Auskunftspflicht de...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Auskunftspflicht des Einkommes zwecks KU

 
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

bräuchte mal nen Rat von Euch. Sorry wenn die Frage hier schon zig Male gestellt wurde.

Bin 2006 geschieden worden und muss KU 128 Prozent nach Düsseldorfer Tabelle für 2 Kinder bezahlen. Meine EX hat darüber auch 2 Titel.

In welchen Abständen ist sie berechtigt mein Einkommen überprüfen zu lassen?

So weit ich informiert bin geht es nur, wenn wesentliche Einkommenseröhungen zu erwarten sind. Das ist aber bei mir nicht der Fall, habe nur die normalen tariflichen Erhöungen erhalten. Und wenn, dann soll dies nur durch eine Abänderungsklage möglich sein. Ist das richtig?

Vielen Dank!!!!!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2009 16:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi skater

Das von Dir beschriebene stellt eher die Ausnahme dar. Richtig ist hingegen, dass regelmässig alle zwei Jahre EK-Auskunft verlangt werden darf (§1605 BGB).
Eine Abänderungsklage erfolgt nur dann, wenn Du nicht freiwillig den neu festgesetzten Abänderungstitel unterschreibst und die Gegenseite sich sicher ist, dies auch durchgesetzt zu bekommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2009 16:55
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Oldie,

vielen Dank für deine Antwort!!! 🙂

Neu festgesetzen Abänderungstitel.......??? Wer setzt den denn fest? Das Gericht?
Also gehe ich mal davon aus, dass ich vielleicht irgendwann mal Post von dem Anwalt der Ex bekomme, wo ich dann mein letztes Jahr offen legen muss. Der berechnet dann den Unterhalt eventuell neu und schickt dann ein Schreiben  zum Gericht.
Falls mir die Angelegenheit nicht richtig vorkommt muss ich dann wieder zu meinem Anwalt gehen :exclam: und der Bürokratenscheiß geht wieder los ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2009 17:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Neu festgesetzen Abänderungstitel.......??? Wer setzt den denn fest? Das Gericht?

Die Antwort könnte sein: Derjenige, welcher den Titel zuvor festgesetzt hatte. Kannst Du mal sagen wer das war?
Häufig wird das JA mit der UH-Durchsetzung vom betreuenden ET beauftragt. Die "kümmern" sich dann um alles. Ebenso ist es möglich, dass sich die Eltern einvernehmlich einigen oder ein ET einen RA damit beauftragt. Vor Gericht geht es nur, wenn keine Einigung erzielt werden konnte.

Und Finger weg von einem unbefristeten Vergleich!!

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2009 17:23
(@skater)
Zeigt sich öfters Registriert

Den Titel hatte damals das OLG Celle festgesetzt.

Ich denke mal, wie schon beschrieben, die Ex rennt zum Anwalt und dieser fordert ich auf meinen letzten Steuerbescheid offen zu legen.
Dann erfolgen neu wilde Berechnungen, welche bestimmt nicht zu meinem Vorteil sein werden. Die ganze Sache habe ich schon mal durchgemacht.
Ich werde dann zu meinem Anwalt gehen und der ezählt mir wieder was ganz anderes. Ein Kreislauf ohne Ende ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2009 17:41
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,
auch wenn  ein bisschen spät, aber...
ich gestallte das so dass ich immer anfang des jahres der unterhaltsstelle die berechnungen vorlege, bis jetzt wurde es einmal mehr, einmal ist es gleich geblieben und "man soll es nicht glauben" aber es ist einmal sogar weniger geworden.
was mir eigentlich nur wichtig ist, das die km dadurch keinen einblick in meine unterlagen bekommt.
mfg dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 11:09