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Bekomme ich noch Unterhaltsvorschuss?

 
(@leon-emily)
Schon was gesagt Registriert

Hallöchen,
bin neu hier und hab gleich eine sehr wichtige Frage...

Mein getrennt von mir lebender (Noch)-Mann kommt jetzt schon wegen ALG1 Bezug seiner Unterhaltspflicht nicht nach. Er hat im August einfach nichts mehr für die Kids überwiesen, so das ich auf das Jugendamt gehen musste um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Diesen bekomme ich auch ohne Probleme vom Jugendamt.

Aber wie ist das nun, wenn er im August in ALG2 rutscht?
Bekomme ich dann weiterhin den Unterhaltsvorschuss oder garnichts?

Ich muss dazu sagen, er hat die Kids seit Juni letztes Jahr nicht gesehen...schickt keine Karte zu Ostern ruft nicht an....darüber bin ich echt enttäuscht 🙁  Hat seinen Job letztes Jahr gekündigt, weil er keine Lust hatte, denke ich mal Unterhalt zu bezahlen und bemüht sich auch nicht um arbeit...
Ich habe einen neuen Lebenspartner, der für die Kids, mich und natürlich sich als Zeitarbeitler arbeiten geht, nur damit wir nicht mehr von der Arge leben müssen, ich gehe auf 400 Euro Basis als Putzfrau arbeiten, habe das Jahr schon über 100 Bewerbungen geschrieben, aber als Mutter mit 2 Kids nimmt dich keiner........ aber wenn nun der Unterhaltsvorschuss wegfällt, was amchen wir da?....

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen 🙂

LG Nadine


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2007 18:34
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Der UhVorsch ist unabhängig davon, ob der Uh-Schuldner ALGII- oder sonstwas-Bezieher ist. Wichtig ist, daß auf deinem Konto kein Uh eingeht, und du die sonstigen Kriterien (unverheiratet, Kind nicht älter als 12J, Uh-V noch nicht länger als 72 Mon bezogen) erfüllst.

Wegen der selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit deines Ex: Sollte dies so sein oder auch nur vom JA so gesehen werden, sammeln sich sämtliche Uh-V-Leistungen als Schulden deines Ex an.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2007 18:44
(@Kitchenman)

Hallo Leon-Emily

du bekommst deinen Unterhaltsvorschuss für die Kids weiter bis die Kids 12 Jahre alt sind, egal ob dein EX ALG, ALG II oder Gehalt hat.

Gruß Kitchenman


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2007 18:58
(@leon-emily)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals,
danke für die Antworten 🙂
Haben mir sehr viel weitergeholfen...ich hatte schon Angst, das wir durch den bevorstehen ALG2 Bezuges (zur Zeit hat er ja noch ALG1) meines (Noch)-Mannes keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhalten und wir deswegen wieder zur Arge müssen um ALG2 bezuschusst zu werden...
Bekomme Unterhaltsvorschuss seit August 2006 und meine Kids sind 3 und 6...

Mein jetziger Lebenspartner macht sich so viel Mühe mit den beiden... geht für einen Hungerlohn arbeiten, aber trotz des Gehaltes von ihm und meinen "kleinen Lohn" und des Kindergeldes würde es bei weitem nicht reichen....

LG nadine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2007 19:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@Leon-Emily

Allerdings nicht vergessen, wie @Skorpion schon erwähnte, gibt es UVG nur für max 7q2 Monate, allerdings ist das ja noch eine Weile..eben denmach was zu erst erreicht wird, das 12. Lebensjahr oder die 72 Monate maiximale Leistungsdauer...

Naja und dann noch an die weiteren, schon erwähnten, an UVG gebundenen "Bedingungen" denken ansonsten kann auch der Anspruch erlöschen.

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2007 21:01
(@leon-emily)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
öhmm welche Bedingungen..meinste da das nicht verheiratet sein?
Vielleicht hat da wer einen Link für mich, da kann ich mich ja informieren 😉

Bleibt dann eigentlich der Unterhaltsvorschuss gleich also 1 x 127 Euro für die 3 Jährige und 1 x 170 Euro für den 6 Jährigen oder kann der auch verringert werden, wenn der Ex durch ALG2 ein Mangelfall oder wie das heisst wird?

LG Nadine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2007 23:01
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nadine,

Du bekommst nur dann weniger/kein Unterhaltsvorschuß (neben den erwähnten Bedingungen), wenn dein Noch-Mann Unterhalt für die Kids zahlt.
Erhält er AlgII, dann ist er finanziell doch so weit unten, das da für KU nicht viel übrig bleibt. Da wird Dir also nix abgezogen.

lg, paulina


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2007 23:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nadine,

wenn Du heiraten würdest, verlierst Du den UHV-Anspruch.
Der Satz bleibt gleich, egal aus welchem Grund Dein Ex Mangelfall bzw zahlungsunfähig ist.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2007 23:08
(@leon-emily)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ne weder geh ich in nächster Zeit heiraten, noch hat mein Ex irgendwann vor mal wieder Unterhalt an seine Kids zu zahlen...zur Zeit wird ihm das ALG1 gepfändet...er hat nen Versäumnisurteil (Titel) erhalten, weil er sich strikt gegen das offenlegen seiner finanziellen Verhältnisse währt und nun schon das 2 mal nicht auf dem Amtsgericht erschienen ist :/

Aber nun weiß ich welche Bedingungen gemeint sind 🙂

Vielen lieben Dank!!!

LG und einen schönen Abend noch
Nadine


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2007 23:21
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Moin Nadine,

Hier ist ein Link zum UVG:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-18396-Broschure-Unterhaltsvorschuss,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Da steht alles drin was Du wissen musst.

LG

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2007 09:36