Hallo an alle.
Nach langer Zeit als Gastleser, möchte ich mich endlich auch beteiligen.
Nach der neuen Unterhaltrechtsreform, wie würdet ihr das spekulieren mit dem ehebedingten Nachteilen.
Wenn ich die Reform richtig verstanden habe besagt sie: Entstehen durch die Ehe keine finanziellen
Nachteile, kann nach gegebenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten der Unterhalt wegfallen. Heißt das jetzt
vor der Ehe arbeitslos (Sozialhilfe) gleichzeitig auch das es kein Problem ist nach der Scheidung arbeitslos
(Hartz IV) zu sein?
Gruß sebawe
Heißt das jetzt vor der Ehe arbeitslos (Sozialhilfe) gleichzeitig auch das es kein Problem ist nach der Scheidung arbeitslos (Hartz IV) zu sein?
Wenn sie jahrelang der ARGE nicht zur Verfügung stand, um ihr durch entsprechende Massnahmen (Weiterbildung, Umschulung) Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, dann ist der jetzige Zustand und die damit verbundenen Nachteile ehebedingt. Zumindest würde ich so argumentieren, wenn ich die ARGE wäre und ich jetzt zahlen sollte.
