Als Beispiel: Der Anwalt des Exmannes einer sehr guten Freundin von mir hat Kreditraten vom Einkommen abgezogen, mit denen meine Freundin null zu tun hatte, weil nach der Ehe aufgenommen etc. - mit der Folge, dass für den KV letztendlich nur der Mindestunterhalt zu zahlen war. Sie ist nicht dagegen vorgegangen, weil sie keine Lust auf einen Gerichtsstreit (mit evtl. auch noch ungewissem Ausgang) hatte. Es wird zig solcher Fälle (auch in umgekehrter Konstellation) geben...von daher würde ich jetzt nicht behaupten, dass niemand das Maximum rausholen kann.
:question:
Was hat das nun mit JA zu tun?
Hier lese ich von der Berechnung des Interessenvertreters des Unterhaltverpflichteten, die vom unterhaltsberechtigten BetreuungsET anerkannt wurde. Ich vermute, dass sie es sich leisten konnte, sodass das Kind nicht hungern musste bzw sie ihre Gründe hatte.
toto
Moin eckchen1
Schon mal daran gedacht zu rekapitulieren, wieso Du einen persönlichen Einzelfall auf faktischer Vergleichsbasis zum Anlass nimmst, daraus allgemein geltende Rückschlüsse zu ziehen - und zwar unabhängig von Gesetz und Rechtssprechung? Ja, ich weiss, in Deiner eigenen Sache ist auch einiges schief gelaufen, nur hast Du da m.E. einen gehörigen Anteil dran (nicht wahrgenommener Auskunftsanspruch, genau wie Deine sehr gute Freundin Fehler gemacht hat).Ständig fährst Du die Maximierungsschiene, und das sowohl mit Blick auf UH-Höhe, als auch Unterwerfung vor Behörden, der KM oder dem Gesetzgeber. Entlastende Agrumente wendest Du nicht an. Das empfinde ich als das Verbreiten von Halbwahrheiten, und das ist schlimmer als zu lügen. Nur - nicht einmal wendest Du diese Technik gegen weiblichen user'n an, obwohl es auch hier in der letzten Zeit für Dich genug Betätigungschancen gegeben hätte. Warum?
Nein, ich möchte die Antwort gar nicht hier lesen. Beantworte sie Dir selbst - wenn Du dazu überhaupt bereit bist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Eckchen,
Na dann guck mal hier - und erzähl' mir ja nicht, dass du diesen Thread noch nicht kanntest, du hast dort nämlich selber auch geschrieben.
Morgen!
Ich kannte den Thread, hatte ihn aber nicht mehr in Erinnerung.
Stimmt...da ist falsch gerechnet worden.
In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs ist recht eindeutig festgelegt, was anerkannt wird. Einzelfallabhängig ist das eher nicht.
Das mag ja in der Theorie so sein...in der Praxis ist es das anscheinend nicht.
Nur - nicht einmal wendest Du diese Technik gegen weiblichen user'n an, obwohl es auch hier in der letzten Zeit für Dich genug Betätigungschancen gegeben hätte. Warum?
Ich bin eigentlich um eine gewisse Neutralität bemüht, aber offensichtlich gelingt mir das -genau wie den meisten von euch- immer weniger. Da mögen die eigenen Erfahrungen mit reinspielen...bei manchen Sachverhalten platzt mir einfach nur der Kragen. Und du gehörst meiner Ansicht nach auch nicht zu denen, die sich davon freisprechen können...also lass doch bitte diese Angriffe.
Versichern kann ich dir aber, dass eine Mutter mit der gleichen Geschichte nix anderes von mir zu lesen bekommen würde...es geht ja um die Thematik als solches, und nicht darum, ob ein Mann oder eine Frau betroffen ist.
In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs ist recht eindeutig festgelegt, was anerkannt wird. Einzelfallabhängig ist das eher nicht.
Das mag ja in der Theorie so sein...in der Praxis ist es das anscheinend nicht.
Ja genau...
Glaubst du eigentlich selbst an den Unsinn, den du hier schreibst?
Gruß
Brainstormer
Ja genau...
Glaubst du eigentlich selbst an den Unsinn, den du hier schreibst?
Gruß
Brainstormer
Offensichtlich reden wir aneinander vorbei. Wenn das Unsinn ist, sag mir doch bitte mal, warum sich viele deiner Leidensgenossen über falsch rechnende Richter aufregen? Ganz so eindeutig können die Leitlinien ja nicht sein, wenn da solche Dinger passieren. Im übrigen verstehe ich dieses Rumgehacke auf mir gerade gar nicht... :puzz:
sag mir doch bitte mal, warum sich viele deiner Leidensgenossen über falsch rechnende Richter aufregen? Ganz so eindeutig können die Leitlinien ja nicht sein, wenn da solche Dinger passieren.
Zunächst einmal geht es hier um auffallend häufig "falsch rechnende" JA-SB und die Frage, ob die nicht richtig rechnen können oder wollen!? :puzz:
Das es in Einzelfällen - die vermutlich in einem solchen Forum hier geballt auftreten - Auslegungsfragen oder Härtefälle gibt, die dann von einem Richter zu beurteilen sind, ist mE mehr als normal.
Toto
Naja im Gesetz steht zum Unterhalt nicht viel drin.
Die meisten Regeln haben sich die Richter selbst gegeben, wie eben z.B. die Düsseldorfer Tabelle und die OLG-Leitlinien.
Und weil sie eben kein Gesetz sind, werden diese oft nach eigenem Gutdünken ausgelegt.
Und das fast immer zu Lasten des Pflichtigen. (Natürlich ganz zufällig)
Bei mir z.B. hat der OLG Richter 3 Jahre Auskunft verlangt obwohl ich angestellt war und da eigentlich nur 1 Jahr gefordert werden kann.
Von diesen 3 Jahren hat er nicht etwa den Mittelwert genommen oder einen Trend für Zukunft ermittelt, sondern hat sich willkürlich das (mittlere) Jahr mit dem höchsten Einkommen raus gepickt und das zum Standard erklärt. Die anderen beiden Jahe hat er dann ignoriert.
So etwas steht weder im Gesetz, noch in der DT noch in den OLG-Leitlinien.
Das ist schlicht Betrug zu Lasten des Pflichtigen.
Die DT selbst steht im direkten Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes.
Im Gesetz (§1610 BGB) steht unmissverständlich:
"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."
Die DT ignoriert das vollständig und bestimmt das Gegenteil.
"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des PFLICHTIGEN!."
Das ist Rechtsbeugung vom Feinsten.
In Rechtsstaaten werden die Gesetze von der Exekutive entworfen, von der Legislative beschlossen und von der Justiz angewendet.
Mit der DT und den OLG-Leitlinien haben sich die Richter ihre eigenen Gesetze geschaffen.
Damit haben sie ihre verfassungsmäßigen Befugnisse weit überschritten.
Und der "Rechtsstaat" nimmt das hin.
In Rechtsstaaten ist ein Richter auch ausschließlich dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet.
Aber was ist dann die DT?
Sie ist jedenfalls kein Gesetz. Dann muss sie ja wohl Bestandteil des richterlichen Gewissens sein.
Denn sonst muss sie ja wohl eine unrechtmäßige Beeinflussung des Richters sein oder?
Das Unterhaltsrecht ist Bundesrecht.
Trotzdem bastelt sich jeder OLG-Sprengel seine eigenen Leitlinien.
Im Norden soll der Pflichtige z.B. 3/7 seines Einkommens an EU bezahlen, im Süden 9/10.
Warum?
Die Gesetz sind im Norden und Süden dieselben.
Haben die Richter im Norden ein anderes Gewissen als im die im Süden?
Dann die Frage, warum hat der Umgangselternteil alleine die Umgangskosten zu tragen?
Auch wenn die Mutter mit den Kindern weit fort zieht?
Dafür gibt es weder eine gesetzliche, noch eine moralische Begründung.
Oder kennst du eine?
Das ist nur mal eine kurze Zusammenstellung der Perversionen im Familienrecht, die mir auf die schnelle einfallen.
Und da Frauen im Allgemeinen und Mütter im Besonderen immer die armen sind, fühlt sich jeder kleine Wicht in jeder beliebigen Behörde, wie dem JA berufen, den Robin Hood zu spielen und dem reichen Sheriff vom Geschlecht der Täter noch ein klein wenig mehr weg zu nehmen um es mit großer Geste der armen Mutter zuzuteilen.
Und nein, ich nenne das nicht Weltverschwörung, sondern primitive Reflexe von ideologisch verbohrten Simpeln.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Das Unterhaltsrecht ist Bundesrecht.
Trotzdem bastelt sich jeder OLG-Sprengel seine eigenen Leitlinien.
Im Norden soll der Pflichtige z.B. 3/7 seines Einkommens an EU bezahlen, im Süden 9/10.
@Beppo: Nun, ganz so schlimm ist es im Süden denn nun doch wieder nicht - es sind nicht 9/10, sondern die Hälfte von 9/10. Anders gesagt, es sind 45%, und damit etwas mehr als 3/7, was knapp 43% entspricht. Ansonsten aber: 100% Zustimmung zu dem, was du geschrieben hast.
Im übrigen verstehe ich dieses Rumgehacke auf mir gerade gar nicht...
@eckchen1: Es mag daran liegen, dass du hier im Wesentlichen das gleiche Lied singst, das mir mit schöner Regelmäßigkeit auch aus Politik und Medien entgegenschallt. Die meisten von uns haben allerdings Erfahrungen gemacht, die sich mit dieser Melodie der veröffentlichten Meinung ganz und gar nicht vertragen - und reagieren entsprechend vergrätzt, wenn sie die gleichen Lügenmärchen und Halbwahrheiten hier im Forum erneut aufgetischt bekommen. Da hilft dann auch kein Lippenbekenntnis "(…) dass eine Mutter mit der gleichen Geschichte nix anderes von mir zu lesen bekommen würde". Es ist leicht darüber zu reden, was man tun würde in einem Fall, der in der Praxis kaum vorkommt: Erfahrungsgemäß werden für unterhaltspflichtige Väter nun mal eher die Daumenschrauben ausgepackt, für unterhaltspflichtige Mütter hingegen eher die Samthandschuhe.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Offensichtlich reden wir aneinander vorbei. Wenn das Unsinn ist, sag mir doch bitte mal, warum sich viele deiner Leidensgenossen über falsch rechnende Richter aufregen?
Nun ja, wir reden wohl tatsächlich aneinander vorbei. Aber dazu hast du selbst beigetragen, indem du falsche Berechnungen von Jugendämtern und Anwälten mit richterlichen Entscheidungen gleichsetzt.
Gruß
Brainstormer
Bei mir z.B. hat der OLG Richter 3 Jahre Auskunft verlangt obwohl ich angestellt war und da eigentlich nur 1 Jahr gefordert werden kann.
Von diesen 3 Jahren hat er nicht etwa den Mittelwert genommen oder einen Trend für Zukunft ermittelt, sondern hat sich willkürlich das (mittlere) Jahr mit dem höchsten Einkommen raus gepickt und das zum Standard erklärt. Die anderen beiden Jahe hat er dann ignoriert.
So etwas steht weder im Gesetz, noch in der DT noch in den OLG-Leitlinien.
Das ist schlicht Betrug zu Lasten des Pflichtigen.
:puzz:
Und dagegen kann man sich überhaupt nicht wehren?
In Rechtsstaaten ist ein Richter auch ausschließlich dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet.
Aber was ist dann die DT?
Sie ist jedenfalls kein Gesetz. Dann muss sie ja wohl Bestandteil des richterlichen Gewissens sein.
Denn sonst muss sie ja wohl eine unrechtmäßige Beeinflussung des Richters sein oder?
M.W. gilt die DT als Richtlinie zur Unterhaltsberechnung.
Dann die Frage, warum hat der Umgangselternteil alleine die Umgangskosten zu tragen?
Auch wenn die Mutter mit den Kindern weit fort zieht?
Dafür gibt es weder eine gesetzliche, noch eine moralische Begründung.
Oder kennst du eine?
Nein, ich kenne keine. Aber ich kenne auch niemanden, bei dem das so entschieden wurde (was aber natürlich nicht heißen soll, dass es solche Fälle nicht gibt). Meine Info ist, dass der Elternteil, der die Entfernung verursacht, auch die Umgangskosten zu tragen hat.
Wurde das bei dir so entschieden? Und wenn ja, mit welcher Begründung?
Hallo.
Rat befolgt und es erweist sich wieder leider dass dem Amt nichts an einer vernünftigen behandlung nach geltenden Richtlinein liegt. Habe meine Unterlagen einkommensbezüglich dem JA zukommenlassen und siehe da daraufhin dass ich meinen Arbeitsvertrag und Mietvertrag nicht vorlege
wollen oder können die Damen und Herren des Amtes wohl keine Berechnung durchführen. Sie bestehen auf eine Fortzahlung zu jedem Monatsanfang in Höhe von 300 Euro. Was nun soviel heißt wie jeden Monat 300 Euro weiter mein Konto ins Minus zu drücken! Kann/darf sowas sein???
mfg
Meep
Eckchen schau mal unter "meine Geschichte" Versuch einer Umgangsregelung von WE-Dad
da hast du ein Beispiel, incl vorheriger Elternvereinbarung, bei der die KM alle Umgangskosten tragen wollte....
erst wurde vorm Amtsgericht hälftig vereinbart, dies hat das Kammergericht wieder gekippt....
Noch Fragen?
Hallo meep,
Habe meine Unterlagen einkommensbezüglich dem JA zukommenlassen und siehe da daraufhin dass ich meinen Arbeitsvertrag und Mietvertrag nicht vorlege wollen oder können die Damen und Herren des Amtes wohl keine Berechnung durchführen.
Der einzige Grund, hier noch höflich zu bleiben, wäre: Deine tatsächlich Miete ist höher als die Miete, die im Selbstbehalt berücksichtigt ist - dann kannst du den Sportsfreunden den Mietvertrag schicken und sie dabei gleich auffordern, deinen Selbstbehalt aufgrund der ortsüblich hohen Miete heraufzusetzen. Dein Arbeitsvertrag hingegen geht diese Truppe m.E. in jedem nur denkbaren Fall einen feuchten Kehricht an.
Falls die Sache mit der hohen Miete bei dir eh' nicht zutrifft: Haben die Damen und Herren Amtsschimmel denn auch geschrieben, welches Gesetz dich angeblich zur Vorlage dieser Verträge verpflichtet? Wenn nein, dann folgende Standard-Antwort:
Sehr geehrte Sesselfurzer,
bitte nennen Sie mir die gesetzliche Grundlage, aus der sich meine Auskunftspflicht hinsichtlich Arbeits- und Mietvertrag ergeben soll.
Mit vorzüglicher Verachtung,
Unterhaltssklave Meep
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. die Gruß- und Abschiedsformel solltest du vielleicht doch noch geringfügig überarbeiten, bevor du das abschickst 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit!
Muss der Herr vom Amt berechnen wenn jemand sagt dass er des ganze nicht zahlen kann?? Oder ist dass ganze nur "freiwillig"?
Dass einzigste was Ich gerade will ist ne vernünftige Berechnung bei der nicht beschissen wird! Und auch bei der Realität geblieben wird.
mfg
Meep
Hallo Meep,
jetzt musste ich nach der ganzen Meta-Diskussion hier erst mal wieder in deinen älteren Beiträgen gucken, was überhaupt Sachstand ist. Wenn ich's richtig sehe, dann hat du einen Titel über den Mindestunterhalt an der Backe (Gerichtsurteil), aber den kannst du nicht (oder nicht mehr) bedienen - richtig?
So einen Titel loszuwerden geht entweder mit Entgegenkommen der Gegenseite, oder aber übers Gericht. Beim Jugendamt scheint man sich ziemlich zopfig zu zeigen und ich glaube kaum, dass du auf dieser Schiene weiterkommen wirst; alternativ dazu könntest du noch versuchen, bei der KM selbst ein wenig Süßholz zu raspeln, ob sie dir nicht entgegenkommen will (und dementsprechen das Jugendamt zurückpfeift), aber das wirst du besser wissen als ich, ob dafür eine realistische Chance besteht.
Jedenfalls vermute ich fast, dass die ganze Sache nur als Änderungsklage per Gericht laufen wird. In diesem Fall: möglichst bald Beratungsschein organisieren und Rechtsanwalt aufsuchen, denn bereits seit einiger Zeit besteht in Unterhaltssachen nun mal Anwaltspflicht (schönen Dank auch nochmal an die ehemalige Bundesjustizministerin und Lobbyisten-Zypresse von der SPD, die ihren Juristenkollegen hier ein feines Beschäftigungsprogramm auf Kosten der gewöhnlichen Bevölkerung geschenkt hat).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit.
Also die Gegenseite wird mit Sicherheit kein stückchen entgegkommen. Der einzigste Weg wird da wohl doch das Gericht bleiben!
Zahlungsfähig war Ich noch nie, nur viel zu viel denken "das wird sich scho irgenwie von allein lösen" und ein paar unglüche Umstände und man hat so nen Titel auch wenn man nicht Leistungsfähig is. Find dabei nur lachhaft wie beschämend sich der Herr vom Amt verhält, würde Er sich genau ansehn was Er schon angefordert bzw erhalten hat, wüsste er dass Er zu viel auskunft bekommen hat und jetz anfordert was Er eig. schon längst hat. Lesen Die Sachen die Sie bekommen überhaupt durch oder landet das alles sofort im Müll??
Mfg
Meep
Moin Meep,
habe mir auch noch mal Deinen anderen Tröt angeschaut ...
Der einzigste Weg wird da wohl doch das Gericht bleiben!
... von diesem Weg würde ich Dir nochmals abraten.
Wenn Du eine Abänderung erreichen möchtest, liegt es an Dir nachzuweisen, dass sich die Grundlagen (in Deinem Falle zum Schlechten) verändert haben.
Das dürfte Dir schwer fallen.
Find dabei nur lachhaft wie beschämend sich der Herr vom Amt verhält.
Dein Problem liegt nicht in erster Linie an diesem JA-Menschen.
Dein Problem basiert auf Deinem Tiefschlaf vorm Beschluss (wobei Du die Frage, ob es sich dort um ein Säumnisurteil handelte, noch nicht wirklich beantwortet hast):
des ganze lief bisher ohne RA
weil ich dachte es würde von amtswegen seinen richtigen
gang gehn.
wübei ich mich aber sehr getäuscht habe!
Meine Meinung:
Insofern würde ich mir ein allzu großes Stänkern mit dem JA-SB sparen ...
... Arbeitsvertrag und Mietvertrag (habe jetzt gesehen, dass Du 240 EUR Warm-Miete zahlst) gehen ihn nichts an, da kannst Du in der Tat nach einer Rechtsgrundlage fragen.
Dennoch solltest Du Dich im Grundtenor freundlich und kooperativ zeigen (Mindest-KU akzeptieren, Tilgungsraten verhandeln, mehr nicht).
... und die wiederholte Frage: Hast Du Dich um aufstockendes HartzIV bemüht ?
Ein wenig werde ich das Gefühl nicht los, dass Du lediglich selektiv liest ...
Gruß
United
