Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und weis leider nicht mehr weiter.
Ich habe mich von meiner Frau getrennt, die Scheidung ist in den letzten Zügen! Wir haben 2 wundervolle Jungs (7+9 Jahre alt), die ich über alles liebe. Am Anfang hatten wir das Wechselmodell, also eine Woche bei mir, dann eine Woche bei Ihr. Im November 2018 bin ich vor das Gericht gegangen und das Wechselmodel wurde geändert in ein Residenz Modell und die 2 Mäuse sind nun zu 60 bei mir( auf 4 Wochen gesehen). Dies macht uns 3 natürlich sehr glücklich.
Im Dezember 2018 habe ich Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt, welcher ohne große Begründüng im Februar 2019 abgelehnt wurde.
Also habe ich im Februar 2019 Einspruch erhoben, und dieser Einspruch wurde nun im Mai 2019 abgelehnt mit der Begründung ich bekomme kein Unterhalsvorschuss da ich nach dem Gesetzt nicht Alleinerziehend bin, da ich "nur 60%" habe und keine 66%.
Die Mutter kann kein Unterhalt bezahlen, weil sie zu wenig hat, und die wird sich in der Zukunft auch sicher nicht groß ändern.
Das Kindergeld ist aufgeteilt, Sie hat eins, und ich habe eins. Ich bin Steuerklasse 2, Sie ist Steuerklasse 1. Beide Kinder sind bei mir gemeldet!
Allerdings trage ich alle Kosten alleine!
Schul- bzw. Hortbetreuung ( pro Monat 422,00€) inkl Essensgeld und Ferienbetreuung ( was auch Ihr zu gute Kommt)
und alles andere.
Wohngeld bekomme ich keins, da ich noch zu gut verdiene, ich gehe auch Sonntags arbeiten ( 12 Stunden) wenn die Mäuse nicht bei mir sind.
Nun weiß ich nicht mehr weiter, das Geld läuft mir weg, und es nur eine Frage bis wann es mir ausgehen tut.
Habt Ihr mir einen Tipp, was ich noch versuchen kann??
Denke eine Klage gegen diesen Bescheid dürft zwecklos sein, oder?
Gruß Jürgen
Woher kommen denn die 66% kenne ich nicht. Ob du nun ein Residenzmodell hast oder nicht sein mal dahingestellt, 40% Betreuung der Mutter sind ja auch nicht gerade wenig. In welchem Verfahren hast du ein Residenzmodell anordnen lassen? Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren. Kann es sein, dass bei euch unterhaltsrechtlich noch weiter ein Wechselmodell unterstellt wird, bei welchem du ggf. den kompletten Unterhalt an sie zahlen müsstest?
Wieso hast du eigentlich ein Residenzmodell eingeklagt, wegen 10% mehr Betreuung, das sind doch nur 8 Stunden die Woche mehr für dich und weniger für sie?
Hey,
das mit den 66% kann man im Internet google`n. Hier ist klar definiert, dass ein alleinerziehender erst ab 2/3 der Betreuungszeit ist ( musste es auch erst suchen, stimmt aber.)
Habe das Aufenthalsbestimmungsrecht eingeklagt, da die Kinder mehr Zeit bei mir verbringen möchten. Die Grundschule ist 100m entfernt, und da Sie bei Ihrem neuen Freund eingezogen ist, hat Sie ein Wegstrecke von 35km.
Auch wenn es "nur "10% mehr ist, so freuen wir uns 3, über die Zeit wo wir mehr haben!!
Der Lebensmittelpunkt wurde für die Kinder bei mir festgestellt!
Kindesunterhalt bekommt sie keins mehr von mir, Sie möchte noch Ehe- und Trennungsunterhalt. Beide Verfahren laufen noch
Kannst du mal eine Verordnung, ein Gesetz o.Ä. posten, wo die 66% erwähnt werden? Sorry, dass ich mich so darin verbeisse, aber wir ist das gänzlich unbekannt, ich kann dazu nichts finden und dann würden ja vielen Müttern kein UV zustehen, wenn der Vater 34 % betreut (und da ist man schnell mit erweitertem Umgang und halben Ferien angekommen).
Versuch immer dran zu denken, 5% mehr bei dir sind 5% weniger bei ihrer Mutter, die sie wohl auch lieben werden.
Wenn du ohne Kindesunterhalt schlecht klar kommst, wird es dann besser, wenn du UV bekommst und gleichzeitig nachehelichen Unterhalt bezahlen musst?
Du hast Recht, es ist gar nicht so einfach es zu finden. Habe es auf die schnelle auch nicht gefunden. Habe es aber gestern definitiv im Netz gefunden. Werde weiter suchen!!
Ziel der KM ist es mir den Geldhahn zudrehen, damit ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann. Wenn ich umziehen muss, dann wird Sie das Aufenthalsbestimmungsrecht sofort neu einklagen, weil die Kinder ja dann in einem neuen Umfeld wären, und somit eine neue Situation!!
Dies versuche ich ntürlich für die Mäuse zu verhindern. darum arbeite ich ja schon Sonntags wenn die Kinder nicht bei mir sind!
Hallo,
hast du Wohngeld beantragt?
Sophie
Hallo Anna Sophie,
ja, habe ich , wurde aber abgelehnt da ich noch zu viel habe
Hallo Mustermann,
hier kommt ein Satz:
Lebt ein Kind zu mindestens 30 % der Zeit beim getrenntlebenden Elternteil, leben diese das so genannte „Wechselmodell“. Keiner der Elternteile ist in diesem Fall alleinerziehend.
aus folgender Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehender
Gestern habe ich allerdings eine bessere Seite gefunden dort stand 2/3 zu 1/3.... finde es aber nicht mehr!
Das ist rechtlich nicht relevant, das sind Definitionen aus der Sozialpädagogik. Ich habe verstanden, dass ein Gericht entschieden hat, dass die Kinder bei dir wohnen und ihren Lebensmittelpunkt da haben (Residenzmodell). Das müsste dann auch unterhaltsrechtlich relevant sein. Geh doch mal zum Jugendamt und lass dich beraten. Dann die Ex auffordern ihre Finanzen offen zu legen, um einen Titel zu erwirken. Ob sie zahlen kann oder nicht, der Titel ist dann erstmal da, der ist ja auch länger gültig. Was ist denn mit der Ex? Sie hat jetzt doch erweiterte Erwerbsobliegenheiten, was macht sie beruflich? Warum kann sie nichts zahlen?
422€ klingt viel für Betreuung inkl. Essen. Ist das nur mit deinem Gehalt gerechnet oder mit dem von euch beiden?
Kannst du nicht mal aus dem Bescheid der Anlehnung des Unterhaltsvorschusses zitieren? Da muss doch der Grund der Ablehnung mit Gesetzen oder Verordnungen hinterlegt werden.
Also ich hab mal gesucht und beim besten Willen nichts gefunden, was ich für relevant halten würden. Ich glaube, dass für dich ein Punkt sein konnte gegen den Ablehnungsbescheid Einspruch einzulegen. Wer weiß, die Sachbearbeiter bei solchen Stellen sind auch nicht immer ganz neutral.
Es gibt alte Urteil, wo gestritten wurde, wer die Hauptverantwortung trägt, aber das ist bei euch doch geklärt: Du trägst die Hauptverantwortung, ihr habt kein echtes Wechselmodell. Hast du dieses Urteil der UVK gesendet?
Ist deine Ex denn bereit den Unterhalt titulieren zu lassen? So könntest du auf den Titel verweisen? Sonst wird wohl der Rechtsweg wegen einer Unterhaltsklage notwendig werden.
Hallo,
in den <a href="http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/UVG_RL_7-2017.pdf>Richtlinien</a>" zur Durchführung des UVG findet sich auf Seite 24 im Hinblick auf den Kreis der Anspruchsberechtigten das Folgende:
"Wenn die tatsächliche Personensorge unter den Eltern gleichmäßig verteilt wird, also wenn das Kind regelmäßig die Hälfte der Zeit bei dem anderen Elternteil lebt, ist eine Alleinerziehung nicht gegeben. Lebt das Kind ein Drittel bis zur Hälfte der Zeit bei dem anderen Elternteil, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (einschränkender VG Berlin, Urteil vom 27.09.2016, Az. 21 K 111.16, wonach Alleinerziehung bereits bei 1/3 Mitbetreuung ausgeschlossen ist und sogar ausgeschlossen sein kann, wenn der Umfang der Mitbetreuung durch den anderen Elternteil weniger als 1/3 der Betreuungszeit ausmacht, dieser aber das Fehlen der 1/3-Schwelle durch außergewöhnliche Betreuungsleistungen kompensiert)."
VG Susi
Moin,
neutral sind diese Stellen prinzipiell nicht anzusehen.
Solche Anträge gehen bei KM's regelmäßig ungeprüft durch, bei KV's wird immer abgewogen bzw. klar gesagt, dass es nichts gibt. Ich hatte mal die Beistandschaft telefonisch beantragt, da wurde mir gesagt, dass es keinen Sinn geben würde, man könnte die KM nicht zwingen. Dann habe ich diese schriftlich beantragt und dann wurde die KM zwar zur Auskunft aufgefordert, aber sie hat nie geantwortet. Die Beistandschaft hat dann von sich aus die "nicht Leistungsfähigkeit" festgestellt (muss man sich mal vorstellen, die hat nicht geantwortet ... ich habe sowas vorher noch nie gehört). Damit war die Sache für die Beistandschaft erledigt ...
Jetzt zwinge ich die gerade mir Auskunft über alles zu geben und es wird gerade dünn. Ich bin irgendwie in Klagelaune. Naja, von daher musst Du um jeden Millimeter kämpfen.
Egal was UHV Gesetz steht, ich würde das BHG Urteil zugrundelegen, nach dem erklärt ist, wie isch die Betreuungs- und Unterhaltslasten verteilen. Damit hast Du die Betreuung und die KM die Zahlpflicht.
Ich würde in Deinem Fall nicht die Besitandschaft wählen, nimm einen Anwalt. Dieser muss Druck machen und die Erwerbsobliegenheit ausarbeiten. Klage ziemlich Zügig und das kannst DU mit VKH, da Du im Namen der Kinder die Klage einreichst.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Aber die OLG Leitlinie sagt doch auch nichts anderes, als dass man es prüfen muss. Hat ein Gericht doch wohl schon gemacht, er ist allein erziehend.
Prinzipien schliesse ich mich an: Mutter auffordern Einkünfte offen zu legen und Jugendamt um Unterhaltsermittlung bitten. Kommt sir dem nicht nach, Stufenklage einleiten.
@Susi, vielen dank für den Text
@ Kasper, da gebe ich dir Recht, es ist richtig hart und man muss kämpfen ohne Ende, bei den Müttern höre ich, das sie nicht so viele Problem damit haben
@mustermann, das bringt nicht viel, sie macht zur Zeit noch eine Ausbildung und als Bürokauffrau wird sie auch nicht viel verdienen.
Lustig ist, ich habe die Mäuse zu 62% auf 3 Wochen gesehen, die Ferien haben wir zu halbe halbe geregelt, somit komme ich auf 60%, adarf bzw muss alles selber bezahlen, bekomme aber von keinem etwas.
Laut Finanzamt bin ich Alleinerziehender, mit steuerklasse 2, aber beim Jugendamt nicht.
Moin nochmal,
Du gehst die Sache falsch an....
das bringt nicht viel, sie macht zur Zeit noch eine Ausbildung und als Bürokauffrau wird sie auch nicht viel verdienen.
Laut Finanzamt bin ich Alleinerziehender, mit steuerklasse 2, aber beim Jugendamt nicht.
Es geht darum, wo sie gemeldet sind bzw. das KG bekommt. Alles andere interessiert das FA nicht.
Beim JA sitzen allerdings Menschen, die kaum fachlich ausgebildet sind, aber der Meinung sind, das sie die Weisheit mit Löffeln gefressen hätten. Dabei kenn ich Aussagen, die von Fachleuten stammen, das die vom JA eher gefährlich sind, wie das sie zur Lösung des Problems beitragen, es sogar eher verschlimmern. Auch die juristische Bildung der Beistandschaft kann man - aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Behörde handelt und diese eher interessentsorientiert handelt - eher als gefährlich gering beurteilen.
Die besten Erfahrungen macht man, indem man sich Menschen sucht, die Erfahrung haben und ähnliches erlebt haben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kasper, ich habe früher auch viel vom Jugendamt gehalten, aber nach meinen Erfahrungen nun, wundert mich nicht's mehr. Bestes Beispiel ist, 3 Wochen vor dem Termin bei Gericht wegen dem Aufenthalt waren wir beim Jugendamt zum Interview, die Stellungnahme kam dann 1Stunde vor Gerichtstermin per Fax.
Ohne Worte
Als Vater sollte man das Jugendamt meiden, wenn möglich. Wenn es nicht anders geht, sachlich kooperativ.
Anwaltliche Beratung wäre sicher angebracht. Ich denke, dass du wohl erstmal einen Titel brauchst und das schnell (vereinfachtes Verfahren?). Au h wenn sie ihn nicht bedienen kann oder will: das Geld kannst du dir au h in Zukunft noch holen, aber der Titel sollte deine Chance auch UV vergrößern. Auf jeden Fall würde ich Beschwerde wegen dem Bescheid gegen UV einlegen. Du bist doch vom Gericht zugesprochen alleinerziehend, dass sollte die UVK nicht ignorieren können. Ob man gerichtlich gegen die vorgeht, muss ein Anwalt entscheiden. Aber natürlich alles im Namen des Kinder, sodass du PKH beantragen kannst.
Aus Interesse: wie groß ist denn dein Defizit? Kannst du dir nicht Unterstützung in der Familie holen? Kannst du nicht deine Kosten reduzieren?
Aus Interesse: wie groß ist denn dein Defizit? Kannst du dir nicht Unterstützung in der Familie holen? Kannst du nicht deine Kosten reduzieren?
Meine Meinung:
das was der Staat verzapft, kann und sollte die Familie nicht ausbaden müssen.
Daher min Devise: Holen was der Staat an Geld anbietet, zur Not einklagen... mit allen Mitteln und wenn we mit VKH geht, um so besser. Nur so kann man das System kaputt machen .. und scheinbar klappt es nach und nach ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@mustermann. Habe schon mit meinem Anwalt gesprochen, er meinte meine Chance sind unter 50%.
Ich gehe mit beiden Jobs mit etwa null pro Monat raus, habe mir schon Geld von der Familie geliehen, weil das Auto kaputt war, 1500 Euro.
Wenn irgend etwas kaputt geht, habe ich kein Geld mehr. Ich bekomme von Freunden und Bekannten schon Kleider für die Kinder, ich müsste mir auch mal was kaufen, aber dafür fehlt das Geld. Also warte ich halt noch. Ich spare an mir wo es nur geht, aber viel gibt es da nicht mehr.