Hallo,
wir haben folgendes Problem: der volljährige Sohn meines Mannes verweigert seit ca. einem halben Jahr den Kontakt zu seinem Vater. Gründe gibt es aus unserer -und aus Sicht seiner Geschwister - nicht. Trotz mehrfacher Versuche meines Mannes, blockt der Sohn ab. Er bekommt Unterhalt aufgrund seiner Volljährigkeit auf sein Konto überwiesen und lebt noch bei der Mutter.
Seine schulischen Leistungen lassen sehr zu wünschen übrig, so dass mein Mann nicht weiß, ob sein Sohn weiter zur Schule geht (Abitur) oder was er überhaupt treibt.
Nun meine Frage: Hat man als Unterhaltspflichtiger das Recht Informationen einzufordern (Zeugnis, Schulbescheinigung etc)?
Die ganze Sache ist sehr tragisch und mein Mann leidet sehr darunter. Er überlegt sogar die Unterhaltszahlungen an seinen Sohn einzustellen, bis dieser sich bei ihm meldet.
Hat jemand ähnliche Probleme erlebt und gelöst?
Vielen Dank im Voraus
Trulla66
Hallo Trulla,
Soweit ich weiss, haben die Unterhaltszahlungen nichts mit den Auskünften über schulische Leistungen oder ähnliche Dinge zu tun. Ohne weiteres die Unterhaltszahlungen einstellen, könnte wohl schnell zum Eigentor führen.
Ich weiss allerdings von jemanden, der für seine Kids im Studium unterhaltspflichtig war. Das Studium wurde schleifen gelassen, mal wieder nichts getan und mal wieder ein Semester weiterstudiert. Die Unterhaltszahlungen wurden eingestellt und der Vater hat Recht bekommen.
Vielleicht reicht ja nochmal ein Brief an das Kind, indem nach Auskunft gefragt wird mit dem Wink, daß sich das evtl. auf Unterhaltsleistungen auswirken kann.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin trulla66,
auf gar keinen Fall die Unterhaltszahlungen einstellen, so ein Titel besteht. Dies könnte die sofortige Vollstreckung zur Folge haben (Pfändung, ...).
Der KV hat einen Anspruch auf Auskunft, stimmt so weit. Auf der anderen Seite hat der Sohn die Pflicht, Veränderungen mitzuteilen. Da er auf das Gymnasium geht, könnte der KV doch einfach mal den Klassenlehrer anrufen und fragen, wie's denn so läuft. Vielleicht bekommt er auch Gründe gesagt, wodurch sich die Distanzierung des Sohnes erklären ließe.
Einen Brief an den Sohn zu schreiben ist knifflig. Auf der einen Seite würde es in Vorwürfen enden ("Da du dich ja nicht meldest, schreibe ich dir...") bzw. Sanktionen ankündigen. Das trägt nicht unbedingt zur Klimabesseung bei.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es gibt keinen Titel. Der Sohn meines Mannes stand im letzten Schuljahr (als noch Kontakt bestand), so schlecht da, dass er und seine Lehrer überlegt haben, ob der nicht von der Schule abgeht und eine Ausbildung beginnt. Wir wissen aber gar nichts. Der Sohn ist leider der Auffassung, dass er nur Rechte hat und keine Pflichten, deshalb hatte mein Mann sich überlegt ihn mit der Einstellung der Unterhaltszahlungen dazu zu bewegen seine Grundhaltung zu ändern. Aber wenn ihr davon abratet.... (Es geht nicht darum, dass mein Mann nicht zahlen möchte, er hat in den letzten vier Jahren immer pünktlich und korrekt überwiesen).
Nochmals vielen Dank!
Trulla66
Moin trulla66,
Aber wenn ihr davon abratet....
Nur wenn ein Titel besteht. Ansonsten muss der Sohn, da volljährig, seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen udn entsprechende Unterlagen beibringen. Er kann natürlich auch einen RA beauftragen bzw. der KM eine Vollmacht geben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
