Hallo ihr lieben!
Erstmal hoffe ich, das ihr alle ruhig über die Feiertage gekommen seit.
Wie schon im Titel geschrieben, habe ich ein paar Fragen zur Beistandschaft.
Kurze Vorgeschichte:
Patch-Work-Familie, 1 Sohn von mir und eine Tochter von meinem Ehemann.
Beide Kinder leben bei uns. KV von meinem Sohn zahlt nach Düsseldorfer Tabelle - Beistandschaft besteht und ohne Probleme, guter Kontakt zu ihm.
KM zahlt nach Vereinbarung und viel hin und her einen geminderten Betrag - Beistandschaft besteht auch hier.
Nun ist es so, das der KV einen neuen Job angetreten und dies so mitgeteilt hat.
Darauf hin wurde er aufgefordert seine Gehaltsnachweise einzureichen. Ob dies schon erfolgt ist, weiß ich nicht.
Weiter wurde er aufgefordert, von seiner neuen Lebensgefährtin die Einkommen bekannt zu geben.
Bei der KM wurde eine Vereinbarung getroffen, auf drängen der Beistandschaftstelle, das die KM nur 160 € zahlen muss und auf die gesteigerte Erwerbstätigkeitsbemühungen verzichtet wird.
Wir haben für beide Kinder ein und die selber Sachbearbeiterin.
Nun meine Fragen:
1. Bei der KM wurden keine Unterlagen von ihrem Ehemann gefordert - dürfen die das oder müssen dies sogar wegen Selbstbehalt diese Unterlagen einfordern?!
2. Können die sich auch Kontoauszüge als Einkommensnachweis einfordern? (Wir haben den Verdacht, das die KM nicht ihre richtigen Gehaltsnachweise einreicht, da sie schon am Anfang einen "Mini-Job" unter den Tisch fallen lassen hat und dies erst durch Rechere der Beistandschaftstelle bei der Knappschaft zu Tage kam. Angeblich hat sie nur 2x 400€-Jobs - was aber mit ihrer vielen Arbeit nicht hinkommen kann.)
3. Unser Gefühl ist, das die SB vom Amt die KM und den KV mit zwei unterschiedlichen Maßen behandelt.
Beim KV wollte die gleich eine Gehaltspfändung machen wg. 150 € Unterhaltsnachzahlungen bedingt durch die geänderte Tabelle und bei der KM macht die überhaupt nichts bezüglich eines Rückstandes von über 800 €! Im Gegenteil, sie lässt ihr noch Luft, damit sie sich ein Auto kaufen kann (DAS ZWEITE!!!) und die KM zahlte 3 Monate keinen Unterhalt ohne Konsequenzen.
4. Was für Schritte können wir gehen um dem Einhalt zu gebieten?
Sie kann ja nicht den einen so und die andere so behandeln.
5. Weiß jemand, was die Beistandschaftstelle als konkrete Aufgabenstellung hat?
Fragen über Fragen!
Über Antworten freuen wir uns sehr...
Bis dahin wünsche ich euch einen schönen Abend und einen guten Rutsch in ein - hoffentlich - erfreulicheres neues Jahr!
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Moin,
den Ruf, so zu arbeiten haben die ja schon lange aber so schön, im direkten Vergleich sieht man das natürlich selten.
Sonst ist das natürlich immer Zufall. :gunman:
1. Fordern dürfen sie was sie wollen. Einen Anspruch haben sie aber darauf nicht.
Trotzdem wird das immer häufiger verlangt und wenn verweigert, wird es eben als hinreichend groß angenommen um den SB um 20% zu senken.
Beschließen kann das aber nur ein Gericht.
2. Nein.
3. Eindeutig, nur was ist deine Frage?
4. Sie ansprechen und bitten, die Ungleichbehandlung zu unterlassen.
Wenn das nichts bringt, den Vorgesetzten ansprechen und beschweren.
Dabei aber erwähnen, dass das keine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, ihr aber dazu bereit seid.
Damit läuft er bei Untätigkeit Gefahr, dass die sich gegen ihn richtet.
5. Offiziell Geld eintreiben. Inoffiziell anscheinend nicht von jedem.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
