Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung

 
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe eine Bekannte, die ist alleinerziehend und geht halbtags arbeiten.

Für ihren Sohn 4 Jahre bekommt sie KU in Höhe von EUR 250,- (Kindergeld hälftig abgezogen, festgelegt vom Jugendamt im Jahre 2003), da das Einkommen aus dem Job nicht reicht auch ALGII.

Der KV hat ein Nettoeinkommen von EUR 3.730,- (Stand 2003) und noch zwei weitere unterhaltspflichtige, ebenfalls uneheliche Kinder im Alter von 3 und 8 Jahren. Um alle drei Kinder kümmert er sich nicht und interessieren ihn auch nicht, aber er zahlt wenigstens für alle drei Kinder je KU EUR 250,-. Beruflich hat sich bei ihm nichts geändert, deshalb kann mindestens von dem o.a. Einkommen ausgegangen werden.

Was ich hier nicht verstehe ist warum der KU so niedrig ist!!?? Seit der Kleine 3 ist bekommt sie ja keinen Betreuungsunterhalt (ca. EUR 500,-) mehr und trotzdem
ist der KU gleich geblieben, aber es muss dadurch doch seine Leistungsfähigkeit gestiegen sein oder ist das egal?

Ich selbst geschieden und verdiene um einiges weniger zahle schon KU in Höhe von EUR 327,- + EU!! Ich habe meine Tochter zum Glück jedes WE bei mir und das ist gut so.
Es geht hier aber nicht um mich, sondern darum wie meine Bekannte vorgehen kann um mehr KU zu bekommen, denn ich denke es würde ihr viel mehr zustehen.

Auf das Verlangen der ARGE sein Einkommen offen zu legen hat er nicht reagiert. Der nächste Schritt wir wohl das Jugendamt sein.

Meine Fragen:
Wie hoch müsste Eurer Meinung nach der KU sein?

Wie muss sie weiter vorgehen, sollte ihr tatsächlich höherer KU zu stehen?

Ich bin Euch für objetikve Meinungen dankbar, denn mir fällt es sehr schwer bei einem dreifachen Vater, der sich nicht um seine Kinder kümmert (= kein Kontakt) vernüftig zu denken.

Gruss, neuanfang


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 12:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Nettoeinkommen gibt keine Auskunft über das unterhaltsrelevante Einkommen. In der von dir genannten Gewichtsklasse dürften Tantiemen, Prämien, Erfolgsbeteiligungen etc. gezahlt werden, wodurch sich das Einkommen erhöht. Auf der anderen Seite verfügen wir nicht über die Höhe der berufsbedingten Aufwendungen und evtl. Schuldtilgungen. Diese würden das Einkommen wiederum mindern.

Ein Blick in die DT verrät, dass bei einem durchschnittlichen monatlichen unterhaltsrelevanten Einkommen von 3.730 € und drei Unterhaltsberechtigten die Stufe 11 maßgeblich ist. Ein 3-jähriges Kind hätte hiernach einen KU-Anspruch von 368 € abzgl. 77 € KU = 291 €.

Diese Berechnung ist jedoch in höchstem Maße ungenau, da letztlich nichts über Einnahmen und Ausgaben des Unterhaltsverpflichteten bekannt ist. Interessanterweise entsprechen 250 € KU bei einem 3-jährigen Kind der Stufe 9; 327 € KU - 77 € KG = 250 €.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 12:23
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

schon Mal DANKE, dann habe ich wenigstens die DT richtig gelesen.

Ganz Licht in das Ganze kann wohl nur ein Amt bringen. Schulden gibt es keine, was bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts im Jahre 2003 abgezogen wurde war nur eine Leasingrate für den PKW in Höhe von ca. 360,- und eine Zusatz-KV in Höhe von ca. 440,-. Da war keine Rede von beruflichen Anreiz, usw., ich denke hat damals schon möglichst viel vertuscht und die Damen haben durch ihre Gutgläubigkeit auf einiges verzichtet. Jedoch hat das doch widerum nichts mit KU-Berechnung zu tun, oder?!

Ich denke, dass er sich so gegen die Offenlegung der Einkommensverhältnisse wehrt hat schon seinen Grund.

Ist denn der Weg zum Jugendamt der Richtige?

Gruss, neuanfang


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 12:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

das JA kann im Rahmen einer Unterhaltsbeistandschaft kostenfrei Rechtshilfe geben und im ersten Schritt Auskunft verlangen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 12:42
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So richtig versteh ich das Problem nicht. Du schreibst doch selbst, bei dem "Netto" seien Fahrtkosten und eine Krankenversicherung dabei ( 440,- Euro sind keine "Zusatz"-Versicherung, das ist eine private Vollversicherung ). Also ist es Stufe 9 (2800-3200) Euro, also 327-77 = 250,-. Aus die Maus. Und selbst wenn mans mit Hilfe des Jugendamts auf Stufe 10 rechnen könnte, wären es 20 Euro mehr, gehts darum?

Oder gehts um eine moralische Wertung? Klar ist er ein Vater, dem man noch nicht die Schuhe ausgezogen hat, und er könnte mehr tun. Aber vielleicht macht er das ja. Vielleicht sorgt er ja vor, dass ihn auch dann nicht die Puste ausgeht, wenn alle 3 erwachsen sind und studieren wollen?


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 13:02
(@neuanfang)
Schon was gesagt Registriert

Er ist bei der AOK versichert und zusätzliche KV in dieser Höhe. Außerdem hat das doch nach meinem Wissen nichts mit KU-Berechnung zu tun.

Aber egal, ich finde es einfach nur ungerecht, wie das Ganze abläuft, also schon auch moralisch.

Eine andere Frage (betrifft mich demnächst selbst):

Wenn meine Tochter nach DT in die nächsthöhere Alterstufe (6 - 11) fällt, wie läuft da die Abänderung? Es besteht ja ein Titel, passt sich der automatisch an oder muss hier eine Neuregelung stattfinden. Und was ist bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung?
Ich zahle auch EU und bin dadurch an der Selbstbehaltsgrenze und würde der höhere KU den EU dann mindern? Ich kann ja in Summe nicht mehr bezahlen. Ich bin bei den Dingen eigentlich immer für mit der Ex reden und es ausmachen. Bin damit schon ziemlich schlecht gefahren, da sie parallel immer mit einem Anwalt spricht und da dann, weil es ums Geld geht nur noch Böses will.

thanks


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2006 13:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Deine Bekannte sollte Unterhaltsbeistandschaft beim JA beantragen, die fragen dann alle 2 Jahre beim KV nach und drängeln auf Unterlagen. Alle zwei Jahre Auskunft steht dem Kind zu.

Was Dein Problem angeht, weiß ich nix Genaues. Ich denke, wenn Du ein Mangelfall dadurch werden würdest und sowohl KU als auch EU tituliert sind, müßtest Du wohl auf Abänderung klagen, wenn Deine Ex nicht freiwillig auf eine Herabsetzung des EU einsteigt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 18:56