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(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wäre schön, wenn jemand auf diese Zahlen schauen kann. Geht um TU/KU ab 1/13 (SK 1)

Netto: 2500€

Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung: 90€/Monat

Zusätzlich trage ich die folgenden Kosten:
Kita 150€/Monat
Kita Verpflegung: ~50€/Monat

Ich komme auf KU (abzüglich 50% Kindergeld - geht an KM): 271€
TU: 3/7 vom Rest (5% Pausch abgezogen) = 800€

Die Kita Verpflegung ist da noch nicht eingerechnet.

Was meint ihr?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 00:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Warum zahlst du Kitaverpflegung?
Die ist mit dem Unterhalt abgegolten.
Auf welcher Grundlage zahlst du 150,- für die Kita?
Ist das der Gesamtbetrag, die Hälfte?
Kennst du ihr Einkommen?

Warum zahlst du TU?
Wie alt ist euer Kind?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 08:53
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Das Kind Anfang nächsten Jahres 4.
150€ sind die Kita Gebühr für ganztägige Betreuung. Gebüht + Verpflegung zahle ich schon immer.

Trennung besteht seit 6/12, bisher in gemeinsamer Wohnung.
Mein AUszug 12/2012.
KM ohne festen Einkommen da Studentin.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 09:11
(@Inselreif)

Gebüht + Verpflegung zahle ich schon immer.

Unterhalt zahlst Du nicht "schon immer". Trotzdem ist das kein Grund keinen zu zahlen.
Die Kosten für die Verpflegung sind im Unterhalt enthalten. Also fallen sie als Extrazahlung weg.

Du wirst zwar deshalb ein paar Euro mehr TU zahlen müssen aber den kannst Du wenigstens steuerlich geltend machen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 10:01
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Warum soll ich mehr TU zahlen, wo ist der Fehler? Und wie viel mehr?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 22:22
(@Inselreif)

wenn die 50,- nicht abgezogen werden, ist der "Rest" grösser und dadurch 3/7 vom Rest auch höher.

Rechnet man mal, ganz grob mit Deinen spärlichen Angaben:
2.500,- Netto
- 125,- berufsbedingte Aufwendungen 5% pauschal (so Dein OLG dies zulässt und Du nichts höheres zB mit Fahrtkosten nachweisen kannst?)
- 90,- BU-Versicherung
----
2.285,- bereinigt für KU
- 257,- Zahlbetrag KU für ein Kind Stufe 3
- 150,- KiTa-Gebühr
----
1.878,- bereinigt für TU
3/7 davon => 805,- TU
SB bleibt gewahrt

Hast Du nicht noch weitere mögliche Abzüge? Altersvorsorge?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2012 08:48
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Danke erstmal.
Welche Angaben bräuchtest du noch?

Weitere Abzugsmöglichkeiten sehe ich erstmal nicht.

Wie ist das 13. Monatsgehalt anzurechnen, dieses ist verteilt auf Urlaub und Weihnachten. Müsste ich das aufs Netto monatlich drauflegen?

Noch ne Frage: Wenn wir uns ohne Beschluss einigen, kann es dann zu rückwirkenden Nachforderungen kommen? Wie sind die Zahlungen zu belegen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2012 10:17
(@Inselreif)

Hi,

die Frage nach Einmalzahlungen wäre so eine Angabe. Die sind mit 1/12 zum Netto zu addieren.
Ausserdem die Frage nach Steuererstattungen. Da könnte es mit Stufe 3 DT schon knapp werden.

Fährst Du zur Arbeit? Wenn ja, welche Entfernung? Wenn nein, hast Du sonst berufsbedingte Aufwendungen?

Wenn ihr Euch so einigt und das dokumentiert, ist das ok. Du überweist KU und TU getrennt (!) mit eindeutigem Verwendungszweck ("Kindesunterhalt für Max Müller, Januar 2013").

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 09:04
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Nee, mit dem 13. bin ich klar in Stufe 4.

wäre froh, wenn die 5% angerechnet werden. Mehr als Fahrtkosten habe ich nicht und könnte auch die öffentlichen nutzen...

Aber das hier ist interessant:

Haushaltsführung
Führt jemand einem leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür ein Einkommen anzusetzen; bei Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen geschieht das in der Regel mit einem Betrag von 200,00 EUR bis 550,00 EUR.

Könnte ich so den TU mindern. Immerhin zieht Ex mit Next zusammen???


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2012 10:53
(@Inselreif)

Hi,

die 5% werden pauschal angerechnet, wenn Du überhaupt Kosten hast. Die hast Du durch die Fahrten. Also ok.
Eine Haushaltsersparnis würde ich anführen aber mich nicht darauf verlassen. Die beiden ziehen gerade erst zusammen und es ist ausserdem die Frage, ob der Next überhaupt ausreichend leistungsfähig ist. Das ist Glückssache.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2012 02:47




(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Naja, immerhin übernehmen die gemeinsam die bestehnde Ehewohnung. Stehen beide im Mietvertrag. Miete ca. 1000€-warm. Die Leistungsfähigkeit hat also der Vermieter ausreichend geprüft.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2012 08:28
(@Inselreif)

der Vermieter kann viel prüfen - er tut aber sicherlich nicht nach familienrechtlichen Massstäben.
Es gibt keine Regel, dass ein Next beim ersten Zusammenziehen in eine neue Wohnung die ganze Miete allein tragen muss. Im Gegenteil- Deine Ex kann ihre Anteile aus KU und TU bestreiten. Bei 1.000,- warm und drei Personen entfällt schon weniger Warmmiete auf den Next als im unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt an Kaltmiete vorgesehen ist.
Die nächste Frage wäre, ob Deine Ex überhaupt den Haushalt für ihren Neuen führt oder ob der sich nicht tüchtig daran beteiligt.

Wie gesagt: probier es aber verlass Dich nicht drauf.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2012 14:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo oceanborn,

wäre froh, wenn die 5% angerechnet werden. Mehr als Fahrtkosten habe ich nicht und könnte auch die öffentlichen nutzen...

Auf den ÖPNV verwiesen wird der Unterhaltspflichtige normalerweise nur dann, wenn sonst unterm Strich weniger als der Mindestunterhalt rauskommt, und davon reden wir in deinem Fall ja nun wirklich nicht. Wenn du mit dem Auto zur Arbeit fährst: Wie viele Kilometer einfache Strecke? Die genaue Regelung unterscheidet sich zwar von OLG zu OLG (welches OLG ist denn nun am Wohnort des Kindes zuständig?), aber überschlägig kannst du mit 10 Euro monatlich pro Entfernungskilometer rechnen. Ab ca. 13 Kilometern wär's für dich interessant, weil dann die Kilometerpauschale günstiger ist als deine 5%-Pauschale.

1.878,- bereinigt für TU
3/7 davon => 805,- TU
SB bleibt gewahrt

Der Selbstbehalt gegenüber der Ex zwar schon (1.050 Euro), nicht aber der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile der DT (1.150 Euro). Also KU runter nach Zeile 2, dafür steigt dann der TU wieder etwas. Insgesamt mutmaßlich eine geringe Ersparnis, und eine geringe Verschiebung vom (steuerlich nicht absetzbaren) KU hin zum (steuerlich absetzbaren) TU. Allerdings, in den 2.500 Euro netto war jetzt, wenn ich's richtig verstanden habe, das anteilige Weihnachts-/Urlaubsgeld noch nicht enthalten - dann bräuchten wir für die genauere Berechnung erst mal diese Basisgröße.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2012 02:30
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Hi Malachit, hab deine Antwort übersehen. Basisgröße mit 13. wäre 2700.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 01:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo oceanborn,

Hi Malachit, hab deine Antwort übersehen. Basisgröße mit 13. wäre 2700.

Gut, dann nächster Versuch einer Berechnung.

Von den 2.700 Euro gehen 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen runter, d.h. 135 Euro, sowie die 90 Euro für die BU-Versicherung. Bleibt ein bereinigtes Netto von 2.475 Euro für den KU.

Das ist zunächst einmal Zeile 4 der DT, und somit 273 Euro KU. Von den 2.475 Euro ziehen wir sowohl den regulären KU von 273 Euro ab als auch die 150 Euro KiTa-Kosten (und sieh' bitte zu, dass Madame das KiTa-Essen selbst bezahlt, denn dies ist im KU bereits enthalten). Bleibt für die TU-Berechnung ein bereinigtes Netto von 2.052 Euro; 3/7 davon sind 880 Euro. Dir bleiben somit 1.172 Euro; damit ist zwar der Selbstbehalt gegenüber der Ex gewahrt, aber der Bedarfskontrollbetrag der 4. Zeile der DT ist gerissen (der beträgt 1.250 Euro), also wiederholen wir die Berechnung mit Zeile 3.

In Zeile 3 sind's 257 Euro KU. Bereinigtes Netto für die TU-Berechnung somit 2.475 Euro minus 257 Euro minus 150 Euro gleich 2.068 Euro; 3/7 davon sind 887 Euro. Dir bleiben 1.181 Euro, sowohl der Selbstbehalt gegenüber der Ex als auch der Bedarfskontrollbetrag der 3. Zeile der DT sind gewahrt.

Vorläufiges Endergebnis: 257 Euro KU, 150 Euro KiTa-Gebühren, 887 Euro TU.

Allerdings: Nochmal die Frage nach dem zuständigen OLG. Das ist wichtig sowohl für die Frage, ob die 5%-Pauschale anwendbar ist, als auch für die Frage, ob der TU tatsächlich nach der 3/7-Regelung ermittelt wird (die meisten OLG verwenden inzwischen die für dich ungünstigere 10%-Methode).

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 02:12
(@dubble-xx)
Schon was gesagt Registriert

hallo Malachit,
kann oceanborn nicht noch 4% Altersvorsorge ansetzen?
Kita könnte auch Sonderbedarf sein und der wird zusätzlich von beiden zusätzlich getragen.
Die haushaltsnahen "Leistungen" sind immer schwierig. Wenn sie jedoch zusammen einen Mietvertrag unterschreiben, dann sollte es gehen. Das ist dann beim EU zu berücksichtigen. Mein Scheidungsanwalt hat es vor 16 Jahren bei meiner Ex auch berücksichtigt.

Das gibt aber definitiv Streit.

Also
2700 brutto
-135 berufbedingte Aufwendungen
-108 4% Altersvorsorge
-90 BU
---------------
2368 bereinigtes Netto

-273 also DDT Zeile 4 -halbes Kindergeld

verbleibt
2095
-897 3/7 EU

verbleibt für dich 1198 €
da dann der Bedarfskontrollbetrag von 1250 unterschritten wird gehts in Zeile 3 weiter

2368 bereinigtes Netto

-257 also DDT Zeile 3 -halbes Kindergeld

verbleibt
2111
-905 3/7 EU

verbleibt für dich 1206 €

jetzt kommt der halbe Sonderbedarf für die Kita (150 + 50)/2 also nochmals -100

verbleibt 1106€.

dumm ist, das du noch die Steuerklasse wechseln mußt. Berücksichtige dies besser jetzt schon einmal ab 2013!!
Gruß dubble-xx


AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2012 23:54
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Danke das ist mit SK1 berechnet.

Mein OLG setzt die 3/7 Regel an und ich kann pauschal 5% berufsbedingt ansetzen. Von ALtersvorsorge steht da nix. Die Kita ziehe ich noch vor dem TU ab.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2012 00:03
(@Inselreif)

kann oceanborn nicht noch 4% Altersvorsorge ansetzen?

Das ist eine Obergrenze - wenn er nichts spart, dann kann er nichts ansetzen.

jetzt kommt der halbe Sonderbedarf für die Kita (150 + 50)/2 also nochmals -100

Nein. Malachit hat das doch schon alles richtig vorgerechnet. Keine 50,- für's Essen und auch keine Halbierung. Und abgezogen wird vor Berechnung des TU.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 00:33