Was meint Ihr - kann ich das so schreiben?
Hallo,
den Text finde ich so in Ordnung. Schick' das hin und warte in Ruhe die Antwort ab. Die ARGE kann dich übrigens nicht zu einer Zahlung an deine Exfreundin verdonnern. Die müsste schon selbst klagen, vor Gericht.
/elwu
Ja, ich denke auch, dass die Zeilen so ok sein sollten.
Falls hier kein erheblicher Einwand dazu kommt gebe ich den Brief am Mittag zur Post und warte dann ab...
Wenn die Antwort der ARGE eintrifft werde ich diese sinngemäß hier "posten". 🙂
Nun habe ich doch noch eine Frage..
Mein unterhaltsrechtliches Einkommen wurde von der ARGE auf 1929,- Euro berechnet.
Dann rechnen "die" 315,- Euro berufsbedingte Aufwendungen ab.
Leider ist in den 315,-€ nicht aufgeschlüsselt was alles darin enthalten ist .
Ist da mein privater Krankenversicherungsanteil (183,-€) evtl. schon enthalten ? Sonst sind es doch max. 5% vom Brutto, oder?
Mittagsgruß
Hi Neuzahler
1.) Ok, der KU für Sohn Nr. 1 senkt dann ja in jedem Fall schon mal mein Einkommen.
2.) Ob die ARGE den BU an meine EX-Frau in voller Höhe anerkennt bin ich mal gespannt. Ich meine ich habe ja schließlich diese Aufwendungen.
3.) Soweit ich weis gibt es aber ggf. eine Rangfolge beim BU (älteres/jüngeres Kind) usw.
Dreimal nein.
Bei Deinen bisherigen UH-Zahlungen interessiert nicht die Höhe sondern das sie überhaupt eine Anspruchsgrundlage haben, dass also weiter UH-Berechtigte vorhanden sind.
zu 3.) Alle minderj. und priveligierten Kinder haben den gleichen Rang. Danach folgen dann z.B. BU bzw. EU.
Mein unterhaltsrechtliches Einkommen wurde von der ARGE auf 1929,- Euro berechnet.
Dann rechnen "die" 315,- Euro berufsbedingte Aufwendungen ab.
Ja was denn nun. Sind die 1929€ etwa Dein durchschnittliches EK?
Sonst sind es doch max. 5% vom Brutto, oder?
Vom Netto bitte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
Ja was denn nun. Sind die 1929€ etwa Dein durchschnittliches EK?
Bei den 1929,-€ handelt es sich um den Betrag wo bereits die 315,-€ berufsbedingte Aufwendungen abgezogen wurden.
Aber wie gesagt, mein erster Sohn (10) sowie der BU von 300,-€ an die Ex-Frau wurden nicht berücksichtigt.
Vom Netto bitte.
Sorry, meinte ich.
Jedenfalls steht im ARGE-Schreiben, falls diese festgesetzte Zahlung nicht von mir geleistet wird - dann will die ARGE die Summe (inkl. BU! für Sohn Nr. 2, unverh., älter als 3 Jahre) auf dem gerichtlichen Wege einklagen. Das geht doch so nicht, oder? Dann wären wir ja ohnehin beim Thema "BU für unverh. nach mehr als 3 Jahren". Die ARGE tritt ja mit anteiligem BU für die halbtags tätige KM in Vorleistung - und will den Betrag natürlich von mir einfordern.
Aber BU einfach so nach dem 3. Lebensjahr des Kindes geht doch nicht, oder? Egal, was die nun neu berechnen... sehe ich das richtig oder gibt es Uusnahmen?
Gruß 🙂
Hi
Zum BU wurde genug gesagt, da kann man es dann nur noch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Deshalb ist es zuvor sinnvoll, eine vernünftige KU-Berechnung durchzuführen und diesen Betrag eventuell titulieren zu lassen.
Bei Dir kommt es darauf, ob Dein bereinigtes Netto für die KU-Berechnung unter die 1900€-Schwelle rutscht. Dazu ist das zuständige OLG, Deine tatsächl. berufsbedingten Aufwendungen sowie Deine event. vorhanden priv. Altersvorsorge notwendig zu wissen.
Allerdings geht es hier nur um 214€ bzw. 228€ für den KU - aber auch um's Prinzip.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja ok. KU ist kein Problem, den zahle ich gerne für meine Jung´s 🙂 Ob es dabei nun um eine Stufe mehr oder weniger geht, ist dabei für mich zunächst weniger interessant.
Wichtig ist - die ARGE hat keinen BU für unverheiratete Betreuende nach dem 3. Lebensjahr des Kindes zu fordern, oder? Zumal diese Institution im eigenen Namen rechtliche Schritte bei Nichterfüllung androht. Darum auch meine Frage: Kann die ARGE nun selbst fordern und klagen oder nicht?
...und was noch dazu kommt. DIe ARGE zahlt der KM die Differenz zu den 770,-€ - die der KM zustehen. Ich nenne es BU. Die KM hat gem. SGB2 Ihre Rechte an die "Sozialbehörde" abgetreten.
Nun wollen die diesen "BU" bei mir fordern und lt. Schreiben ggf. einklagen.
Wenn ich jetzt sage - liebe ARGE die KM (unverheiratet) erhält den von Dir festgesetzten KU direkt von mir. Aber Du liebe ARGE bekommst die Nachforderung von BU nicht! Nachforderung KU natürlich schon! Was wird wohl geschehen...?
...somit nur mal angenommen, die ARGE könnte in diesem Fall klagen - dann wäre es doch möglich - das - eine sagen wir mittellose KM - die sich mit der zuständigen Bearbeiterin bei der ARGE gut versteht - sagen würde - "ach, ich habe selbst kein Geld und keine Nerven für eine Klage/Verhandlung, also liebe ARGE trete ich Dir alle Rechte ab und Du klagst für mich".
Somit bekommt die ARGE die verauslagte "Kohle" und die KM hätte dann mehr "Ruhe" 😉
Hi neuzahler
Es wurde Dir bereits mehrmals gesagt, dass die Arge den BU nach dem 3.Geburtstag nicht festlegen darf - nachzulesen im BGB § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt. Eine Interpretation diese Gesetzes erfolgt rechtsverbindlich nur durch ein Gericht.
Und da steht eindeutig im Abs.2:
Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. 4Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. 5Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Damit sind diese 3 Jahre verbindlich - alles andere jedoch eine Abwägung. Darüber hinaus sind sich nur Verwandte zu UH verpflichtet, was bei Dir in Bezug zur KM nicht zutrifft.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Dir für die Mühe Oldie, das war nun für mich sonnenklar 🙂 ...wenn ich auch etwas länger dafür brauchte :redhead:
