Ja und nein.
Im Behandlungsplan legt der KO dar, welche Behandlungen aufgrund welcher Fehsltellungen medizinisch notwendig sind. Dabei wird das genau Vorgehen, der zeitliche Ablauf und die Kosten dargestellt.
Im Kostenvoranschlag wird für diesen Behandlungsplan ein Angebot über die zur Verfügung stehenden Mittel gemacht.
D.h. beide können sich ein wenig unterscheiden.
So kann z.B. die KK den Behandlungsplan genehmigen und die Kosten für die normalen Bracketts zusagen. Im Kostenvoranschlag kann aber dann der Preis für die kleineren (intelligenten) Bracketts aufgelistet sein. Dann würde der Patient eben die Differenz zwischen den beiden Varianten noch privat drauflegen. Darüber wird dann ein seperater Vertrag geschlossen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
es gibt wohl 3 Sorten Brackets: 1. große, die die Krankenkasse zahlt. 2. kleinere, die die Krankenkasse nicht zahlt. 3. Speedbrackets, ganz klein und evtl. durchsichtig.
Nummer 2 und 3 haben die gleiche Wirkung (soll schneller gehen als 1). Unterscheiden sich aber wohl nur durch die Größe, wobei 3 wesentlich teurer ist. Wir haben uns damals für 2 entschieden, da 3 ja keinen anderen Vorteil hat als noch kleiner zu sein als 2.
Kariesanfällige Zähne und versiegeln: garantiert der Kieferorthopäda auch, dass unter der Versiegelung keine Karies ist, so dass nicht die Versiegelung entfernt werden muss, wenn doch noch Karies da ist? Unsere Kinderzahnarztin hat nur die Kauflächen versiegelt, wenn die Zähne gerade durchgebrochen waren. Alles andere war ihr zu risikoreich. Sie hatte einige Kinder, die von anderen Zahnärzten eine Versiegelung bekamen, und wo sie dann mühsam den Karies unter der Versiegelung behandeln musste.
Und ganz ehrlich, wenn die KM dich nicht an der Entscheidung beteiligt, dann eben nicht.
Ich habe den KV die ersten Male gebeten mitzukommen bzw. war bei zwei Kieferorthopäden und habe ihm beide Kostenvoranschläge zukommen lassen. Damals war es so, dass die Große hätte keine Kassenleistung bekommen, weil ihr 2 mm fehlten. Dennoch haben wir gemeinsam beschlossen das korrigieren zu lassen. Da es erstmal um lose Spangen ging war das finanzierbar. Später entwickelte es sich so, dass es zu einer festen Zahnspange, auf Krankenkassenkosten kam. Auch da haben wir gesprochen und uns gemeinsam über die Behandlung verständigt und das jeder die Hälfte der Kosten zahlt. Wäre das nicht gewesen, ich glaube der KV hätte nichts dazu gezahlt bzw. ich an seiner Stelle auch nicht.
Fordere die KM doch mal auf dir den Kieferorthopäden zu benennen, du würdest gerne ein Gespräch führen warum und wieso bestimmte Dinge - aus Sicht des Kieferorthopäden - notwendig sind. Und dann willst du noch eine Zweitmeinung von einem anderen, bisher nicht involierten Kieferorthopäden.
Sophie
In der aktuellen Rechnung ist als "Nebenrechnung" ein "Praxislaborbeleg beigefügt:
Rechnung Kiefernorthopäde: Gesamt €1662,-davon Laborbeleganteil € 350,-
davon Material für Keramikbrackets (Zusatzkosten für Wunsch-/Verlangensleistungen, nichterstattungsfähig bei Krankenkassen) € 120,-
Keine Ahnung wie groß oder klein oder in welche Preisruppe die fallen. Ich vermute mal es sind die unauffälligsten(???)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
es muss einen Kostenvoranschlag oder einen Vertrag geben in dem alles aufgelistet ist was extra ist und die Krankenkasse nicht zahlt.
Diesen Vertrag müsste man sehen bevor klar ist, was genau wie teuer sein wird und worum es sich handelt.
Eine Rechnung, die wäre für mich nicht aussagekräftig. Hier kann auch alles mögliche eingerechnet sein.
Und soweit ich weiss muss derjenige den Vertrag erfüllen, der unterschrieben hat.
Was macht die Km eigentlich beruflich?
Sophie
1. es muss einen Kostenvoranschlag oder einen Vertrag geben in dem alles aufgelistet ist was extra ist und die Krankenkasse nicht zahlt.
2. Was macht die Km eigentlich beruflich?
Sophie
zu 1. Es gibt einen Kostenvoranschlag vom 16.01.2015 (siehe hier #31, da hatte ich schon mal was dazu geschrieben)
zu 2. Leitung Customer Support Deutschland (bei Cxxxglass)
der Verdienst dürfte nicht unerheblich sein...
Was halt im Moment auch "mein" Problem ist: Ich habe keine Diagnostik oder einen Behandlungsplan...
Ich kann auf Grund der "Aktenlage" absolut nicht sagen, was hier überhaupt behandelt, korrigiert oder sonstwas wird sind einmal hiervon ab:
Listung des Kostenvoranschlages mit der "Überschrift"
Maßnahmen für Diagnostik und Therapie zur Einstellung der Kiefergelenke und des Ober- und Unterkiefers in den kiefergelenkbezogenen funktionellen Regelbiss einschließlich der auf das Speedbracketsystem abgestimmten Titanbioreflexbögen ohne Aufpreis,
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
entscheidend ist der Gesamtbehandlungsplan und nich tnur ein Kostenvoranschlag.
Mehr-/Sonderbedarf wird immer nach Einkommen geqoutelt.
Verdient die KM deutlich mehr als du?
Dann forderst du nicht nur den Gesamtbehandlungsplan mit den voraussichtlichen Kosten sondern auch Unterlagen über das Einkommen der KM an um die Quotelung berechnen zu können. Bei mir hat das damals gereicht, weil der KV keine Auskunft über sein Einkommen geben wollte.
Wobei ich mich hier auf den Standpunkt stellen würde, dass eine Einstellung des Kiefergelenks - ohne weitere Meinungen - kein Mehrbedarf ist.
Sophie
Maßnahmen für Diagnostik und Therapie zur Einstellung der Kiefergelenke und des Ober- und Unterkiefers in den kiefergelenkbezogenen funktionellen Regelbiss einschließlich der auf das Speedbracketsystem abgestimmten Titanbioreflexbögen ohne Aufpreis,
Das klingt mir zu hochgestochen... dann lieber der Witz vom Förster meines letzten Waldbesuchs:
Warum ist die Kiefer oben dunkel und unten hell? Damit man Ober- und Unterkiefer unterscheiden kann :rofl2:
Nichtssagende Grüße,
der D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
es gibt verschiedene Aussagen zu Kiefergelenksstellungen/störungen.
Die haben eine relativ große Erfolgsrate mit einer Dauerakupunkturnadel
http://www.prienamed.de/upload/prienamed_news/PM_News_Winter_2012_V2.pdf
und hier wird erklärt, dass eine Aufbissschiene sehr erfolgreich ist
http://www.physiotherapie-wallisch.de/kiefergelenktherapie.html
Insofern denke ich, dass eine Rechnung über 1.600 € - ohne das eine Überprüfung durch einen Orthopäden ob eine Wirbelsäulenschiefstellung etc. das begünstigt überhaupt keinen Sinn macht. In meinen Augen muss das nämlich vorrangig behandelt werden um dann nur die Restsymtome auszugleichen.
Klar ist auch, dass eine solche Schiefstellung des Rückens eine weitgehende Problematik nach sich ziehen kann, aber ich muss mit der Ursache und nicht mit den Auswirkungen anfangen.
Meine große Tochter hatte Sichelfüße bei der Geburt. Der Orthopäde hat uns damals erklärt, dass diese Fehlstellung (keine Fehlbildung) bei Nichtbhehandlung Schäden bis zur Hüfte nach sich ziehen kann. Deshalb denke ich, dass eine Skoliose beispielsweise auch Auswirkungen auf den Kiefer hat. Aber nur den Kiefer ohne die Skoliose zu behandeln halte ich für relativ sinnlos.
Sophie
Hallo zusammen und Danke für Eure Antworten (besondes Dir @AnneSophie...)
die Sache mit der Skoliose habe ich (vermutenderweise) ins Spiel gebracht...- und das kam so:
Die Rättin der Gegenseite schickte mir am 16.09.2015 einen Kostenvoranschlag (vom 16.01.2015) über € 2414,-. Im gleichen Schreiben liegt eine Rechnung (vom 03.07.2015) über € 1662,-, davon soll ich die Hälfte bezahlen.... Was ja schon mal bedeutet, die Behandlung hat begonnen....
Im weiteren Verlauf wird versucht, diese Behandlung mit einem Attest (von 12.12. 2011) eines Orthopäden zu begründen...
Hier nochmal der Wortlaut des Attestes:
Bei der Patientin (Name der Tochter) findet sich eine Fehlhaltung der Wirbelsäule mit Rumpfüberhang nach links.Die Behandlung erfolgt durch KG (Krankengymnastik?)
Mit diesem Attest (aus 2011) wird von der RÄttin der Gegenseite mit Schreiben 07.10.2015 für die aktuelle Kieferorthopädische Behandlung folgende "Beweiskette" formuliert
Der (Name der Tochter) seinerzeit behandelnde Orthopäde stellte bereits im Jahre 2011 fest, dass die Fehlstellung der Wirbelsäule des Kindes auch einer kieferorthopädischen Behandlung bedarf. Die Entsprechende Mitteilung des Orthopäden vom 12.12.201st in Anlage beigefügt.
Ich finde, dass dies eine sehr mutige Interpretation des Attestes ist und noch mutiger (frecher?) finde ich die Herstellung des direkten Zusammenhanges (wenn man bedenkt, dass da 3 volle Jahre dazwischenliegen).
Ich habe gestern mit einer Zahnärztin ein längeres Gespräch gehabt (Cousine meiner LAG).
Diese bestätigte im Grund Deine Ausführungen @AnnaSophie (bezüglich der Vorgehensweise: also erst Wirbelsäule und dann...), meinte aber auch, dass nicht zwangsläufig das Kiefergelenk (auch) betroffen sein muß.
Im Zusammenhang mit dem Attest meinte sie dann eben auch, dass ein solches - 3 Jahre altes -Attest absolut ungeeignet ist, um eine aktuelle Behandlung zu begründen (was meine Vermutung bestätigt). Aus Ihrer berufl. Erfahrung heraus darf/ soll ein Attest nicht wirklich älter als 4-6 Wochen sein, damit ein weiterbehandelnder Arzt seine Behandlung darauf stützen und aufbauen kann...
Bezüglich des Behandlungsablaufes ist wohl folgendes Vorgehen die Regel (grob):
1. Patient kommt mit Problemen, Beschwerden oder zur Kontrolle (usw.) zum Arzt
2. Arzt stellt Diagnose
3. mögliche Vorgehensweisen/ Behandlungsmöglichkeiten werden erörtert
4. ein Behandlungsplan wird erstellt (KK prüft)
5. ein Kostenplan/ Kostenvoranschlag wird erstellt (KK prüft)
6. Behandlung(sbeginn)
PS.: Gibt man nun im Internet die Stichworte Wirbelsäulenverkrümmung und Kieferprobleme ein landet man bei Tante Google bei Skoliose...)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
wenn in diesen drei Jahren konsequent die Skoliosebehandlung erfolgt ist (KG, Korsett ... was auch immer) müsste eine deutliche Verbesserung eingetreten sein.
Sollte die stabilisierende Behandlung nicht stattgefunden haben, so ist das fahrlässig und sollte nicht damit belohnt werden, dass hier Sachen gezahlt werden, die nicht notwendig sind.
Vielleicht mal nachfragen, wie die Skoliose behandelt wurde und wie häufig Hilfsmittel/KG verschrieben und durchgeführt wurden.
Sophie
Im Moment bin ich da dran...
Es gibt ein neues Schreiben "meines" RA. (von mir initiert), entsprechende Belege für die aktuelle Behandlung zu liefern (wie z.B.. Diagnostik und Behandlunsplan).
Vordergründig geht es natürlich erstmal um die aktuellen Forderungen. Mal sehen wie die Gegenseite reagiert.
Ist halt nur blöd, dass man diese "Popel" immer so einzeln aus der Nase ziehen muß...
Es bleibt spannend??
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
es gibt einiges Neues...
hatte vor ein paar Tagen ein längeres und aufhellendes Gespräch mit einer Zahnärztin (Cousine meiner LAG)...
Der aktuelle (hier erörterte) Kostenvoranschlag vom 16.01.2015 basiert auf "Privatarztebene". Der abschlägige Bescheid seitens der gesetzl. KK war vorhersehbar und der Antrag der KM entsprechend unsinnig...
Der Kostenvoranschlag läßt keinerlei Rückschlüsse auf die zu Behandelnden Probleme (Erkrankung) zu, eine mediz. Notwendigkeit läßt sich nicht daraus ableiten
Das Attest des Orthopäden vom 12.12.2011 ist völlig ungeeignet um die aktuelle Behandlung zu rechtfertigen. Nach Einschätzung der Zahnärztin grenzt hier der Versuch der Gegenseite dies doch zu tun fast schon an "Betrug".
Nach Aussage der Zahnärztin sollte ein Attest nicht wirklich älter als 4 Wochen sein um eine weiterführende Behandlung durch einen Arzt zu rechtfertigen.
Im aktuellen Privatkostenvoranschlag gibt es allerdings eine Position, bei der die Kosten der Speedbracketts mit den Kosten der normalen Bracketts verrechnet werden. Dort steht dann auch das die Kosten von der gestzl. KK übernommen werden.
Das bedeutet nach Meinung der Zahnärztin, dass es noch einen weiteren (älteren) Kostenvoranschlag geben muß, bei dem die gesetzl. KK eine (anteilige?) Kostenübernahme zugesichert hat (anders läßt sich Ihrer Meinung nach diese Verrechnung nicht erklären).
Das Prozedre einer Kieferorthopädischen Behandlung läuft im allg. wie folgt ab:
Patient wird beim Kieferorthopäden vorstellig und es wird
1. eine Diagnose erstellt (mit Befundbogen)
2. Therapievorschläge/ Behandlungsvorschläge unterbreitet und erörtert
Nach Entscheidungsphase wird:
3. ein Behandlungsplan erstellt (geht an gestzl. KK)
4. ein Kostenvoranschlag erstellt (geht an gestzl. KK)
Falls es tatsächlich orthopädische Gründe (=mediz. Notwendigkeit) geben sollte, stehen Fragen im Raum wie:
Was wurde in der Zeit vom 12.12.2011 (Attest) bis aktuell unternommen, um eine eventuelle orthopädisch behandlungsbdürftige "Grunderkrankung" zu behandeln? Die Bahandlug dieser "Sache" ist zwingend, da sonst eine kieferorthopädische Behandlung ins "Leere" laufen würde
Bzw. was wurde seinerzeit (Zeitpunkt des Attestes) kieferorthopädisch unternommen?
Im Moment warte ich aber noch die Antwort der Gegenseite ab (siehe voranstehenden Beitrag).
Kleiner Nachtrag: Es kommen 20 Speedbrackett zum Einsatz, davon sind 16 Keramik-Speedbracketts.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
na, dass sind doch mal recht fundierte Aussage einer Fachfrau :thumbup:
Ich denke, es ist an der Zeit einfach mal nen klaren Aufschlag ggü. KM zu machen, anstatt immer wieder um einzelne Popel zu betteln und dann doch nur die halbe, zurecht gelogene Wahrheit als Antwort zu bekommen 😡
- Verweis auf den kassenkonformen Kostenvoranschlag ( muss Dir gar nicht vorliegen, einfach mal so tun, wird schon für Verunsicherung sorgen :wink:)
- deshalb keine med. Notwendigkeit
- soll sie sich doch gehackt legen
- und was die Grunderkrankung betrifft: nicht groß fragen, wie und was getan wurde, sondern eher das schlechte Gewissen der KM aktiveren zu (evtl.) zu wenig getan zu haben (egal was und wieviel sie gemacht haben, mehr geht immer, das haben sie aber vermutlich nicht gemacht, denn dann hättest Du vermutlich Rechnungen gesehen :puzz:)
Und dann mal schauen, was passiert: entweder KM lässt Dir mal vernünftige Dokumentationen zukommen, auf deren Basis eine Entscheidung getroffen werden kann oder KM lässt es gut sein oder sie klagt. Letzteres ist nicht ohne Risiko für Dich (Kosten, Nerven, Laune des Richters), aber vorab wirst Du es für Dich eh nicht befriedigend klären können.
Gruß. Toto
Hallo Forengemeinde...- auch von mir einen Abschlußbericht (hier in Sachen Übernahme von Zahn-/Kieferbehahndlungskosten)
[...]
Es gibt ein neues Schreiben "meines" RA. (von mir initiert), entsprechende Belege für die aktuelle Behandlung zu liefern (wie z.B.. Diagnostik und Behandlunsplan).
Vordergründig geht es natürlich erstmal um die aktuellen Forderungen. Mal sehen wie die Gegenseite reagiert.
Ist halt nur blöd, dass man diese "Popel" immer so einzeln aus der Nase ziehen muß...
Es bleibt spannend??
in Anlehnung an obiges Zitat folgendes:
Die Gegenseite (KM plus deren RA-in) haben sich bis heute nicht mehr in der Sache gemeldet... (absolut keine(!) Reaktion auf das Schreiben meines RA)
Man (ich) darf also davon ausgehen, dass sich die Angelegenheit für mich erledigt hat.
Was hierfür auslösend war wird wohl ein Geheimnis bleiben...
Danke an alle die sich hier eingebracht haben... :dankeschoen:
PS: Übrigens: das Schreiben welches von mir seinerzeit initiiert wurde, wurde entgegen den "guten Rat" "meines RA" auf den Weg gebracht. Der war nämlich der Meinung, ich solle "die Sache auf sich beruhen lassen" und zahlen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo zusammen....
es war mal wieder soweit...
KM hat im Feb. 2017 Ihre RA-in beauftragt, meine Einkommenssituation zu durchleuchten...
Es kam eine entsprechende Aufforderung, meine Einkommensbelege der letzten 12 Monate beizubringen...
Soweit so gut. Unterhalt wurde im weiteren Verlauf neu berechnet und wird entsprechend überwiesen.
Der Unterhaltsanspruch meiner 17-jährigen Tochter(wird im Jan. 18) wurde im Zuge der Einkommensabfrage mit einer Schulbescheinigungskopie aus 08/2016 belegt(?)
Die Schulbescheinigung ist bis zum 31.07.2017 ausgestellt (gültig).
Ich habe dann (wiederholt -siehe Anfang des Threads) mit Fristsetzung (29.04.2017) nach einer aktuellen(!) Schulbescheinigung, Zeugnissen und dem weiteren schulische bzw. beruflichen Werdegang gefragt, da ja unsere Tochter nach Beendigung des Schuljahres das Abitur in der Tasche haben sollte.
Diese Infos wurden mir erneut und wiederholt kategorisch verweigert.
Nun bin ich an dem Punkt, eine Auskunftsklage anzustrengen.
Dazu bräuchte ich ein bischen Hilfestellung...
- Wie gehe ich das an, brauchts dazu (zwingend) einen RA?
- An welche Stelle muß ich mich bzw. kann ich mich direkt wenden?
- Was muß/ müßte ich dabei beachten?
- eventuell auch Antworten auf nicht gestellte Fragen; Ratschläge?
- Vielleicht hat ja jemand eine Textidee/ Textvorlage?
Danke schon mal
Edith: Rechtschreibung..
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin kakadu.
ich hab noch nicht umrissen, worum es Dir konkret jetzt geht?!
Dass die Schulbescheinigung vom Anfang des Schuljahres datiert und den Schulbesuch bis zum Ende des lfden Schuljahres bescheinigt finde ich nicht so unüblich. Es sei denn, Du hast Vermutungen oder gar konkrete Anhaltspkte, dass das Kind mittlerweile die Schule geschmissen hat?! Das sollte also eher weniger das Problem sein.
Eher spannend ist doch die Frage, wie geht es nach dem Abitur weiter?!
Und zwar einmal bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres.
Und dann darüber hinaus.
Die Fragen kann man natürlich jetzt schon stellen. Vermutlich wirst Du aber keine Auskunft jetzt schon kriegen können. Auch eine Auskunftsklage zum jetzigen Zeitpunkt halte ich für nicht angebracht.
toto
Naja...
es sind halt meine persönlichen Erfahrungen mit meiner anderen (älteren) Tochter die hat mir seinerzeit eine aktuelle aktuelle Schulbescheinigung zukommen lassen und kurz drauf die Schule geschmissen. Erfahren habe ich es fast ein halbes Jahr später...
Aktuell ist es so, das die Schulbescheinigung, welche mir im Februar 2017 präsentiert wurde zu diesem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr alt war (Ausstellungsdatum 25.08.2016)
Ich habe also eine aktuelle Schulbescheinigung nachgefordert (weil ich eben nicht finde, dass diese vorgelegte aktuell ist) und eben auch noch aktuelle Zeugnisse. Nebenbei habe ich angefragt, wie es schulisch und/ oder beruflich weitergehen wird.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass Töchting studieren möchte.
Falls tatsächlich ein Studium angesagt sein sollte, wäre es halt schön wenn das entsprechend kommuniziert werden würde, oder aber was man halt sonst eventuell zu tun gedenkt.
Irgendwas wird ja Töchting machen wollen...
Auf einen persönlichen Brief hatte sie leider nicht reagiert...
Gerade ein Studium muß ja gut vorbereitet sein, oder irre ich da? Ebenso, wenn eine Berufsausbildung angestrebt werden würde.
Ich lese hier immer wieder etwas von "Einschreibzeiten" bei diversen Unis und Studiengängen. Es scheint also nicht so zu sein, das man sich im August mal eben überlegt, was man studieren will und im September mal fix anfängt....
Fakt ist, dass mich die RA der KM immer (ziemlich frech) ohne Infos dastehen läßt. Das geht ja schon seit einiger Zeit so. Die letzten Briefe waren sogar mit dem Zusatz versehen, ich hätte keinen Anspruch/ Rechte auf diese Infos. Aktuell verneift Sie sich diesen Zusatz...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
dass mit der Schulbescheinigung sehe ich ähnlich wie toto.
Andererseits muss die KM gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>" § 1686 </a> dem KV Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes geben. Dazugehören auch Zeugniskopien. Eine Auskunftsklage gegen die KM über allgemeine Auskünfte und aktuelle Zeugnisse sollte deshalb möglich sein.
Meiner Meinung nach genügt es, wenn Du zum Amtsgericht gehst und dort zu einem Rechtspfleger. Dem sagst du, was du willst und der gießt es dann in die erforderliche Form.
VG Susi
Hallo,
wenn die Schulbescheinigung bis zum 31.07.2017 gilt, hat sie dann das Abitur in der Tasche?
Je nach Studiengang und Hochschule enden die Bewerbungsfristen von Mitte Mai bis Mitte/Ende Juli.
Immatrikuationsbescheide werden ca. 4-8 Wochen danach versandt.
Also kann sie sich schon bewerben/beworben haben und wartet nur noch auf Zulassung.
Insofern würde ich die KM anschreiben und nachfragen, was nach der Schule geplant ist.
Sophie
Hallo zusammen und schon mal Danke,
Hallo,
dass mit der Schulbescheinigung sehe ich ähnlich wie toto.
Andererseits muss die KM gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1686.html>" § 1686 </a> dem KV Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes geben. Dazu gehören auch Zeugniskopien. Eine Auskunftsklage gegen die KM über allgemeine Auskünfte und aktuelle Zeugnisse sollte deshalb möglich sein.
[...]
VG Susi
Zugegebenermaßen hätte es tatsächlich gereicht, wenn ich auf meine Nachfrage "nur" die Zeugnisskopien des Halbjahreszeugnisses bekommen hätte. Dann hätte ich ja auch gemerkt, dass Töchting noch zur Schule geht...
Der letzte ultimative Satz der RA: Es gibt keine weiteren Auskünfte... und ... ich könne ja klagen...
Hallo,
[...]
wenn die Schulbescheinigung bis zum 31.07.2017 gilt, hat sie dann das Abitur in der Tasche?
Insofern würde ich die KM anschreiben und nachfragen, was nach der Schule geplant ist.
Sophie
davon gehe ich aus bzw. dass hoffe ich (und wünsche ich mir für sie)
So ähnlich hatte ich es ja im Anwaltsschreiben formuliert. Eine persönliche Anfrage kann ich mir schenken, die bleiben (blieben) regelmäßig unbeantwortet.
Edith/ Nachtrag: ich hatte die RA im März mit Fristsetzung 29.04. zur Information aufgefordert... -gilt das als "Inverzugsetzen"?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
