Aufrechnung KU und ...
 
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Aufrechnung KU und Schulden

 
 2Dad
(@2dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
meine Ex und ich haben gemeinsame Schulden. Sie hat mir gestern mitgeteilt, dass sie nicht vor hat ihren Teil zu zahlen. Kann ich ihren Anteil mit dem KU aufrechnen? Sie findet das nicht klasse aber sagt ok. was für Nachteile hätte ich davon?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2019 14:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

rein theoretisch kannst du das nicht.
Und wenn es Titel über den Kindesunterhalt gibt, musst du damit rechnen, dass der Unterhalt nachgefordert wird.

Sauber ist das nicht. Insofern würde ich überlegen, ob man das evtl. schriftlich fixieren kann.
Wenn es zu unsicher ist müsstest du das privatrechtlich klären.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2019 14:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Aufrechnung des Kredits mit dem KU ist nicht möglich. Wenn der Kredit aber in der Ehe aufgenommen wurde und beide davon profitiert haben, dann kann Dein unterhaltsrelevantes Einkommen um die Kreditzahlungen reduziert werden. Problematisch wird das aber, wenn dann der Mindestunterhalt für die Kinder nicht mehr gezahlt werden kann.
Siehe hierzu aber auch die Antworten zum Unterhalt an sich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2019 15:21
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal eine grundsätzliche zu den Schulden: um was geht es denn dabei? Wachmaschine, Handy, Auto, laufende Kosten (Strom, Miete, Nebnkosten etc.)?

Mit dem KU jedenfalls ist nichts damit zu verrechnen, ebenso wenig anzurechnen. Solange von einem Gericht nichts anderes befunden wurde (und das dürfte äußerst schwierig werden). Beim BU könnte es u.U. anders aussehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2019 18:12