Auslaufen der Unter...
 
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Auslaufen der Unterhaltspflicht_ UE - Südamerika

 
 SALI
(@sali)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bitte um einen Hinweis. Tatbestand: erwachsener Sohn (24 Jahre alt), lebt seit sieben Jahren in einem Land in Südamerika. Er hat dort vor vier Monaten ein Studium abgeschlossen und macht jetzt ein Praktikum, das bezahlt wird. Es ist eine Entlohnung mit Sozialabgaben. Er bekommt dort mehr als landesdurchschnittlicher Gehalt. Gut bezahlte Arbeitsstelle nach dem Praktikum ist gesichert. Aufgrund von einem Urteil aus einem EU-Land (nicht DE) bekommt er von mir Unterhaltsgeld. Wie kann ich mich jetzt von der Unterhaltsplicht befreien? Ich Frage nach genauen EU-Vorschriften. Ich weiß, dass wahrscheinlich die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 in Frage kommt. Aber wie genau? Gruß SALI

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2023 17:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus Sali,

sollte der junge Mann nicht erst mal nachweisen, dass seine Unterhaltsansprüche, egal nach welchem Recht, berechtigt sind? Offensichtlich kennst Du sein Einkommen, dann wirst Du wohl auch einschätzen können, ob und wie viel Anspruch gerechtfertigt ist.

Somit bleibt Dir m.E. nichts anderes übrig als
entweder Dich mit Sohnemann auf Einstellung der Zahlungen mit einer Vollstreckungsverzichtserklärung (zu Deiner Sicherheit) zu einigen oder der Klageweg.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 08:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

die EU-Verordnung regelt keine konkreten Ansprüche sondern nur nach welchem Recht Ansprüche bestehen.

Besteht der Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht (viele EU-Staaten zahlen Volljährigen gar keinen Unterhalt), dann endet die Unterhaltspflicht mit dem ersten beruflichen Abschluss. Eine Ausnahme bildet der konsekutive Master, wenn also unmittelbar im Anschluss an den Bachelor ein Master angeschlossen wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2023 18:22