Beistandschaft Abwi...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Beistandschaft Abwickelung

Seite 2 / 2
 
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hab ich durch. Mein Titel wurde wegen Krankengeldbezug auf Null gesetzt und hat vor dem OLG bestand gehabt.

Rühmliche Ausnahme.
Hast Du diesen OLG Beschluss (anonymisiert) in unsere Datenbank weitergereicht? Könnte mehrere interessieren ... allerdings denke ich immer noch, dass es ein echter EInzelfall ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2018 21:17
(@wasserfee)
Registriert

@sturkopp,
dieser Beschluss ist sicher lich nicht durch bloße Bahuptungen zustandegekommen sonder durch belegbare Erwerbsminderung durch Atteste und ggf. Gutachten.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 09:13
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

dieser Beschluss ist sicher lich nicht durch bloße Bahuptungen zustandegekommen sonder durch belegbare Erwerbsminderung durch Atteste und ggf. Gutachten.

@Wasserfee,

selbstverständlich wurde alles wahrheitsgemäß und belegbar dargestellt.

Was hat das aber bitte mit deiner Behauptung:

>Erstmal muss der TO auch trotz Kündigung in der Lage sein, mindestens 6 Monate KU weiterzuzahlen gemäß Titel. Auch ohne Job.< (Es geht nicht um das Recht kündigen zu dürfen, es würde auch bei gekündigten gelten)

zu tun?

Ich muss als Unterhaltspflichtiger in der Lage sein die Rücklagen zu bilden, wenn ich das im Mangelfall könnte würde der Betrag auch zur Unterhaltszahlung dienen.

Bei z.B. 4 Kids mit min. Unterhalt der untersten Stufe wären im Monat 986,-€ für 6Monate =5916,-€ an Rücklagen zu bilden und immer bei laufenden Zahlungen. Das sind die Zahlungen die Minimum anfallen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 10:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du kannst Dir gerne jetzt hier einen Wolf schreiben, und auf Deinem Fall herumreiten bis Du schwarz wirst.

Es ist ein Fakt, dass eine Arbeitslosigkeit als vorübergehend gilt. Weiterhin, war bei Dir bestimmt nicht so, dauert es, bis ein Gericht eine Änderung zur Verhandlung annimmt. Bis dahin gilt der Titel.
Das wird immer wieder aus Urteilen deutlich, und ich freu mich für Dich ganz bolle, dass es bei Dir anders gewesen ist.

Verunsicher den TE nicht mit (D)einer Einzelfallstory.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2018 11:42
Seite 2 / 2