Hallo zusammen,
kurz zu meiner Geschichte: Meine Frau hat sich letzte Woche nach 9 Jahren Ehe von mir getrennt und wir haben gemeinsam eine 8 jährige Tochter. Meine Frau ist nun knapp 700km entfernt bei Ihren Eltern und will sich dort in der Nähe auch eine Wohnung suchen. Nun bin ich erstmal total am Ende, da ich so jetzt erstmal keine Möglichkeit habe unsere Tochter zu sehen, da bei so einer Entfernung die Kosten für eine Fahrt hin und zurück schon extrem hoch sind.
Naja... Nun war meine Frau beim Anwalt und hat ausrechnen lassen was Sie und unsere Tochter an Unterhalt bekommen. Dabei sind ~1500€ rausgekommen. Ich war mich Anfang der Woche auch bei meiner Anwältin am informieren und Sie hat ~ 1000€ an Unterhalt für meine Tochter und meine Frau ausgerechnet. Eigentlich wollten wir beide uns nur von den jeweiligen Anwälten beraten lassen und dann gemeinsam - ohne Anwälte - eine Lösung für die Unterhaltszahlungen während der Trenung finden (da wir uns eigentlich die Anwaltskosten sparen wollten). Da die beiden Beträge ja doch ziemlich weit auseinander gehen (ich hab von meiner Anwältin noch keine genau Berechnung, nur eine erste Grobrechnung, die genau Berechnugn wird Sie mir in den nächsten Tagen noch zuschicken), wollt ich einfach mal fragen ob sich jemand damit auskennt und vllt. anhand der Daten berechnen könnte was ich ungefähr zahlen müsste.
Also mein durchschnittliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate war 3670.52€. Meine Frau hat nicht gearbeitet. Ich zahle monatlich 590€ an Kreditraten ab (die Kredite haben wir während unserer Ehe aufgenommen). Momentan wohne ich noch in unserer gemeinsam angemieteten Wohnung (700€ Kaltmiete). Ich würde die Wohnung zum 30.11.2010 (das ist der früstmögliche Termin) kündigen. Kindergeld würde dann direkt auf das Konto meiner Frau gehen (ich glaub da gibt es dann auch eine andere Berechnung des Kindesunterhalts, je nachdem wer das Kindergeld bekommt). Ich weiß nicht ob sowas wie Versicherungen etc. die wir haben in die Berechnung mit dazu kommen (also ich denke mal KFZ Versicherung nicht, da das Auto bei mir ist, aber was ist mit den anderen Versicherungen die man so hat?)
Wäre nett wenn das jemand grob berechnen könnte. Falls noch wichtige Informationen fehlen, versuch ich die so schnell wie möglich nachzureichen.
Ich hätte auch sonst noch so einige Fragen dazu.
1) Wie oben schon geschrieben, wohne ich momentan noch alleine in unserer Wohnung. Ich würde zum 01.12.2010 ausziehen, da das der frühstmögliche Kündigungstermin ist. Der Anwalt meiner Frau meinte, das dass in der Berechnung egal ist. Ich wohne alleine in der Wohnung, also muss ich Sie auch alleine bezahlen. Meine Anwältin meinte, das bis zum frühstmöglichen Kündigungstermin, die hälfte der Miete vom bereinigtem Netteeinkommen abgezogen wird.
2) Ich bin momentan auf Steuerklasse 3. Meine Anwältin meinte, das ich das während des Trennungsjahres auch weiterhin sein werde. Der Anwalt meiner Frau hat aber wohl gesagt, das ich ab 01.01.2010 in Steuerklasse 1 kommen werden würde.
3) Unabhängig von den Zahlungen die ich an meine Tochter und meine Frau leisten werde. Meine Anwältin meinte, das Sie nicht einfach soweit wegziehen kann, da mir so ja der Umgang mit meiner Tochter entsprechend komplett erstmal genommen wird (700km sind schon eine weite Strecke). Theoretisch könnte ich verlangen, das Sie während der Trennung hier in der näheren Umgebung (~50km Entfernung) sich was suchen müsste. Der Anwalt meiner Frau meinte, das wär völlig egal wo sie hinzieht bei einer Trennung. Kennt sich da jemand aus?
Viele Dank schonmal.
Viele Grüße,
Tom
Hallo Tom,
Also mein durchschnittliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate war 3670.52€. Meine Frau hat nicht gearbeitet. Ich zahle monatlich 590€ an Kreditraten ab (die Kredite haben wir während unserer Ehe aufgenommen). Momentan wohne ich noch in unserer gemeinsam angemieteten Wohnung (700€ Kaltmiete). Ich würde die Wohnung zum 30.11.2010 (das ist der früstmögliche Termin) kündigen. Kindergeld würde dann direkt auf das Konto meiner Frau gehen (ich glaub da gibt es dann auch eine andere Berechnung des Kindesunterhalts, je nachdem wer das Kindergeld bekommt). Ich weiß nicht ob sowas wie Versicherungen etc. die wir haben in die Berechnung mit dazu kommen (also ich denke mal KFZ Versicherung nicht, da das Auto bei mir ist, aber was ist mit den anderen Versicherungen die man so hat?)
Wäre nett wenn das jemand grob berechnen könnte. Falls noch wichtige Informationen fehlen, versuch ich die so schnell wie möglich nachzureichen.Ich hätte auch sonst noch so einige Fragen dazu.
1) Wie oben schon geschrieben, wohne ich momentan noch alleine in unserer Wohnung. Ich würde zum 01.12.2011 ausziehen, da das der frühstmögliche Kündigungstermin ist. Der Anwalt meiner Frau meinte, das dass in der Berechnung egal ist. Ich wohne alleine in der Wohnung, also muss ich Sie auch alleine bezahlen. Meine Anwältin meinte, das bis zum frühstmöglichen Kündigungstermin, die hälfte der Miete vom bereinigtem Netteeinkommen abgezogen wird.
Also zumindest in der Trennungszeit wirst du wohl um Trennungsunterhalt tatsächlich nicht rum kommen.
Du musst aber dennoch darauf drängen, dass sie sich umgehend nach einer Erwerbmöglichkeit umsieht.
Da die Kredite eheprägend sind, müssen sie abgezogen werden.
Außerdem die Differenz aus der momentanen Miete und dem, was du selbst für dich benötigen würdest.
Dabei darf auch gerne mehr als die Hälfte raus kommen, da du ja nur ein Drittel der bisherigen Bewohner bist.
Du solltest dich mit dem Auszug auch nicht zu sehr beeilen, nur um mehr Unterhalt bezahlen zu können.
Bis zu einem Jahr kannst du dir dafür Zeit lassen.
Außerdem kannst du i.d.R. mindestens 5% Erwerbskosten abziehen, evtl. auch mehr, wenn du mehr nachweisen kannst.
Und bis zu 4% vom Brutto für zusätzliche Altersvorsorge, wenn vorhanden.
2) Ich bin momentan auf Steuerklasse 3. Meine Anwältin meinte, das ich das während des Trennungsjahres auch weiterhin sein werde. Der Anwalt meiner Frau hat aber wohl gesagt, das ich ab 01.01.2011 in Steuerklasse 1 kommen werden würde.
Deine Anwältin erzählt Stuss. Schmeiß sie raus.
Du musst nicht nur ab 1.1.2011 in die 1 Wechseln, sondern solltest jetzt schon in die 4/4 wechseln.
Auch das um nicht ein zu hohes Einkommen zu suggerieren, das du später nicht mehr hast.
Du solltest dein Netto daher schon jetzt auf Basis von Stkl. 1 bzw. 4 rechnen.
Du wirst damit zwar für dieses Jahr nicht durchkommen, aber dann wird ihr schon mal klar, was ihr wirklich bleibt.
3) Unabhängig von den Zahlungen die ich an meine Tochter und meine Frau leisten werde. Meine Anwältin meinte, das Sie nicht einfach soweit wegziehen kann, da mir so ja der Umgang mit meiner Tochter entsprechend komplett erstmal genommen wird (700km sind schon eine weite Strecke). Theoretisch könnte ich verlangen, das Sie während der Trennung hier in der näheren Umgebung (~50km Entfernung) sich was suchen müsste. Der Anwalt meiner Frau meinte, das wär völlig egal wo sie hinzieht bei einer Trennung. Kennt sich da jemand aus?
Hat deine tolle RAin auch gesagt, wie sie ihre dufte Idee durchzusetzen gedenkt?
Dass das theoretisch geht, nützt dir in der Praxis nichts.
Statt dessen musst du nachhaltig auf den Abzug der erhöhten Umgangskosten drängen, da sie die Entfernung geschaffen hat.
Du musst dich damit allerdings gegen die Standardmeinung der Justiz durchsetzen, was nicht ganz leicht ist.
Dennoch muss das sofort geltend gemacht werden.
Von daher sieht eine (optimistische) Rechnung vielleicht so aus:
3.000,- Netto bei Stkl.4
- 590,- Kredite
- 400,- Mietanteil
- 150,- Erwerbskosten
- 200,- AV, ggf. schnell abschließen.
- 300,- Umgangskosten
------
1.360,-
Daraus ergibt sich:
KU nach Zeile 1 DT=272,-
Bei einem SB von 1.000,- bleiben für EU 88,-€
Das wird zwar vermutlich nicht ganz glatt durch gehen, aber damit schlägst du schon mal ein paar Pflöcke in den Boden und zeigst, dass du dich nicht so einfach zum Bettvorleger machen lässt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tom,
erst mal, willkommen hier.
Beppo war schneller und unsere Antworten überschneiden sich ziemlich, aber ich lass' trotzdem mal das stehen, was ich schon geschrieben habe:
2) Ich bin momentan auf Steuerklasse 3. Meine Anwältin meinte, das ich das während des Trennungsjahres auch weiterhin sein werde. Der Anwalt meiner Frau hat aber wohl gesagt, das ich ab 01.01.2010 in Steuerklasse 1 kommen werden würde.
Beides falsch. Für das laufende Jahr ist noch Ehegattensplitting und somit Steuerklasse III/V möglich; ab 01.01.2011 ist damit Feierabend und du musst zwingend in Steuerklasse I (deine Ex in Steuerklasse II, sofern Alleinstehend mit Kind, sonst ebenfalls Steuerklasse I). Davon unabhängig möchte ich dir raten, so schnell wie möglich die Steuerklassen auf IV/IV ändern zu lassen und dann den Unterhalt gleich mit diesen Zahlen zu berechnen. Madame soll sich m.E. nämlich gar nicht erst an all zu üppige Unterhaltszahlungen gewöhnen. Geld verliert ihr dabei im übrigen nicht, denn was du im laufenden Jahr zu viel an Steuern zahlst, holst du dir über die Einkommenssteuererklärung wieder. Die Beute wirst du zwar in irgendeiner Form mit Ex teilen müssen, aber das ist allemal schmerzfreier als der (üblicherweise vergebliche!) Versuch, eine Steuernachzahlung anteilig bei ihr einzutreiben.
Ganz wichtige Frage: Arbeitet deine Ex? Wenn nein, warum nicht? Ein achtjähriges Kind braucht keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mehr, und dein zweitwichtigstes Ziel nach dem Umgang mit deiner Tochter sollte darin bestehen, deine Ex so schnell wie möglich wieder in eigene Erwerbstätigkeit zu treiben.
Kindergeld würde dann direkt auf das Konto meiner Frau gehen (ich glaub da gibt es dann auch eine andere Berechnung des Kindesunterhalts, je nachdem wer das Kindergeld bekommt).
Richtig. Sieh aber zu, dass ihr der Familienkasse nicht nur das neue Konto für die Überweisung mitteilt, sondern auch dafür sorgt, dass deine Ex offiziell die Anspruchsberechtigte für das Kindergeld ist, sonst gibt das irgendwann mal komplizierte Nachfragen vom Amt, was da genau gelaufen ist.
Ich weiß nicht ob sowas wie Versicherungen etc. die wir haben in die Berechnung mit dazu kommen (also ich denke mal KFZ Versicherung nicht, da das Auto bei mir ist, aber was ist mit den anderen Versicherungen die man so hat?)
Wohl nur das, was als Altersvorsorge zählt - eine kapitalbildende Lebensversicherung wäre so ein Ding. Wenn ich schon dabei bin - hast du zusätzliche Altersvorsorge? Also Lebensversicherung, Riesterrente o.ä.? Bis zu 4% vom Brutto kannst du beim Unterhalt geltend machen, und wenn du so etwas noch nicht hast, wäre es eine günstige Gelegenheit darüber nachzudenken, ob es sich für dich vielleicht lohnen könnte, so etwas jetzt abzuschließen 😉
Aber konkret: An welche Versicherungen hast du gedacht?
Wie oben schon geschrieben, wohne ich momentan noch alleine in unserer Wohnung. Ich würde zum 01.12.2010 ausziehen, da das der frühstmögliche Kündigungstermin ist. Der Anwalt meiner Frau meinte, das dass in der Berechnung egal ist. Ich wohne alleine in der Wohnung, also muss ich Sie auch alleine bezahlen. Meine Anwältin meinte, das bis zum frühstmöglichen Kündigungstermin, die hälfte der Miete vom bereinigtem Netteeinkommen abgezogen wird.
Weiß nicht, ob das geht. Die Argumentation müsste vermutlich ungefähr so lauten: Da Ex plötzlich und unerwartet ausgezogen ist, hat sie einen "Schaden" verursacht, der bei einem geordneten Rückzug nicht angefallen wäre, und demnach hat sie sich an diesem Schaden irgendwie zu beteiligen. Du könntest diesen Posten in der Berechnung drinlassen und es als Verhandlungsmasse betrachten, d.h. als etwas, worauf du "großzügig" verzichtest, wenn sie dir an anderer Stelle entgegenkommt.
Meine Anwältin meinte, das Sie nicht einfach soweit wegziehen kann, da mir so ja der Umgang mit meiner Tochter entsprechend komplett erstmal genommen wird (700km sind schon eine weite Strecke).
Zunächst einmal: Sie selbst kann hinziehen, wohin immer sie will. Da ihr verheiratet seid und somit gemeinsames Sorgerecht besteht, hätte sie theoretisch deine Zustimmung gebraucht, um auch die Tochter mitzunehmen. Aber auch wenn du ihr diese Zustimmung nicht gegeben hast: Dies ist nicht der Mars, sondern Deutschland, und Mütter haben hierzulande Narrenfreiheit. Auch wenn sie die Tochter gegen deinen Willen, und somit widerrechtlich, mitgenommen hat, passiert ihr deswegen - rein gar nichts. Willkommen im Wahnsinn des deutschen Familienunrechts.
Was du versuchen kannst: Sie an den Umgangskosten zu beteiligen. Meinetwegen in der Form, dass ihr die Umgangskosten schätzt und diese von deinem Netto abzieht, bevor ihr Unterhaltsanspruch errechnet wird. Meiner Meinung nach: Wenn du mit ihr in dieser Frage zu einem halbwegs brauchbaren Kompromiss kommen kannst, dann mach' es. Was die deutsche Richtermafia in dieser Situation ausurteilen wird oder auch eben nicht, das steht in den Sternen ... all zu viele Fälle gibt's leider nicht, wo eine arme, alleinerziehende Mutter ;-( an den Umgangskosten beteiligt wird; der Normalfall ist der, dass die Mutter ans andere Ende der Republik zieht und der Vater auf Fahrtzeit und Umgangskosten alleine sitzenbleibt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Meine Anwältin meinte, das bis zum frühstmöglichen Kündigungstermin, die hälfte der Miete vom bereinigtem Netteeinkommen abgezogen wird.
Langsam! Wie Beppo schon sagte, bis zu ein Jahr Zeit kannst Du Dur lassen. Siehe auch in den "Leitlinien" unter Punkt 5 ("Wohnert"): z.B. hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1837.html
Du hast jetzt einfach andere Sachen zu tun als Dich mit Umzug und Wohnungssuche zu beschäftigen. Nämlich den Kontakt zu Deinem Kind sicherstellen.
Hallo,
danke schonmal für eure Antworten. Ich versuche das jetzt mal zu ordnen...
Außerdem die Differenz aus der momentanen Miete und dem, was du selbst für dich benötigen würdest.
Dabei darf auch gerne mehr als die Hälfte raus kommen, da du ja nur ein Drittel der bisherigen Bewohner bist.
Du solltest dich mit dem Auszug auch nicht zu sehr beeilen, nur um mehr Unterhalt bezahlen zu können.
Bis zu einem Jahr kannst du dir dafür Zeit lassen.
Langsam! Wie Beppo schon sagte, bis zu ein Jahr Zeit kannst Du Dur lassen. Siehe auch in den "Leitlinien" unter Punkt 5 ("Wohnert"): z.B. hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1837.html
Ok - hier haben dann wohl beide Anwälte was falsches gesagt?!? Die Frage ist, ob ich überhaupt noch so lange in der großen Wohnung alleine wöhnen möchte. Bisher bin ich davon ausgegangen das ich so schnell wie möglich ausziehen muss.
Zitat
2) Ich bin momentan auf Steuerklasse 3. Meine Anwältin meinte, das ich das während des Trennungsjahres auch weiterhin sein werde. Der Anwalt meiner Frau hat aber wohl gesagt, das ich ab 01.01.2011 in Steuerklasse 1 kommen werden würde.
Deine Anwältin erzählt Stuss. Schmeiß sie raus.
Du musst nicht nur ab 1.1.2011 in die 1 Wechseln, sondern solltest jetzt schon in die 4/4 wechseln.
Auch das um nicht ein zu hohes Einkommen zu suggerieren, das du später nicht mehr hast.
Du solltest dein Netto daher schon jetzt auf Basis von Stkl. 1 bzw. 4 rechnen.
Du wirst damit zwar für dieses Jahr nicht durchkommen, aber dann wird ihr schon mal klar, was ihr wirklich bleibt.
Achso - bisher bin ich davon ausgegangen das dann mit der Umstellung der Steuerklasse der Unterhalt komplett auf Basis dieser neuen Steuerklasse nochmal neu berechnet wird. So wie ich das nun rauslese, ist es so das dies dann anteilig mit der alten Steuerklasse und anteilig mit der neuen Steuerklasse berechnet werden würde und somit es besser wäre, dieses Jahr schon - also so schnell wie möglich - die Steuerklasse zu wechseln? Aber ich denke mal meine Frau wird da zustimmen müssen, wenn ich jetzt schon auf IV/IV gehen würde. Ich denke mal das Ihr Anwalt Sie deswegen auch beraten hat und dann dazu nicht zustimmen wird.
Hat deine tolle RAin auch gesagt, wie sie ihre dufte Idee durchzusetzen gedenkt?
Dass das theoretisch geht, nützt dir in der Praxis nichts.
Statt dessen musst du nachhaltig auf den Abzug der erhöhten Umgangskosten drängen, da sie die Entfernung geschaffen hat.
Du musst dich damit allerdings gegen die Standardmeinung der Justiz durchsetzen, was nicht ganz leicht ist.
Dennoch muss das sofort geltend gemacht werden.
Zunächst einmal: Sie selbst kann hinziehen, wohin immer sie will. Da ihr verheiratet seid und somit gemeinsames Sorgerecht besteht, hätte sie theoretisch deine Zustimmung gebraucht, um auch die Tochter mitzunehmen. Aber auch wenn du ihr diese Zustimmung nicht gegeben hast: Dies ist nicht der Mars, sondern Deutschland, und Mütter haben hierzulande Narrenfreiheit. Auch wenn sie die Tochter gegen deinen Willen, und somit widerrechtlich, mitgenommen hat, passiert ihr deswegen - rein gar nichts. Willkommen im Wahnsinn des deutschen Familienunrechts.
Ok - so wie es aussieht hab ich dann wohl nicht gerade eine gute Anwältin in den Thememgebiet erwischt?!? Ich mein mit den Steuerklassen (das ich auf III während des kompletten Trennungsjahr bleiben könnte und auch sollte) hat sie ja schon nicht Recht gehabt und dann auch noch mit der Idee wegen der großen Entfernung?!? Vllt. sollt ich dann doch noch zu einem anderen Anwalt gehen, obwohl das dann ja auch wieder Kosten mit sich zieht.
Wenn ich das so alles lese und mir durch den Kopf gehen lasse, irgendwie bin ich momentan ziemlich ratlos. Einerseits will ich es meiner Frau nicht allzu schwer machen, da ich insgeheim immer noch die Hoffnung habe das es nicht bei der Trennung bleibt und das wir uns wieder zusammenfinden werden. Und ich hab die Befürchtung, das wenn ich jetzt hier versuche die Unterhaltszahlungen so weit wie möglich zu drücken, das dass nur einen noch größeren Keil zwischen uns bringt. Anderseits muss ich ja auch sehen wo ich bleib und wie ich um die Runden komme.
Tom
Einerseits will ich es meiner Frau nicht allzu schwer machen, da ich insgeheim immer noch die Hoffnung habe das es nicht bei der Trennung bleibt und das wir uns wieder zusammenfinden werden. Und ich hab die Befürchtung, das wenn ich jetzt hier versuche die Unterhaltszahlungen so weit wie möglich zu drücken, das dass nur einen noch größeren Keil zwischen uns bringt.
So, das ist jetzt der Moment, wo wir mal ein Bier trinken gehen müssen.
Genau diese Haltung ist (leider) eine der Hauptursachen für die Probleme die Trennungsväter haben.
Du glaubst, sie wäre noch deine Freundin, und du wärest noch für sie verantwortlich, während sie dir bereits euer Kind entzogen hat und einen Anwalt auf dich schießen lässt. Natürlich in aller Freundschaft.
In Wirklichkeit war es aber totale Rücksichtslosigkeit.
Du hoffst das Monstrum, in das sie sich grade verwandelt durch Füttern besänftigen zu können.
Das geht aber mit ziemlicher Sicherheit schief.
Die Tastache, dass du sie fütterst zeigt ihr nur, dass da noch mehr zu holen sein muss und ihr Anwalt und diverse Freundinnen, bestärken sie in dieser Annahme.
Das was du vorhast ähnelt dem Versuch ein Feuer mit Löschpapier zu löschen.
Im Moment ist sie auf dem Tripp, dass die Trennung eine ganz tolle Sache für sie ist.
Sie muss sich von dir nicht mehr nerven lassen, dir nicht mehr die Socken waschen und dir kein Essen mehr kochen und bekommt trotzdem den gewohnten Lebensstandard von dir geboten.
Ein Paradies!
Das hätte sie viel früher tun sollen!
Es ist jetzt an dir ihr so schnell wie möglich zu zeigen, dass ein Krieg auch für sie nicht nur Vorteile hat.
Nur so kommst du wieder auf Augenhöhe mit ihr und, mit Glück, in eine vernünftige Verhandlungsposition.
Prost Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tom,
du hast eine wichtige Frage unbeantwortet gelassen: Arbeitet deine Ex? Wenn ja, wie viel; wenn nein, warum nicht? Um es mal ganz klar zu sagen: Wenn Madame nicht für sich selber sorgen kann, dann hat dieser Staat ein hohes Interesse daran, dass du sie durchfütterst; im Grenzfall heißt das, für den Rest deines Lebens. Das ist eine verdammt lange Zeit und verdammt viel Geld, auch und gerade deshalb, weil wir hier über eine Frau reden, die dich gerade als Fußabtreter betrachtet ...
Im übrigen: 100% Zustimmung zu Beppo. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, d.h. träume was immer du träumen willst, aber richte dein Handeln lieber an den Tatsachen aus. Und die Tatsachen lauten nun mal: Deine Ex ist über alle Berge, hat euer gemeinsames Kind in eine Entfernung verfrachtet, die einen Umgang zwischen dir und deiner Tochter extrem schwierig macht, und fordert mittels eines anwaltlichen Kampfhundes von dir so viel Unterhalt, dass dir selber nichts mehr zum Leben bleibt. Ob du's glaubst oder nicht, du befindest dich bereits im Krieg. Daher: Erde an Tom vom Mars - bitte aufwachen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Meine Frau hat nicht gearbeitet.
🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tom,
Ups. Nicht gründlich genug gelesen. Asche auf mein Haupt ...
Das heißt also, jung geheiratet, Kind bekommen und dann nie mehr einen roten Cent eigenen Geldes verdient? Au weia. Mach' dich mal mit dem Begriff "ehebedingte Nachteile" vertraut, denn nach deutscher Rechtslogik seid nicht ihr beide gemeinsam, sondern bist du ganz alleine dafür verantwortlich, dass sie nicht auf eigenen Füßen stehen kann.
Das heißt: Noch ein Grund mehr, dafür zu sorgen, dass Madame es sich auf dem Sofakissen namens "Unterhaltszahlungen" gar nicht erst bequem macht. Sie muss merken, dass der bisherige Lebensstandard einfach nicht mehr zu halten ist - es gibt wegen der Steuer ab Januar 2011 weniger Geld zu verteilen, und vom vorhandenen Geld müssen wesentlich mehr Kosten beglichen werden als bisher, d.h. zwei Haushalte statt nur ein Haushalt, und die Umgangskosten müssen ja auch irgendwie bezahlt werden. Im Moment hat sie offenbar noch die Idee, das ist dein Problem und sie selbst kriegt ein finanzielles Rundum-Sorglos-Paket. Sorge dafür, dass ihr so schnell wie möglich klar wird, dass es auch ihr Problem ist, und dass ihre einzige Möglichkeit zu einer Verbesserung darin besteht, selber ihre Brötchen zu verdienen.
Im Moment denkt sie wahrscheinlich anhand ihrer Anwaltsberechnung, sie bekäme auf Dauer (!) 1.500 Euro, und davon lässt es sich für einen Erwachsenen und ein Kind schon recht komfortabel leben. Sieh' zu, dass sie von diesem Baum schnellstmöglich runterkommt, denn wenn sie sich an dieser Vorstellung festfrisst und es tatsächlich so oder so ähnlich durchsetzen könnte, dann würde das für dich bedeuten: Ab Steuerklassenwechsel 3.000 Euro netto, abzüglich 1.500 Euro Unterhalt, abzüglich 590 Euro Kreditraten, abzüglich ca. 300 Euro für Umgangskosten ... hey, möchtest du von 600 Euro im Monat leben, von denen als allererstes mal Miete u.ä. bezahlt werden müssen? Das kann nicht funktionieren, aber vermutlich ist ihr nicht einmal klar, dass das auf Dauer nicht geht. Daher: Deine Ex muss schnellstmöglich lernen, dass die geforderten 1.500 Euro nichts als Wolkenkuckucksheim sind, und mittelfristig sind sogar die 1.000 Euro, die deine Anwältin ausgerechnet hat, für dich inakzeptabel. Der einfachste Ausweg aus dieser Kiste ist nunmal, wenn Madame zu der Erkenntnis gelangt, dass sie auch selber arbeiten kann.
Anschlussfrage: Was hat sie für eine Schul- und Berufsausbildung, d.h. was könnte sie arbeiten?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also die letzten Jahre hat Sie nicht gearbeitet (seit dem unsere Tochter geboren wurde). Davor hat Sie eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht. Und ja, wir haben jung geheiratet (mit 19, nun sind wir beide 28).
Sie hat mir aber gestern erzählt, das Sie sich auf eine 400€ Stelle beworben hätte, und wenn alles klappt das Sie die dann ab dem 01.09.2010 hätte (bekommt aber erst in ca. 2 Wochen darüber Bescheid). Sie meinte aber das Sie dann nicht jeden Monat die 400€ bekommt (oder einen anderen festgeschriebenen Betrag), sondern mal 200€, oder mal 300€ - je nachdem wieviel Sie dort dann arbeitet.
Das heißt: Noch ein Grund mehr, dafür zu sorgen, dass Madame es sich auf dem Sofakissen namens "Unterhaltszahlungen" gar nicht erst bequem macht. Sie muss merken, dass der bisherige Lebensstandard einfach nicht mehr zu halten ist - es gibt wegen der Steuer ab Januar 2011 weniger Geld zu verteilen, und vom vorhandenen Geld müssen wesentlich mehr Kosten beglichen werden als bisher, d.h. zwei Haushalte statt nur ein Haushalt, und die Umgangskosten müssen ja auch irgendwie bezahlt werden. Im Moment hat sie offenbar noch die Idee, das ist dein Problem und sie selbst kriegt ein finanzielles Rundum-Sorglos-Paket. Sorge dafür, dass ihr so schnell wie möglich klar wird, dass es auch ihr Problem ist, und dass ihre einzige Möglichkeit zu einer Verbesserung darin besteht, selber ihre Brötchen zu verdienen.
Genau,
und weil man das gar nicht oft genug sagen kann, haue ich da auch nochmal rein.
Allein schon die Signalwirkung meiner "optimistischen" Rechnung ist wichtig, dass sie merkt, dass das was RAtte ihr in seiner Mandatsgier verspricht keineswegs eine sichere Bank ist.
Selbst wenn du nicht alles durchsetzen kannst und am Ende vielleicht doch 400,-€ bezahlen musst.
Deswegen ist es auch wichtig, dass du schnell die Steuerklasse wechselst, eine RV absschließt und eben nicht vorzeitig ausziehst, auch wenn deine eigene Liquidität damit zunächst sinkt. Das ist jetzt nicht so wichtig. Sonst wirst du nämlich doch verknackt, ihren Traum zu erfüllen. Und davon kommst du nur schwer wieder runter.
Edit: Dadurch muss ihr auch klar werden, dass ein popeliger 2-300,- € Job nicht ausreichen wird.
Es muss ihr auch klar gemacht werden, dass sie noch vor der Scheidung einen SV-pflichtigen Job antreten muss, denn sonst zahlst du ihr nach der Scheidung auch noch Rente und KK obendrauf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich hatte heute nochmal - in Ruhe - mit meiner Frau reden können und wir sind übereingekommen, das wir die ganze Geschichte im Trennungsjahr - wenn möglich - ohne Anwalt lösen wollen. Da wir beide nun schon jeweils zur Beratung beim Anwalt waren, werde ich in den nächsten Tagen von Ihrem und von meinem Anwalt einen Brief mit der Rechnung des Unterhalts bekommen (wo ja in beiden Rechnungen recht unterschiedliche Beträge rausgekommen sind). Bei interesse kann ich die Briefe dann anonymisiert hier reinstellen. Vllt. kann mir dann ja jemand sagen - ob das was die Anwälte da berechnet so ungefährt hinkommt.
Nunja, wie gesagt wir wollen uns eigentlich so einigen und sind dabei nun mündlich erstmal auf folgende Vereinbaren gekommen.
Solange ich noch Steuerklasse 3 bin, überweiße ich auf das Konto meiner Frau 1000€ monatlich an Unterhalt für unsere Tochter und für Sie. Sobald meine Frau dann Ihre Arbeitsstelle hat, werd ich dann die Hälfte von dem was Sie bekommt, weniger überweißen (also wenn Sie 300€ verdient, werd ich 150€ weniger überweißen). Sie ist aber dann auch auf der Suche nach einer richtigen Einstellung, aktuell wird es aber wohl erstmal beim 400€ Job bleibeb. Sobald ich in der anderen Steuerklasse bin, werde ich nochmal 150€-200€ weniger an Unterhalt überweißen (das haben wir noch nicht genau ausgemacht wieviel, da ich erstmal sehen muss was ich weniger verdiene). Wir versuchen nun so schnell wie möglich die Kredite abzulösen (vor allem die kleineren) und werden das dann entsprechend wieder in den Unterhalt einfließen lassen (also wenn wir z.B. 50€ weniger Kreditraten zahlen, dann überweiß ich die hälfte davon mehr als Unterhalt).
Ich hab das nun so bei mir mal bisschen rumgerechnet und bin eigentlich der Meinung, das sowohl ich als auch meine Frau und meine Tochter so gut über die Runden kommen könnten.
Nun wollt ich euch nochmal um Eure Meinung fragen. Meint Ihr das wäre so OK? Oder hab ich dadurch irgendwelche graviertenten Nachteile, die ich noch nicht bedacht habe? Wenn ja, was wäre das dann? Und wenn es dann in einem Jahr zur Scheidung kommt, gibt es dann durch so eine Regelung - die wir ohne Anwälte getroffen haben - irgendwelche Nachteile? Wie gesagt, wir wollen eigentlich die Sachen nicht über den Anwalt laufen lassen weil wir vor allem auch an unsere Tochter denken (und auch wenn es mit unserer Ehe nicht geklappt hat, wollen wir auch so eigentlich versuchen, weiterhin ganz gut miteinander auszukommen (zumindest versuchen)).
Viele Grüße,
Tom
Moin Tom,
ich hatte heute nochmal - in Ruhe - mit meiner Frau reden können und wir sind übereingekommen
Solche Glücksmomente kenne ich zu genüge, man fühlt sich gut und denkt alles wird jetzt besser ...
Die Gefahr einer Retour-Kutsche lauert liegt genau darin:
sind dabei nun mündlich erstmal auf folgende Vereinbaren
Aus eigenen Erfahrungen kann ich berichten, dass mündliche Vereinbarungen nur solange gültig sind, wie die Vorteile auf der Gegenseite überwiegen.
Sobald Du die Steuerklasse wechselst und weniger überweist, droht die Keule.
Dieses ist kein Muß, ist aber sehr sehr wahrscheinlich ...
Deshalb noch mal gut gemeinter Rat:
Wechsel die Steuerklasse jetzt und biete ihr mündlich gerne an, dass sie die Hälfte der Steuerrückerstattung haben kann.
Ansonsten wird die mündliche Vereinbarung etwas sein, woran sie sich nur gebunden fühlt, solange sie einen Nutzen davon hat.
Besten Gruß
United
(viel zu lange in Steuerklasse 3 verblieben)
Sehe ich auch so.
Du zementierst damit deine Unterhaltspflicht ohne dass z.B. ihre Beteiligung an den Umgangskosten berücksichtigt wird.
Damit signalisierst du auch implizit deine Zustimmung zum Wegzug.
Oder mit anderen Worten:
Sie hat dir voll auf die Fresse gehauen und du kommst ihr dafür finanziell entgegen.
Damit dokumentierst du auch eine Leistungsfähigkeit, die du einfach nicht hast.
Wenn sie durch Trennung und Wegzug ihre finanzielle Grundlage zerstört, ist es nicht mehr deine Aufgabe, die Scherben auf zu fegen.
Ein echter Kompromiss wäre, z.B. wenn sie alleine die erhöhten Umgangskosten, die sie alleine verursacht hat, übernimmt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke schonmal für eure Antworten...
Also zu den Umgangskosten hatten wir auch kurz gesprochen, das hatte ich vergessen dazuzuschreiben. Hier hatten wir erstmal gesagt, das wir uns diese Kosten teilen würden.
Aber wie gesagt, wir haben heute nur kurz drüber gesprochen und noch nix wirklich ausgemacht. Wir wollen dann am Sonntag nochmal über die Dinge reden und das ganze dann - wenn wir uns einigen können - auch nicht nur mündlich festhalten.
Ich wollt vorerst erstmal nur nachfragen was mir dann später "blühen" könnte nach dem Trennungsjahr bei solchen Vereinbarungen bzw. ob es während des Trennungsjahres auch schon irgendwas zu beachten gibt.
1) Also was ich jetzt noch nicht genau weiß bzw. verstehe. Muss ich nach dem Trennungsjahr den noch weiter Unterhalt an meine Frau zahlen, wenn wir uns während des Trennungsjahres jetzt so geeinigt hätten? Macht das einen Unterschied aus gegenüber einer Entscheidung durch die Anwälte? Also es geht hier nicht um den Kindesunterhalt, diesen werde ich auf jeden Fall zahlen... Aber wie das mit der Ex-Frau dann aussieht, weiß ich nicht... Ich mein wenn Sie während des Trennungsjahres eine Festeinstellung findet (wo Sie sagen wir mal 1000€ verdient), dann sollte ich ja eigentlich nichts mehr für Sie zahlen müssen, sondern dann nur noch für unsere Tochter. Oder kann Sie dann verlangen, das Sie trotzdem weiterhin Unterhalt bekommt?
2) Und wie sieht es mit den gemeinsamen Krediten aus... Wird das dann nach dem Trennungsjahr genauso geregelt wie jetzt, d.h. wir zahlen beide jeweils die Hälfte (also das wird dann vom bereinigtem Nettoeinkommen abgezogen), so lange bis die Kredite abbezahlt sind (der Autokredit geht noch 5 Jahre)?
3) Wir wird nach dem Trennungsjahr der weitere Unterhalt (also für Kind und evtl. auch für die Ex-Frau) berechnet... Wieder auf Basis des Einkommens der letzten 12 Monate oder wird da berücksichtigt, das ich evtl. nicht die ganzen 12 Monate auf I bzw. IV bin sondern z.B. 1 oder 2 Monate noch auf III war (und das dann entsprechend dem aktuellem Gehalt nach unten gerechnet).
Fragen über Fragen...
Achja, das mit der Steuerklasse (so schnell wie möglich auf IV) werd ich dann am Sonntag auch nochmal ansprechen.
Hallo zusammen,
so wieder ein Tag rum und im Kopf wird es nicht klarer. Mir kommen von Tag mehr und mehr Gedanken wie es weiter gehen soll, und je mehr ich darüber nachdenke, umso unklarer wird mir alles. Weiß jemand vllt. noch ein Paar Antworten / Tipps zu den 3 Fragen die ich im letzten Post gestellt hatte? Ich weiß momentan überhaupt nicht weiter, einerseits will ich mit meiner Frau ja eine Einigung ohne Anwalt, anderseits weiß ich nicht welche "Nachteile" das später haben kann.
Viele Grüße,
Tom
Hab nun mal die letzten Stunden wieder ein wenig recherchiert... Ist es den überhaupt möglich, das Trennungsjahr ohne "Absegnung" von einem Anwalt zu meistern? D.h. wenn wir jetzt schriftlich verfassen, das ich Betrag X an Unterhalt zahle, reicht das aus? Oder muss das über einen Anwalt gehen bzw. per Notar bestätigt werden? Ich hab leider bisher verschiedene Äußerungen dazu im Internet gelesen...
Hallo Tom,
Ist es den überhaupt möglich, das Trennungsjahr ohne "Absegnung" von einem Anwalt zu meistern?
Solange ihr zwei euch einig seid: selbstverständlich. Ist z.B. in meinem Fall so gewesen, wir sind gerade dabei, die Vereinbarungen für die eigentliche Scheidung festzuklopfen, die Trennungszeit ist im Wesentlichen anwaltsfrei verlaufen.
D.h. wenn wir jetzt schriftlich verfassen, das ich Betrag X an Unterhalt zahle, reicht das aus? Oder muss das über einen Anwalt gehen bzw. per Notar bestätigt werden? Ich hab leider bisher verschiedene Äußerungen dazu im Internet gelesen...
Noch mal: So lange ihr euch einig seid und euch beide an die Vereinbarung haltet, ist alles in Butter. Die Frage lautet halt: Wie "sicher" ist die Vereinbarung gegenüber einer plötzlichen Verweigerung auf der einen oder anderen Seite? Eine mündliche Vereinbarung ist ganz leicht zu kippen, im Zweifelsfall hat es diese Vereinbarung nie gegeben (aka "selektiver Gedächtnisschwund"). Eine schriftliche Vereinbarung, in zweifacher Ausfertigung, jeweils von euch beiden unterschrieben und von jedem von euch beiden an einem sicheren Ort verwahrt, kann zumindest schon mal nicht mehr dem Gedächtnisverlust zum Opfer fallen, und wer sich nicht mehr daran halten will, ist zumindest ein bisschen in Erklärungsnot; gerichtsfest ist es allerdings nicht. Eine notariell beglaubigte Vereinbarung bietet schon ein ziemlich hohes Maß an Sicherheit, u.a. weil es in der Verantwortung des Notars liegt dafür zu sorgen, dass die Vereinbarung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
1) Also was ich jetzt noch nicht genau weiß bzw. verstehe. Muss ich nach dem Trennungsjahr den noch weiter Unterhalt an meine Frau zahlen, wenn wir uns während des Trennungsjahres jetzt so geeinigt hätten? Macht das einen Unterschied aus gegenüber einer Entscheidung durch die Anwälte? Also es geht hier nicht um den Kindesunterhalt, diesen werde ich auf jeden Fall zahlen... Aber wie das mit der Ex-Frau dann aussieht, weiß ich nicht... Ich mein wenn Sie während des Trennungsjahres eine Festeinstellung findet (wo Sie sagen wir mal 1000€ verdient), dann sollte ich ja eigentlich nichts mehr für Sie zahlen müssen, sondern dann nur noch für unsere Tochter. Oder kann Sie dann verlangen, das Sie trotzdem weiterhin Unterhalt bekommt?
Fordern kann und wird sie viel, und nach neun Jahren Ehe stehen ihre Chancen relativ gut, dass sie noch einige Zeit die Hand bei dir aufhalten darf. Wie ich vor ein paar Tagen schon schrieb: Nach deutscher Rechtslogik seid nicht ihr beide gemeinsam, sondern bist du ganz alleine dafür verantwortlich, dass sie nicht auf eigenen Füßen steht. Und wenn sie dann eben "nur" 1000 Euro verdienen kann, ist das deine Schuld, also wirst du ihr u.U. noch ein Weilchen was dazuzahlen müssen. Wichtig ist in so einer Situation z.B., dass dann im Urteil wenigstens eine Befristung drinsteht. Aber darüber reden wir, wenn es soweit ist. Fürs erste ist wichtig, dass Madame tatsächlich wieder im Beruf Fuß fasst.
2) Und wie sieht es mit den gemeinsamen Krediten aus... Wird das dann nach dem Trennungsjahr genauso geregelt wie jetzt, d.h. wir zahlen beide jeweils die Hälfte (also das wird dann vom bereinigtem Nettoeinkommen abgezogen), so lange bis die Kredite abbezahlt sind (der Autokredit geht noch 5 Jahre)?
Dein Standpunkt lautet: So lange Madame von dir Unterhalt will (sei es nun Trennungsunterhalt oder welche Art von nachehelichem Unterhalt auch immer), so lange sind die eheprägenden Schulden bitteschön vorab von deinem Einkommen abzuziehen. Ob das so glatt durchgeht, kann man vorher nicht so genau wissen. Wenn ich recht verstanden habe, das Auto befindet sich derzeit in deinem Besitz? Dann könnte die Gegenseite argumentieren, die Karre und die damit verbundenen Schulden sind dein Privatvergnügen (in diesem Fall solltest du aber umgekehrt darauf achten, dass du ihr für das Auto im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht auch noch die Hälfte des Wertes abgeben musst).
3) Wir wird nach dem Trennungsjahr der weitere Unterhalt (also für Kind und evtl. auch für die Ex-Frau) berechnet... Wieder auf Basis des Einkommens der letzten 12 Monate oder wird da berücksichtigt, das ich evtl. nicht die ganzen 12 Monate auf I bzw. IV bin sondern z.B. 1 oder 2 Monate noch auf III war (und das dann entsprechend dem aktuellem Gehalt nach unten gerechnet).
Wiederum Durchschnittseinkommen der jeweils letzten zwölf Monate; steht z.B. aus welchem Grund auch immer zum März 2011 eine Unterhaltsneuberechnung an, gelten die Monate März 2010 bis Februar 2011. Die Monate mit der "falschen" Steuerklasse (III bzw. IV) werden dabei so umgerechnet, als wäre es schon damals Steuerklasse I gewesen. Am einfachsten, du berechnest das Durchschnitts-Bruttoeinkommen, schnappst dir z.B. den Abgabenrechner des Bundesraubritterministeriums und berechnest Lohnsteuer und Soli, ziehst außerdem noch die Beiträge für Rentenversicherung, Krankenversicherung usw. ab, und hast dann das, was für die Unterhaltsberechnung maßgeblich ist.
Achja, das mit der Steuerklasse (so schnell wie möglich auf IV) werd ich dann am Sonntag auch nochmal ansprechen.
Diese Frage dürfte dir neben der Klärung in der Sache auch einen guten Eindruck darüber vermitteln, wie ernst es ihr mit einer einvernehmlichen Einigung ist. Denk' dran: Steuerklasse III bedeutet, dass du de facto zu viel Unterhalt zahlst, weil du scheinbar ein hohes Einkommen hast - knapst dir das Finanzamt über die Einkommenssteuererklärung durch eine Steuernachforderung einen Teil dieses Einkommens wieder ab, kannst du den zu viel gezahlten Unterhalt trotzdem in den Schornstein schreiben, dieses Geld kriegst du von Ex nie und nimmer wieder. Ihr Interesse an dieser Änderung dürfte daher relativ gering ist - obwohl diese Änderung m.E. absolut fair ist, jedenfalls dann, wenn sie am Ende ihren Anteil an der Steuererstattung bekommt. Wirst ja sehen, was sie von dem Vorschlag hält ...
Da wir beide nun schon jeweils zur Beratung beim Anwalt waren, werde ich in den nächsten Tagen von Ihrem und von meinem Anwalt einen Brief mit der Rechnung des Unterhalts bekommen (wo ja in beiden Rechnungen recht unterschiedliche Beträge rausgekommen sind). Bei interesse kann ich die Briefe dann anonymisiert hier reinstellen.
Du selbst solltest ein hohes Interesse daran haben, diese Berechnungen anonymisiert hier einzustellen 😉 Und ja klar, da schauen wir mal drüber und sagen dir, was wir davon halten.
Eine Sache noch:
Solange ich noch Steuerklasse 3 bin, überweiße ich auf das Konto meiner Frau 1000€ monatlich an Unterhalt für unsere Tochter und für Sie.
Was immer ihr auch vereinbart: Auf deinen Überweisungen muss glasklar draufstehen, was Kindesunterhalt ist und was Unterhalt für Ex ist, sowie der genaue Zeitraum. Wenn es also die 1.000 Euro sein sollen, dann müssen zum 1. September z.B. die folgenden zwei Überweisungen raus: "Unterhalt für [Name der Tochter], September 2010" mit einem Betrag von z.B. 291 Euro, sowie "Unterhalt für [Name der Ex], September 2010" mit einem Betrag von dann 709 Euro (d.h. die 1.000 Euro abzüglich des Kindesunterhaltes aus der anderen Überweisung).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und lies dir die vorangehenden Beiträge von United und Beppo noch mal gaaanz, ganz langsam und gründlich durch: Wie dort beschrieben, solltest du es tunlichst vermeiden, nur um des lieben Friedens willen dir selbst einen Strick um den Hals zu legen.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
als Nachtrag, ich hab heute die Berechnungen beider Anwälte bekommen:
Rechnung vom Rechtsanwalt meiner Frau:
3670€ durchschnittliches Nettoeinkommen
- 590€ Kreditraten
- 55€ berufsbedingte Ausgaben (ermittelt aus 5km einfache Fahrtstrecke von Wohnung zur Arbeisstätte)
----------------------------------
3025€ bereinigtes Nettoeinkommen
=> 437€ Kinderunterhalt.
Nach Berücksichtigung des anzurechnenden Kindergeldes ergibt dies einen Zahlbetrag von 387€
3025€ bereinigtes Nettoeinkommen
- 437€ Kinderunterhalt
---------------------------------
2588€ für die Berechnung des Ehegattenunterhaltes
Davon 3/7 sind 1109,14€ Ehegattenunterhalt
1109€ Ehegattenunterhalt
+ 387€ Kindesunterhalt
---------------------------------
1496€ Gesamtunterhalt
Meine Anwältin hat in Ihrem Brief den Rechnungsweg nicht mit angegeben, allerdings ist Sie auf
309€ Kindesunterhalt
+ 818€ Ehegattenunterhalt
gekommen.
Ihre Berechnung beruht auf folgenden 2 Punkten:
- Steuerklasse III
- Verbleib in der gemeinsamen Wohnung mit 350€ Beteiligung der Ehefrau.
Sollte sich dann einer von beiden Punkten ändern, müsste es neu berechnet werden.
Naja ich hab mich nun gestern soweit eigentlich mit meiner Frau geeinigt wie wir das mit dem Unterhalt machen werden. Ich muss das ganze nun nur noch schriftlich verfassen und dann müssen beide das unterschreiben. Sie hat Ihrem Rechtsanwalt schon Bescheid gegeben das wir das so geregelt haben und ich hab meiner Rechtsanwältin auch darüber Bescheid gegeben.
Nun hoffe ich mal das soweit alles glatt geht und das es keine "bösen" Überraschungen geben wird.
Viele Grüße,
Tom
Hallo Tom,
Naja ich hab mich nun gestern soweit eigentlich mit meiner Frau geeinigt wie wir das mit dem Unterhalt machen werden. Ich muss das ganze nun nur noch schriftlich verfassen und dann müssen beide das unterschreiben. Sie hat Ihrem Rechtsanwalt schon Bescheid gegeben das wir das so geregelt haben und ich hab meiner Rechtsanwältin auch darüber Bescheid gegeben.
Dann sei doch uns gegenüber bitte so freundlich und verrate uns mal die Eckpunkte dieser Einigung mit Ex.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.