Berechnung Unterhal...
 
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Berechnung Unterhalt (für Kind und Frau) und ein paar Fragen

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

auch wenn es im Moment auf eine gütliche Einigung mit deiner Ex hinausläuft:

Rechnung vom Rechtsanwalt meiner Frau:

Vor diesem Windbeutel wirst du dich noch in Acht nehmen müssen:

3025€ bereinigtes Nettoeinkommen
=> 437€ Kinderunterhalt.
Nach Berücksichtigung des anzurechnenden Kindergeldes ergibt dies einen Zahlbetrag von 387€

Nur, dass von 437 Euro Kindesunterhalt (Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle, Altersgruppe 6-11 Jahre) nach Abzug des Kindergeldes eben nur ein Zahlbetrag von 345 Euro bleibt. Für Rechtsanwälte, die des Rechnens unkundig sind, haben die Düsseldorfer OLG-Götter das übrigens sogar auf Seite 6 als Anhang zur Düsseldorfer Tabelle abgedruckt. Hätte der gute Mann ja bloß mal gucken müssen ...

- 55€ berufsbedingte Ausgaben (ermittelt aus 5km einfache Fahrtstrecke von Wohnung zur Arbeisstätte)

Die Berechnung der Fahrtkosten als solche ist wohl korrekt, aber welches OLG ist am Wohnort des Kindes zuständig? Nicht alle, aber die meisten OLGs erlauben eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, und die beträgt bei deinem Einkommen doch mal eben 150 Euro, die du dann anstelle der nachgewiesenen Fahrtkosten geltend machen könntest. Falls du an ein Korinthenkacker-OLG wie Schleswig geraten bist, das auf alle Fälle einen Einzelnachweis fordert, dann solltest du schon mal überlegen und Belege sammeln, was du neben den Fahrtkosten noch für berufsbedingte Aufwendungen hast.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 20:53
(@tomvommars)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also die Eckpunkte sind wie folgt: Ich überweiße ihr, solange ich noch Steuerklasse III bin 1100€ (Wie wir das mit der Aufteilung von Kindesunterhalt so Ehegattenunterhalt machen weiß ich noch nicht, aber ich denke mal 387€ Kindesunterhalt - so wie ihr Anwalt das berechnet hat - und Rest Ehegattenunterhalt). Desweiteren überweiß ich ihr noch das Kindergeld (was aktuell noch auf mein Konto geht), bis dies so umgestellt wird, das dass Kindergeld meiner Frau zugeschrieben wird. Umgangskosten teilen wir uns. Sobald Sie Arbeit hat, rechnen wir das dann gegen. Aktuell geht Sie davon aus, ab 01.09 wieder zu Arbeit zu haben (erstmal 400€ Job). Wenn ich Steuerklasse I bin, werde ich ihr dann 1000€ Trennungsunterhalt zahlen (ohne Gegenrechnung ihres Arbeitslohnes). Naja bis zum Ende das Jahres werde ich mir dann eine kleiner Wohnung suchen, da ich alleine in so einer großen Wohnung nicht mehr wohnen will (obwohl ich theoretisch könnte). Hausrat teilen wir soweit auf, das Auto behalt ich.

Soweit eigentlich die Sachen die wir soweit besprochen haben.

Eine Sache hätte ich noch. Im Brief von Ihrem Anwalt steht "Bezüglich des Kindesunterhaltes können Sie kostenfrei beim zuständigen Jugendamt eine entsprechende Verpflichtungsurkunde errichten lassen.". Was bedeutet das? Bin ich verpflichtet sowas zu machen?

Die Berechnung der Fahrtkosten als solche ist wohl korrekt, aber welches OLG ist am Wohnort des Kindes zuständig?

Also meine Frau ist nach NRW gezogen. Was das dortige OLG ist, weiß ich nicht auswendig.

Viele Grüße,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 21:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

Also meine Frau ist nach NRW gezogen. Was das dortige OLG ist, weiß ich nicht auswendig.

Anhand des Wohnortes kannst du z.B. hier nachsehen, welches das zuständige OLG ist: http://www.jusline.de/gericht_suche.html

Ich überweiße ihr, solange ich noch Steuerklasse III bin 1100€ (Wie wir das mit der Aufteilung von Kindesunterhalt so Ehegattenunterhalt machen weiß ich noch nicht, aber ich denke mal 387€ Kindesunterhalt - so wie ihr Anwalt das berechnet hat - und Rest Ehegattenunterhalt).
(...)
Wenn ich Steuerklasse I bin, werde ich ihr dann 1000€ Trennungsunterhalt zahlen (ohne Gegenrechnung ihres Arbeitslohnes).

Umpf. Also erst mal: Hast du mal nachgerechnet, wie groß der Unterschied zwischen Steuerklasse III und Steuerklasse I bei dir ist? Ohne es selbst nachzurechnen behaupte ich mal, das wird für dich etliche (!) hundert Euro weniger bedeuten, und da willst du mit den Unterhaltsleistungen für Ex wirklich nur von 1.100 Euro auf 1.000 Euro runter?!? Mann, du schaufelst dir gerade dein eigenes Grab! Schau mal bitte nach, wie groß bei deinem Bruttoeinkommen der Einkommensunterschied zwischen Steuerklasse I und III wirklich ist. Guckst du z.B. hier: https://www.abgabenrechner.de/

Im übrigen, zur Formulierung: Schreib' ja nicht, "nach Steuerklassenwechsel 1.000 Euro Trennungsunterhalt", denn Trennungsunterhalt bedeutet nach gängiger Sprechweise nur den Unterhalt für Ex, nicht Unterhalt fürs Kind. Dem Wortlaut nach würdest du demnach von "1.100 Euro einschließlich Kindesunterhalt" wechseln nach "1.000 Euro zuzüglich Kindesunterhalt" - ich brauche dir wohl kaum zu sagen, dass das ein hundsmiserabler Tausch für dich wäre!

In deinem eigenen Interesse: Wenn du eure Vereinbarung geschrieben hast, dann stelle den Wortlaut anonymisiert hier ein, bevor deine Ex auch nur einen Blick darauf wirft!

Wie wir das mit der Aufteilung von Kindesunterhalt so Ehegattenunterhalt machen weiß ich noch nicht, aber ich denke mal 387€ Kindesunterhalt - so wie ihr Anwalt das berechnet hat - und Rest Ehegattenunterhalt

Mach lieber 'ne saubere Berechnung für den Kindesunterhalt, so schwer ist das nicht. Solltest du inzwischen eigentlich können, aber wenn du unsicher bist, frag' einfach nochmal nach, ob deine eigene Berechnung stimmt.

Und wie ich dir bereits gesagt habe: Der Rechtsanwalt deiner Frau hat hier entweder Bockmist gebaut, oder er versucht, dich zu besch...ummeln. Sogar wenn die Ermittlung des Einkommens stimmt (was ich an deiner Stelle auch nochmal hinterfragen würde), bleibt die Tatsache: In Zeile 5 ist der Zahlbetrag nicht 387 Euro, sondern 345 Euro! Tu mir bitte den Gefallen und lese das, was ich schreibe, sonst kommen wir hier nicht wirklich voran.

Naja bis zum Ende das Jahres werde ich mir dann eine kleiner Wohnung suchen, da ich alleine in so einer großen Wohnung nicht mehr wohnen will (obwohl ich theoretisch könnte).

Bei dem unterhaltstechnischen Selbstmord, den du gerade begehen willst, wirst du dir die große Wohnung so oder so nicht mehr leisten können, so einfach ist das. Und dafür brauche ich jetzt nicht mal einen Taschenrechner ...

Hausrat teilen wir soweit auf, das Auto behalt ich.

Gut; sogar sehr gut. Das vermeidet einen unnötigen und unverhältnismäßig teuren Nebenkriegsschauplatz. Bitte schriftlich festhalten: "Hausrat wurde einvernehmlich aufgeteilt, zum Hausrat gehört insbesondere das Auto mit Kennzeichen MA-RS 2010 [oder wie immer das Kennzeichen in echt lautet], und dieses gehört jetzt TomVomMars allein". In zweifacher Ausfertigung, ihr unterschreibt beide, ein Exemplar zu ihr, ein Exemplar zu dir. Und dann gibt's wenigstens auf dieser Baustelle hoffentlich keinen Ärger mehr ...

Im Brief von Ihrem Anwalt steht "Bezüglich des Kindesunterhaltes können Sie kostenfrei beim zuständigen Jugendamt eine entsprechende Verpflichtungsurkunde errichten lassen.". Was bedeutet das? Bin ich verpflichtet sowas zu machen?

Muhaha. Die Verwendung des Wortes "kostenfrei" ist ... na sagen wir mal, höchst kreativ. Die Erstellung dieser Verpflichtungsurkunde (man sagt häufig auch "Titel" dazu) ist allerdings kostenfrei; die Verpflichtungen aus diesem Titel sind das exakte Gegenteil davon.

Also, in Kurzfassung: Mit dieser Verpflichtungsurkunde verpflichtest du dich, monatlich so-und-soviel Euro Kindesunterhalt zu zahlen. Der Titel geht zu Händen deiner Ex und mit diesem Wisch kann sie bei ausbleibender Unterhaltszahlung sofort den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen, um bei dir zu pfänden - erste Anlaufstelle ist dabei typischerweise dein Arbeitgeber, zum Zwecke einer Gehaltspfändung. Wie du siehst - das ist nichts, was man sich gerne ans Bein bindet.

Allerdings hat das Kind tatsächlich einen Anspruch auf diesen Titel - d.h. wenn die Mama einen will, bekommt sie ihn auch. Solange ihr euch gütlich zu einigen versucht, solltest du auf gar! keinen! Fall! einen Titel unterschreiben. Will die Dame einen haben, dann ist deine Reaktion: (a) du änderst sofort die Lohnsteuerklasse auf IV; (b) der Titel wird erstellt auf Basis des niedrigeren Einkommens, das sich mit Steuerklasse IV ergibt; (c) es gibt keinen roten Cent extra, wenn die Dame das will, worauf sie einen Anspruch hat, dann bekommt sie auch genau das und nicht etwa freiwillig noch einen Aufschlag; (d) und der Trennungsunterhalt wird dann auch mit spitzer Feder gerechnet, und zwar auf Basis dessen, was sie mit einer Halbtagsstelle (oder sogar noch mehr) verdienen könnte.

Titel und freiwillige Einigung - nein, das passt nicht zusammen. Jedenfalls nicht zu den Bedingungen, von denen ich hier gelesen habe.

Ach so, das hier noch:

Sobald Sie Arbeit hat, rechnen wir das dann gegen.

Diese Klausel bedeutet: Wenn sie Arbeit hat, dann wird ihr Einkommen beim Unterhalt berücksichtigt.

Ein Lakonier würde dir an dieser Stelle nur ein einziges Wort sagen, nämlich: wenn ...

Aber formuliere die obige Klausel einfach mal in die andere Richtung: Solange sie, aus welchen Gründen auch immer, keine Arbeit hat, bleibt deine Unterhaltsverpflichtung in voller Höhe bestehen. Und zu diesen "aus welchen Gründen auch immer" gehört insbesondere auch ein schnippisches "ich hab's mir halt anders überlegt" ...

Im übrigen, und da wiederhole ich mich:

Erde an Tom vom Mars - bitte aufwachen!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 23:49
(@tomvommars)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

Anhand des Wohnortes kannst du z.B. hier nachsehen, welches das zuständige OLG ist: http://www.jusline.de/gericht_suche.html

OK, das zuständige OLG ist Hamm.

Umpf. Also erst mal: Hast du mal nachgerechnet, wie groß der Unterschied zwischen Steuerklasse III und Steuerklasse I bei dir ist? Ohne es selbst nachzurechnen behaupte ich mal, das wird für dich etliche (!) hundert Euro weniger bedeuten, und da willst du mit den Unterhaltsleistungen für Ex wirklich nur von 1.100 Euro auf 1.000 Euro runter?!? Mann, du schaufelst dir gerade dein eigenes Grab! Schau mal bitte nach, wie groß bei deinem Bruttoeinkommen der Einkommensunterschied zwischen Steuerklasse I und III wirklich ist. Guckst du z.B. hier: https://www.abgabenrechner.de/

Also den Unterschied hab ich natürlich ausgerechnet (sind so monatlich ~ 400€). D.h., wenn man von ca. der Hälfte des Betrags ausgeht die Sie dann weniger bekommen würde, währen das dann 900€ die Sie bekommen würde (nur so ungefähr). Ich bin aber auf die 1000€ eingegangen, da ich einerseits durch die kleinere Wohnung ~ 400€ im Monat einsparen kann, und da ich anderseits die gerichtliche Auseinandersetzung eigentlich für das Trennungsjahr vermeiden möchte (ich hab so gerechnet, das wenn ich Anwaltskosten und evtl. entstehende Gerichtskosten aufsummiere, das ich dann im Endeffekt zu einem größeren Betrag komme als die 12 Monate jeweils 100€).

Im übrigen, zur Formulierung: Schreib' ja nicht, "nach Steuerklassenwechsel 1.000 Euro Trennungsunterhalt", denn Trennungsunterhalt bedeutet nach gängiger Sprechweise nur den Unterhalt für Ex, nicht Unterhalt fürs Kind. Dem Wortlaut nach würdest du demnach von "1.100 Euro einschließlich Kindesunterhalt" wechseln nach "1.000 Euro zuzüglich Kindesunterhalt" - ich brauche dir wohl kaum zu sagen, dass das ein hundsmiserabler Tausch für dich wäre!

In deinem eigenen Interesse: Wenn du eure Vereinbarung geschrieben hast, dann stelle den Wortlaut anonymisiert hier ein, bevor deine Ex auch nur einen Blick darauf wirft!

Ja wegen den Formulierungen werd ich mich dann sicher hier nochmal melden. Ich wollte das Schreiben heute eigentlich fertigstellen, hab es aber nicht geschafft. Ich denke mal das ich den Rest morgen verfassen werde.

Aber formuliere die obige Klausel einfach mal in die andere Richtung: Solange sie, aus welchen Gründen auch immer, keine Arbeit hat, bleibt deine Unterhaltsverpflichtung in voller Höhe bestehen. Und zu diesen "aus welchen Gründen auch immer" gehört insbesondere auch ein schnippisches "ich hab's mir halt anders überlegt" ...

Hmm ja stimmt schon, die Formulierung kann man auf jeden Fall schon so sehen. Aber ich kann ja schlecht reinschreiben, das Sie verpflichtet ist sich auf jeden Fall Arbeit zu suchen, oder?

Gut; sogar sehr gut. Das vermeidet einen unnötigen und unverhältnismäßig teuren Nebenkriegsschauplatz. Bitte schriftlich festhalten: "Hausrat wurde einvernehmlich aufgeteilt, zum Hausrat gehört insbesondere das Auto mit Kennzeichen MA-RS 2010 [oder wie immer das Kennzeichen in echt lautet], und dieses gehört jetzt TomVomMars allein". In zweifacher Ausfertigung, ihr unterschreibt beide, ein Exemplar zu ihr, ein Exemplar zu dir. Und dann gibt's wenigstens auf dieser Baustelle hoffentlich keinen Ärger mehr ...

Werd ich dann in das Schreiben mit aufnehmen.

Mach lieber 'ne saubere Berechnung für den Kindesunterhalt, so schwer ist das nicht. Solltest du inzwischen eigentlich können, aber wenn du unsicher bist, frag' einfach nochmal nach, ob deine eigene Berechnung stimmt.

OK, also dann würde ich das wie folgt berechnen:

Steuerklasse III:

3670€ Durchschnittsverdienst
- 590€ Kredite
3080€.
- 150€ berufsbedingte Aufwendungen (5% sind 154€, allerdings gehen ja max. 150€)
2930€
=> Macht dann 345€ Kindesunterhalt laut der Tabelle

Bei Steuerklasse I währen die jetzigen 3670€ so ca. 3150€

3150€ Durchschnittsverdienst
- 590€ Kredite
2560€
- 128€ berufsbedingte Aufwendungen
2432€
=>  Macht dann 327€ Kindesunterhalt laut der Tabelle

Den Rest würd ich dann auf den Überweisungen als Ehegattenunterhalt titulieren.

Erde an Tom vom Mars - bitte aufwachen!

Ja wie gesagt, vllt. bin ich in einigen Dingen noch zu "gutgläubig". Ich weiß mittlerweile das es keine gemeinsame Zukunft mehr geben wird (was ich bis vor einigen Tagen eigentlich noch gehofft hab), dennoch versuche ich das ganze erstmal - so weit wie es möglich ist - friedlich zu regeln (ist wohl eine dumme Eigenart von mir).

Viele Grüße
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 00:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Marsmensch

Ich bin aber auf die 1000€ eingegangen, da ich einerseits durch die kleinere Wohnung ~ 400€ im Monat einsparen kann, und da ich anderseits die gerichtliche Auseinandersetzung eigentlich für das Trennungsjahr vermeiden möchte (ich hab so gerechnet, das wenn ich Anwaltskosten und evtl. entstehende Gerichtskosten aufsummiere, das ich dann im Endeffekt zu einem größeren Betrag komme als die 12 Monate jeweils 100€).

Wie ich dir ganz oben schon versucht habe, nahe zu bringen, darf dein Ziel jetzt nicht sein, dein Einkommen möglichst hoch zu puschen und die (anrechenbaren) Kosten zu minimieren, damit alle bequem davon leben können, sondern genau das Gegenteil davon.

Es darf für deine Ex auf keinen Fall für ein bequemes Leben reichen, sonst wirst du sie nie wieder los.
Das einzige, was dich davor schützt, den Rest deines Lebens viel zu bezahlen, ist jetzt wenig zu haben

Also Einnahmen runter, Kosten rauf!

Genau das versucht Malachit dir auch zu erklären.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 00:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

also, ich denke, die Berechnung für den KU passt so; es ist ja auch so, dass du in beiden Fällen ungefähr in der Mitte einer Einkommensgruppe liegst, d.h. auf hundert Euro hin oder her beim bereinigten Netto kommt es dann auch gar nicht mehr an; und sogar wenn es am Ende doch um eine Zeile daneben liegen sollte, geht es um ca. zwanzig Euro Unterhalt hin oder her. Im Vergleich zu deiner Gesamtbaustelle sind das Kinkerlitzchen.

Was die Gesamthöhe des Unterhaltes betrifft - ich werde jetzt nicht weiter versuchen, dir das auszureden. Wenn du magst, können wir das Thema gerne in ungefähr einem Dreivierteljahr nochmal miteinander bequatschen.

OK, das zuständige OLG ist Hamm.

Tja. Glückwunsch, sozusagen: Du hast die A.rschkarte gezogen ;-(

Das mutmaßlich männerfeindlichste OLG im ganzen Lande ...

Ja wie gesagt, vllt. bin ich in einigen Dingen noch zu "gutgläubig". Ich weiß mittlerweile das es keine gemeinsame Zukunft mehr geben wird (was ich bis vor einigen Tagen eigentlich noch gehofft hab), dennoch versuche ich das ganze erstmal - so weit wie es möglich ist - friedlich zu regeln (ist wohl eine dumme Eigenart von mir).

Ich geb dir zwei Dinge mit auf den Weg, auch wenn's vermutlich nach Kalenderspruch-Weisheit klingt:

Erstens: Die Frau, über die wir hier reden, ist nicht mehr die Frau, die du einmal geliebt hast. Sie sieht ihr nur zum Verwechseln ähnlich, und das kann einen ganz schön verwirren.

Zweitens: Nein, es ist ganz bestimmt keine dumme Eigenart, wenn man erst mal versucht, sich friedlich zu einigen. Man muss nur aufpassen, ob auch die Gegenseite ehrlich spielt, denn sonst gilt - wer seine Schwerter zu Pflugscharen schmiedet wird sein Leben lang pflügen für jene, die das nicht tun ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 00:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Übrigens

=> 437€ Kinderunterhalt.
Nach Berücksichtigung des anzurechnenden Kindergeldes ergibt dies einen Zahlbetrag von 387€

3025€ bereinigtes Nettoeinkommen
- 437€ Kinderunterhalt
---------------------------------
2588€ für die Berechnung des Ehegattenunterhaltes

Der gegnerische RA hat sich hier auch noch zu deinen Gunsten vertan.

Er hat, sofern du das nicht einfach falsch abgetippt hast, zur Berechnung des EU den Tabellenbetrag des KU abgezogen statt des Zahlbetrags.

Dabei darfst du es gerne belassen und in deinen Rechnung weiter berücksichtigen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2010 00:56
(@tomvommars)
Schon was gesagt Registriert

Übrigens

Zitat von: TomVomMars am 16. August 2010, 18:31:23
=> 437€ Kinderunterhalt.
Nach Berücksichtigung des anzurechnenden Kindergeldes ergibt dies einen Zahlbetrag von 387€

3025€ bereinigtes Nettoeinkommen
- 437€ Kinderunterhalt
---------------------------------
2588€ für die Berechnung des Ehegattenunterhaltes

Der gegnerische RA hat sich hier auch noch zu deinen Gunsten vertan.

Er hat, sofern du das nicht einfach falsch abgetippt hast, zur Berechnung des EU den Tabellenbetrag des KU abgezogen statt des Zahlbetrags.

Ich hab grad nochmal nachgeschaut, da ich mir nun selbst unsicher war ob ich mich vertippt hab oder ob es so drin steht. Also die Berechnung steht so im Brief.

Tja. Glückwunsch, sozusagen: Du hast die A.rschkarte gezogen ;-(

Das mutmaßlich männerfeindlichste OLG im ganzen Lande ...

Hmm ja toll, das hört sich ja nicht so gut an 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2010 01:29
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