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Beistandschaft fordert 15 Monate Rückwirkend verfehlte Altersstufenanpassung ein

 
(@albertvater)
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Hallo,

habe leider versäumt für meinen mittlerweile 7 jährigen Sohn (es existiert dynamischer UT)
die Anpassung auf die neue Altersstufe vorzunehmen.

Die Beistandschaft Jugendamt fordert nun die Differenz aus 241 zu 291 EUR für 15 Monate zurück.
August 2011 - Oktober 2012 = 750 EUR.

möchte ja auch nachzahlen, aber wirklich für 15 Monate ?
In einem anderen Tread wurde ich informiert, daß evtl. Schulde älter wie 1 Jahr nicht gefordert werden können.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2012 13:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Albertvater!
Seit wann besteht die Beistandschaft?

Bei mir ist (war) es so, dass das JA mich zwei Monate im Voraus imformiert(e), damit ab Fälligkeit der richtige Betrag angeweisen wird.
Daher: kann es sein, dass Du über die Höherstufung informiert wurdest, aber den höheren KU nicht angewiesen hast?

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 14:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das Problem ist:

- es wird von Dir erwartet, dass Du selbständig an die Unterhaltsanpassung denkst. Das hast Du nicht.
- lt. BGB sind titulierte, regelmäßig wiederkehrende Leistungen nach 3 Jahren verjährt, drei Jahre sind es noch nicht.
- es gibt Rechtsprechung, die besagt, wenn ein Jahr lang solche Leistungen nicht angemahnt werden, sind sie verwirkt. Hier handelt es sich jedoch "nur" um drei Monate, die der Verwirkung unterliegen könnten. Das wären 150 Euro. Das ist ärgerlich, m. E. aber nicht wirklich einen Streit wert.

Ich würde Ratenzahlung anbieten.

Edit: Ist beim Titel berücksichtigt, dass Du noch zwei weitere Kinder und eine unterhaltsberechtigte neue Frau hast? Zumindest was die Einstufung in die DDT betrifft bzw. halt ggf. auch eine Mangelfallberechnung erfolgen müsste?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 14:15
(@albertvater)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Beistandschaft existiert seit Oktober 2012. also letzten Monat.
Vorher kam keine Erinnerung oder soetwas.

ja Ärgerlich.
Vermute aber nun daß bei bei der KM die DOLLAR Zeichen im Auge blinken
und dann wohl eher die Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung odet etc. genutzt wird
anstatt sich auf eine Ratenzahlung einzulassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2012 14:23
(@albertvater)
Zeigt sich öfters Registriert

Edit: Ist beim Titel berücksichtigt, dass Du noch zwei weitere Kinder und eine unterhaltsberechtigte neue Frau hast? Zumindest was die Einstufung in die DDT betrifft bzw. halt ggf. auch eine Mangelfallberechnung erfolgen müsste?

LG LBM

nein noch nicht, habe seit Posteingang Beistandschaft nun eine Neuberechnung meines Einkommens verlangt mit dem besonderen Hinweis, daß ich mittlwerweile 3 KINDER habe.
Laut ersten vorsichtigenn kalkulationen meinerseits lande ich trotzdem in gleicher Stufe.
Wenn ich aktuell und alleine die 3 Kinder rechne ist kein Mangelfall gegeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2012 14:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann rechne aktuell auch Deine Frau mit. Denn die ist mindestens bis zum 3. Geburtstag des jüngsten Kindes zu berücksichtigen, als Ehefrau auch darüber hinaus.

Ich würde Dir raten, mal Deine aktuellen Zahlen einzustellen und uns mal drüber rechnen zu lassen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 14:35
(@albertvater)
Zeigt sich öfters Registriert

Naja - ich bin ein schwieriger Fall.
Wegen Firmenwagen, Einkünfte Vermeitung und Verpachtung, eigene Wohnung.
Daher gibts da ganz wunderbare Möglichkeiten mich extrem reich zu rechnen.

Die Nettoeinkünfte sind aus den Gehaltsabrechnungen.
Darin Brutto enthalten 300 EURO geltwerter Vorteil Firmenwagen.

Hier das Dokument.
https://docs.google.com/open?id=0B1MSdYZ4Vk3ySmI2b1BZcG9hVTQ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2012 15:09
(@Inselreif)

Hi,

was ist mit Steuererstattungen?
Die 100,- Schulden sehe ich kritisch für den KU, auch wenn sie in der Scheidungsfolgenvereinbarung erwähnt sind. Die Altersvorsorge geht nur durch, wenn Du sie auch tatsächlich ansparst, z.B. auch durch die Tilgung.

Nehmen wir mal an, Du kommst unter die Grenze von 1.900. Dann bist Du wegen der vier Unterhaltsverpflichtungen allerdings noch zwei Stufen herabzusetzen und damit gerade so auf Mindestunterhalt. Das aber erst ab dem Monat, wo die Beistandschaft Dich den Titel freiwillig ändern lässt (sprich die alte vollstreckbare Ausfertigung herausrückt) oder aber Dein Abänderungsantrag bei Gericht liegt.

So lange die Beistandschaft besteht, bestimmt hat die KM über die Art der Zwangsvollstreckung, Ratenzahlungen usw. nichts zu bestimmen. Wenn das ihr nicht passt, muss sie die Beistandschaft beenden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 23:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Albert,

Wenn ich aktuell und alleine die 3 Kinder rechne ist kein Mangelfall gegeben.

Einen Mangelfall würde ich auch nicht sehen ... in Anbetracht von Juniors Alter solltest Du aber in der Tat erwägen, eine Abänderung des Titels anzustreben (notfalls per Gericht).
Derzeit bist Du nicht für mehr als Mindestunterhalt leistungsfähig (vgl. Herabstufung analog Inselreif), AV leistest Du durch Tilgung (übrigens: bei den Werbungskosten/Wohnwert vermisse ich Grundsteuer, Gebäudeversicherung), bei Berücksichtigung etwaiger UH-Pflichten gegenüber jetziger Frau, wäre in Stufe 2 vermutlich auch der Bedarfskontrollbetrag nicht gedeckt.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2012 11:58