also verrechnet sich auf Null.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2005 14:17
(@jenniii)
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Ich knutsch Dich, wenn das stimmt!!!

Ich dachte, es könnten nur Schulden abgezogen werden, wenn diese mit der Ehe was zu tun haben!!! Mein Freund ist seit Juli geschieden und das Objekt hat er zum 01.01. gekauft.

:laola:

jenniii


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2005 15:00
(@Melly)

Hallo Jenni,

also Fakt ist...sollte er Mieteinnahmen durch das Objekt haben, werden die wie schonmal geschieben den Schulden gegen gerechnet.

Aber wenn er das Objekt nach der ehe gekauft hat, ist das eh nicht eheprägend gewesen und geht der Ex schonmal nix an.
Ist ja wie mit nem Lottogewinn, hat man den nach der Scheidung ist der nicht eheprägend und die Ex bekommt nix von ab..auch nicht von den Zinsen, sollte man das Geld anlegen.

So wurde es uns von dem Anwalt meines Mannes erklärt.
Leider hatten wir noch keinen Lottogewinn *schnüff

LG
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2005 15:13
(@PhoeniX)

Hallo @ all

Ist ja wie mit nem Lottogewinn, hat man den nach der Scheidung ist der nicht eheprägend und die Ex bekommt nix von ab..auch nicht von den Zinsen, sollte man das Geld anlegen.

So wurde es uns von dem Anwalt meines Mannes erklärt.

Zählen Zinseinnahmen nicht als Einkommen??
Habe mal gehört das der Lottogewinn/Vermögen das nach der Ehe gemacht wurde zwar nicht abgetreten werden muß, aber der ehemalige Ehepartner daraufhin den Unterhalt neu berechnen kann da die Zinseinnahmen als Einkommen zählen.

Was ist da dran an der Sache, oder ist es nur eine Fehlinformation???

MFG

PhoeniX


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2005 16:01
(@frodo60)
Zeigt sich öfters Registriert

Anlage V zum Einkommensteuererklärung : Einkommen aus vermietung und Verpachtung berechnet sich aus den Mieteinnahmen abzüglich den Aufwendungen. Und zu den Aufwendungen gehören auch die Schuldzinsen.
Für dein Fall heisst das: Er hat überhaupt kein Einkommen aus dieser Vermietung.
Gruss Jo


It's a womans world

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2005 16:12
(@Melly)

@Phoenix: nachehelicher Unterhalt wird aus dem eheprägenden Einkommen berechnet.
Sollte durch die in der Ehe gemachte Ausbildung eine Beförderung anstehen und somit mehr Geld zu erwarten sein, fließt das natürlich in die Unterhaltsberechnungen ein.

Ein Lottogewinn ist ja nicht eheprägend, außer man lebt so, als ob man einen gehabt hat :puzz:
Ne Scherz beseite.
Ein Lottogewinn ist auch in ner Ehe nicht zu erwarten und die Frau bekommt auch nix von den Zinsen ab, die Du mit dem GEwinn erwirtschaftest.

Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2005 17:08
(@jenniii)
Schon was gesagt Registriert

Tja, hallo Ihr!

So einfach ist es dann doch nicht. Sowas liegt wohl im Ermessen des Richters, wenn es denn vor Gericht landet. Und der kann entscheiden, wie er lustig ist. Die deutsche Rechtssprechung bringt mich immer wieder zum Schmunzeln ... ein Witz!

Das soll sie sich aber mal wagen ... 😛 wird schon sehen, was sie davon hat ...

Wird man diesen Klotz irgendwann mal los? Nur weil man einmal "ja" gesagt hat ... wird man ein Leben lang bestraft ...

jenni

Sorry, mir vergeht mal wieder die Lust an meinem "gebrauchten" Mann ... oder besser gesagt: die Wut auf die (H)EX(E) steigt ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 15:16