Ausbildung nach fas...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ausbildung nach fast 3 Jahren abbrechen

Seite 2 / 2
 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vor dem Abbruch würde ich es mit reden, bzw. schreiben versuchen und nach dem Abbruch mit ner Klage sonst wird es etwas kompliziert.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 10:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Den Titel kann ich doch jetzt schon zurückforden, oder?

Nein, da ein begründeter UH-Anspruch derzeit besteht (Erstausbildung). Eine Abänderung des Titels wäre der korrekte Weg - die Rechnung auf die von Dir geschilderte Art. Zuvor sind die Einkommen zu bereinigen. Ist nur ein ET ausreichend leistungsfähig bemisst sich der UH-Anspruch auch nur nach seinem EK, dass wäre bei Dir dann der Mindest-Bedarf von 488€ statt der 562€. Über das EK des KV hat das Kind Dir Auskunft zu geben.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 13:05
Seite 2 / 2