Liebe Experten,
wenn der TU/EU (Mann vollzeit berufstätig, faktisch Alleinverdiener, Frau zwar selbständig tätig, aber ohne nennenswertes Einkommen) berechnet wird, kommt es auf die Höhe der beiden Einkommen an. Soweit klar und einleuchtend.
Nun beschließt der Mann, nachdem die Trennung bereits bzw. erst einige Monate zurückliegt und er durch den (nicht titulierten, aber freiwillig gezahlten, da unstrittigen) KU/TU selbst ziemlich finanziell klamm geworden ist, einen Nebenjob anzutreten, um sich was dazuzuverdienen.
Wenn in Zukunft mal wieder der TU/EU zur Debatte steht, welches Einkommen des Mannes wird dann der Berechnung zugrunde gelegt?
a) Das Einkommen aus der Vollzeittätigkeit, da ausschließlich dieses eheprägend, da bis zur Trennung verfügbar war?
oder
b) Das aktuelle höhere Einkommen, das er sich durch seinen Nebenjob verdient? (Eine logische Erklärung darauf fände ich nicht, denn der Nebenjob wurde definitiv erst dann und deshalb aufgenommen, nachdem bzw. weil die Trennung vollzogen wurde ...)
Ich hoffe, Ihr könnt mir eine Antwort geben und bedanke mich schon mal dafür!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin pueppi,
es wird so sein, dass beim EU der Nebenverdienst als nicht eheprägend angesehen wird und daher außen vor bleibt. Beim KU ist das anders. Es ist der Vergleich mit dem Splittingvorteil der neuen Ehe möglich. Dieser Splittingvorteil wird, wenn überhaupt, nur beim KU berücksichtigt.
DeepThougzt
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep,
vielen Dank für Deine Info. 🙂
Kann man davon ausgehen, daß der Nebenverdienst nicht nur beim EU, sondern auch beim TU nicht mit berücksichtigt wird?
Vielen Dank und viele Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Pueppi,
ich habe folgendes zu dem Thema gefunden:
qte
Zu den anrechenbaren Einkünften zählen auch die Einkünfte aus einer Nebentätigkeit. Wird allerdings neben einer normalen Vollzeitstelle noch eine Nebentätigkeit ausgeübt, um Schulden abzahlen zu können, so zählen die Nebeneinkünfte bis zur Höhe der monatlichen Schulden nicht mit.
unqte
aus: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/einkommen.htm
Gruss
Bengel
...aber ich finds etwas merkwürdig :thumbdown:
Hallo Bengel,
danke auch Dir für die Info!
Logisch wäre einerseits, daß das Einkommen zum Trennungszeitpunkt für den TU/EU relevant ist. (Schlimm genug, daß die "Solidarität" nur einseitig geübt werden darf und der bisher Verdienende auch weiterhin seiner "Verantwortung" nachkommen muß, die ggf. ihn Entsorgende zu alimentieren.) Mit der Trennung endet dann doch eigentlich die wirtschaftliche Gemeinsamkeit, so daß die Einkünfte aus einem neuen Nebenjob auch dort verbleiben sollten, wo sie erwirtschaftet werden.
Das von Dir Gefundene würde ja voraussetzen, daß man Schulden hat. Im Umkehrschluß partizipierte eine Ex also doch von einem zwar getrennt lebenden, nunmehr aber zusätzlich Geld verdienenden Exmann, sofern eben keine Schulden vorhanden sind.
Okay, aber merkwürdig ist hier so manches .... und unter dem Gesichtspunkt, daß die Ex ggf. Sozialleistungen beziehen würde, entbehrt das Ganze dann doch nicht einer gewissen Logik.
Vielen Dank und liebe Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
hallo pueppi,
das wird der grund sein.
ich vergass das vater staat bei allem zuerst an sich selbst denkt. ich hirni :rofl2: :knockout:
gruss
bengel
Hallo Bengel,
nun, Vater Staat ist gar nicht so doof; nur haben wir es noch nicht richtig verstanden. :puzz:
Durch seine Gesetzgebung und anschließende Rechtssprechung sorgt er dafür, daß sich jede (r potentiell) Bedürftige "ihren/seinen" Zahler aussucht. Zwar wird eine Ehe nicht auf lebenslänglich geschlossen, wohl aber sind die daraus resultierenden Verpflichtungen auf "Ewigkeit" angelegt. Jede Frau (respektive jeder Mann) sollte sich also im Vorfeld "ihren/seinen" Brötchengeber bzw. ggf. Goldesel aussuchen. :thumbup:
Was hier im Familienrecht funktioniert, wird dann in naher Zukunft auf die Renten (versicherung) angewandt. Die sich gegenläufig entwickelnden Zahlen von Rentnern und Beitragszahlern führen bald dazu, daß sich jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer "seinen" Rentner aussuchen kann. Ich finds gut, ist das Ganze dann doch nicht mehr so anonym. Und man kann sich beim Geben und Nehmen in die Augen blicken und "Bitte" und "Danke" sagen. 😉
Okay, das war jetzt alles ein ganz schön offtopic; aber Quer- bzw. Weiterdenken ist auch mal ganz schön. 🙂
LG und ein schönes Wochenende!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
