Moin,
vor dem Abbruch würde ich es mit reden, bzw. schreiben versuchen und nach dem Abbruch mit ner Klage sonst wird es etwas kompliziert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Den Titel kann ich doch jetzt schon zurückforden, oder?
Nein, da ein begründeter UH-Anspruch derzeit besteht (Erstausbildung). Eine Abänderung des Titels wäre der korrekte Weg - die Rechnung auf die von Dir geschilderte Art. Zuvor sind die Einkommen zu bereinigen. Ist nur ein ET ausreichend leistungsfähig bemisst sich der UH-Anspruch auch nur nach seinem EK, dass wäre bei Dir dann der Mindest-Bedarf von 488€ statt der 562€. Über das EK des KV hat das Kind Dir Auskunft zu geben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
