Hallo, da im anderen Thread bisher unbeantwortet, versuche ich es noch einmal:
Folgende Situation:
Bereinigtes Netto 1850,- (basiert auf Jahresdurchschnittswert, also inkl. Prov. & 13.Gehalt; Faktisch sind es eher 1500,-)
Kind 1 : 8 Jahre
Kind 2 : 5 Jahre
Ex (status geschieden) verdient : 1100,- Netto
Ich zahle derzeit:
Kind 1: 254,-
Kind 2: 196,-
Meine Ex fordert per Anwalt 426,- ( von wegen überogligatorische Tätigkeit --> Kinderbetreuung)
Verhandlung zweite Instanz steht noch aus.
In der ersten hat der richter 75% Einkommen der Ex angerechnet und ist auf EU von glaub ich 270,- gekommen.
Soweit, so gut... meine LG ist nun aber schwanger .. und zwar mit Zwillingen (kommen im März 08)
Soll ich nun lachen oder weinen? Grundsätzlich freuen wir uns sehr auf den erneuten Nachwuchs, allerdings wird mir dann doch langsam etwas mullmig bei der Masse an Unterhaltsberechtigten.
Bei meiner Überlegung dürfte doch auch ohne Reform (sofern die weiter auf sich warten lässt) der Unterhalt kaum noch für meine Ex ausreichen, oder sehe ich das falsch? Wie würde denn eine Mangelberechnung aussehen?? Wo liegt mein Selbstbehalt , 1000,- oder doch nur 890,-?? Für eure Hilfestellung wäre ich dankbar, damit ich wieder etwas besser schlafen kann.
Gruß
Leidensgenosse Sash
Moin
Der SB gegenüber der Ex beträgt 1000 euro und gegenüber der Kinder 890 euro (west arbeitend) Erst werden alle kinder bedient und den Rest der dir bis auf die 1000 euro bleibt können sich deine ex und deine LG teilen. aber dafür dürfte nix mehr übrig bleiben.
Hast du sonnst noch ausgaben? Wieviel km bis zur Arbeit? etc
Kleiner Tipp. du solltest die 2te Instanz versuchen bis nach der Geburt der Zwillinge hinauszuzögern.
Gruß
Martin
