Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe jetzt schon viel hier im Forum gelesen und finde es toll, wie ihr euch gegenseitig helft.
Leider habe ich auch eine Sache, wo ich nicht so recht weiter weiß.
Ich habe ein nichteheliches Kind (7 Jahre, leichte Behinderung) für das ich Kindesunterhalt zahle. Die Mutter bekommt Betreuungsunterhalt von mir.
Mein Nettoeinkommen ist 5300€, abziehen könnte ich jetzt nur die 5 % berufsbedingte Aufwendungen.
Ich habe keinen Titel, zahle ihr aber monatlich 2500 € für Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. Sie hat mir zwar eine Berechnung eines Anwalts über, ich meine 2900 € vorgelegt, wir haben uns dann aber geeinigt, dass es bei 2500 € bleibt. Ob die 2900€ richtig gewesen wären, weiß ich nicht .
Jetzt zu meiner Frage. Ich bin seit einem Jahr wieder verheiratet und meine Ehefrau erwartet ein Kind. Ich weiß jetzt nicht, wie nach dem Abzug von Kindesunterhalt (wohl 1 Stufe niedriger in der DDT, da dann 4 Berechtigte) der Betreuungsunterhalt auf die dann zwei Mütter verteilt wird.
Meine Ehefrau bekäme nach der Geburt im Dezember 1500 € Elterngeld wovon soweit ich weiß 300€ nicht angerechnet werden. Die Mutter meines 1. Kindes verdient angeblich nichts. Ich weiß aber, dass sie (sie war selbstständig) hier und da Aufträge angenommen hat, kann aber nichts beweisen. Außerdem hat sie Immobilien, die vermietet sind. Ich bekomme keine Info über Miete, Zinsen, Tilgung. Auf meine Aufforderung hin hat sie mir auch nichts zur Verfügung gestellt.
Es graut mir allerdings davor, einen Rechtsanwalt zu beauftragen und vor Gericht zu gehen, weil ich weiß, dass das nur immense Kosten verursacht. Deshalb würde mich nur mal interessieren, wie die Zahlen aussehen würden, weil ich weiß nicht so recht wie ich das Ganze berechnen muss. Und wie es aussähe, wenn meine Frau nach dem 1.Jahr mit Elterngeld ein weiteres Jahr ohne Einkommen zuhause bliebe. Ich höre dann immer was von Selbstbehalt, Bedarfskontrollbetrag, Mangelfall.
Im Moment blicke ich irgendwie nicht durch.
Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben.
Viele Grüße Wewi
Vielleicht könnt ihr mir ja Tipps geben.
Mein Tipp ist, dich mal ordentlich zu sortieren und nicht um des lieben Friedens Willen alles hinzunehmen. Zunächst ist mal zu prüfen, inwieweit deine Ex überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist. Euer Kind ist sieben Jahre alt, deine Ex muss darlegen, dass sie -möglicherweise aufgrund der Behinderung des Kindes- nicht vollständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann. Zunächst aber muss sie ihr gesamtes Einkommen offen legen, ob sie das will oder nicht. Da es keinen Titel gibt, würde ich an deiner Stelle ab nächsten Monat den Kindesunterhalt laut DD-Tabelle überweisen (dürfte in deiner Gehaltsrange Stufe 9 mit Zahlbetrag 715,50 Euro sein) und sonst nichts. Wenn sie Betreuungsunterhalt einfordert, muss sie ihre Einkommenssituation darstellen -EKSt-Bescheide der letzten Jahre, USt-Erklärungen, Nachweise zu Mieteinnahmen...) und auch begründen, warum sie nicht vollständig für sich einstehen kann.
Wie viele Unterhaltsberechtigte du nach der Geburt eures ehelichen Kindes zu versorgen hast, hängt davon ab, ob deine Ex noch berechtigt ist. Falls nein, hast du drei Unterhaltsberechtigte und du kannst möglicherweise eine Stufe runter für dein ältestes Kind, also von Stufe 9 in Stufe 8.
Aktuell ermöglichst du deiner Ex ein sattes Zubrot. Was hat sie denn vorher verdient, vor eurem gemeinsamen Kind, welche Einnahmen hatte sie und warum kann sie die jetzt nicht mehr generieren? Es liegt an dir, ob du aktiv werden möchtest oder den Konflikt scheust. Sir kann möglicherweise mit ihren Mieteinnahmen, dem Einkommen aus Selbstständigkeit und deiner Zugabe von knapp 1.800 Euro ein feines Leben haben. Lass dich doch nicht weiter über den Tisch ziehen.
Danke dir für deine ausführliche und ehrliche Antwort.
Du hast wahrscheinlich recht, dass ich das Ganze bisher zu sehr auf Harmonie ausgelegt habe. Mir war einfach wichtig, dass es keinen Streit gibt – vor allem wegen unseres Kindes.
Ehrlich gesagt war ich auch unsicher, wie hoch die Zahlungen überhaupt richtig wären. Ich hatte Sorge, dass ich am Ende schlechter dastehe, wenn das alles offiziell geprüft wird, weil es ja so viele unterschiedliche Urteile gibt – besonders, wenn ein behindertes Kind betroffen ist. Deshalb habe ich die Beträge erst einmal so weitergezahlt, wie sie waren.
Jetzt kommt noch hinzu, dass die Mutter meines ersten Kindes ihn auf eine teure Privatschule geschickt hat. Ich habe leider kein Sorgerecht und konnte die Entscheidung nicht beeinflussen. Ich habe, ehrlich gesagt etwas unüberlegt, ein Schreiben unterschrieben, dass ich mich an den Kosten beteilige – den Schulvertrag selbst habe ich aber nicht unterschrieben. Ich fürchte nur, dass sie das jetzt als selbstverständlich ansieht, dass ich alles zahle, weil sie ja offiziell kein Einkommen hat.
Im Moment bin ich beruflich extrem eingespannt – oft erst gegen neun Uhr abends zu Hause, Urlaub hatte ich dieses Jahr keinen, weil in der Firma viel im Aufbau ist. Meine Frau macht mir zusätzlich Druck, weil sie meint, ich müsse das endlich angehen. Ich merke einfach, dass mich das alles ziemlich überfordert.
Trotzdem werde ich mir deinen Rat zu Herzen nehmen und prüfen, ob und in welchem Umfang meine Ex überhaupt noch unterhaltsberechtigt ist. Deine Hinweise zur DDT und zur möglichen Herabstufung nach der Geburt unseres zweiten Kindes helfen mir wirklich weiter.
Danke nochmal – hat mir sehr geholfen und gibt mir einen klareren Blick auf die nächsten Schritte.
Jetzt kommt noch hinzu, dass die Mutter meines ersten Kindes ihn auf eine teure Privatschule geschickt hat. Ich habe leider kein Sorgerecht und konnte die Entscheidung nicht beeinflussen. Ich habe, ehrlich gesagt etwas unüberlegt, ein Schreiben unterschrieben, dass ich mich an den Kosten beteilige – den Schulvertrag selbst habe ich aber nicht unterschrieben. Ich fürchte nur, dass sie das jetzt als selbstverständlich ansieht, dass ich alles zahle, weil sie ja offiziell kein Einkommen hat.
Ach herrje, die weiß schon, dass sie mit dir gut Schlitten fahren kann. Ich kann deiner schwangeren Frau nur zustimmen, es ist Zeit, den Rücken gerade zu machen und auch für deine neue Familie einzustehen statt deiner Ex ein sorgloses Leben zu gönnen und das Familieneinkommen zu schmälern. Für den Unterhalt des 7-jährigen Kindes bist du in der Pflicht. Die Schulgebühren, denen du wohl zugestimmt hast, fallen unter Mehrbedarf und werden nach Einkommen gequotelt. Heißt auch hier für dich, deine Ex muss ihr gesamtes Einkommen -inkl. Mieteinnahmen und Zinsen- offenlegen, um die Haftungsquote ermitteln zu können. Bevor diese nicht ermittelt ist, bist du auch nicht in der Pflicht, dich an den Kosten zu beteiligen. Schaffst du das, stehst du das durch, kannst du in dem Thema aufrecht für dich einstehen?
Ich merke einfach, dass mich das alles ziemlich überfordert.
Manchmal ist das Geld in eine familienrechtliche Beratung gut investiert. Eine Erstberatung kostet nicht die Welt. Such dir einen guten Familienrechtsanwalt, der für dich in den Kampf zieht, wenn deine Ex glaubt, dich weiterhin und auch vor Gericht mit dem Nasenring durch die Manege ziehen zu können. Und dann geh das Thema Sorgerecht an. Dein Kind hat das Recht auf einen starken, verantwortungsbewussten Papa.
Danke dir für deine ausführliche Antwort. Ich sehe das im Grunde genauso, und wahrscheinlich hast du mit vielem recht.
Im Moment bin ich aber ehrlich gesagt noch nicht soweit, gleich mit einem Anwalt loszulegen. Ich möchte erst einmal selbst ein bisschen besser verstehen, wie das alles überhaupt berechnet wird – also nicht nur die Schulgebühren, sondern auch, wie viel Betreuungsunterhalt ihr wirklich zusteht. Deshalb wär es wahrscheinlich schon sinnvoll, zumindest eine familienrechtliche Erstberatung zu machen.
Ich will einfach wissen, was realistisch ist und was nicht, bevor ich irgendetwas zusage oder mich auf Diskussionen einlasse.
Vielleicht hat ja hier jemand im Forum schon Erfahrung mit so einer Situation und kann grob sagen, worauf man bei der Berechnung achten sollte und wie sowas in der Praxis läuft?
Und mit dem Sorgerecht ja, das hab ich in der Tat schon zu lange schleifen lassen.
