Bei BU berechnung ü...
 
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Bei BU berechnung überblick verloren.

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(@bronze)
Registriert

@ tobi
Meines Erachtens nein. Du bist vermutlich lohnabhängig beschäftigt, also mit einem festen berechenbaren Einkommen. Du kannst den Unterhalt also auf der Grundlage Deines aktuellen jetzigen Einkommens durchführen. So wurde das jedenfalls bei mir gemacht. Ob' so richtig ist, kann ich nicht sicher sagen. Scheint mir aber plausibel.
Jedenfalls fand ich das damals ganz okay so.


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2008 17:28
(@tobi3)
Schon was gesagt Registriert

Wenn nur das aktuelle Gehalt gezählt würde, müsste ich den ganzen Betrag 1000 € selbst zahlen.
Wenn der Jahreschnitt genommen wird, müsste ich nur 830€ zahlen.

🙂 Das bedeutet also die ARGE muss eingeschaltet werden damit KM MIN.770 Euro bekommt.

Bei mir würde die KM vielleicht nur 600€ bekommen. d.h. die ARGE springt mit 170 € ein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2008 17:32
(@bronze)
Registriert

Aber nur, wenn nicht jemand Wege und Mittel findet, Dich unter den SB zu drücken. Sowas gibt's ja  :bremse:
Mit ARGE kenn ich mich nicht aus, da müssen andere was sagen.

Wenn nur das aktuelle Gehalt gezählt würde, müsste ich den ganzen Betrag 1000 € selbst zahlen.
Wenn der Jahreschnitt genommen wird, müsste ich nur 830€ zahlen.

Wir haben damals anhand meines aktuellen Gehalts auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet und daraus das monatliche Durchschnittseinkommen incl. Urlaubsgeld, incl. Weihnachtsgeld errechnet. Du willst immer rückwärts rechnen tobi. Immer schön nach vorne gucken  😉


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2008 17:35
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei mir würde die KM vielleicht nur 600€ bekommen. d.h. die ARGE springt mit 170 € ein.

Das halte ich fuer ein Geruecht. Bei der Arge gibts Bedarfsgemeinschaften. Dein Kind gehoert z.B. zu dieser Gemeinschaft, und mit Kindergeld und KU-Stufe 2 (?) ist das nach ALG-2 Massstaeben ueberfinanziert, wird also zum Nettozahler der Bedarfsgemeinschaft.  Ausserdem haengts von den Wohnkosten ab. Wenn Ex gar bei ihren Eltern lebt, gibts eh nix.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2008 18:44
(@bronze)
Registriert

, und mit Kindergeld und KU-Stufe 2 (?)

Moin pappasorglos,
Einkommensgruppe 3, Altersstufe 1
€1499 < Nettoeinkommen < €1901 => Einkommensgruppe 2 DT,
das Kind ist 2,5 Jahre alt => Alterstufe 1,
einziges Kind => Höherstufung in Einkommensgruppe 3, darum KU € 230 Zahlbetrag.
In 3,5 Jahren zahlt tobi dann € 278 bei unverändertem Einkommen.

Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2008 10:26
(@tobi3)
Schon was gesagt Registriert

Moin ihr beiden,

@papasorglos

wird also zum Nettozahler der Bedarfsgemeinschaft.

Sorry, aber da hast du mich verloren. :knockout: Was bedeutet das als Konsequenz?

Was ist denn eurer Meinung nach der sinnvollere (günstigere)  Schritt.
Der KM ein Angebot machen, und sagen das sie sich ab dem 3.Lj des Kindes bei der Arge melden soll.
Oder das die KM direkt den Schritt zu Arge gehen soll, und ich warte was auf mich zukommt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2008 13:15
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