Guten Tag.
Muß mein Ex-mann weiter Unterhalt für mich zahlen wenn ich evt. ein Erbe demnächst anteten
werde.
Ich bin Unheilbar krank und somit nicht Berufsfähig. Es liegt ein Gutachten vor.
Ich bin 52 Jahre alt.
Dankeschön für Antworten.
Liebe Grüße Josephine
Hallo Josephine,
nachehelicher Unterhalt (ich denke, um den geht es) richtet sich auch nach dem Einkommen des Unterhaltsberechtigten. Es werden also beide Einkommenssituationen gegenüber gestellt.
In deinem Fall wäre die Verwertung (sprich: Verkauf) nicht notwendiger/nutzbarer Erbgüter denkbar. Geerbtes Geld bringt Zinsen, die auch als Einkommen angesehen werden. Der Kapitalverzehr kann nicht gefordert werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Th.
dankeschön für die schnelle Antwort.
Ist bei mir ein bißchen komplizierter: Ich werde vorraussichtlich, ein
kleinen Teil vom Grundstück der Eltern überschrieben bekommen, nicht
das Haus, da es noch mehr Erben gibt. Die Eltern
haben sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingeräumt, da ist ein
Verkauf nicht möglich. Als Gegenleistung werde ich / muß ich
Ihnen Zeitungen u. Buch vorlesen. (Das ist auch Ok.)für mich.
Ob ich dann trotzdem nachehel. Unterhalt bekommen werde ?
Ich wohne im selben Haus wie sie.
Danke im voraus.
Liebe Grüße Josephine
Hallo Josephine
und herzlich willkommen bei vatersein.
Ich denke, dass sich trotz des Erbes derzeit kein Einkommen hieraus ableiten lässt.
Am besten befragst Du mal nen Steuerberater oder so, wie das Erbe in einer evt. Einkommensteuererklärung Berücksichtigung finden würde (ich denke keine Berücksichtigung).
Torsten